Händler verweigert Garantieabwicklung

Garantieanspruch hast du IMMER beim Hersteller.
Ich selbst habe schonmal ein MSI Board als RMA beanstandet und problemlos ersetzt bekommen.
Das ist allerdings nun schon gut 5-6 JAhre her.
Ich würde mich nochmals an MSI wenden.
 
@ Xyn

Erst stellst Du es so da, als wäre es Rechtsgrundlage, dass der Händler für die Versprechen des Herstellers zu haften hat, dann erklärst Du uns, dass es in diesem Falle ja nicht unbedingt so nicht sein müsse bzw. Du selbiges nie behauptet hast. Hmmm.

Erstmal ist es erwiesenermaßen KEINE Rechtsgrundlage. Es gibt kein Gesetz, das den HÄNDLER zwingt, eine Garantie des HERSTELLERS abzuwickeln (allerhöchstens dann, wenn sich der Händler durch eine entsprechende Übereinkunft gegenüber dem Kunden dazu verpflichtet hat -- was wohl schriftlich festgehalten werden müsste).

Es ist eigentlich logisch, dass kein Händler gesetzlich für die Garantie verantwortlich gemacht werden kann, weil, wie Doc Foster und andere sehr viel eloquenter ausgeführt haben, Garantie und Gewährleistung zwei völlig verschiedene Dinge sind und der Händler schon mal gar nicht für etwas einstehen muss, was er nicht versprochen hat.

Also, bitte etwas weniger herablassend sein, wenn man von der Materie auch nicht mehr Ahnung hat. :)
 
Also, bitte etwas weniger herablassend sein, wenn man von der Materie auch nicht mehr Ahnung hat.

wenn du schon solche Tipps gibst, halt dich doch selber erstmal dran.

Im übrigen, dir sollte klar sein das der Händler (Verkäufer) für die Versprechen der Hersteller Haftet? Nein dann google mal. Besonders der Verweis des Herstellers an den Verkäufer könnte mich annehmen lassen das mehr Vertraglich Vereinbart ist als der Gesetzgeber von einem Verlangt und wenn dem so wäre, ist es Pflicht.
 
>Besonders der Verweis des Herstellers an den Verkäufer könnte mich annehmen lassen das mehr Vertraglich Vereinbart ist als der Gesetzgeber von einem Verlangt und wenn dem so wäre, ist es Pflicht.

Selbst wenn zw. Hersteller und Verkäufer vereinbart wäre, dass letzterer die Garantieabwicklung gegenüber dem Endkunden zu übernehmen hat, muss diese Vereinbarung als Vertrag zugunsten Dritter angelegt sein, damit sich der Käufer darauf berufen kann.

Da es in aller Regel an einer solchen Vereinbarung zw. Verkäufer und Hersteller fehlen dürfte, hat der Endkunde auch keine solchen Ansprüche gegen seinen Verkäufer.

Ansonsten ein typischer Xyn-Post, viel Blubb, nichts dahinter.
Der Verweis auf Google ist sicherlich keine Begründung für eine Behauptung.
 
@ Xyn

Blubb, blubb. Ich bin nicht herablassend.

Nochmal extra für Dich: Wenn der Verkäufer nicht expressis verbis damit wirbt, dass er die Garantie für den Hersteller übernimmt (und zwar kostenfrei), muss er schon mal gar nichts.

Auch wenn der Hersteller an den Verkäufer verweist, heißt das noch lange nicht, dass der Händler gesetzlich dazu verpflichtet ist. Der Hersteller überlässt es dem Händler, die Garantie durchzuführen, das heißt eben NICHT, dass der Händler es auf eigene Kosten tun muss.

Du weißt aber schon, dass eine Garantie eine rein freiwillige Leistung ist, an die beliebige Bedingungen geknüpft werden können?

Erbringe doch bitte mal den Beweis für Deine Theorie. Viel Spaß dabei. :evillol:
 
Nein du bist mehr als das.

Nochmal Extra für dich, wenn Garantie eingeräumt wird dann ist diese nicht mehr freiwillig.
Da du und ich nicht das Angebot kennen, wie der Verkäufer es gestaltet hat können wir nicht ausschliessen das dieser mit für die Garantie haftet.

Im übrigen ich habs dir veruscht zu erklären, du willst mich nicht verstehen das ist dann dein Problem. Ich lass es. Merke nur, Verkäufer haftet mit für die Dinge die der Hersteller für sein Produkt verspricht, auch die Garantie.
 
Doc Foster schrieb:
Du missverstehst das Gewährleistungsrecht.

1.) § 434 I 3 BGB stellt lediglich klar, dass Äußerungen des Herstellers ebenfalls zur Beschaffenheit nach 434 I 2 gehören. Ein etwaiges Garantieversprechen ist keine Beschaffenheit der Sache und damit muss sich der Verkäufer dieses auch in keiner Weise zurechnen lassen.

@XYN

Was hast du an diesem Satz von Doc-Foster nicht verstanden? Ist doch klar und deutlich, dass der Händler nicht für die Garantie haftbar gemacht werden.....und deine Theorie, die von jeglicher Praxis sehr weit entfernt ist, die noch dazu weder dem TE noch irgendwem in Zukunft weiterhelfen....kannst du nicht als Richtig erklären......

Nochmal...grundsätzlich haftet der Händler nicht für die Garantie des Herstellers und es gibt kein Gesetz, dass dem Händler verpflichtet Garantieabwicklung durchzuführen...
 
@ Xyn

Gut, dann belege bitte mit Auszügen aus dem BGB, inwieweit ein Händler für die Versprechen eines Herstellers haftet, wenn der Händler nicht ausdrücklich versichert, die Abwicklung der Garantie übernehmen zu wollen. Die bloße Feststellung, dass der HERSTELLER Garantie anbietet, ist keine solche.

Also, hopp, her mit den Paragraphen. Sollte ja kein Problem sein.

Verkäufer haftet mit für die Dinge die der Hersteller für sein Produkt verspricht, auch die Garantie.

In einem Wort zusammengefasst: Schwachsinn. Wer da auf Dich reinfällt, hat nachher noch Ärger an der Backe.

Extra für Dich: Bei Hersteller und Händler handelt es sich um zwei getrennte juristische Personen. Solange der Händler also nicht damit wirbt, die Abwicklung der Garantie zu übernehmen, ist er dazu auch nicht verpflichtet, weil die Garantie eben freiwillig ist. Du kannst bzw. willst den Unterschied zwischen Sachmängelfreiheit (Gewährleistung) und Garantie einfach nicht erkennen.

Erstere muss der HÄNDLER erfüllen, NICHT der Hersteller, weil ersterer Handelspartner des Kunden ist, bei letzterer ist es genau umgekehrt, weil der HERSTELLER sich zu einer freiwilligen Leistung bereit erklärt (die dann wiederum -- innerhalb der durch Absprachen gesteckten Grenzen -- für ihn Verpflichtungen nach sich zieht, was aber den Händler einen feuchten Dreck scheren kann).

Ich steige aus, ich habe keine Lust, meine Lebenszeit damit zu vergeuden, mit Dir über etwas zu diskutieren, was jedem klar ist, der 3 Sekunden nachdenkt. Händler =! Hersteller. Allein das sagt schon alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, dann belege bitte mit Auszügen aus dem BGB, inwieweit ein Händler für die Versprechen eines Herstellers haftet,

ch steige aus, ich habe keine Lust, meine Lebenszeit damit zu vergeuden, mit Dir über etwas zu diskutieren, was jedem klar ist, der 3 Sekunden nachdenkt. Händler =! Hersteller. Allein das sagt schon alles.

was nun? Bringt ja nichts dir die Dinge zu zeigen wenn es dich nicht interessiert ;). Aber ich lasse es. Für alle die es interessiert googelt nach Haftung für Hersteller Versprechen/Zusagen/Leistungen.

Bildet euch dann eure Meinung selbst.
 
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