Händler verweigert Garantieabwicklung

subtrahierer

Lieutenant
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Ich habe 3/2010 eine MSI Grafikkarte bei pc-store.net gekauft (schon beim Kauf gab es einige Probleme, aber nun ist's zu spät). Seit kurzem ist diese defekt, wurde auch gegengetestet usw. Nun gibt MSI 24 Monate Herstellergarantie an, aber als Endkunde kann man keinen RMA-Vorgang eröffnen. MSI antwortete auf meine Mail und meinte, der Händler wird die Abwicklung übernehmen, ich solle mich an diesen wenden.
Der Händler weigert sich jedoch und scheint keinerlei Interesse an einer solchen Abwicklung zu haben. Die einzigen Antworten beziehen sich immer auf Gewährleistung und das nach 6 Monaten nur noch eine kostenpflichtige Reparatur möglich sei. Ein Missverständnis schließe ich nach dem bisherigen Kommunikationsverlauf aus.

1. Gibt es die Möglichkeit das ganze doch direkt mit MSI abzuwickeln?
2. Ist der Händler verpflichtet die Herstellergarantie abzuwickeln?
3. Kann er dafür eine Bezahlung verlangen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler kann bei einer Garantieabwicklung den Kunden an den Hersteller verweisen.

Nur bei einem Gewährleistungfall ist der Händler dein Ansprechpartner....

Was heißt kostenpflichtige Reparatur??

Meint dein Händler nur die Abwicklung sprich Versandkosten etc, dass dies kostenpflichtig ist??
 
Das heißt MSI führt Garantieabwicklungen nur mit Händlern durch und der Händler kann drauf scheißen, ja? Großartig. Dann können im Grunde alle Garantieaussagen der Hersteller ignoriert werden, weil man ohnehin auf Wilkür des Händlers angewiesen ist?

Der Händler spricht von "6 Monate lang Gewährleistung, sonst ausschließlich kostenpflichtige Reparatur". Beim Kauf steht sinngemäß "Die Herstellergarantie gilt losgelöst von den Gewährleistungsansprüchen natürlich immer".
 
Garantie ist eben nicht gleich Garantie, auch da sollte man vergleichen.

Ggf. nimmt MSI den Fall nach der Schilderung aber aus Kulanz auch direkt an.
 
Hab grad die ANtwort erhalten. 35€ will der Händler haben für die Abwicklung. + Porto natürlich um es ihm zuzusenden. Lustig.
 
Dazu würde ich auch raten. Bevor Du an den 35 € zahlst, solltest Du dich noch einmal direkt an MSI wenden. Bei dem Händler hätte ich wohl zum letzten mal etwas gekauft.
 
Ruf doch am besten an bei MSI. Mit Worten klärt sich sowas immer am besten.
 
Rufe mal dort an:

Vielleicht können die dir weiterhelfen:

MSI
Hanauer Landstr: 318
60314 FFM

TEL: 06940893177

oder

EASY REPAIR

TEL: 02161406360
 
Bin bei MSI nach 8 Minuten aus der Warteschleife geflogen *hmpf*. Hab allerdings das ganze nochmal per Mail an MSI geschickt und hoffe, dass sie das ganze von mir direkt annehmen.
 
Das Doc Foster so eine Antwort gibt überrascht mich jetzt. Von Ribery88 nichts neues.

Klar kann der Händler für die Garantie Haften, kommt auf die Umstände an, hat der mit dieser Geworben so das diese ein klarer Teil des Kaufvertrags ist? Ob der Händler hierfür entgelt verlangen kann, liegt an den Deatils der Verträge (AGB des Shops und den Garantiebestimmungen). Ausserdem und jetzt kommts, wenn der Hersteller die Garantie anerkennt wäre wohl logisch, das auch der Gewährleistungsfall anerkannt wird. Den die meisten Garantiebestimmungen haften dann wenn die Qualität nicht stimmt.

Ausserdem wenn der Hersteller mich als Kunden an den Verkäufer verweist, wird dieser wohl mit dem einen Vertrag haben, wie man die Garantie abwickelt. Dementsprechend ist wieder der Verkäufer am Zug. Ich würde bei dem Hersteller anrufen und dem diesen Fall schildern, er soll den Verkäufer in die Pflicht nehmen.

Im übrigen nur weil die Garantie freiwillig ist, heißt das nicht das alle Vertragspartner ihre Pflichten des Vertrags, nicht erfüllen müssen.
 
Xyn schrieb:
Das Doc Foster so eine Antwort gibt überrascht mich jetzt. Von Ribery88 nichts neues.

Klar kann der Händler für die Garantie Haften, kommt auf die Umstände an, hat der mit dieser Geworben so das diese ein klarer Teil des Kaufvertrags ist? Ob der Händler hierfür entgelt verlangen kann, liegt an den Deatils der Verträge (AGB des Shops und den Garantiebestimmungen). Ausserdem und jetzt kommts, wenn der Hersteller die Garantie anerkennt wäre wohl logisch, das auch der Gewährleistungsfall anerkannt wird. Den die meisten Garantiebestimmungen haften dann wenn die Qualität nicht stimmt.

Ausserdem wenn der Hersteller mich als Kunden an den Verkäufer verweist, wird dieser wohl mit dem einen Vertrag haben, wie man die Garantie abwickelt. Dementsprechend ist wieder der Verkäufer am Zug. Ich würde bei dem Hersteller anrufen und dem diesen Fall schildern, er soll den Verkäufer in die Pflicht nehmen.

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Tja da liegst du falsch,

Grundsätzlich wirbt kein Händler mit einer Herstellergarantie, somit entfällt schon mal die Haftbarkeit beim technischen Mangel im Garantiefall für den Händler! (Sprich die Abwicklung kann unter Umständen nur über dem Hersteller gehen)
(Heißt ja nicht umsonst Herstellergarantie?!)

Den Satz von dir hebe ich ganz hervor:
"Ausserdem und jetzt kommts, wenn der Hersteller die Garantie anerkennt wäre wohl logisch, das auch der Gewährleistungsfall anerkannt wird. Den die meisten Garantiebestimmungen haften dann wenn die Qualität nicht stimmt."

Gewährleistung ist wie schon DOC-FOSTER mal in einem anderen Thread geschrieben hat KEINE HALTBARKEITSGARANTIE!
Nur weil der Hersteller das Gerät zwecks Garantie überprüfen mölchte, bedeutet dies nicht, dass der Mangel bei Warenübergabe vorhanden war, du redest ziemlichen Stuss.
 
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Grundsätzlich wirbt kein Händler mit einer Herstellergarantie

dir ist bewusst auch der Hinweis auf dem Schild ist eine Art Werbung für das Produkt ist. Gehst du mal in den Saturn dort siehst du das auch dort dann auf den Schildern zum Teil steht inkl. 3 Jahre Hersteller Garantie.

Gewährleistung ist wie schon DOC-FOSTER mal in einem anderen Thread geschrieben hat KEINE HALTBARKEITSGARANTIE!

im Prinzip richtig, man kann aber weiter Interpretieren das der Defekt von Anfang an bestand und nur jetzt aufgefallen ist. Ich habe mich in dem Satz blöderweise schlecht ausgedrückt.
 
@ Xyn

wenn man argumentiert, dass der Defekt bei Gefahrenübergang anlag, wird der Händler darauf bestehen, dass man das auch nachweist. Nach Ablauf von 6 Monaten ist der Händler, wie Du ja weißt, dazu nicht mehr verpflichtet, dann geht die Verpflichtung zum Nachweis auf den Kunden über.

Im Übrigen halte ich es für gewagt, wenn mit "Herstellergarantie" geworben wird, den Händler dafür haftbar machen zu wollen. Klar, wenn er versichert, dass er die Abwicklung in jedem Falle übernimmt, dann sicherlich, aber so? Es steht da nur, dass der HERSTELLER Garantie gibt. Ganz andere Schublade.
 
Die Karte hat bis vor kurzem funktioniert, somit sind Ansprüche gegen den Verkäufer aus 437 BGB wohl ausgeschlossen.

Wie Xyn nun Ansprüche gg. den Verkäufer aus der Werbung mit einer Herstellergarantie (von welcher hier gar nicht bekannt ist, dass es sie gab) herleiten will, bleibt sein Geheimnis.
 
Freunde macht mal langsam. Euch sollte bekannt sein das der Händler für die Versprechen des Herstellers haftet. Und das habe ich gesagt. Ob das in diesem Fall genau zu trifft, war nie von mir behauptet worden.

Im übrigen Doc Foster, die Karte hätte auch in den ersten 5 Monaten funktionieren können und dann kaputt gehen, würde man gesetzlich dann genau so sagen, das die Karte von Anfang an den Mangel hatte. Wieso muss ich dir ja nicht weiter erklären.
 
Xyn schrieb:
dir ist bewusst auch der Hinweis auf dem Schild ist eine Art Werbung für das Produkt ist. Gehst du mal in den Saturn dort siehst du das auch dort dann auf den Schildern zum Teil steht inkl. 3 Jahre Hersteller Garantie.

Auch hier liegt eine Fehlinformation von dir vor, Saturn wirbt nicht mit der Herstellergarantie, sondern mit der Plusgarantie seitens Saturn...ist ein gewaltiger Unterschied.....sprich die Preisschilder sehen dann so aus.....159€ Nintendo DS XL (Ein Jahr Garantie) 199€ ( 4 Jahre Plus-Garantie)....

Außerdem wird nicht die Herstellergarantie geworben, sondern das Produkt die eine Herstellergarantie von 3 Jahren hat...ich sehe das nicht als Werbung für die Herstellergarantie.....sondern lediglich eine Information für den Kunden....

Wieso sollte auch ein Händler mit Herstellergarantie werben?
Ist für mich persönlich "Kundenverarsche"....denn die Herstellergarantie ( von dem Produkt xyz ist genauso lang wie bei einem anderen Händler)
Das macht auch kein Händler...für eine Leistung werben, die der Hersteller anbietet, sondern allerhöchstens informiert er den Kunden über die Leistung des Herstellers, was durch ein Hinweis auf das Preisschild getan wird.....

"Von Ribery88 nichts neues" aber Sprüche kloppen kannst du ja.....und nicht eine Aussage die ich getätigt habe hast du widerlegt....

PS: "Freunde macht mal langsam. Euch sollte bekannt sein das der Händler für die Versprechen des Herstellers haftet. Und das habe ich gesagt. Ob das in diesem Fall genau zu trifft, war nie von mir behauptet worden." Bringt den TE aber garnichts, weil sonst hätte der TE geschrieben Händler hält nicht Versprechen ein oder ähnliches.....

subtrahierer schrieb:
Dann können im Grunde alle Garantieaussagen der Hersteller ignoriert werden, weil man ohnehin auf Wilkür des Händlers angewiesen ist?

Wenn es um eine Garantieabwicklung geht schon, da ist der Händler in der Regel der falsche Ansprechpartner....
Eine Lösung könnte sein, dass der Händler dir das schriftlich gibt...und du dich damit an MSI wendest...oder....auch den Händler mal freundlich mitteilst, dass eventuell auch eine Abholung des MSI-Produktes beim Händler Möglich ist, deren Versandkosten spart und somit die 35€ für den Versand nicht mehr nötig sind, in der Regal kann man bei eine RMA für ein Produkt auch die Abholung vom Hersteller vereinbaren.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Xyn schrieb:
Freunde macht mal langsam. Euch sollte bekannt sein das der Händler für die Versprechen des Herstellers haftet. Und das habe ich gesagt. Ob das in diesem Fall genau zu trifft, war nie von mir behauptet worden.

Im übrigen Doc Foster, die Karte hätte auch in den ersten 5 Monaten funktionieren können und dann kaputt gehen, würde man gesetzlich dann genau so sagen, das die Karte von Anfang an den Mangel hatte. Wieso muss ich dir ja nicht weiter erklären.

Du missverstehst das Gewährleistungsrecht.

1.) § 434 I 3 BGB stellt lediglich klar, dass Äußerungen des Herstellers ebenfalls zur Beschaffenheit nach 434 I 2 gehören. Ein etwaiges Garantieversprechen ist keine Beschaffenheit der Sache und damit muss sich der Verkäufer dieses auch in keiner Weise zurechnen lassen.

2.) Zeigt sich ein Sachmangel erst 5 Monate nach Kauf, dann wird zwar bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass dieser schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat, diese Vermutung kann aber widerlegt werden, was lediglich eine Beweisfrage darstellt.
Materiell-rechtlich bestehen in diesem Fall (ohne weitere Angaben) dann aber schlicht keine Ansprüche, da es an einem Sachmangel bei Gefahrübergang fehlt.

I.Ü. wäre es schön, wenn du deine Behauptungen nicht mit Sätzen wie: "Wieso muss ich dir ja nicht weiter erklären." "bestätigst", sondern besser sauber begründest.
 
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