LaserDiscDude
Captain
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tollertyp schrieb:Bei einer Garantie gibt es zumindest rechtlichen Anspruch. Bei Nicht-Erfüllung kann Nachbesserung verlangt werden.
Ich konnte mein erstes Smartphone zurückgeben, weil es mit Funktionen beworben wurde, die nie nachgereicht wurden. Insofern würde ich solche Garantien nicht als lapidar hinstellen, sonst werden sie ganz schnell zum finanziellen Eigentor. Und wenn ich in 5 Jahren mein altes Handy nur auspacke, um Samsung an den Karren zu fahren und Nachbesserung verlange.
Ergänzung ()
Das kann doch nicht dein Ernst sein xD
Gehst du dann zum Anwalt oder klagst du selbst? Der ganze Stress wäre meine Lebenszeit nicht Wert. Gebe lieber etwas mehr aus und hab meine Ruhe.