Ipad bei ebay gekauft, zurückgeschickt, Händler verweigert Annahme, ebay erstattet Geld

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calasanau schrieb:
Ich will mir nichts erschleichen - danke für die Unterstellung - ich will wissen, ob ich das Teil dem Händler zurücksenden muss, obwohl dieser mein Geld noch hat und es mir nicht überweisen wird. das ich das Geld von ebay habe ist ein anderer Sachverhalt denke ich, ich werde bei ebay einfach nachfragen.

Das ist kein anderer Sacherhalt, sondern gehört unverändert mit dazu. Denn eBay (PayPal) hat dir ja das Geld erstattet, über welches Du ja auch das iPad bezahlt hast? Und ja, Du musst es ihm zurücksenden.
 
Zaptek schrieb:
Darum geht es doch garnig mehr, das Geld wurde ja bereits von Ebay zurückerstattet.
Der Händler hat fälschlicherweise den Widerruf als Gewährleistungfall angesehen und das Ipad wieder zurück zum Käufer geschickt.

Jetzt versucht der TE sich quasi kostenlos ein Ipad zu "erschleichen" und fragt in einem Forum wie seine "rechte" aussehen, anstatt die Sache einfach mit dem Händler zu klären.


Wow, hier dem TE einfach mal eine Straftat zu unterstellen finde ich dann doch ganz schön Mutig.

Weißt du ob der Händler sich seinerseits nicht um die Gewährleistung drücken will,
nicht der Händler sondern ebay hat das Geld erstattet.

Ich wäre ja persönlich mit solchen Beschuldigungen etwas vorsichtig.
 
Der Rechnungsbetrag ist jetzt nur noch eine Sache zwischen ebay und dem Händler, da hast du nix mehr mit zu tun, denn du hast ja von ebay den Kaufbetrag zurückerhalten. Und aktuell ist das iPad beim Händler.
 
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ByteFax schrieb:
Weißt du ob der Händler sich seinerseits nicht um die Gewährleistung drücken will,
nicht der Händler sondern ebay hat das Geld erstattet.

Ich wäre ja persönlich mit solchen Beschuldigungen etwas vorsichtig.
Gleiches gilt für dich, nicht wahr?
 
Rechtlich ist das ganz einfach. Nur weil etwas bei dir landet, gehört es nicht dir. Wenn dir jemand Geld aus Versehen überweist nicht, wenn ein Gegenstand bei dir landet nicht und auch nicht, wenn 50€ aus der Tasche deines Vordermanns in deine fallen, ohne dass du es merkst.
Du kannst nicht Geld und Tablet behalten, ansonsten ist das Diebstahl.

Behalten könntest du es ggf. nur wenn der Händler deutlich gemacht hätte, das Eigentum aufzugeben. Hat er aber nicht. Ein Missverständnis reicht in Deutschland nicht aus um jemanden sein Eigentum wegzunehmen.
 
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Der TE hat explizit um eine Rechtsberatung gebeten, die es im Forum nicht geben kann/darf.
Des Weiteren ist der Threadtitel wenig aussagekräftig und die Intention des TE fragwürdig.
Ich fasse zusammen: Hier ist zu.
 
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