@ Xyn
Gut, dann belege bitte mit Auszügen aus dem BGB, inwieweit ein Händler für die Versprechen eines Herstellers haftet, wenn der Händler nicht ausdrücklich versichert, die Abwicklung der Garantie übernehmen zu wollen. Die bloße Feststellung, dass der HERSTELLER Garantie anbietet, ist keine solche.
Also, hopp, her mit den Paragraphen. Sollte ja kein Problem sein.
Verkäufer haftet mit für die Dinge die der Hersteller für sein Produkt verspricht, auch die Garantie.
In einem Wort zusammengefasst:
Schwachsinn. Wer da auf Dich reinfällt, hat nachher noch Ärger an der Backe.
Extra für Dich: Bei Hersteller und Händler handelt es sich um zwei getrennte juristische Personen. Solange der Händler also nicht damit wirbt, die Abwicklung der Garantie zu übernehmen, ist er dazu auch nicht verpflichtet, weil die Garantie eben
freiwillig ist. Du kannst bzw. willst den Unterschied zwischen Sachmängelfreiheit (Gewährleistung) und Garantie einfach nicht erkennen.
Erstere muss der HÄNDLER erfüllen, NICHT der Hersteller, weil ersterer Handelspartner des Kunden ist, bei letzterer ist es genau umgekehrt, weil der HERSTELLER sich zu einer freiwilligen Leistung bereit erklärt (die dann wiederum -- innerhalb der durch Absprachen gesteckten Grenzen -- für ihn Verpflichtungen nach sich zieht, was aber den Händler einen feuchten Dreck scheren kann).
Ich steige aus, ich habe keine Lust, meine Lebenszeit damit zu vergeuden, mit Dir über etwas zu diskutieren, was jedem klar ist, der 3 Sekunden nachdenkt. Händler =! Hersteller. Allein das sagt schon alles.