In meinem Fall lieft die Karte unter FurMark stabil, lediglich Spielen konnte ich immer nur ein paar Minuten, selten mal eine Stunde. Konkret war ich vom "BlackScreenBug" betroffen, andere Treiber und sonstige Tweaks haben aber keine Besserung gebracht.
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GTX 780 oder R9 290
- Ersteller peda2411
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M
MuhOo
Gast
D3Spieler schrieb:Na dann mal toi toi toi.
Ich bekomme diese Woche eine MSI GTX 780 TF rein, ich hoffe dass mit der auch alles ok ist.
Es ist egal ob Nvidia oder AMD, beim Kauf man kann sich nie sicher sein ob man von Problemen verschont bleibt.
Meine MSI kommt morgen
Eigentlich schade mit den AMD-Karten leistungstechnisch konnte ich mich echt nicht beklagen, hoffe mal jetzt mehr Glück mit NVidia zu haben.
O
outta
Gast
Ich bin unendlich enttäuscht von Mindfactory`/ Inno3D, die ham mir jetzt bestätigt das die Karte wahrscheinlich tatsächlich erstmal zur Reparatur nach Hong Kong von denen geschickt wurde und weil ich erst nach 15 tagen zurückgeschickt habe und kein service Gold habe muss ich jetzt MONATE lang ohne Grafikkarte auskommen und beim Platimax und Gigabyte Mainbaord auch 2 defekte die Mindfactory wohl am ... vorbei gehn.
Sehr schlechter Service am Telefon, ich geh da aber jetzt nicht ins Detail, finde es einfach schade das man im extrem Fall => 3 defekte Artikel sietens MF nichts gemacht wird, Hong Kong und dann nach Monaten vllt. wieder ne defekte`?
Sehr schlechter Service am Telefon, ich geh da aber jetzt nicht ins Detail, finde es einfach schade das man im extrem Fall => 3 defekte Artikel sietens MF nichts gemacht wird, Hong Kong und dann nach Monaten vllt. wieder ne defekte`?
Das ist blöd, ja. Ich hatte bisher immer positive Erfahrungen mit dem Service von Mf. Habe letztes Jahr eine Gigabyte 7970 aufgrund von Spulenfiepen eingeschickt und bekam dann 2 Tage dannach schon eine nagelneue. Service Gold hatte ich nicht und 3 Monate waren auch schon rum.
Ich muss aber dazu sagen, dass es schon meine 3 oder 4 Grafikkarte war die ich dort bestellte und auch diverse andere Produkte.
Edit: Frag mal freundlich nach, ob es möglich wäre einen Ersatz zu bekommen. Darfst dann eben keine hohen Ansprüche haben.
Ich muss aber dazu sagen, dass es schon meine 3 oder 4 Grafikkarte war die ich dort bestellte und auch diverse andere Produkte.
Edit: Frag mal freundlich nach, ob es möglich wäre einen Ersatz zu bekommen. Darfst dann eben keine hohen Ansprüche haben.
J
JohnNash
Gast
Sagt mal gibts dafür irgendwie keine gesetzlichen Regelungen, wie lange der Kunde auf seine Ware warten muss? Hab da irgendwas mit 3 Wochen gehört...
4-6 Wochen ist doch glatt mal ne Zumutung - gerade bei Hardware, die schneller veralten als sonst irgendwas...
Da kann der Händler mir ne lange Nase drehen, wenn ich ihm erst 3 Chancen geben muss um mir ne Fehlerfreie Karte zu schicken.
Kann euch sagen, das is mir ne lehre. Ich werde in Zukunft alles gnadenlos in den ersten zwei Wochen zurück, sollte etwas nicht so funktionieren wie gedacht. Und werde nicht noch auf Fehlersuche gehen oder versuchen das Problem zu lösen.
4-6 Wochen ist doch glatt mal ne Zumutung - gerade bei Hardware, die schneller veralten als sonst irgendwas...
Da kann der Händler mir ne lange Nase drehen, wenn ich ihm erst 3 Chancen geben muss um mir ne Fehlerfreie Karte zu schicken.
Kann euch sagen, das is mir ne lehre. Ich werde in Zukunft alles gnadenlos in den ersten zwei Wochen zurück, sollte etwas nicht so funktionieren wie gedacht. Und werde nicht noch auf Fehlersuche gehen oder versuchen das Problem zu lösen.
O
outta
Gast
der Mitarbeite meinte: "Ich hätte halt Service Gold kaufen sollen, dann hätte ich das Problem nicht."
O
outta
Gast
Das weiß ich und das weiß der Mitarbeiter auch, ändert aber nichts an der Tatsache das ich ohne Service Gold monatelang auf eine über 450 ,- € teure Grafikkarte warten muss, so will es das Gesetz wenn es keine Kulanz seitens MF gibt!
Ich hab ihm das gleiche erklärt wie hier geschrieben wurde, aber laut MF kann man da gar nichts machen man muss: Warten
Die Frage ist: Was ist eine angemessene Frist ?
Und Geldzurück nützt mir auch nichts, da ich für den Kaufpreis nichtmal eine minderwertige GTX 780 bekommen würde, daher auch das Problem.
Ich hab ihm das gleiche erklärt wie hier geschrieben wurde, aber laut MF kann man da gar nichts machen man muss: Warten
Ergänzung ()
Die Frage ist: Was ist eine angemessene Frist ?
Und Geldzurück nützt mir auch nichts, da ich für den Kaufpreis nichtmal eine minderwertige GTX 780 bekommen würde, daher auch das Problem.
O
outta
Gast
die DHS, ich hab sie halt einiges billiger bekommen.
Ergänzung vom 10.07.2014 11:09 Uhr: Die Frage ist: Was ist eine angemessene Frist ?
Zuletzt bearbeitet:
hhk
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2014
- Beiträge
- 1.884
Was heist einiges billiger? Du hast doch von MF bestellt und oben steht 450€. Die normale ohne DHS kostet 420€, die mit 465€. Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst. Wenn du über 450€ bezahlt hast, dann nimm das Geld und Kauf die eine komplett neue, mit dem Geld kriegst du sicherlich eine gute 780y
O
outta
Gast
...
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 7.224
Angemessene Frist? 1 Woche...
Du hast halt nur Anrecht auf Nacherfüllung und wenn sie diese dir verweigern, dann hast du Anrecht auf Wandlung => Geld zurück. Das du dir davon dann keine gleichwertige Karte kaufen kannst, ist dann nicht das Problem von MF.
@Viper
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wenn sie jetzt auf dieses hier plädieren sollten:
Also Fax aufsetzen:
Blabla Grafikkarte als defekt zugeschickt.
Hiermit möchte ich mein Recht laut 439 BGB nutzen und verlange die sofortige Lieferung einer mangelfreien Grafikkarte vom Model XY.
Sollten Sie dieses ablehnen oder die Beschaffung Ihnen unverhältnismässig erscheinen ( 439 BGB Absatz 3 & 440 BGB ), gilt der Reparaturversuch als endgültig fehlgeschlagen und mir steht Wandlung zu.
In dem Fall überweisen Sie mir bitte den vollen Kaufpreis in Höhe von xxxx bis zum 18.07.2014 auf folgendes Konto:
xxxx
xxxx
Für einen Alternativvorschlag stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und bin unter der folgenden Nummer zu erreichen: xxxxx . Sollte ich bis zum 18.07.14 keinen Geldeingang verbuchen können, werde ich einen Onlinemahnantrag stellen für den weitere Kosten anfallen werden.
Hochachtungsvoll
<Name>
Aber wie gesagt, es gibt keine Alternative ausser Geld zurück oder warten. Sie könnten dir ggf. eine Alternativkarte anbieten wenn sie kulant sind. Aber das brauchen sie nicht und falls doch kannst du nicht erwarten, dass diese neu ist.
Du hast halt nur Anrecht auf Nacherfüllung und wenn sie diese dir verweigern, dann hast du Anrecht auf Wandlung => Geld zurück. Das du dir davon dann keine gleichwertige Karte kaufen kannst, ist dann nicht das Problem von MF.
@Viper
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Wenn sie jetzt auf dieses hier plädieren sollten:
Dann gilt das als endgültig fehlgeschlagene Nacherfüllung und somit steht dir Wandlung zu. ( Total unabhängig von dem Goldmist, das BGB ist Gesetz! )(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Also Fax aufsetzen:
Blabla Grafikkarte als defekt zugeschickt.
Hiermit möchte ich mein Recht laut 439 BGB nutzen und verlange die sofortige Lieferung einer mangelfreien Grafikkarte vom Model XY.
Sollten Sie dieses ablehnen oder die Beschaffung Ihnen unverhältnismässig erscheinen ( 439 BGB Absatz 3 & 440 BGB ), gilt der Reparaturversuch als endgültig fehlgeschlagen und mir steht Wandlung zu.
In dem Fall überweisen Sie mir bitte den vollen Kaufpreis in Höhe von xxxx bis zum 18.07.2014 auf folgendes Konto:
xxxx
xxxx
Für einen Alternativvorschlag stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und bin unter der folgenden Nummer zu erreichen: xxxxx . Sollte ich bis zum 18.07.14 keinen Geldeingang verbuchen können, werde ich einen Onlinemahnantrag stellen für den weitere Kosten anfallen werden.
Hochachtungsvoll
<Name>
Aber wie gesagt, es gibt keine Alternative ausser Geld zurück oder warten. Sie könnten dir ggf. eine Alternativkarte anbieten wenn sie kulant sind. Aber das brauchen sie nicht und falls doch kannst du nicht erwarten, dass diese neu ist.
J
JohnNash
Gast
Bei mir wird es wahrscheinlich auch dazu kommen das ich die Karte zurückschicke. In den letzten Posts wurde einiges genannt, was mir nicht klar ist. Könnte jemand das nochmal kurz zusammenfassen?
Ich Versuchs mal und bitte um Berichtigung :
4 Wochen sind bei einem Warenwert von unter 450 € Unangemessen. Was ist dann Angemessen?
Dir (@Viper8) wurde Geld zurück angeboten? Oder ist das gesetzlich Festgelegt das man das recht auf Geld zurück hat (noch vor den 3 maligen nacherfüllungsversuchen seitens des Händlers?
Hat man ein recht auf eine Ersatzkarte (in der Ausfallzeit)?
Ich Versuchs mal und bitte um Berichtigung :
4 Wochen sind bei einem Warenwert von unter 450 € Unangemessen. Was ist dann Angemessen?
Dir (@Viper8) wurde Geld zurück angeboten? Oder ist das gesetzlich Festgelegt das man das recht auf Geld zurück hat (noch vor den 3 maligen nacherfüllungsversuchen seitens des Händlers?
Hat man ein recht auf eine Ersatzkarte (in der Ausfallzeit)?
Suxxess
Admiral
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 7.224
@JohnNash
Du kannst meinen Text eigentlich übernehmen. Das regelt das BGB §439, dort räumt dir der Gesetzgeber ein das du als Käufer wählen kannst, ob dir der Händler gleich eine neue Karte zu schicken hat oder ob du ihn nachbessern lässt.
Das Recht gibt es nicht wenn es ein Einzelstück ist und extra für dich gefertigt wurde, z.B. eine Kette die extra für dich hergestellt wurde. Aber ein PC Teil ist ein 0815 Gegenstand, so dass diese Argumentation nicht zieht. Und dann gibt es noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, danach müsstest du dem Händler nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand, zu 99% nicht möglich. Faktisch hast du in den ersten 6 Monaten gute Karten und danach ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Und ich würde auch sagen ~3 - 4 Wochen pro Reparaturversuch sind in Ordnung. Allerdings würde ich gleich die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen und den Händler gar nicht reparieren lassen. Warum auch... . Wenn er keine gleiche Karte am Lager hat, dann kann man sich auf eine ähnliche Karte einigen ggf. mit Zuzahlung.
In den meisten Fällen tut es auch ein nettes Telefongespräch und man muss nicht gleich mit dem Kopf durch die Wand. Nur wenn mir der Händler dumm kommt und drauf hofft, dass ich meine Rechte nicht kenne...dann gibt es halt so ein Fax.
P.S.
Die Gefahr besteht, dass der Händler dir verbietet in Zukunft bei ihm einzukaufen...das darf er leider tun denn er hat nun mal Hausrecht.
Du kannst meinen Text eigentlich übernehmen. Das regelt das BGB §439, dort räumt dir der Gesetzgeber ein das du als Käufer wählen kannst, ob dir der Händler gleich eine neue Karte zu schicken hat oder ob du ihn nachbessern lässt.
Das Recht gibt es nicht wenn es ein Einzelstück ist und extra für dich gefertigt wurde, z.B. eine Kette die extra für dich hergestellt wurde. Aber ein PC Teil ist ein 0815 Gegenstand, so dass diese Argumentation nicht zieht. Und dann gibt es noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, danach müsstest du dem Händler nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand, zu 99% nicht möglich. Faktisch hast du in den ersten 6 Monaten gute Karten und danach ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Und ich würde auch sagen ~3 - 4 Wochen pro Reparaturversuch sind in Ordnung. Allerdings würde ich gleich die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen und den Händler gar nicht reparieren lassen. Warum auch... . Wenn er keine gleiche Karte am Lager hat, dann kann man sich auf eine ähnliche Karte einigen ggf. mit Zuzahlung.
In den meisten Fällen tut es auch ein nettes Telefongespräch und man muss nicht gleich mit dem Kopf durch die Wand. Nur wenn mir der Händler dumm kommt und drauf hofft, dass ich meine Rechte nicht kenne...dann gibt es halt so ein Fax.
P.S.
Die Gefahr besteht, dass der Händler dir verbietet in Zukunft bei ihm einzukaufen...das darf er leider tun denn er hat nun mal Hausrecht.
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