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Ich habe im Oktober letzten Jahres einen 13900ks auf ebay erworben. Leider lag mir dafür keine Rechnung vor.
Ich habe nun Kontakt zum Support von Intel aufgenommen um einen Austausch der CPU anzustoßen. Da ich nicht im Besitzt einer Rechnung über den originalen Kauf der CPU bin , verweigert Intel den Austausch.
Gibt es offensichtliche Gründe die ich nicht sehe wieso eine Rechnung dafür zwingend ist ?
Ich dacht die Garantie ist an ein Produkt geknüft egal wem es gehört. Der reine Besitz sollte dahingehend doch Beweis genug sein.
Wie stehen hier meine Chancen dennoch einen Tausch durchzubekommen ?
Wie kommst Du darauf? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers.
D.h. es gelten die von ihm vorgegebenen Garantiebedingungen.
Wäre halt nachzulesen, was Intel in ihren Bedingungen vorgibt, wenn sie da auf einem Kaufnachweis bestehen kannst Du nur auf Kulanz hoffen.
Für den Ersatz eines Boxed-Prozessors benötigen Sie
Name und Nummer des Prozessors,
die Seriennummer (ATPO),
Die Chargennummer (FPO).
Evtl. werden weitere Informationen benötigt, darunter das Kaufdatum, ein Kaufbeleg (durch Bereitstellung des Kaufbelegs an Intel bestätigen Sie, dass Intel den Aussteller zur Bestätigung kontaktieren darf), Kontaktangaben, die Beschreibung des vorliegenden Problems, Modellnummer des Mainboards und die BIOS-Informationen, der Speichertyp, die Betriebssysteme oder andere Informationen.
Es ist ja in allen Branchen üblich, dass ohne Kaufnachweis keine Garantieleistungen oder Gewährleistungen erbracht werden. Sei es nun Textilhandel, Autos, Elektrotechnik oder was auch immer.
In sofern ist Intels Verlangen nach einem Kaufbeleg nicht unüblich.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Bedingungen bestimmt also Intel.
Wenn die ne Rechnung sehen wollen können die das so verlangen.
Warum nicht? Wenn es ein Händler war, hast Du ein Anspruch auf eine Rechnung. Wenn Gebrauchtkauf, kannst Du auch immer auf die Rechnung bestehen, ich liefere sie beispielsweise fast immer mit, wenn ich Geräte entsprechend gebraucht verkaufe.
Pixelmonteur schrieb:
Ich dacht die Garantie ist an ein Produkt geknüft egal wem es gehört. Der reine Besitz sollte dahingehend doch Beweis genug sein.
Nein. Sobald Du gebraucht Ware kaufst, verfällt der Anspruch einer Garantieleistung an Zweite. Außer Dir hat jemand explizit mit Rechnung diese an Dich schriftlich abgegeben. Und selbst hier mußt Du auf Kulanz hoffen. Garantie und Gewährleistung gilt meistens nur gegenüber dem Erstkäufer.
Pixelmonteur schrieb:
Wie stehen hier meine Chancen dennoch einen Tausch durchzubekommen ?
@CaptainLuftikus
Bin ja der Meinung die allermeisten gebrauchten CPUs (von Privat) werden ohne Rechnung verkauft.
Ich persönlich kaufe meine CPUs nur gebraucht und bisher hab ich auch noch keine Rechnung dazu erhalten.
Ich kauf aber nur günstige CPUs, ne teure CPU würde ich auch nicht gebraucht kaufen.
Wie oft kommt es vor das man eine CPU als Garantiefall behandelt ?
Ist bei mir persönlich das erste Mal.
Wieso sollte der Garantieanspruch verfallen ?
Intel hat sein Geld bekommen so oder so. Ob ich nun das Produkt habe und es bei mir kapput geht oder ob es der Erstbesitzer hat, spielt in dem Fall in meinen Augen keine Rolle. So oder so ist es innerhalb des Zeitfensters von 3 Jahren zu einem warscheinlichen Defekt gekommen
Ja ich weis Garantie ist nur eine Kulanz des Herstellers, in dem Fall wird es allerdings interessant da offiziell bestätigt wurde, dass Defekte durch einen Produktionsfehler auftreten.
Hast du keinen PC Shop deines Vertrauens ?
Bitte den ein Ticket bei Intel zu ziehen .....der braucht keine Rechnung
Edit : Geht aber nur wenn du zuvor noch kein versuch gestartet hast so das die CPU bei Intel schon im Sys ist.
In deinem Fall wahrscheinlich Aussichtslos
Das tut ja eigentlich nichts zur Sache. Ohne Rechnung keine Garantie, das ist halt die Regel und die macht ja durchaus Sinn.
Genau das ist ja das Risiko eines Gebrauchtkaufs, und man fragt deshalb immer nach der originalrechnung falls noch Garantie auf das Produkt vorhanden ist
Um deine Frage dennoch zu beantworten: https://www.3dcenter.org/news/news-des-2-august-2024
das ist halt so geregelt. Weil ja niemand weiß was Besitzer 1 damit gemacht hat. Evtl Extreme-OC?
Pixelmonteur schrieb:
Intel hat sein Geld bekommen so oder so. Ob ich nun das Produkt habe und es bei mir kapput geht oder ob es der Erstbesitzer hat, spielt in dem Fall in meinen Augen keine Rolle. So oder so ist es innerhalb des Zeitfensters von 3 Jahren zu einem warscheinlichen Defekt gekommen
ja, deshalb ist es gut, wenn man ein Produkt kauft das noch Garantie hat, nach der Rechnung zu fragen
Dass das "in deinen Augen" nun keine Rolle spielt oder unfair ist, ist klar. Aber da geht es dann einfach um verschiedene Regeln die einzuhalten sind. Hättest du die Rechnung wärs weniger ein Problem. Intel ist da grad eh sehr kulant.
Selbst wenn der originalbesitzer das Produkt zurückgeben möchte und die Rechnung nicht mehr hat, kann er das nicht.
Ärger dich jetzt besser nicht mehr weiter darüber. Ich weiß es nervt, aber es ist jetzt passiert. Es ist halt eines der most basic Dinge: a) ohne Rechnung kein Umtausch (außer bei Aldi...) und b)gebraucht kaufen hat halt das Risiko, dass du nicht weißt, was der Vorgänger gemacht hat damit. Das ist bei CPUs genauso wie bei Autos, ich kaufe meine Autos etwa nur von Leuten die ich kenne bzw. denen ich traue.
Pixelmonteur schrieb:
Ja ich weis Garantie ist nur eine Kulanz des Herstellers, in dem Fall wird es allerdings interessant da offiziell bestätigt wurde, dass Defekte durch einen Produktionsfehler auftreten.
die Defekte treten auf wenn die von dem Produktionsfehler betroffenen Chips mit gewissen Spannungen betrieben werden. Und genau deshalb ist es problematisch gebrauchte Hardware dann zurückggeben zu wollen. Wer weiß was der Vorgänger gemacht hat, wer weiß ob der Defekt nicht schon teilweise aufgetreten ist.
Ergänzung ()
True Monkey schrieb:
Hi
Hast du keinen PC Shop deines Vertrauens ?
Bitte den ein Ticket bei Intel zu ziehen .....der braucht keine Rechnung
das ist durchaus möglich, ja. Wir würden das tun.
Aber die Leute im Internet haben lieber anonymoe onlinedienste als sich noch in einem Geschäft "Freunde" zu machen.
Es gibt manche Hersteller die eine RMA nur dem Erstkäufer gewähren. Damit sind sie fein raus, sobald gebraucht weiter verkauft wird.
Beispiel, Dell ist das egal und habe 9 Monate später einen neuen Monitor im Austausch bekommen. Den Monitor hatte ich 370 Euro günstiger als B-Ware gekauft, was auch als gebraucht kaufen zählt.
Letzte Woche gab es auf Ebay einen Mikrofon für 160 Euro statt neu für 199 Euro. Es handelte sich um einen neuen Mikrofon aus der RMA. Der privat Verkäufer hat mit der Registrierung geworbenen. Im Nachhinein habe ich aber herausgefunden das er die Gewährleistung des Händlers meinte. Denn der Hersteller bietet sogar eine erweiterte Hersteller Garantie mit 5 Jahren, nachdem das Mikrofon registriert wurde.
Das ist aber an den Erstkäufer geknüpft und auch mit Rechnung. In der Rechnung muss auch der selbe Name stehen.
Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden den Aufpreis in Kauf zu nehmen.
In den Garantiebedingung von Intel sehe ich jetzt keine Klausel was sich nur auf dem Erstkäufer bezieht oder ich habe es übersehen. Spielt aber keine Rolle, da es ihre Bedingung dazu ist.
Ergänzung ()
Übrigens, Tray Prozessor können nur über dem Händler abgewickelt werden. Intel wickelt nur mit WoF oder sogenannten Boxed Versionen direkt mit dem Endkunden ab.
Tray Version haben aber seit ADL auch 3 Jahre Hersteller Garantie. Wie es hier mit den 2 Jahren aussieht, was Intel jetzt noch mit drauf packt, ist mir nicht bekannt.
Die Abwicklung ist schon unter "perfekten" Bedingungen (Erstkäufer, Rechnung vorhanden) nicht 100%ig sauber. Wie es da ausschaut, wenn sie eine Möglichkeit zur Ablehnung finden, erlebst du selbst.
Warum soll der Austausch auf Basis der Garantie erfolgen?
Gibt es einen akuten Defekt? Dann würde ich mir die Rechnung des privaten Verkäufers inklusive Abtretung besorgen und es zuerst beim Händler versuchen.
Falls dieser ablehnt, wäre mir das aktuelle Vorgehen von Intel den Spass wert, jemanden mit der Durchsetzung meiner Interessen zu beauftragen.
Selbst eine Rechnung ist nicht immer ausreichend. Einige Händler fordern neben der Rechnung noch eine Abtretungserklärung, wenn man z.B. die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.
Ich würde den Verkäufer nochmal nach der Rechnung fragen, zur Not für ein paar € extra.
Ist die CPU bereits geschädigt? Falls nicht, bis zum Fix in den Schrank legen oder direkt verkaufen.