Intel lehnt Austausch ohne Rechnung ab

Pixelmonteur schrieb:
@Krik

Leider sagt der Verkäufer das er nichts mehr habe und die CPU auch nur „geschenkt“ bekommen habe.
Kannst du vielleicht noch über ebay einen Fall eröffnen? Schreib den Support einfach mal an.

p.s.: gibt´s eigentlich keine Testsoftware, außer den üblichen Stresstests, um eine CPU auf dessen Unversehrtheit zu prüfen?
 
Warum soll das bitte ein Fall für eBay sein, dazu nach fast einem Jahr? Ware wurde anscheinend letzten Oktober von privat "wie gesehen" verkauft und ich würde vermuten, die Rechnung war nicht Bestandteil der Auktion. Jetzt noch eine Rechnung auf Nachfrage nachzuliefern wäre doch eine rein freiwillige Leistung. Wenn man keine schicken will oder kann, sorry, Pech gehabt.

Wenn einem Gewährleistung und Herstellergarantie wichtig ist, vom Händler kaufen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LuxSkywalker, Oudenstekelig und LiniXXus
Glaube ein Fall lässt sich nur innerhalb 3 Monate öffnen. Ganz davon abgesehen gibt es dazu keinen Grund, da der Prozessor 1 Jahr lief und diese Problematik letztes Jahr noch nicht bekannt war. Zudem ist die Abgabe einer Rechnung keine Verpflichtung.
 
Samurai76 schrieb:
Kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden und formal-juristisch wird dafür kein Kaufbeleg benötigt. Er macht die Sache natürlich einfacher und man geht Diskussionen aus dem Weg.
Wird sicherlich auch nicht ausgeschlossen, gilt jedoch nur gegenüber dem Erstkäufer. Alles andere ist Kulanz und eine Abtretungserklärung lediglich eine Treu und Glauben Geschichte seitens des Kunden, welche in der Regel vom Händler anerkannt wird.
 
saMe1 schrieb:
Abtretungserklärung lediglich eine Treu und Glauben Geschichte seitens des Kunden,
Wenn Erst- und Zweitkäufer einen Kaufvertrag aufsetzen, wo die Abtretung geregelt ist, kann der Händler diese nicht ausschließen. Kann dann halt ein Spießrutenlauf werden, weil vermutlich wie hier die Händler sich dagegen erst mal wehren wollen.
 
Normalerweise gibt es mit dem Händler keinerlei Probleme. Selbst Mindfactory hatte mir dazu mal geschrieben, dass eine Abtretungserklärung bezüglich der Gewährleistungsansprüche ausreichen würden. Gilt aber nicht bezüglich der Herstellergarantie, gegenüber dem Hersteller.

Der Händler kann aber damit was anfangen und ggf. auch die Herstellergarantie damit abwickeln.
 
Zu lesen in den Garantiebedingungen.
1723033594342.png


https://www.intel.com/content/dam/s...rs/Limited_Warranty_8.5x11_for_Web_German.pdf
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: redjack1000, nutrix und LiniXXus
Hi, entschuldige das ich den Forenpost nochmal hochhole. Ich habe aktuell das Problem das Intel mir trotz Rechnung keine Garantie abwickeln will. Man behauptet seitens Intel ich sei nicht die Erstkäuferin obwohl ich diese bin. Erworben als Boxed Version und in dem kleinen Heft was der CPU beilag steht auch 3 Jahre Garantie. Ich habe auch keine Lust mehr auf Intel... Schrott verkaufen und dann nicht mal die Garantie gewähren wollen.
 
@Annikaue
Wenn du die Erstkäuferin bist hast du ja auch alle unterlagen das Kaufes, Rechnung am besten auf deinen Namen, ansonsten Abbuchung vom Konto falls so bezahlt usw...
Ansonsten was oder wie sollen wir hier helfen?

Was mir noch einfällt, lasse es dir vom Händler bestätigen das du die Erstkäuferin bist falls Onlinekauf
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: nutrix
Zurück
Oben