"Natürlich könnte der Händler die Nacherfüllung mit einem teurerem Gerät leisten (bspw A-Ware statt B-Ware). Aber das muss er nicht."
Wie iwo oben schon gesagt: Die A-Ware kostet den Händler nicht mal zwangsläufig mehr. Die Kosten der Nacherfüllung holt er sich schließlich vom Lieferanten zurück und somit kommen am Ende des Tages die - wenn überhaupt - Mehrkosten bei demjenigen an, der den Schaden auch zu verantworten hat. Außerdem wird B-Ware ja nicht billiger produziert, sondern der Händler kann sie einfach nicht mehr so gewinnbringend verkaufen - das macht sie weniger wert, aber nicht billiger.
Das einzige, was sich festhalten ließe, wäre, dass der Käufer etwas wertvolleres bekommt - wenn man ihm das unbedingt missgönnen möchte, naja -.-
Dann soll Verkäufer oder Lieferant sich eine A-Ware schnappen und B-Ware daraus machen, et voilà: nichts ist unmöglich.
Wie iwo oben schon gesagt: Die A-Ware kostet den Händler nicht mal zwangsläufig mehr. Die Kosten der Nacherfüllung holt er sich schließlich vom Lieferanten zurück und somit kommen am Ende des Tages die - wenn überhaupt - Mehrkosten bei demjenigen an, der den Schaden auch zu verantworten hat. Außerdem wird B-Ware ja nicht billiger produziert, sondern der Händler kann sie einfach nicht mehr so gewinnbringend verkaufen - das macht sie weniger wert, aber nicht billiger.
Das einzige, was sich festhalten ließe, wäre, dass der Käufer etwas wertvolleres bekommt - wenn man ihm das unbedingt missgönnen möchte, naja -.-
Dann soll Verkäufer oder Lieferant sich eine A-Ware schnappen und B-Ware daraus machen, et voilà: nichts ist unmöglich.
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