TechFA schrieb:
In diesem Zusammenhang möchte ich die Redaktion von ComputerBase abermals freundlich bitten, aus Gründen der Transparenz und Offenheit, entspreche Tests (sämtliche der vergangenen Jahre!), in denen nicht Intel's Basis-Spezifikationen angewendet wurden (bspw. gedeckelt bei 125W, bei Prozessoren mit offizieller 125W-TDP!) und/oder Fremdhersteller-eigene Erweiterungen wie bspw. Asus' Multi-Core Enhancement (MCE) et al Anwendung fanden, mit einer entsprechenden Hinweisbox am Artikel-Kopf explizit als nicht valide zu kennzeichnen. und so Eure Leser besser und wahrheitsgemäß zu informieren.
Es gibt durchaus gute Argumente für einen Hinweis in den ursprünglichen Testartikeln zu RPL und RPL-R, keine Frage.
TechFA schrieb:
Weil jede Redaktion, welche das wie all die Jahre zuvor auf Geheiß Intel's oder im vorauseilenden Gehorsam (aus Furch vor Repressionen/Ausbleiben von Samples) unterläßt, macht sich mitschuldig und gegebenenfalls der Täuschung strafbar (§ 123 BGB), Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB) in jedem Fall aber war es Irrefühende Werbung gemäß § 5(a) UWG – Spätestens aber nach öffentlicher Kommunikation der Leser.
Was du dann aber hier an Rechtsnormen durch den Raum schleuderst, ist leider ziemlicher Mumpitz. Die Normen, die du dir aus StGB (§ 13) und BGB (§ 123) gefischt hast, stehen beide im sogenannten allgemeinen Teil dieser Gesetzbücher und konstituieren an sich daher keine Tatbestände. Auf deren Basis kann sich niemand "strafbar" machen - aus dem BGB heraus geht das sowieso nicht, dort stehen keine Straftatbestände, und im StGB findest du diese erst im besonderen Teil. Diese (vermeintlichen) Rechtsgrundlagen verwendest du also vollkommen falsch, sorry.
Und um "Werbung" im Sinne des UWG handelt es sich bei einem Testartikel auch nicht. Just saying.
TechFA schrieb:
@Jan Wenn Ihr als Redaktion es also
wider besseres Wissen unterläßt, diese nachweislich und erwiesenermaßen irreführenden Sachverhalte richtigzustellen, macht Ihr euch nicht nur strafbar (s.o),
Wie gesagt, das ist Unsinn ...
TechFA schrieb:
sondern dann dürft Ihr euch nicht wundern, wenn Euch Leute irgendwann in Regress nehmen und Regressforderungen gegenüber der ComputerBase GmbH geltend machen.
... und das zumindest zweifelhaft, eine Rechtsgrundlage dafür hast du jedenfalls nicht genannt.
TechFA schrieb:
Insbesondere aber dann, wenn Kunden aufgrund Eurer wahrheitswidrigen Tests (von denen Ihr spätestens mit dem nunmehrigen bekanntwerden der Regelwidrigkeit ggü. den zugrundeliegenden Intel-Spezifikationen) ihre Kaufentscheidungen getätigt haben!
Wahrheitswidrigkeit stellt sich nicht nachträglich ein, der zeitliche und sachliche Kontext, in dem ein Test verfasst wurde, spielt eine gewichtige Rolle. Aber wie ich bereits sagte, für ein Update der entsprechenden Artikel spricht aus Lesersicht sicherlich einiges.
TechFA schrieb:
Immer dran denken; Ihr müßt Euch selbst schützen, weil Intel wird für Niemanden da draußen in die Bresche springen, also könnt Ihr keine Schützenhilfe aus Santa Clara bei Prozessen hier in Deutschland erwarten.
Es wird wegen eines Testartikels nicht zu Prozessen kommen. In den USA wäre das vielleicht noch denkbar, hiesige Gerichte weisen entsprechende Klagen aber meist bereits wegen Unzulässigkeit ab.
TechFA schrieb:
Das wäre eigentlich mal ein wirklich brennend interessantes Thema für den Podcast, die rechtliche Seite, wenn rechtliche Konsequenzen für die Tester selbst drohen.
Grundsätzlich bestimmt, in dieser Diskussion könnte sinnvollerweise aber nichts von dem vorkommen, was du hier behauptet hast.