Ipad bei ebay gekauft, zurückgeschickt, Händler verweigert Annahme, ebay erstattet Geld

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Die Frage ist doch jetzt genau, was dein Problem ist. Möchtest du das iPad behalten ohne etwas bezahlt zu haben? Möchtest du nicht die Versandkosten zahlen für das nochmalige zurückversenden? Würde an deiner Stelle einfach nochmalig mit dem Verkäufer per Email oder am besten per Telefon Kontakt aufnehmen um ihm klipp und klar die Situation zu schildern und was nun sein Problem ist.

Falls du jedoch auf die 1te Variante spekulierst, weiß ich allerdings nicht was beschissener ist, ihn versuchen zu betrügen wegen einem billigen iPad oder die dazu gehörige Rechtsauskunft über ein Computerforum einzuholen und sich darauf möglicherweise beziehen
 
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@calasanau
Wie wäre es, wenn du den Händler mal anrufst und das Problem persönlich klärst.
 
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calasanau schrieb:
aber dann hätte der Verkäufer das Ipad und mein Geld :confused_alt:

Warum aktuell hast du doch das Ipad und das Geld(von ebay)?!
 
Ich will wissen, wie die Rechtslage ist, und zwar nicht vom Verkäufer. Darum wäre ich dankbar, wenn hier nicht jeder seine Meinung posten würde, sondern was inhaltliches zur Rechtslage. Wenn das hier nicht geht, dann bitte thread schließen.
 
Hilbert Himmelw schrieb:
Auf die Idee vorm einschalten von ebay den Händler nochmal kurz über den möglichen Irrtum aufzuklären bist du nicht gekommen?
Jau, man sollte annehmen dass es mit einem kurzen Hinweis a la "Oy, ich hab den Kaufvertrag widerrufen und nicht irgendeinen Mangel angezeigt, behaltet das Pad und gebt mir mein Geld zurück" erledigt gewesen wäre.

Und nein, OP, bloß weil der Verkäufer deinen Widerruf als Gewährleistungsfall missverstanden und das Ding zurückgeschickt hat gehört dir das iPad noch lange nicht.
 
Wie viel Tage nach Kauf hast du dein Widerrufsrecht geltend gemacht? Hast du den Widerruf nachweislich gestellt? (Formular bzw. formloses Schreiben) War das ein richtiger eingetragener Händler, oder doch eher eine privat Person?
 
Zuletzt bearbeitet:
calasanau schrieb:
Ich will wissen, wie die Rechtslage ist, und zwar nicht vom Verkäufer. Darum wäre ich dankbar, wenn hier nicht jeder seine Meinung posten würde, sondern was inhaltliches zur Rechtslage. Wenn das hier nicht geht, dann bitte thread schließen.
Geil. Werde Mal den Melden Button drücken. Wir sind explizit keine Rechtsberatung.
 
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Die Rechtslage ist doch klar und eindeutig. Wenn es sich a) um einen gewerblichen Verkäufer handelt und Du b) innerhalb von 14 Tagen Deinen Widerruf erklärst(!), kannst Du damit vom Kaufvertrag zurücktreten. Und da das Gerät ja auch selbst laut Auskunft des Händlers völlig in Ordnung und nicht beschädigt ist, steht einem sauberen Widerruf nichts entgegen.
 
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conf_t schrieb:
Geil. Werde Mal den Melden Button drücken. Wir sind explizit keine Rechtsberatung.

Naja er hätte sein Anliegen ja zumindest im richtigen Unterforum (Wirtschaft, Recht und Forschung) darlegen können...

Ich verstehe nur nicht wo das Problem ist, das ganze mit dem Händler zu klären? Für sowas brauchts kein Wissen zu irgendwelchen Rechtslagen, denn hier liegt, zumindest so dargelegt, ein einfacher Widerruf vor, welcher in den AGBs des Händlers beschrieben ist. Das hier der VK eventuell etwas falsch gemacht hat sollte dieser die Anlaufstelle sein und nicht irgend ein PC Forum ;)
 
calasanau schrieb:
Ich will wissen, wie die Rechtslage ist, und zwar nicht vom Verkäufer.
Dann bist Du hier falsch.
Richtige Anlaufstelle wär in diesem Fall ein Jurist.
Schildere dem auch den Korrekten Sachverhalt. Nicht wie hier: Im Titel steht der Verkäufer hätte die Annahme verweigert, was er ja offensichtlich nicht hat.
 
ja ok. stimmt Annahme verweigert im Titel war falsch. Dann bitte schließen.
 
@conf_t Verzeihung Prinzessin, Freundlichkeit und guter Umgangston ist nicht deine Stärke, wa? ;) wenn du ein schlechten Tag hast dann gehe an die frische Luft spazieren. Baut stress und schlechte Laune ab. Danke.

Dann lese nochmal dein Text. Der lässt sich für beide Parteien frei interpretieren.
 
Dr. McCoy schrieb:
steht einem sauberen Widerruf nichts entgegen.

Darum geht es doch garnig mehr, das Geld wurde ja bereits von Ebay zurückerstattet.
Der Händler hat fälschlicherweise den Widerruf als Gewährleistungfall angesehen und das Ipad wieder zurück zum Käufer geschickt.

Jetzt versucht der TE sich quasi kostenlos ein Ipad zu "erschleichen" und fragt in einem Forum wie seine "rechte" aussehen, anstatt die Sache einfach mit dem Händler zu klären.
 
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Ich will mir nichts erschleichen - danke für die Unterstellung - ich will wissen, ob ich das Teil dem Händler zurücksenden muss, obwohl dieser mein Geld noch hat und es mir nicht überweisen wird. das ich das Geld von ebay habe ist ein anderer Sachverhalt denke ich, ich werde bei ebay einfach nachfragen.
 
calasanau schrieb:
ich will wissen, ob ich das Teil dem Händler zurücksenden muss, obwohl dieser mein Geld noch hat und es mir nicht überweisen wird. das ich das Geld von ebay habe ist ein anderer Sachverhalt denke ich.
Wo ist jetzt das Problem? Du hast den Betrag von ebay erstattet bekommen. Also hast du dein Geld zurückbekommen. Der Rest ist vollkommen egal für dich.

Oder meinst du das Geld von ebay ist weniger wert?
 
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Da hier offensichtlich ein Irrtum des Händler vorliegt, kannst Du das iPad natürlich nicht behalten. Etwas verkompliziert wird die Sache dadurch, dass der ebay-Käuferschutz hier wohl gegriffen hat.
Auch als Käufer darf man sich natürlich nicht auf den offensichtlichen Irrtum berufen und hat gewisse Mitwirkungspflichten. Du gerätst mglw. sonst in der Bereich der Unterschlagung.<--- Das ist der wichtige Teil für Dich.
Informiere also Händler und ebay über den entstandenen Kuddelmuddel. Der Händler nimmt das iPad zurück, ebay kriegt das Geld von Dir wieder und Du kriegst das Geld vom Händler wieder. Eine saubere Rückabwicklung und von jedermann ist Schaden fern gehalten. Bzgl. der zusätzlich angefallenen Versandkosten sollte der Händler dies mMn auf sich nehmen, da es sein Irrtum war, der ursächlich ist.
 
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calasanau schrieb:
Ich will wissen, wie die Rechtslage ist, und zwar nicht vom Verkäufer.
Die kannst du Notfalls für genau deinen Fall von einem Gericht klären lassen (was der Händler vermutlich machen wird wenn du das Gerät trotz der kommenden Aufforderung nicht zurück sendest).

Keine Ahnung wie du auf die Idee kommst das Gerät könnte nun dir gehören.
calasanau schrieb:
ich will wissen, ob ich das Teil dem Händler zurücksenden muss, obwohl dieser mein Geld noch hat und es mir nicht überweisen wird
Du denkst Ebay nimmt das dir überwiesene Geld auf die eigene Kappe und fordert es nicht vom Händler?
 
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Genau. Du musst nur die Annahme verweigern und gut ist. Vielleicht ist das auch nur ein Fake des Händlers, dass er es angeblich zurückgeschickt hat. Da bleibt nur abwarten.
 
calasanau schrieb:
obwohl dieser mein Geld noch hat und es mir nicht überweisen wird
Wenn eBay dir den Kaufpreis erstattet hat, werden sie es vom Verkäufer auch einfordern, also hat er am Ende auch nicht mehr "dein Geld".
 
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