geist4711 schrieb:
und da es fakt ist das steckdosen zur haussubstanz gehören, jedenfalls dann wenn sie nicht nachträglich vom mieter gelegt wurden, ist der mieter auch haftbar wenn diese nicht korrekt angeschlossen ist.
Ob Du das so sagen wolltest?
Der
Vermieter ist dafür verantwortlich, daß die von ihm gestellten Betriebsmittel und Einrichtungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Jedoch hört diese Verantwortung genau da auf, wo der Mieter selber tätig werden kann und darf. Zu dem Zeitpunkt, in dem die Einrichtungen und Betriebsmittel in seine Obhut gegeben werden, wird auch ein Teil der Verantwortung (aber nicht zwangsläufig der Kosten) an ihn übergeben.
Wird der Mieter selbst tätig, muß er natürlich selbst sicherstellen, daß die von ihm veranlassten oder durchgeführten Änderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Tritt jedoch ein Fehler ein an einer Einrichtung oder einem Betriebsmittel, das ihm vom Vermieter übergeben wurde, ist er zwar verantwortlich dafür, daß die Betriebssicherheit wieder hergestellt wird, muß aber nicht zwangsläufig selbst die entstehenden Kosten tragen, da die Sache immer noch Eigentum des Vermieters ist.
geist4711 schrieb:
selbst bei wenigen sehr alten bauten noch anzutreffende 'klassische nullung' wäre keine spannung auf der klammer zustande gekommen, wenn die elektrik sonst in ordnung war.
"sehr wenige alte Bauten"? Die klassische Nullung wurde erst 1974 für Neuanlagen verboten, was aber nicht gleichzusetzen ist mit "es gibt seit 1974 keine Anlagen mehr mit klassischer Nullung". Insbesondere da, wo Privatpfuscher selber Hand anlegen, kann es durchaus mal vorkommen, daß das von den Eltern oder Großeltern "ererbte" Halbwissen wieder zum Tragen kommt und jemand auch wieder so einen Mist hinzaubert. Habe ich erst kürzlich selber erleben dürfen bei einem Nachbarn, der sein Haus erweiterte. Und da sind natürlich auch die Gebäude und Einrichtungen, die vor diesem Zeitpunkt gebaut wurden. Auch da fand keine magische Wandlung statt. Dank Bestandschutz darf sowas auch noch weiter betrieben werden, sofern keine "wesentlichen" Änderungen daran durchgeführt werden und der Zustand der Anlage auch noch den damals gültigen Vorschriften entspricht.
Das Problem der "klassischen Nullung" ist, daß sehr wohl Spannung anliegen kann an den "Klammern", gemessen gegenüber Referenzpotential der Versorgung, wenn z.B. die Lastverteilung in der Installation ungünstig ist, oder aber der PEN irgendwo unterbrochen. Ersterer Fall ist übrigens auch einer der Hauptgründe, die zu dem Verbot führten, denn ungleiche Belastung ist nunmal nichts allzu ungewöhnliches in einem Haushalt.