ThomasK_7
Vice Admiral
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Ich habe noch nichts darüber gelesen, dass die sehr manipulationsanfälligen Funk-Zentralveriegelungen der modernen Autos (ein Verstärker in Nähe der Schlüssel reicht aus-kinderleichte Bedienung) ein berechtigter Rückgabegrund wegen Gewährleistung/Garantie waren. Genauso übrigens bei Funk-Alarmanlagen für das häusliche Heim!Droitteur schrieb:Und wenn die Verriegelung eine komplexe Angelegenheit wäre, welche regelmäßig Updates erfordert, dann würde man das vllt auch erwarten dürfen.... Ein weiteres paralleles Beispiel aus der hier beliebten Kfz-Welt liegt in der Pflicht, Ersatzteile noch eine Zeit lang zu liefern.
Was/wer legt die Pflicht zur Ersatzteilversorgung im Kfz-Sektor für eine bestimmte Zeit fest?
Zum konkreten Fall des TE:
Auf welche Vertragserfüllung soll denn geklagt werden, wenn gar keine Updateverpflichtung vereinbart worden ist ?
Schon mal das Kleingedruckte bei apple gelesen?
Ich nicht, würde mich aber nicht wundern, wenn sich dort dazu etwas finden lässt.