DFFVB schrieb:
Selten so einen Stuß gelesen. Du nach klar hast Du Eigentum am Datenträger. Aber doch nicht am Werk selber. Auf welche Rechtsprechung beziehst Du Dich denn?
Vorweg: Bitte den Diskussionsverlauf beachten und den Beitrag, den ich zitiert hatte, in dem jemand behauptete, dass "
man seit Jahrzehnten nur Nutzungsrechte kauft? Mal in die AGB geguckt, die man so gerne ungelesen weg klickt? Das ist auch bei boxed Spielen von 1980 so."
Ich gebe gerne zu, dass ich mangels volljuristischer Ausbildung die tagesaktuelle Rechtslage bei diesem lange umstrittenen Thema nicht immer genau kenne, aber wenn hier etwas "Stuß" (schreibt sich übrigens korrekt "Stuss") ist, dann diese oben zitierte Behauptung meines Vorredners.
Du erwirbst beim Kauf von boxed Software (und zumindest gemäß EuGH anno 2012 sogar beim Kauf einer digitalen Kopie) das Eigentum an einer Kopie des Werks.
Ich zitiere mal aus einem kurzen
Artikel über das EuGH Urteil...
Der EuGH hat nun - einigermaßen überraschend - ganz klargestellt, dass die Veräußerung von urheberrechtlich geschützten Werkexemplaren einen Kauf darstellt und dass der Erwerber Eigentümer der Kopie wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Kunde eine Datei oder eine physische Kopie erhält. Voraussetzung ist, dass die Datei zur dauerhaften Nutzung, also nicht etwa nur verliehen, vermietet oder zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen wird. Das ist bei Computerprogrammen (vor allem im Verbraucherverkehr) in aller Regel der Fall, ebenso beim
Erwerb von Musikdateien oder
Downloads von Filmen und E-Books.
Der BGH hat im Übrigen viele Jahre hinsichtlich von boxed Software (Steam gibt es erst seit 2003) gleichermaßen geurteilt. Genau deswegen und nur deswegen waren ja auch Sicherheitskopien erlaubt, weil der Käufer das Recht haben sollte, sein Eigentum entsprechend gegen Untergang zu sichern.
Bei digitalem Erwerb (Steam) unter Voraussetzung eines Nutzerkontos sieht es laut BGH in der Tat
anders aus. Sonst wäre Steam per se ja illegal.
Wie dem auch sei: Insbesondere bei boxed Kopien in der Prä-Steam-Ära, also ohne Erfordernis eines Kontos zur Registrierung, war es unstrittig so, dass ein Eigentumserwerb an der Kopie stattfand und nicht nur ein Erwerb von Nutzungs-/Lizenzrechten, auch wenn die Publisher dies gerne (zu Unrecht) in die AGB/Nutzungsbedingungen reingeschrieben haben.
Bonanca schrieb:
Da du selbst auf Rechtsprechung verweist, wird es doch kein Problem sein, mir einen entwprechend Link zu schicken nehme ich an?
Danke im voraus.
PS
Software ist keine Sache.
Siehe oben.