Du hast Dich offenbar bewusst für ein Ladegerät entschieden, das als B-Ware angeboten wurde, weil der Preis niedriger war. Der Händler verdient daran vermutlich ohnehin nichts mehr, da ist es verständlich dass er den Kaufpreis erstattet und Dir keine Neuware anbietet. Absicht bei B-Ware zu unterstellen, ist in meinen Augen absurd.
Wobei Du uns (absichtlich?) nicht verraten hast, was Du für die B-Ware bezahlt hast und was das Gerät neu kosten würde. Geht es hier um ein paar Euro, denen Du jetzt hinterher weinst? Immerhin ist Dir kein Schaden entstanden, und eine (kostenlose?) Rücksendung ist dem Kunden wohl durchaus zuzumuten - das Teil wird ja keine Tonne wiegen. Dass der Händler Dir ein Neugerät zukommen lassen muss, sehe ich nämlich auch nicht als gegeben. Im Zweifelsfall bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt, wenn es denn unbedingt sein muss.
Wobei Du uns (absichtlich?) nicht verraten hast, was Du für die B-Ware bezahlt hast und was das Gerät neu kosten würde. Geht es hier um ein paar Euro, denen Du jetzt hinterher weinst? Immerhin ist Dir kein Schaden entstanden, und eine (kostenlose?) Rücksendung ist dem Kunden wohl durchaus zuzumuten - das Teil wird ja keine Tonne wiegen. Dass der Händler Dir ein Neugerät zukommen lassen muss, sehe ich nämlich auch nicht als gegeben. Im Zweifelsfall bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt, wenn es denn unbedingt sein muss.