Intel lehnt Austausch von CPU trotz Rechnung ab und verweigert die Garantie Abwicklung.

Den Prozessor hatte ich ja auch zuerst zum Händler eingesendet. Der hat dabei auch den Defekt am Prozessor festgestellt und hatte versucht den Prozessor bei Intel für mich austauschen zu lassen weil er diesen ja nicht mehr austauschen konnte. Intel hat aber dann darauf verwiesen das die Garantie nur der Endkunde (Erstkäufer) in Anspruch nehmen könne daher kam der Prozessor zurück. Ich habe echt keine Lust mehr das war definitiv mein letzter Intel Prozessor, so ein Saftladen. Das Garantietool von Intel habe ich auch geprüft mit der S/N dort sagt der Check der Prozessor sei noch bis 2026 in der Garantie.
 
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Also wie schon mehrfach erwähnt ist der Händler dein Ansprechpartner, ob der das will oder nicht.
Logisch bist du für Intel nicht der Erstkäufer du bist lediglich der erste Endkunde, die CPU ging über Zwischenhändler/Großhandel an deinen Händler und dann erst an dich.

Mann muss rückwärts die Kette schon einhalten (auch der Händler) wenn sich der Hersteller nicht kulant zeigt wenn man versucht die Kette abzukürzen.
 
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@Annikaue
Erst einmal herzlich Willkommen im Forum.

Dein geschilderter Fall ist natürlich äußerst ärgerlich und ein gewisses Frustpotenzial deinerseits ist nachvollziehbar.

Nachfolgend möchte ich Schritt für Schritt auf deine einzelnen Punkte eingehen, ohne dir dabei jedoch rechtlichen Beistand zu leisten. Es handelt sich also lediglich um Erfahrungswerte meinerseits aus jahrelanger RMA-Abwicklung bei einem der größten Systemhäuser Europas sowie vieler selbst erlebter Präzedenzfälle.

Annikaue schrieb:
Erstkäufer-Problem: Intel behauptet, ich sei nicht die Erstkäuferin des Prozessors, obwohl ich den Prozessor in originalversiegelter Verpackung direkt von einem Händler als Neuware gekauft habe. Laut deutschem Recht bin ich damit aber ganz klar die Erstkäuferin. Ich habe Intel das auch durch Schriftverkehr mit dem Händler nachgewiesen, aber das interessiert sie offenbar nicht.
Aus Intel's Sicht ist das korrekt: je nach dem, wie sie die eigenen Garantiebedingungen geknüpft haben - und das ist stets dem Garantieleister überlassen, sofern damit kein gängiges Recht umgangen wird - kann Intel die Behauptung aufrecht erhalten, dass nicht du, sondern der Distributor der Erstbesitzer der CPU gewesen ist.

Nach deutschem Recht im Einzelhandel bist selbstverständlich ganz klar du die Erstbesitzerin deiner vom Händler als neu und originalverpackt beworbenen und so auch verkauften CPU.

Annikaue schrieb:
Verweis auf den Händler: Intel verlangt von mir, dass ich den Garantiefall über den Händler abwickeln soll. Der Händler konnte mir aber nicht weiterhelfen und hat mich an Intel verwiesen. Den gesamten Schriftverkehr mit dem Händler habe ich Intel ebenfalls geschickt, aber auch das wird einfach ignoriert.
Dieser Verweis ist Rechtens. Wenn Intel für das jeweilige Land keine direkte Garantieabwicklung anbietet, ist dies Sache des Händlers - jedoch nur innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.

In dieser befindest du dich auch noch, der 13900K kam ja erst im September 2022 auf den Markt. Zudem gilt als Datum der Rückabwicklung stets das erste Mitteilungsdatum an den Händler. Wenn du ihm also beispielhaft am Montag dieser Woche eine E-Mail zukommen lassen hast, sinngemäß mit dem Inhalt: "CPU aus Bestellung / Rechnung XYZ ist defekt, ich wünsche Umtausch/Gewährleistung", dann gilt fortan auch dieses Datum. Selbst, wenn sich also aufgrund von (nachvollziehbarer) Versandverzögerung oder Unstimmigkeiten zwischen Händler und dir ein zeitlicher Verzug über die eigentlichen 24 Monate hinaus bildet, so kann er dir die Gewährleistung rechtlich nicht ablehnen.

Annikaue schrieb:
Unmögliche Forderungen: Dann verlangt Intel von mir, dass ich vom Händler dessen Bezugsrechnung vom Großhandel einhole. Das ist doch total absurd! Kein Händler wird solche sensiblen Daten an Kunden rausgeben, und das wäre auch ein klarer Verstoß gegen Datenschutzgesetze.
Diese Aufforderung ist seitens Intel an den Händler, jedoch keinesfalls an dich als Endkunde zu richten.

Annikaue schrieb:
Datenschutzbedenken: Dass Intel mich dazu auffordert, solche Informationen zu verlangen, sehe ich auch als Datenschutzverstoß. Sollte ich den Fall an die Datenschutzbehörde melden?
Nicht im Speziellen hier, jedoch gilt generell: Aufforderungen zur direkten Mißachtung der DSGVO sind strafrechtlich verfolgbar.

Annikaue schrieb:
Vermutung von Systematik: Langsam habe ich das Gefühl, dass Intel hier systematisch Garantieansprüche ablehnt. Sie machen es den Kunden so schwer wie möglich, damit niemand die Garantie tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Das klingt für mich nach Betrug.
Wie bereits gesagt, sofern die Garantieleistungen nicht an unrechtmäßige Bedingungen geknüpft sind, darf ein Hersteller die Erbringung der Garantieleistung ablehnen, sofern die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

In deinem Fall sollte das aber weiterhin irrelevant sein: erstelle, falls nicht schon längst geschehen, einen ganz normalen, gewöhnlichen RMA-Fall bei deinem Händler. Die "Großen" haben dafür alle bereits vorgefertigte Formulare, die du i.d.R. aus dem Kundenkonto heraus über die jeweilige Bestellung direkt abschicken kannst.

Annikaue schrieb:
Strafanzeige und Medien: Ich habe bereits einen Termin bei der Kriminalpolizei wegen Betrugsverdacht und überlege, die Sache auch an Computerzeitschriften wie Computerbild weiterzugeben, um auf das Problem aufmerksam zu machen.
Hier wird es vermutlich etwas unseriös. Erneut: ich kann verstehen, dass du deinem Frust etwas Luft machen möchtest, aber du wirst wenig erreichen, wenn du nun mit Kanonen auf ... naja, Spatzen sind es nicht, auf riesige Andencondore schießt. Hier wirst du im Zweifelsfall nicht nur den Kürzeren ziehen, sondern zusätzlich auch noch auf weiteren, anfallenden Kosten (Rechtsanwalt, Rechtschutzversicherung Selbstbeteiligung) sitzen bleiben und zudem wochen- wenn nicht gar monatelangen Ärger und Ungewissheit erleiden.

Dass die Kriminalpolizei dir den Termin zugesagt hat, ist rechtlich zwar Pflicht, da du erst einmal jeden und alles zur Anzeige bringen kannst, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sie dir anhand deines geschilderten Falles dazu geraten haben, dass du hier unnötige Energie investieren wirst.

Erneut: wende dich an deinen Händler. Wenn dieser dir unrechtmäßig die Gewährleistung verweigert, dann hast du auch rechtlich eine eindeutige Handhabe. Aufgrund der aktuellen Sachlage bezüglich Intel's K-Problematik ist dein Beweis faktisch in allen Medien vorliegend und somit kann sich der Händler auch nicht damit rausreden, dass du den Defekt, der von Anfang an bestanden haben muss, nicht beweisen könntest.
 
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Slayn schrieb:
Vielleicht hast du dich aber auch einfach an den falschen Support von Intel gewendet.

Wundert mich auch, eig. wurde kaum Tara gemacht. Erst kam noch eine Übersicht von Intel über den Support für meine CPU und wie ich diese im Bios möglichst einstellen soll. Hab dann geantwortet das ich die Einstellungen so habe aber das System halt instabil ist, kurz geschildert das halt Programmabstürze, BSOD stattfinden... so typische intel cpu fehler bei eine Degradierung, hab denn als letzten Satz im Grunde nachgefragt ob eine irreversible Degradierung stattfand und ob ein Umtausch möglich ist.

In den darauf folgenden Mailverkehr gings eig. noch um Adressdaten tauschen und rücksendeanweisungen.
 
bondki schrieb:
3. Ist es tatsächlich wichtig ob du Boxed oder Tray gekauft hast
Hier wurde zwar eine Boxed-Variante gekauft, aber: NEIN, ist es nicht. Du kaufst ein Produkt vom Händler, der dir 24-monatige Gewährleistung ausstellt und ob es sich in diesem expliziten Fall dabei um eine Boxed- oder eine Tray-CPU handelt, ist dabei vollkommen irrelevant.
Ergänzung ()

Annikaue schrieb:
Der Händler selbst war die ganze Zeit über hilfsbereit, konnte den Prozessor aber nicht austauschen, weil er ihn nicht mehr auf Lager hat und hatte mich daher an den Hersteller verwiesen.
Das habe ich eben noch übersehen: der Händler ist nicht verpflichtet, dir den Prozessor 1:1 auszutauschen. Er muss - und die Wahl aus beidem ist widerrum das gute Recht des Händlers - dir bei einer nicht mehr möglichen Wiederbeschaffung ein Alternativprodukt oder eine Zeitwertgutschrift anbieten. Er kann sich aber nicht aus seiner Gewährleistungspflicht herausreden.
 
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Klingt fasst so als stamme die CPU nicht von einem deutschen Intel-Distributor und die wollen
rauskriegen, wo das Teil herstammt (Händlerrechnung ??).
Da das noch innerhalb der 24 Monate ist, soll der Händler das Teil bei seinem Distributor reklamieren.
Wenn er das nicht will oder kann, ist das dann aber sein Problem und nicht das von Intel.
Hatte in den letzten 20 Jahren noch nie ein Umtausch oder Gutschrift Problem mit einem deutschen Distributor (nur einmal mit einem der sich aber als polnischer Distributor entpuppte.)
 
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Annikaue schrieb:
die Garantie nur der Endkunde (Erstkäufer) in Anspruch nehmen könne daher kam der Prozessor zurück. Ich habe echt keine Lust mehr das war definitiv mein letzter Intel Prozessor, so ein Saftladen.
Ich weiß nicht was bei Dir da nun falsch gelaufen ist. Natürlich ärgerlich.
Vielleicht redet der Händler auch nur scheiße. Hatte auch sowas mit so einem Cyberschrott Laden, SSD von Crucial... tauscht der Hersteller nicht war deren Aussage (2x) trotz Hinweis die habe noch Garantie.
An den Support von Crucial gewendet... klar Umtausch kein Problem... :grr:
 
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Danke für eure Antwort. Was ich jedoch nach wie vor nicht verstehe, der Hersteller kann so etwas einfach behaupten ohne einen Nachweis zu liefern? Da können sich die Hersteller es ja auch verdammt einfach machen in dem man einfach unwahre Behauptungen aufstellt um die Garantie nicht gewähren zu müssen. Für mich ist und bleibt das ein Armutszeugnis von Intel. Zum Thema Händler hatte ich mir schon rechtlichen Rat eingeholt, da ich bereits in der so genannten Beweisumlastkehr bin müsste ich durch ein Gutachten nachweisen das der Prozessor von Anfang an einen Mangel aufwies das soll aber laut des Anwalts nur sehr schwierig zu beweisen sein. Also bin ich als Verbraucher nun der angeschmierte weil ich der Annahme war eine Garantie schützt mich genau bei solchen Konstellationen.
 
DJMadMax schrieb:
Hier wurde zwar eine Boxed-Variante gekauft, aber: NEIN, ist es nicht. Du kaufst ein Produkt vom Händler, der dir 24-monatige Gewährleistung ausstellt und ob es sich in diesem expliziten Fall dabei um eine Boxed- oder eine Tray-CPU handelt, ist dabei vollkommen irrelevant.
Mich interessiert nicht der Händler sondern Intel. Immerhin ist sich ja scheinbar auch an den Hersteller gewandt worden.
 
Würde mich auch mal interessieren, was Intel als Hersteller nun sagt. Also direkt Intel und kein vielleicht auch komischer Händler!
 
Annikaue schrieb:
Der Händler selbst war die ganze Zeit über hilfsbereit, konnte den Prozessor aber nicht austauschen, weil er ihn nicht mehr auf Lager hat
Hier beginnt schon der Fehler. Der Händler muss einen gleichwertigen Ersatz bieten oder den Kaufvertrag rückabwickeln + ggf. Schadensersatz für den Kunden. Ein „haben wir nicht mehr auf Lager“ zieht nicht.
 
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Zumindest bei meinem Umtausch... Intel hatte wohl auch keine 13900K mehr, zurück kam dann eine neue 14900K.
 
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Annikaue schrieb:
da ich bereits in der so genannten Beweisumlastkehr bin müsste ich durch ein Gutachten nachweisen
Jein. Siehe einer der Kommentare hier, wende dich nochmal an den Händler mit dem Argument eines Versteckten Mangels.

Und wenn der keine Gewährleistung bieten will, dann soll er die Garantieabwicklung über Intel anstoßen. Ein seriöser Händler macht das und stellt sich nicht krumm.

(Welcher Händler war es denn?)
 
Annikaue schrieb:
Zum Thema Händler hatte ich mir schon rechtlichen Rat eingeholt, da ich bereits in der so genannten Beweisumlastkehr bin müsste ich durch ein Gutachten nachweisen das der Prozessor von Anfang an einen Mangel aufwies das soll aber laut des Anwalts nur sehr schwierig zu beweisen sein.
Ich würde mir schleunist eine neue Rechtschutzversicherung holen, wenn diese hierfür eingeschaltet wurde. Intel selbst hat alles geliefert, was aktuell nötig ist:
https://www.computerbase.de/2024-08...ert-garantie-von-13-und-14-gen-um-zwei-jahre/

Hau das dem angeblichen "Anwalt" mal vor. Der hat dir nämlich ne lahme Standardantwort geliefert, ohne auch nur eine Sekunde lang seine Nase aus seinen tollen Hochschulbüchern herauszuheben und mal selbst zu recherchieren.

Das soll jetzt nicht großkotzig klingen, aber ich habe dir in meinen bisherigen Antworten alles geliefert, was du wissen musst und brauchst für eine ganz normale, erfolgreiche RMA-Abwicklung.
 
Das hier hatte mir der Händler geschrieben:

Sehr geehrte Frau *****,

ich bedauere sehr, dass Intel Ihnen weiterhin die Unterstützung bei der Garantieabwicklung verweigert. Wie bereits erwähnt, führen wir das betreffende Prozessormodell leider nicht mehr auf Lager und müssen Sie daher an den Hersteller verweisen, um die Garantieabwicklung durchzuführen.

Ich versichere Ihnen, dass wir das Produkt über einen autorisierten Distributor bezogen haben. Als Endkundin sind Sie nach deutschem Recht die Erstkäuferin, die das Produkt originalverpackt und von Intel versiegelt von uns erworben hat.

Die Forderung von Intel, den ursprünglichen Kaufbeleg unseres Distributors vorzulegen, ist in der Tat höchst ungewöhnlich und unüblich. Deutschen Händlern ist es nicht gestattet, Einkaufspreise und -quellen offenzulegen, da dies gegen Datenschutzgesetze verstößt. Dass Intel solche Dokumente von Ihnen anfordert, ist daher äußerst fragwürdig und scheint gegen geltendes Recht zu verstoßen. Intel sollte sich darüber im Klaren sein, dass kein Händler seine Einkaufskontakte und Preise offenlegt, da diese zu den grundlegenden Geschäftsgeheimnissen zählen.

Darüber hinaus ist es nicht Ihre Aufgabe als Kundin, die lediglich eine Garantieabwicklung anstrebt, solchen Forderungen nachzukommen. Diese Verantwortung liegt bei Intel und nicht bei Ihnen.

Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass Intel uns bisher nicht einmal bezüglich Ihres Garantiefalls kontaktiert hat. Dies erweckt nicht den Eindruck, dass Intel eine ernsthafte Absicht zur Durchführung der Garantieabwicklung hegt.
 
DJMadMax schrieb:
Das habe ich eben noch übersehen: der Händler ist nicht verpflichtet, dir den Prozessor 1:1 auszutauschen. Er muss - und die Wahl aus beidem ist widerrum das gute Recht des Händlers - dir bei einer nicht mehr möglichen Wiederbeschaffung ein Alternativprodukt oder eine Zeitwertgutschrift anbieten. Er kann sich aber nicht aus seiner Gewährleistungspflicht herausreden.
Ist es nicht sogar so, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann wenn der Händler, der zur Gewährleistung verpflichtet ist, nicht in der Lage ist nachzubessern?

So hat mich in der Vergangenheit "M.........y" mal veräppelt, weil ich trotz kaufmännischer Ausbildung meine Rechte nicht kannte. Man hat mir für eine 9900 KS CPU die seitens Mindfactory und Intel nimmer lieferbar war (Nachbesserung unmöglich) mit einer Zeitwertgutschrift abgespeist (die übrigens deutlich niedriger war als eine 9900K CPU zu dem Zeitpunkt gekostet hat).

Wie ich später rausgefunden habe, hätte ich wohl das Recht gehabt vom Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufsumme zurück zu erhalten.
 
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Prollpower schrieb:
Würde mich auch mal interessieren, was Intel als Hersteller nun sagt. Also direkt Intel und kein vielleicht auch komischer Händler!
Das hat sie beantwortet - zumindest, falls du hiermit das von dir verlinkte Prüftool meinst: Garantie bis 26.
 
Annikaue schrieb:
Wie bereits erwähnt, führen wir das betreffende Prozessormodell leider nicht mehr auf Lager und müssen Sie daher an den Hersteller verweisen, um die Garantieabwicklung durchzuführen.
Bestehe auf Mängelrüge gemäss Gewährleistung und setze eine angemessene Frist, z.B. 3 Wochen und lass Dich nicht mit Garantie abspeissen. Viele Händler versuchen das. Auf Gewährleistung bestehen.
 
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Annikaue schrieb:
Zum Thema Händler hatte ich mir schon rechtlichen Rat eingeholt, da ich bereits in der so genannten Beweisumlastkehr bin müsste ich durch ein Gutachten nachweisen das der Prozessor von Anfang an einen Mangel aufwies das soll aber laut des Anwalts nur sehr schwierig zu beweisen sein.
Die Defekte wurden von Intel eingeräumt und in den Medien ist das auch ganz gut dokumentiert. Hier sehe ich kein Problem. Offensichtlich stammt die CPU aus einer nicht ganz seriösen Quelle. Ich tippe hier auf Grauware die entweder nie für den Endkundenmarkt gedacht oder nicht für den deutschen Markt. Es ist nicht verboten den Händler zu nennen.
 
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dermatu schrieb:
Ist es nicht sogar so, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann wenn der Händler, der zur Gewährleistung verpflichtet ist, nicht in der Lage ist nachzubessern?
Dreimaliges Nachbesserungsrecht gibt es - und dabei gilt, dass die Nachbesserung sich stets auf denselben Defekt beziehen muss. Wenn du z.B. ein Auto kaufst und dies dreimal innerhalb kurzer Zeit wegen eines Defekts in der Werkstatt steht, dann kannst du nur wandeln (mit Zeitwert-Differenz), wenn es sich auch tatsächlich dreimal um denselben Fehler gehandelt hat. Denn erst dann spricht man von einem irreparablen Fehler. Wenn jedoch erst das Radlager vorne links, dann die Zündspule und dann der Abgaskrümmer defekt sind, dann sind es drei unterschiedliche Defekte.
 
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