Großer Händler zahlt Rückerstattung nicht. Wie vorgehen?

Cronos83

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Moin zusammen,

mich hat mal wieder ein Fall von Lebenszeitverschwendung erwischt.

Der Fall:

Ich habe in der dritten Novberwoche bei einem großen Händler (Filialen, TV-Werbung) Ware bestellt und per PayPal bezahlt. Es geht um knappe 1000€.

Laut Tracking ist die Ware ein paar Tage später zugestellt worden.
Das war der facto nicht der Fall.
Ich habe kein Paket erhalten und es gibt hier auch bewusst keine Abstellerlaubnis, da in der Gegend öfter Mal geklaut wird.

Daraufhin habe ich den Händler umgehend vom Sachverhalt informiert.
Gleichzeitig habe ich die Bestellung per email storniert (ich hätte die Ware umgehend benötigt und habe dann zu einer sofort verfügbaren Alternative gegriffen), was mir telefonisch und per Mail bestätigt wurde.

Die mir per Mail zugesandte Erklärung die Ware nicht erhalten zu haben habe ich unterschrieben und dem Händler zukommen lassen. Der Erhalt wurde mir per Mail bestätigt.

Auch dem Versanddienstleister habe ich bestätigt kein Paket erhalten zu haben (im Zuge der eingeleiteten Sendungsnachverfolgung).


Der Händler wäre nach Stornierung verpflichtet mir den bezahlten Betrag "schnellstmöglich, spätestens aber nach 14 Tagen" auf dem ursprünglichen Weg zu erstatten.
Diese Frist ist verstrichen.

Am Montag habe ich noch eine Email erhalten, dass eine Nachforschung eingeleitet wurde und ich mich bitte noch gedulden solle (zu diesem Zeitpunkt hatte ich sowohl dem Händler, als auch dem Versanddienstleister bestätigt keine Ware erhalten zu haben).

Daraufhin habe ich erneut den Support angerufen und auf die vom Gesetzgeber festgelegte 14 Tage Frist zur Rückerstattung hingewiesen (die im Begriff war zu verstreichen und dies mittlerweile auch ist).

Der Servicemitarbeiter war (natürlich) verständnisvoll und versicherte mir sich umgehend um die Angelegenheit zu kümmern.

Natürlich ist nichts weiter passiert.

Die Rückerstattungsfrist ist verstrichen und mein Geld noch immer beim Händler.
Eine Rückhalteregelung greift nicht, da es keine Ware gibt, die ich zurücksenden könnte.

Ein Schlichtungsverfahren wird per AGB ausgeschlossen (was rechtens ist).



Was also tun?

Private Mahnung und Verbraucherbeschwerde?
Danach das ganze einem Gerichtsvollzieher übergeben?

Anwalt einschalten, den ich selbst zahlen muss, sofern es nicht zu einem Prozess kommt, den der Händler verliert und der gerne länger als 6 Monate geht?


Wie würdet ihr weiter vorgehen?

LG
Cronos
 
mMn liegt der ball beim logistikunternehmen.

denn es müßte eine übernahmebestätigung geben.
gibts die ned, ist das log nix wert.
 
Was der Händler mit dem Logistikunterneen zu klären hat ist meiner Meinung nach aber nicht mehr relevant für mich als Kunden.

Es gibt ja nicht umsonst eine gesetzlich verankerte Rückzahlungsfrist.

Abwarten? @DuckDuckStop
Weil die "großen" mit den kleinen trotz Gesetzen machen können, was sie wollen?
Vermutlich hast du nicht unrecht, aber da kommt mir die Galle hoch.
 
Das Problem in dem Fall ist denke ich dass du direkt die Stornierung veranlasst hast.

So wartet der Händler jetzt eben ab bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist.

Ich hätte da eher versucht eine umgehende neusendung rauszuhandeln und sobald diese angekommen wäre diese mit einer Stornierung zurück geschickt. Dann wärst du eventuell um das Prozedere herum gekommen. Denn so kann sich der Händler erstmal drauf berufen das die Ware ausgeliefert wurde und er die Ware zurück möchte.

Dumme Situation...
 
Nein, nicht weil sie mit dir machen können was sie wollen, wir leben ja in Deutschland und haben hier umfassende Verbraucherrechte die auch relativ einfach durchzusetzen sind.

Ich bin nur einfach kein großer Freund davon direkt die große Keule zu schwingen wenn sich das Problem durch ein bisschen abwarten von selbst löst.

Wenn irgendwann eine Antwort kommt a la "ätschibätsch kriegst dein Geld nicht", kannste immernoch aktiv werden.
 
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Kombra schrieb:
Ich hätte da eher versucht eine umgehende neusendung rauszuhandeln und sobald diese angekommen wäre diese mit einer Stornierung zurück geschickt.

Die Ware war zu dem Zeitpunkt bereits ausverkauft (GPU).

@cartridge_case

Naja, dann schickt der Händler an PayPal den Link zur Sendungsverfolgung... wurde ja offiziell zugestellt...
Ergänzung ()

DuckDuckStop schrieb:
Ich bin nur einfach kein großer Freund davon direkt die große Keule zu schwingen

Das habe ich auch nicht gemacht. Ich habe mehrfach, in Abständen von drei bis fünf Tagen höflich Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen und komme mir schlicht verarscht vor.

Das eine Firma bis zum letzten Tag einer gesetzlich verankerte Frist wartet... Ok.

Das sie mir mehrfach versichert: "Wird umgehend bearbeitet" und die Frist dann verstreichen lässt, ist ein Unding.

Aber ja, wir sind in Deutschland. Da heißt es dann "stellen Sie sich bitte brav in die Schlange und warten Sie".

Traurig, aber wahr.

Wie lange würdest Du denn warten?
Gibt ja nun keine Fristen mehr, die ich als Anhaltspunkt nehmen könnte. Die sind alle verstrichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hängt von den Umständen ab, wann die Bestellung war, wieviel Geld 1.000€ für mich sind, wie mein Eindruck ist das ganze ganze friedlich zu lösen etc.
 
Zuerst bei PayPal das Geld zurückfordern, um dort zu eskalieren.

Wenn das nicht klappt würde ich dort eine E-Mail hinschicken und darauf hinweisen, bis wann mein Geld (kurze Frist) auf meinem Konto ist, damit ich nicht zur Polizei gehe und gleichzeitig zivilrechtliche Schritte einleite.



Alternativ kannst du natürlich auch eine Banklizenz beantragen und weiterhin zinslos irgendwelchen Randomnaps Geld leihen und deren Insolvenzrisiko tragen. ;) :D
 
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Die 1000€ sind jetzt kein Beinbruch. Ärgerlich ist das Ganze trotzdem.

Und wenn ich ehrlich bin, bin ich mir nicht mehr sicher, was ich davon halten soll, dass mir mehrfach zugesichert wird, das alles "umgehend" bearbeitet wird (das erste "umgehend" liegt über zwei Wochen zurück) und dann nichts passiert.
 
Die Zusicherungen sind Bullshit. Das ist Standardclaimmanagement von Drückerbuden und verbraucherfeindlichen Unternehmen, wie man sie in Deutschland und weltweit allenthalben trifft.

1. Phase Claim Management: Abwehr.
2. Phase Claim Management: Hinhalten/Igorieren.
3. Phase Claim Management: Vermeintliche Lösung.

Deshalb wird ja in dem Moment, in dem es Rund geht, auch sofort ausgezahlt.
Das ist die 4. Phase: Sofortige Befriedigung.


Die meisten Verbraucher steigen irgendwo in Phase 1-3 aus. Manche werden dann irgendwann befriedigt, andere gehen generell leer aus. Weil sie es mit sich machen lassen.
 
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@Idon

So kommt es mir leider auch vor.
Hinhaltetaktik.

Bleibt die Frage, wie konkret vorgehen, wenn weiter nichts passiert.

PayPal Käuferschutz ist natürlich einen Versuch wert, wobei ich skeptisch bin, ob das mit der laut Tracking vermeintlichen Zustellung Erfolgt hat. Und einmal geschlossen, hat man bei PayPal keinerleich Chance mehr den Fall erneut zu öffnen.
 
Kann dir ja erstmal egal sein, der Versuch kostet dich nichts und das sorgt bei denen für Aufwand ... zeigt aber vor allem, dass du jetzt aktiv wirst und nicht mehr passiv bist.

Zum Rest habe ich oben was geschrieben.
 
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Im schlimmsten Fall bekommst du die Meldung vom Versanddienstleister das die Ware an dich ausgeliefert wurde.

Somit bezahlt der Händler nichts zurück da er seine Ware will.

Unterschrift von dir braucht es erst einmal nicht da viele auf kontaktlose Übergabe umgestellt haben.

Als Beweis könnten die Versanddienstleister nur den Zusteller benennen der ohne zeugen Fotos etc nichts nachweisen kann vor Gericht.
( Also Aussage gegen Aussage )

Bis zur Klärung wirst du dann kein Geld sehen.

Aber das ist erstmal nur meine Meinung!

Du könntest beim Versanddienstleister ja nachfragen wer persönlich das Paket entgegen genommen hat, wer hat die Unterschrift geleistet, keine vom empfänger? Wo ist der Beweis das die Lieferung erfolgte?
Bilder von Paket mit dem Kunden oder in seiner Wohnung oder was auch immer.

Denn irgendwie müssen die ja glaubhaft darlegen das du es erhalten hast.
Sonst könnte man ja immer behaupten ist zugestellt und wurde in Wirklichkeit geklaut.

Gibt es den schon ein Ergebnis des Nachforschungsantrag ?
 
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alne24 schrieb:
Gibt es den schon ein Ergebnis des Nachforschungsantrag ?

Bisher wurde ich nur um eine Aussage zur Sachlage gebeten, die ich auch gemacht habe.

Dass die Lieferung nicht angekommen ist ist seit über zwei Wochen bekannt (dem Händler und dem Versanddienstleister).
 
Idon schrieb:
1. Phase Claim Management: Abwehr.
2. Phase Claim Management: Hinhalten/Igorieren.
3. Phase Claim Management: Vermeintliche Lösung.

Deshalb wird ja in dem Moment, in dem es Rund geht, auch sofort ausgezahlt.
Das ist die 4. Phase: Sofortige Befriedigung.

Ist das ein Erfahrungswert oder Kenntnisse der Branche? Wird das so im Claim-Management gelehrt? (Meine Erfahrung deckt sich mit deiner Aufzählung)
 
Ein Anwalt ist natülich immer eine Möglichkeit.

Den muss ich aber selbst zahlen, sofern es nicht zu einem Prozess kommt (weil der Händler dann eventuell zahlt). Zumindest ist das mein Kenntnisstand.

Bei dem Streitbetrag ist das natürlich eher unattraktiv, was die Händler wissen und es wohl darauf ankommen lassen...

Ich versuche mein Glück mit dem Käuferschutz und hänge die Mails des Händlers sowie meine Aussagen zur Sachlage als Dokumente an.


Ich könnte mir schöneres in meiner "Freizeit" vorstellen.
Nun gut, das war wohl meine letzte Bestellung dort. Egal wie viel TV-Werbung der Händler noch macht.
 
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