Auf eine NYM-Leitung lässt sich dieser Stoßverbinder nicht sicher aufcrimpen, es ist immerhin noch theoretisch möglich, daß sich diese Verbindung unter mechanischen Einflüssen löst, leichter, als dies bei einer Schraub- oder Schneidverbindung möglich ist. Bedenke, es handelt sich hier um Vollmaterial, keine flexible Ader.
phil. schrieb:
Immer noch besser als wenn die Leitung gar nicht angeschlossen ist. Wobei dieses auch kein Problem ist.
Der PE (oder Schutzleiter) ist das Wichtigste an der gesamten Hausverdrahtung, denn auch wenn es (im Normalfall) kein stromführender Leiter ist, ist er doch der einzige, der (zusammen mit einem 30mA RCD) den Personenschutz gewährleistet, indem er das Bestehenbleiben lebensgefährlicher Berührungsspannungen im Fehlerfalle an elektrischen Verbrauchern mit metallischem Körper verhindert. Das klappt nur, wenn der Anschluß auch sauber ausgeführt wird. Ist der PE unterbrochen, ist auch der RCD (FI) erstmal wirkungslos. Da muß schon ein armes Kerlchen auf sein Glück vertrauen, wenn er eine Metalloberfläche eines elektrischen Verbrauchers berührt.
An die tausend user, die jetzt darüber nachdenken, hier zu posten, mit welcher dummen Aktion sie sich einen elektrischen Schlag versetzt haben und diesen glücklicherweise überlebten: Man sollte keine Verbraucher installieren mit der Vorgabe, daß ja noch nie etwas passiert wäre und daß ein elektrischer Schlag harmlos wäre. Nicht umsonst gilt die Maßgabe für Unternehmen, daß Elektrounfälle mindestens 24h unter medizinische Beobachtung gehören, im Regelfalle sind dies 48h, denn erst dann ist es relativ unwahrscheinlich, daß noch gefährliches Herzkammerflimmern nach dieser Zeitspanne eintreten kann.
Sollte es in eurem Haushalt zu Elektrounfällen mit Dritten kommen, kann das für euch ganz schön unangenehm werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß das Gerät nicht fachgerecht angeschlossen worden war oder erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umgangen bzw. ausgelassen wurden. Dazu gehört auch das nicht-anschließen eines Schutzleiters, wenn der Verbraucher bauartbedingt in die Schutzklasse I fällt oder eben das Verwenden der falschen Verbinder.