dermatu schrieb:
Wie ich später rausgefunden habe, hätte ich wohl das Recht gehabt vom Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufsumme zurück zu erhalten.
KnolleJupp schrieb:
Kommt der Händler nach Ablauf der von dir gesetzten Frist dieser Nacherfüllung nicht nach, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Den vollen Kaufpreis bekommt man nicht zurück. Der Händler kann sehr wohl einen Zeitwert berechnen, das liegt einfach daran, dass man die Ware nutzen konnte. Daher ist das korrekt, das einzige was nicht geregelt ist, wie dieser Zeitwert berechnet wird. Die von Mindfactory berechnet pauschalen 2,5% oder wieviel das sind, könnten zu viel sein, aber wenn man nicht klagt, dann wird man es auch nicht wissen.
Bezüglich verstecktem Mängel, da wäre ich mir gar nicht so sicher. Intel sagt das die CPUs nicht defekt ausgeliefert werden, diese werden erst während der Laufzeit beschädigt. Klar, ich würde ich das auch so probieren, aber ob man damit vor Gericht auch gewinnt. Ich weiß ja nicht. Nachweisen muss man das ja selbst und da kann man nicht einfach sagen, hier aber Computerbase oder wer auch immer sagt das.
Mal eine Frage an alle die jetzt direkt sagen, da wäre alles klar, habt ihr auch Quellen die das belegen?
Und ich meine damit nicht Aussagen von Anwälten oder Computerzeitschriften, denn am Ende entscheiden nicht diese ob das so ist, sondern Gerichtsurteile. Wenn es diese aber nicht gibt, dann sollte ihr hier auch nicht so sicher sein, dass man vor Gericht damit gewinnt.
@Annikaue Bei so etwas würde ich immer als erstes zur Verbraucherzentrale gehen. Die helfen einem schon gut weiter. Ich drücke dir auch jeden Fall die Daumen, dass sich für dich alles noch zum Guten wendet.