News Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber bleibt bestehen

Wie machen das denn Starbucks und Co?

Da kann doch jeder umsonst ins WLAN.
Ist das nicht verdammt heikel, dass da jemand p2p irgendwas runterlädt?
 
JamesFunk schrieb:
Wie machen das denn Starbucks und Co?

Da kann doch jeder umsonst ins WLAN.
Ist das nicht verdammt heikel, dass da jemand p2p irgendwas runterlädt?
Alles was nicht Port 80 ist, wird gesperrt? Keine Ahnung ehrlich gesagt, was es da für Möglichkeiten gibt.
 
1.) Filesharing kann man genauso über Port 80 laufen lassen. Man wird eher nur wenig Download zusammen bekommen, da man ja kein Port Forwarding hat und so für viele nicht erreichbar ist.
Filtern könnte man das jedoch auch anders, indem einfach auch alles gefiltert wird, was keinen http Aufbau hat ;-)
Einmal abgesehen davon läuft auch genug über andere Ports z.B. https, pop3 etc.

2.) Die meisten Leute werden zum Saugen nicht extra zu Starbucks laufen und dort über die lahme Leitung den ganzen Tag drin sitzen, bis ihr Download fertig ist.
Bei einer DoS Attacke wird man auch mit der geringen Bandbreite nicht viel anfangen können, wobei hier natürlich auch die Zugangssoftware die Anzahl an gleichzeitigen Verbindungen begrenzen kann.

3.) Die einzige kriminelle Kriminelle Handlung, die man wirklich gezielt von einem öffentlichen WLAN begehen könnte, um anonym zu bleiben ist einen Server zu hacken (DoS ist kein Hacken, das ist nur Sabotage) oder einen terroristischen Akt zu planen. Da gibt es aber noch zig andere Möglichkeiten, die wahrscheinlich deutlich unauffälliger sind und auch keine Zeugen hinterlassen können z.B. indem man sich bei Media Markt anonym eine Handy Wertkarte besorgt und auf falschen Namen registriert bzw. gebraucht kauft. Dann kann man mit anonymen Proxies arbeiten usw. In vielen Fällen wird sowieso über Botnetze gearbeitet.

4.) Der Grund, warum es die Störerhaftung gibt ist, weil eine IP Adresse derzeit die einzige brauchbare Möglichkeit ist, den Täter bei Urheberrechtsverletzungen auszuforschen und wenn sich dann jeder auf den Nachbarn beruft, wird es schwierig etwas nachzuweisen. Da sowohl die Regierung aber noch mehr die Richter abgefüllt sind mit lauter Schmiergeld oder in andere Verbindungen vernetzt sind (Urheberrechte sind ja auch ein ein tolles Geschäft für Anwälte), traut sich keiner etwas beschließen. Abgesehen davon verstehen 90% unserer Politiker/Richter die Technologie sowieso nicht einmal im Ansatz, was bei der Generation 50+ auch nicht verwunderlich ist.
 
Mal ne Frage in die Runde....

War vor kurzem zum ersten Mal in England, Manchester. Jede Kneipe, jedes "richtige" Lokal, jedes Hotel, jede noch so kleine Kitsche und auch fast alle öffentlichen Gebäude haben dort offene, freie WLANs. Du bist, wenn du in der Stadt unterwegs bist, überall in der Lage, ein WLAN zu nutzen. Wie ist das denn dort geregelt, was gesetztliche "Verstöße" betrifft?
 
Cr4y schrieb:
Ein Besoffener schießt mit deiner Waffe von der Autobahnbrücke. Er trifft ein Auto in dem eine Familie in Urlaub fährt. Der Fahrer verliert die Kontrolle und alle Insassen sterben beim Aufprall auf einen Baum. Leider kann der Täter nicht ausfindig gemacht werden aber die Waffe wird bei der Polizei mit dir als Eigentümer in Verbindung gebracht. Es wird festgestellt das dass die du Waffe hast liegen lassen und du wirst wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung verurteilt.

Das Beispiel hilft jetzt auch nicht wirklich, um die Diskussion in diesem Sachverhalt besser darzustellen oder?
Das führt genau auf den Kern der Diskussion, folgende grundlegende Abwägung: Versteht man das Internet als Gefahr (Waffe), sodass der Zugang reguliert und überwacht werden muss oder als ein Kommunikationsmedium, zu dem möglichst viele freien Zugang haben sollten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Chillvie schrieb:
(...) zu dem möglichst viele freien Zugang haben sollten?
Wie viel Absicherung durch den Betreiber letztlich das beste Gleichgewicht aus Sicherheit und Freiheit/Aufwand darstellt, ist meiner Meinung nach der Kern. Vollkommen ungesichert ist zu viel Freiheit und zu viel Vorschriften zu viel Sicherheit. Und ein Gesetz, was nur generell die Haftung des Betreibers regelt, ohne näher auf das Mindestmaß an konfigurierter Sicherheit eingeht, ist nicht zielführend.
 
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