_killy_ schrieb:
Gut, dass betrifft ein paar Wohnungen. Wenn dies wirklich ein großes Problem ist, dann müsste sich der Staat wirklich Gedanken machen, warum Leute freiwillig auf Geld verzichten.
Solche Regelungen gibt es in einigen Städten schon. Laut Medienberichten lassen sich diese Regelungen aber gerade von größeren Vermietern problemlos umgehen.
M.M.n. sollten sich die Städte auch mal Gedanken um AirBnB und co machen (insb. wo hier immer wieder mit zu Zeugs wie "Eigentum verpflichtet" argumentiert wird, was aber wohl nur für nicht selber genutztes Wohneigentum zu gelten scheint). Das sind wenigstens Wohnungen, die eindeutig in einem Zustand für eine Vermietung sind. Genauso sollte sich der Staat mal Gedanken um Vorschriften zur Ermittelung der ortsüblichen Vergleichsmiete machen, dort den Datenschutz aufheben und alle Mietverträge mit einbeziehen.
hallo7 schrieb:
Einige davon werden einfach keine Lust am vermieten haben, da schlicht kein Geld-Bedarf vorhanden ist und gleichzeitig kann man die Immobilie für Kinder/Verwandte "reservieren" die vllt mal irgendwann dort studieren oder wohnen wollen.
Was auch immer das mit dem Geldbedarf soll. Lasse ich den Eltern mal ihr Leben bis mind. 80 Jahren in der eigenen Wohnung. Wenn sie dann nicht erst mit 40-50 Eltern wurden, sind die Kinder zwischen 50 und 70, wenn das Erbe ansteht, mit Pech (oder Glück, je nach Sichtweise) zunächst noch einige Jahre, in denen man das Wohneigentum nur mit sehr großem Aufwand verkaufen darf, falls überhaupt alle Erben damit einverstanden wären.
Was will ich da noch mit einer zu vermietenden Wohnug in einer fremden Stadt, wenn mein Hobby nicht vorher schon aus der Immobilienvermietung bestand und ich selber nicht arm bin? Das sind meist keine Objekte, die man mit wenig Aufwand nach einer Sanierung (also mit den bei einer Selbstnutzung nötrigen Instandhaltungen, für die das Geld vorhanden ist) mit 15-20€/qm vermieten kann.
Und wie es mit der EU-Gebäuderichtlinie weiter geht, ändert sich derzeit zum Glück auch ständig wieder.
JoinRise schrieb:
Da würde ich aber gerne mal eine Rechnung zu sehen , ich bezweifel das die Kosten dort die Einahmen übersteigen, es ist wohl eher andersrum.
Siehe mein Beispiel oben. Nicht jedem geht es um ein paar hundert Euro/Monat, wenn man den Aufwand dagegen setzt, den man als möglicher Neu-Vermieter mit so etwas hat.
Pogrommist schrieb:
1. Man darf nicht vergessen, dass Ausgaben für vermietete Immobilie auch steuermindernd wirken: AfA, Hausverwaltung, Reparaturen...
2. Außerdem darf der Eigentümer einer leerstehenden Wohnung die ganzen Nebenkosten auch tragen. Gut, es wird zwar kein Wasser verbraucht, aber Heizung wird i.d.R. 30:70 berechnet.
Das ist halt ähnlich wie diese tolle, zum Glück wieder zurück genommenen, Vorschriften für Gasheizungen. Nicht jeder Altbau hat eine Zentralheizung. Ich hoffe immer noch, dass ich die Wohnung los werde (egal, ob durch Verkauf oder durch persönliches Nicht-Erbe) bevor die WEG anfängt/anfangen muss, die gesamte Siedlung auf Zentralheizungen oder Fernwärme umzustellen.
Pogrommist schrieb:
4. Ein Mietvertrag aufsetzten ist wirklich keine Rocket Science.
Spätestens, wenn es dann Probleme mit dem Mieter gibt, wird es nicht mehr lustig. Egal ob die einen für jede Kleinstreparatur anrufen, die Nachbarn mehr wie zulässig belästigen oder einfach nur keine Miete zahlen. Das muss alles nicht sein, kann aber.
Pogrommist schrieb:
Wer dies nicht schafft, der sollte das Thema Immobillien lieber komplett sein lassen.
Manchmal kommt man an sowas ohne dass man es will und vermeiden kann. Aber selbst, wenn man eine passende, notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht hätte, müssen immer noch alle zukünftigen Erben mitziehen.