Hat sie Alternate noch alle?

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Naj wenn schon rechtliche Schritte einegleitt wurden muss man ja reagieren. Ich hÀtte es eben erst anders versucht. Zumindest handhabe Ich es immer so das ich versuche erst,mal zu reden bevor Ich Rabattz mache. Das ist kein Sinneswandel. Das ist eine Einstellung. Aber wenn Alternate da eben nicht will muss man ja handeln.
 
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knoxxi schrieb:
Reicht dafĂŒr meine SteuererklĂ€rung? 😁😁
Eher nicht, weil dir kein großes Ungemach droht falls jemand doch dran kommen sollte.

Das Problem ist halt echt DatentrÀger in Benutzung. Das zieht nen Rattenschwanz nach sich und hat halt Arbeit gemacht. Wenn es jetzt ein Staubsauger oder ne Uhr wÀre ok, aber so? Und dann auch noch das OS drauf...

Und dann eben auch so ein Kleinbetrag von rund 100€ oder weniger im Vergleich zu nem Alternativangebot. Da steht halt in keinem VerhĂ€ltnis zum Aufwand der da generiert wird.

Aber mal wieder typisch alle Vorteile automatisierter Vertriebswege wahrnehmen wollen aber bei nem realisierten Risi dann sofort schreien
 
Ist das rechtlich ĂŒberhaupt haltbar sowas als E-Mail zu senden?, der TE könnte die ja auch gar nicht erhalten haben, aus welchen GrĂŒnden auch immer, bedarf es da nicht einer postalischen Benachrichtigung?, könnte ja sogar ein perfieder Phisingversuch sein!
 
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Wundert mich auch, das Alternate gleich die Keule auspackt. Aber in den heutigen Zeiten haben Preisfehler eine ganz andere Dynamik fĂŒr die Unternehmen, wenn das gleich auf den div. Seiten breitgetreten wird.

Es wird sicher einige geben, die sich von der Email abschrecken lassen und die SSD zurĂŒckgeben.

Aber selbst wenn, dann frage ich mich was Alternate damit will. Man mĂŒsste ja im Prozess prĂŒfen ob die in Ordnung ist und ggf. kann man diese ja nicht mehr als neu verkaufen, auch wegen der Lebensdauer.

der TE könnte die ja auch gar nicht erhalten haben, aus welchen GrĂŒnden auch immer, bedarf es da nicht einer postalischen Benachrichtigung?, könnte ja sogar ein perfieder Phisingversuch sein!

SpÀt. wenn das DHL kommt oder nicht kommt oder dubios ist wird man es ja sehen.

Und die werden schon per Post reagieren wenn sich per Email nix tut.
 
brettler schrieb:
auch wegen der Lebensdauer.
Und ja auch fĂŒr jeden KĂ€ufer nachprĂŒfbar, oder kann man das was da z.B. CrystalDisk anzeigt wieder auf Null setzten???
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brettler schrieb:
SpÀt. wenn das DHL kommt oder nicht kommt oder dubios ist wird man es ja sehen.
Ich meinte die E-Mail, nicht die SSD
 
Haha. Das Thema sollte man weiter verbreiten auf Twitter und co. Nicht, dass hier tatsĂ€chlich jemand was zurĂŒck schickt. Was fĂŒr eine Pommesbude
 
Und was ist wenn es dem TE nach erneuten HW Wechsel so geht wie dem armen Tropf hier und Windows zum Beispiel nicht mehr aktiviert bekommt? Zahlt Alternate dann eine neue Lizenz?
 
Nette Mail, die kenne ich sogar. Es gab letztens einen "PS5 Drop" bei Alternate, welcher keiner war. Da wurde mit Àhnlicher Mail und "rechtslage" der Vertrag seitens Alternate storniert. Nur war hier keine Ware unterwegs bzw angekommen.

In letzter Zeit scheint da gut was schief zu laufen, aber ich wĂŒrde die SSD erst einmal auch nicht zurĂŒck schicken. Der Vertrag ist abgeschlossen mit Lieferung und diese ist ja bereits erfolgt. Auch aus dem genannten Grund der Datensicherheit bzw DSGVO wĂŒrde ich da keine SSD zurĂŒck schicken.
 
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Noninterlaced schrieb:
Ist das rechtlich ĂŒberhaupt haltbar sowas als E-Mail zu senden?
Ja, ist rechtlich sogar ausdrĂŒcklich erlaubt...weil schnellstmöglicher Weg.
ErgÀnzung ()

brettler schrieb:
Wo sollte da Pishing sein? Man soll sich nirgends einloggen und auf keine Links klicken.
Es wird am Ende darauf hingewiesen, dass der RĂŒcksendeaufkleber mit seperater Mail kommt....
Aber schon richtig..man sieht ja dann obs an Alternate geht oder nicht xD
 
Ich wĂŒrde das, aus den vielfachen oben genannten GrĂŒnden, ĂŒberhaupt nicht machen. Ich wĂŒrde da Kontakt aufnehmen, es mit diesen GrĂŒnden ( Aufwand, Datensicherheit, Windows Aktivierung, etc...) ablehnen. Und Sie bitten im Zweifelsfall gern Rechtsmittel anzuwenden.
Dann kann Alternate gerne klagen, und bei entsprechnder Urteilslage dann gerne machen was sie machen dĂŒrfen.
 
Dann lĂ€ufst du aber Gefahr noch ein paar Hundert Euro Anwaltskosten zu zahlen, außer du hast ne RS. :)
 
Die Gefahr sollte ĂŒberschaubar sein. Zur Sicherheit kann man Sie ja aber fragen wie sie sich das vorgestellt haben die Probleme zu lösen.

Zudem bemessen sich die Kosten am Streitwert der hier sehr gering ist.
 
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knoxxi schrieb:
Dann lÀufst du aber Gefahr noch ein paar Hundert Euro Anwaltskosten zu zahlen
Sehr geringe Wahrscheinlichkeit. Alternate wird sich das sehr genau ĂŒberlegen. Ihre Chancen im Falle eines Rechtsreits sehe ich deutlich unter 50%. Und Alternate mĂŒsste erstmal tĂ€tig werden, und hat auch noch die recht hohe Gefahr, dass sie die Prozesskosten zahlen dĂŒrfen. Also die werden nen teufel tun und da hinterher klagen.

Die versuchen halt soviel wie möglich ĂŒber diesen, sehr kostengĂŒnstigen Weg, zurĂŒckzubekommen. Und was an Kunden nicht darauf eingeht, wird sicherlich in Ruhe gelassen werden... Meine EinschĂ€tzung...
 
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Fuchiii schrieb:
Bei einer 2TB SSD zum Preis einer 1TB ist das mMn nicht gegeben. Der Fehler hĂ€tte ihnen frĂŒher auffallen mĂŒssen!
Dem KĂ€ufer aber auch. ;) Wenn man das trotz offensichtlich erkennbaren Fehlers bestellt, sollte man schon damit rechnen, dass es auch dem HĂ€ndler irgendwann mal auffĂ€llt. Ist schon eine hohe StĂŒckzahl davon zum halben Preis verkauft worden, kann das einen recht großen Schaden verursachen, den andere dann ausbaden dĂŒrfen. :(

Ich wĂŒrde da höchstens versuchen, zu verhandeln. Vielleicht bietet man dir ja wenigstens den Preisvorteil der 1 TB-SSD nachtrĂ€glich fĂŒr die 2 TB-Variante an. Dann haben beide etwas davon.
 
Nochmal: Die Krux an der Sache ist, wenn der HĂ€ndler Nachverhandlung anbietet, kann der KĂ€ufer sagen "ach, du verhandelst jetzt doch, obwohl du behauptest, dass sei ein offensichtlicher Irrtum? Dann behalte ich die Ware einfach zu dem ursprĂŒnglichen Preis!"

Siehe den Link, den @knoxxi und ich geteilt haben:
Eine AnfechtungserklĂ€rung muss eindeutig erkennen lassen, dass das RechtsgeschĂ€ft wegen eines Fehlers beseitigt werden soll. Werden parallel zur Mitteilung des Preisirrtums Nachverhandlungen ĂŒber den Preis begonnen, wird nicht hinreichend deutlich, dass eine gĂ€nzliche Lösung von dem RechtsgeschĂ€ft beabsichtigt ist, sodass keine AnfechtungserklĂ€rung vorliegt (so LG Berlin, Urteil v. 21.05.2012, 52 S 140/11).
 
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eYc schrieb:
Dem KĂ€ufer aber auch. ;)
Wenn ich das richtig sehe stand die fĂŒr 121€ statt 199€ drin im Angebot - das ist kein Preis der einem seltsam vorkommen muss.
 
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