ICH_BIN_LETZTER schrieb:oh mann...
da steht mal wieder unsere gestzlage kopf. auf der einen seite wird internet als rundfunk angesehen (letztes urteil zur gez) zum anderen als plattform zum illegalen filem schauen.
meiner meinung nach ist das ganz einfach. wenn ich gez für internetfähige geräte zahle (ob ich es nutze oder nicht) ist internet rundfunk, ergo streamangebote schauen ist nichts anderes wie rundfunk empfangen. also darf ich das auch aufzeichnen.
Da könnt ihc mich echt drüber aufregen....
naja musste mal gesagt werden
Das ist der beste Forenbeitrag den ich seit langem gelesen habe! SO SIEHT ES AUS und nicht anders!
Die Filmbranche selbst lege – im Gegensatz zur Musikindustrie, die hunderttausende privater Abmahnungen veranlasst habe – eher Wert auf das Herankommen an die Verteilerspitze. Einzelne Gesellschaften gingen allerdings auch gegen private Nutzer vor.
Das Statement finde ich echt arm! Wie will man es denn überprüfen ob jemand bei einer Streaming Platform nen Film angeklickt hat oder nicht? Das ist gar nicht möglich, da die an gar keine IPs kommen... aber ich finds schon ne sehr edle Tat von der Filmindustrie, dass sie keine Abmahnanwälte engagieren!
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