News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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SineNefas schrieb:
Ich muss keine Frist auf Nacherfüllung setzen. Er hat wenn ich eine erneuerte Lieferung beantrage. So einfach ist das!

Das bestreitet auch niemand. Nur muss er das nicht am selben Tag tun. Sondern kann es im Rahmen einer "angemessenen Frist" tun. Da kann es dir egal sein, ob der Händler dann die Ware durch den Hersteller tauschen lässt. Wenn es dir zulange dauert, kannst die Nichterfüllung verweigern.

Aber ich lass es einfach. Zeige mir ein Gesetz was dir den Tausch am selben oder nachfolgenden Tag zusichert, dann können wir weiter reden.
 
xexex du widersprichst dir selber mit deinem Beitrag und SineNefas HAT RECHT!
Lies dir deinen Text nochmal durch. Da stehts klar drin, das der Kunde keine Frist setzen muss!
Es muss lediglich eine angemessene Frist verstrichen sein.

Man sollte sich seine Argumente schon durchlesen....sonst wirds peinlich.


Aber unabhängig davon ist dieser Threat nicht der richtige Ort um das Gorilla-Brust-Gekloppe auszutragen.
Schon uns user und tragt das angemessen per PM aus!​
 
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Ah ok, ja dann wurdest du natürlich ganz klar in deinem Wahlrecht aus § 439 Abs. 1 eingeschränkt.
 
boah...er wollte nicht neuliefern, sondern reparieren lassen -.-
und der tausch am selben tag? das habe ich nicht gefordert und auch nicht hingeschrieben...ich wollte einen umtausch ja! aber wer redet denn von sofort...ich wäre sehr wohl gewillt gewesen 1-3 tage zu warten...was auch normal ist, da der händler vom distributor die ware bezieht...wenn er sagt ich habe sie nicht vorrätig auch beim distributor nicht...hätte ich gesagt ok...dann warte ich noch länger...aber eine reperatur werde ich nie und nimmer akzeptieren, wenn ich ne defekte ware bekommen habe.
 
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Rodger schrieb:
xexex du widersprichst dir selber mit deinem Beitrag und SineNefas HAT RECHT!
Lies dir deinen Text nochmal durch. Da stehts klar drin, das der Kunde keine Frist setzen muss!
Es muss lediglich eine angemessene Frist verstrichen sein.

Man sollte sich seine Argumente schon durchlesen....sonst wirds peinlich.

SineNefas schrieb:
Bei Atelco wurde mir defekter RAM geliefert...anstatt, dass ich direkt einen Ersatz erhalte...Reperatur...zack 1 Monat ohne Ram. Bei K&M dasselbe...Headset kaputt wieder 1 Monat warten. In beiden Fällen direkt nach dem Kauf passiert! Ja das ist top Service. So stellt man Kunden zufrieden ;)

Ich behaupte, er wollte nicht warten sondern direkt Ersatz bekommen. DARAUF hat er keine Gesetzliche Grundlage wie behauptet. Ein defekter RAM wird auch nicht repariert. Der Händler tauscht ihn beim Hersteller um. Genau das ist eine Nacherfüllung - er bekommt neue Ware für die defekte. Ob ein Monat angemessen scheint, kann gerne ein Gericht entscheiden, das Gesetz regelt es nicht und er kann die Nacherfüllung ablehnen und Geld zurück verlangen.
 
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Und wenn wir ganz pedantisch sind...hätte er es mir eigentlich sofort geben müssen. Da ich beim ersten mal die Ware abgeholt hatte und nun wieder! Sprich eine neulieferung wäre in diesem fall das geben neuer ware aus dem lager...er hatte es in seinem lager. also war es für ihn sehr wohl möglich und er hätte es mir geben müssen!

ihr händler habt doch echt keine ahnung, was ihr dürft und was nicht...kein wunder, dass ihr alle pleite geht, bei einer solchen einstellung

und demnächst, wenn mir nochmal einer so ankommt...werde ich einfach falls er nicht in 2 wochen leistet eine neue karte kaufen, dann zurücktretten und mir die mehrkosten erstatten lassen und ja das darf ich. wer so asi ist und seinen kunden wie dreck behandelt, hat es nicht anders verdient.

und angemessen sind 2 wochen!
 
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Der Händler hat ein Recht darauf zu prüfen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt. Kann ja auch Eigenverschulden sein.
Selbst wenn er die Ware auf Lager hat, hat man keinen Anspruch auf sofortigen Austausch.
Der Händler darf die defekte Ware zum Hersteller/Werkstatt schicken um zu prüfen.
Er muss keine Neuware rausgeben.

Achja, du hast schlechte Karten wenn der Händler nach 4 Wochen eine reparierte Ware aushändigt und damit seinen Pflichten nachgekommen ist. Dann kannst du nicht zurücktreten und bekommst auch keine Mehrkosten bezahlten (sondern hast dann halt zweimal die Ware).

Und auch 6 Wochen können angemessen sein. Frag mich wie du auf 2 Wochen kommst.
 
Wollte er aber nicht...er wollte es direkt reparieren lassen...man o man...ich rede hier mit mehreren Wänden?
Sprich er war auch der Meinung es ist defekt, auch wenn selbst nicht überprüft...wenn das eingetreten ist...und
er dem Mangel also indirekt zustimmt....dann darf ich sehr wohl eine Neulieferung beauftragen. Wenn er die Ware eh im Lager hat...dann sollte er sie auch rausgeben...die Neulieferung ist ja dann entbehrlich...wobei ich selbst da gewillt gewesen wäre zu warten...

ach ich lasse es gut sein...die leute hier verstehen nicht mal den simpelsten sachverhalt.

weißt du was ein guter händler gemacht hätte? Hey warte mal ich prüfe kurz ob es funktioniert...ja funktioniert nicht...hier nimm die mit/oder morgen habe ich neue ware da, die schicke ich dir zu (ja zuschicken...weil ich habe keine lust zweimal zu fahren und die kosten der fahrt müsste er eh tragen!).

Das wäre so genial gewesen und ich hätte nächstes jahr wieder mehrere tausend euro dagelassen. ihm wäre auch kein schaden entstanden. aber hey...scheiß auf kundenfreundlichkeit....lasst arschloch sein und im forum motzen, dass die kunden gereizt sind.
 
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Es war defekt, aber der Händler wusste nicht ob durch Eigenverschulden oder nicht. Das kann und darf er prüfen (lassen).
Er hat dem Mangel nicht zugestimmt, nur den Defekt erkannt.
Und wer weiß, vielleicht kann der Händler sogar nachweisen das ein Austausch gegen ein Neugerät unverhältnismsässig ist.

Achja, die Kosten der Fahrt muss er nicht tragen, wäre ja noch schöner. Auch Versandkosten muss er nicht tragen wenn du im Laden gekauft hast.
 
Fahrtkosten müssen bei einem berechtigten Gewährleistungsfall übernommen werden. Steht sogar im Gesetz. § 439 Absatz 2 BGB. Darunter fallen auch die Fahrtkosten.
 
Ja das wird er nicht können. Unabhängig davon...er darf es prüfen lassen, aber er wollte es direkt reparieren lassen. So wurde es mir mitgeteilt. Was verstehst du daran nicht? Er war sich sicher, dass die Ware mangelhaft ist. Er hat mir gesagt, er schickt es zur Reperatur und das wird nun mal 4 Wochen dauern. Er wollte da nichts prüfen lassen...wozu auch...die Ware war gerade mal einen Tag alt...es gab keine einzige Gebrauchsspur...es gab gar keinen Verdacht auf Eigenverschulden. Das wusste er auch.

Dimmert es dir langsam? Wer sagt ich will es reparieren lassen...stimmt dem Mangel zu! Dann handelt es sich nicht mehr um einen Defekt, sondern um einen Mangel, den der Unterenehmer bereit ist zu beseitigen. Aber er hat gar nicht das Recht die Art der Mangelbeseitigung zu diktieren!
Wenn man Einzelhandelskaufmann ist , sollte man die Rechtslage etwas besser kennen und sich gewählter ausdrücken!
 
WhiteShark schrieb:
Der Händler darf die defekte Ware zum Hersteller/Werkstatt schicken um zu prüfen.

Und wenn der Hersteller einen ESD-Schaden diagnostiziert und den Austausch verweigert - ist das ein Beweis dafür, dass das RAM beim Verkauf unversehrt war ? Falls ja, wäre die Beweislast des Händlers im ersten halben Jahr ein zahnloser Tiger.
 
SineNefas schrieb:
Dimmert es dir langsam? Wer sagt ich will es reparieren lassen...stimmt dem Mangel zu! Dann handelt es sich nicht mehr um einen Defekt, sondern um einen Mangel, den der Unterenehmer bereit ist zu beseitigen. Aber er hat gar nicht das Recht die Art der Mangelbeseitigung zu diktieren!
Wenn man Einzelhandelskaufmann ist , sollte man die Rechtslage etwas besser kennen und sich gewählter ausdrücken!

Nein wer sagt er lässt es reparieren stimmt dem Mangel nicht zu. So einfach ist es nicht. Wenn die Prüfung ergibt das Eigenverschulden vorliegt, dann wird doch nicht repariert.

Und wenn der Händler sagt das Reparieren lassen für ihn günstiger ist, dann bleibt einem nichts übrig als das zu akzeptieren. Denn bis eine Klage durch ist, hat man längst die mangelfreie Ware in der Hand und damit entfällt der Klagegrund.

Btw, wenn dein Auftreten im Laden ähnlich wie hier war, dann würde ich dir auch nicht entgegen kommen. Da wäre es mir auch egal ob ich dich als Kunde wiedersehe.
 
Doch so einfach ist das. Er hätte ja auch sagen können, ich schicke es ein, um es überprüfen zu lassen. Aber wer einschickt mit dem Willen auf Reperatur...macht das nur dann, wenn ein Mangel vorliegt. Die Wortwahl ist hier sehr wohl entscheidend.

Und wenn der Händler sagt das Reparieren lassen für ihn günstiger ist, dann bleibt einem nichts übrig als das zu akzeptieren.

Nein ist es nicht! Der Aufwand der Neulieferung muss unverhältnismäßig höher sein als die der Reperatur. Und der Käufer muss beweisen, dass die Reparatur teurer ist. Das kann er aber schlecht und wird ihm auch nicht gelingen bzw. tut es fast nie.

Denn bis eine Klage durch ist, hat man längst die mangelfreie Ware in der Hand und damit entfällt der Klagegrund.

Das stimmt nicht. Prozesse werden zeitlich auf den Zeitpunkt des Sachverhalts abgestellt.
 
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Da es wohl nur mündlich war, spielt die Wortwahl überhaupt keine Rolle. Und es heißt auch so nicht automatisch das man den Mangel anerkennt.

Und du weißt nicht ob der Händler nachweisen kann das eine Reparatur günstiger ist. Denn eine Reparatur kostet ihn gar nichts. Bei einem Austausch kann er dein Gerät aber nur noch als zweite Wahl verkaufen. Das können schnell mal 30% weniger sein und damit als unverhältnismässig gelten.

Und ne Klage in 4-6 Wochen abwickeln? Wohl kaum. Und dazu noch das große Risiko das der Händler Recht bekommt.
 
Da es wohl nur mündlich war, spielt die Wortwahl überhaupt keine Rolle. Und es heißt auch so nicht automatisch das man den Mangel anerkennt.

Es gibt keine Formpflicht bei der Nacherfüllung...sprich es geht darum, was er gesagt hat. Als Handelskaufmann ist er auch weniger schutzwürdig als ein Verbraucher. Und keiner kann mir sagen,
dass seine Aussage anders auszulegen ist...wer sagt denn...ja ich schicke es zum Hersteller zur
Reperatur, wenn er in Wirklichkeit meint, dass er es nur überprüfen lassen will.

Und du weißt nicht ob der Händler nachweisen kann das eine Reparatur günstiger ist. Denn eine Reparatur kostet ihn gar nichts. Bei einem Austausch kann er dein Gerät aber nur noch als zweite Wahl verkaufen. Das können schnell mal 30% weniger sein und damit als unverhältnismässig gelten.

Eine Neulieferung kostet ihn auch nichts....weil er Regressansprüche auf seinen Lieferanten hat!

Und ne Klage in 4-6 Wochen abwickeln? Wohl kaum. Und dazu noch das große Risiko das der Händler Recht bekommt.

Die Dauer der Klage ist egal. Eine Zivilklage wird auf den Zeitpunkt abgestellt in dem das Problem aufgetreten ist, es ist irrelevant, was danach sich entwickelt.

Und dir scheint nicht bewusst zu sein, dass ich nach 2 Wochen Fristsetzung sehr wohl zurücktreten kann. Dann sitzt er so oder so auf seinem Produkt...null Geschäftsverständnis.
 
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Bei Massengütern, die noch aktuell am Markt erhältlich sind, ist eine Neulieferung im Sinne der Nacherfüllung nicht unzumutbar. Unzumutbar wäre es z.B. wenn etwas eine individuelle Sonderanfertigung wäre o.ä. Bei Arbeitsspeicher definitiv nicht ;)
 
Nein du kannst nicht nach 2 Wochen zurücktreten, warum solltest du das können?

Und was der Händler mündlich sagt ist völlig egal, da du ihm das nicht nachweisen kannst.
Und reparieren lassen heißt auch das vorher eine Prüfung stattfindet und die Reparatur möglicherweise abgelehnt wird.
Das ist keine Anerkennung des Mangels.

Und die Dauer der Klage ist sehr wohl relevant. Bis die Klage vor Gericht ist, hast du bereits dein mangelfreies Produkt. Es fehlt also völlig der Klagegrund. Was passiert also? Die Klage wird abgewiesen und du bleibst auf den Kosten sitzen.
Die Wahl ob Tausch oder Reparatur hat man nur in der Theorie.
 
Es ist unzumutbar, wenn es wirtschaftlich unzumutbar ist...aber wie gesagt, die wollen mir ja weiß machen, dass es das ist...weil ein ram und ein headset sich mir nicht dir nichts reparieren lassen und die reperatur ist angeblich ja auch günstiger, als die neulieferung...wer es glaubt...ich habe noch nie davon gehört, dass ram repariert wurde oder ein headset...heutzutage wird einfach neugeliefert.


Ich bin raus hier...ich werde dir keine Nachhilfe bezüglich der Fristen geben. Wenn eine Nacherfüllung nicht erfolgt bzw. zu lange braucht (2 Wochen sind genug zeit...ja das wurde irgendwann mal so vom bgh gesagt) dann kann ich zurücktreten. Ach jetzt fangen wir schon an mit nachweisbarkeit...wie schön, dass ich nicht alleine da war, sondern mit einem kollegen ;) und ja in solchen fällen ist das als zeuge ausreichend.

Die Wahl ob Tausch oder Reparatur hat man nur in der Theorie.

Du arbeitest in einem solchen Laden oder?


Ich bin es leid mit Leuten, wie dir zu diskutieren, die offentsichtlich geltendes Recht nicht akzeptieren wollen und dann auch noch auf Seiten des Verkäufers stehen, der einfach nicht das Recht hatte, für mich zu entscheiden, dass es zur Reperatur soll. Aber hey who cares...ich bin der böse Kunde. Wie gut, dass ich nicht mehr in solche Läden gehe. Ach so...mit deiner Einstellung " auf solche Kunden kann ich verzichten "...genau dank dieser geht es super vielen Firmen schlecht. Kunden gewinnen ist mega schwer und diese zu verlieren sehr leicht. Aber beschwert euch weiter über eure Kunden. Dann gehe ich lieber zu den teureren Läden, die guten Service bieten im Internet, als zum lokalen undankbaren Shop, der sich für etwas besseres hält.
 
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