Haftpflichtschaden 60% Erstattung okay?

h00bi

Fleet Admiral
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Hallo zusammen,

bitte um ne kurze Einschätzung, da ich vorher noch nie einen Haftpflichtschaden hatte:

Hab kürzlich ein 200€ Handy aus Oktober 2018 kaputt gemacht.
Versicherung erstattet aufgrund der eingereichten Infos (Schilderung + Rechnung) 120€, also 60%, und hat den Fall direkt geschlossen.

Ist das üblich oder würdet ihr nachhaken?
Kann man bei der Beschaffung eines Ersatzhandys die MwSt. von der Versicherung holen so wie das bei KFZ Schäden mit Auszahlung läuft?
 
zeitwert das passt so würde es darauf beruhen lassen weil die 200€ nach nutzung von einem jahr kriegt man nicht siehe autos, da kriegst auch keinen neupreis bezahlt.
 
KFZ Sachen sind für normale Haftpflichtsachen auch extrem schlechte Beispiele. Will ich gar nicht drauf eingehen, lenkt nur vom Thema ab.

Anyway, dass es keine 200€ gibt war mir schon klar. Geht man von 24 Monaten Nutzungsdauer aus, dann ist 60% für 9 Monate Nutzung schon im passenden Bereich, wenn man den Restwert nach 24 Mon. auf 0€ definiert.

Wie siehts mit der MwSt. des neuen Handys aus? Das wären um die 39,80€ on top, dann wäre das absolut okay für mich.
 
Dir steht doch die MwSt gar nicht zu sondern dem Finanzamt, bist Du Gewerbetreibender der es dann verrechnen kann und hast eine gewerbliche Versicherung für solche Schäden abgeschlossen? Das Geld bekommt doch derjenige dessen Handy Du beschädigt hast, der kauft das neue Gerät doch auch inkl. MwSt, den Anteil musst Du doch bei der alten Rechnung, die eingereicht wurde auch abziehen. Wenn er es gewerblich nutzt, holt er sich den Betrag doch auch wieder beim FA, wenn er die Rechnung einreicht?
 
Meine Festplatte für fast 200€ wurde mir vollständig ersetzt. Da war sie 1 Jahr alt. Ich weiss nicht was das Problem bei euch ist.
 
werkam schrieb:
Das Geld bekommt doch derjenige dessen Handy Du beschädigt hast, der kauft das neue Gerät doch auch inkl. MwSt, den Anteil musst Du doch bei der alten Rechnung, die eingereicht wurde auch abziehen

Richtig, die MwSt. bekommt ja der Geschädigte zurück. Natürlich hätte der die Kohle von mir bekommen, aber klar, dann kann ich die Steuer ja gar nicht zurückfordern sondern wenn dann nur er selbst.
Ich hatte im Kopf dass ich mich halt darum kümmere, wenn ich es schon kaputt mache.

Das Ersatzhandy hat er zwischenzeitlich schon gekauft, ich dachte eigentlich dass meine Versicherung irgendwann mal einen KV oder eine neue Rechnung vom Geschädigten sehen will, dass die einfach Kohle überweisen aufgrund einer E-Mail mit Anhang hätte ich in der heutigen Zeit wo überall besch*ssen wird eigentlich nicht erwartet.

Beim letzten Fall als ich die MwSt. nachträglich erstattet bekommen habe war ich ja der Geschädigte, da hatte mir die Rechtsanwaltsfachangestellte am Telefon extra noch gesagt wenn ich Ersatz kaufe oder eine Dienstleistungrechnung bekomme, soll ich diese Rechnung einreichen wegen der MwSt. Erstattung.
 
Zhalom schrieb:
Meine Festplatte für fast 200€ wurde mir vollständig ersetzt. Da war sie 1 Jahr alt. Ich weiss nicht was das Problem bei euch ist.
ne Festplatte als Versicherungsschaden? Wie bekommt man das denn hin?
 
verbaliBerlin schrieb:
ne Festplatte als Versicherungsschaden? Wie bekommt man das denn hin?

Versicherung melden und nach Prüfung das Geld bekommen?
War hier kein Problem.
 
h00bi schrieb:
soll ich diese Rechnung einreichen wegen der MwSt. Erstattung.
Würde mal meinen Versicherungsvertreter fragen, der sollte es doch wissen und wenn er sonst gut für Dich gearbeitet hat, wird er Dir auch noch Tips geben können.
 
ConiKost schrieb:
Versicherung melden und nach Prüfung das Geld bekommen?
War hier kein Problem.
ging eher dadrum wie eine Festplatte ein Versicherungsschaden werden kann?

War da der Kumpel, der gesagt hat, "du , ich muss dir unbedingt meine neue Festplatte zeigen" dann hat er sie aus dem PC ausgebaut um sie zu zeigen.
dann wurde sie bestaunt, und dann wurde gesagt,..." du, die ist so schön, die muss ich im Sonnenlicht bewunder".

Deswegen wurde auf den Balkon gegangen um sie in ihre vollen Pracht zu bestaunen. und dann ist sie durch die von der Aufregung schwitzigen Finger gerutscht und vom Balkon 20 Stockwerke auf den Asphalt gefallen....


....ist jetzt nur ein Szenario was mir einfällt.
 
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cartridge_case schrieb:
fiktive Abrechnungen mit anschließender Reparatur im kfz Bereich

verbaliBerlin schrieb:
ne Festplatte als Versicherungsschaden? Wie bekommt man das denn hin?

Ganz einfach: Blitzschaden. Hatte mir auch einmal meinen Server incl. 16tb HDDs zersägt. Ich sollte die Sachen neu kaufen, Rechnung einreichen und binnen 24h hatte ich 1:1 den Betrag wieder auf meinem Bankkonto.
 
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Was hat ein Blitzschaden mit Haftpflichtversicherungen am Hut?
 
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Es kann durchaus ein Haftpflichtschaden an Hardware entstehen, wenn diese durch dritte zerstört wurde. Und wenn es nur das verschütten von Flüssigkeiten ist. Ja, es ist wohl eher selten aber nicht ausgeschlossen.
 
Der Blitzschaden aber nicht, da sind wohl andere Versicherungen im Spiel.
 
@h00bi:
Ob du die Mwst nach einer Neuanschaffung oder Reparatur anfordern kannst hängt von der Art der Erstattung ab. Wurde fiktiv abgerechnet ist das kein Problem, wenn es ne Pauschalentschädigung ist geht es nicht.
 
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