Intel lehnt Austausch von CPU trotz Rechnung ab und verweigert die Garantie Abwicklung.

DJMadMax schrieb:
Viel dreister ist hier die Reaktion deines ominösen Händlers.

Wenn du dich scheinbar weiterhin weigerst, ihm deinen Gewährleistungswunsch schriftlich mitzuteilen und du hier lieber bashen möchtest, dann kann dir keiner mehr helfen.

Wir drehen uns jetzt seit einiger Zeit nur noch im Kreis!
Ich weiß nicht warum du mich jetzt so angehst, offensichtlich hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe. Ich habe mich bereits rechtlich beraten lassen, und hier sagte mir aber der Anwalt das man sich schon in der sogenannten Beweisumlastkehr beim Händler befindet und es daher nicht so leicht sei wie du es hier darstellst. Der kleine Händler hatte mich versucht zu unterstützen Intel hat diesen aber darauf verwiesen das ich als Endkunde Garantieansprüche anmelden müsste.
 
@KnolleJupp Er wird sich dann auf die Beweislastumkehr berufen, ohne Anwalt geht es dann nicht weiter.
Ergänzung ()

Annikaue schrieb:
der Anwalt das man sich schon in der sogenannten Beweisumlastkehr beim Händler befindet und es daher nicht so leicht sei wie du es hier darstellst.
Dann sage den Anwalt das Intel den Fehler selbst zugegeben hat.
 
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Zum Thema Beweislastumkehr auf die zahllosen Veröffentlichungen bezüglich der offiziell anerkannten Probleme mit Intel Raptor Lake CPUs hinweisen.

Wie bereits mehrfach sehr deutlich gesagt, der Händler kann sich nicht aus seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht herauswinden.
 
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Die Veröffentlichungen hat der natürlich auch gesehen aber das ersetzt halt leider auch kein Gutachten. Ich hoffe das es sich irgendwie noch klären wird die Odyssee geht jetzt schon über einen Monat so und ich fühle mich wie ein PingPong Ball der hin und her geschossen wird.
 
Welcher Händler???

ich vermute es handelt sich um einen widerverkäufer? Dann kann die cpu auch von einem privatmann stammen die der händler dort eingekauft hat, stichwort differenzbesteuerung.
 
Annikaue schrieb:
Ich weiß nicht warum du mich jetzt so angehst
Weil du jedweden Ratschlag gekonnt ignorierst.

Annikaue schrieb:
offensichtlich hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe
offensichtlich hast DU nicht gelesen, was ich (und viele anderen) dir geschrieben haben, denn:
Annikaue schrieb:
Ich habe mich bereits rechtlich beraten lassen, und hier sagte mir aber der Anwalt das man sich schon in der sogenannten Beweisumlastkehr beim Händler befindet und es daher nicht so leicht sei wie du es hier darstellst.
genau hierzu habe ich dir eine sehr detaillierte Antwort geliefert.

Annikaue schrieb:
Der kleine Händler hatte mich versucht zu unterstützen
Alles, was der kleine Händler versucht, ist sich aus der Affäre und Verantwortung zu ziehen. Wenn du das weiterhin nicht wahrhaben möchtest, dann wirst du auf deiner defekten CPU ersatzlos sitzen bleiben.
 
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Der Händler ist EP und auf der Rechnung ist die MwSt. ausgewiesen daher schließe ich auch einen Grauimport eher aus.
 
Jetzt mal ganz ehrlich. Das ist alles nicht wirklich schwer.

Beweislastumkehr ist hier irrelevant!
Weil es sich hierbei um einen sogenannten "versteckten Mangel" handelt, der bei der Übergabe bereits vorhanden war, dieser aber erst später erkennbar wurde. Das heißt weder du noch der Händler hatten die Möglichkeit diesen Mangel zum Kaufzeitpunkt als Mangel zu erkennen. Die Gewährleistung gilt selbst dann zwei Jahre.

Da kann der Händler sich nicht rausreden und er kann dich auch nicht an Intel verweisen. Du hast die CPU dort gekauft, nicht bei Intel.
Dein Anwalt scheint nicht gerade der fähigste seiner Zunft zu sein...

Das ist auch keine juristische Beratung, das kann jeder problemlos und schnell nachlesen... :rolleyes:
Ich würde auf Nacherfüllung durch den Händler bestehen, wenn Intel sich - warum auch immer - quer stellt.
 
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Ganz ehrlich,

rufe doch dort mal an:

https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Lass dir das alles in Ruhe erklären. Mach dir ein paar Notizen. Wann hast du den Prozessor gekauft, wann ist er kaputtgegangen! Schildere das Problem mit Intel, dass deine Prozessorgeneration von besagten Problemen betroffen ist. Lasse dir Gewährleistung und Garantie erklären. Schildere das Verhalten des Händlers und schaue dir die Musterschreiben der Verbraucherzentrale an.

Und btw. Intel schließt die Garantie für Grauware in gewissen Bereich aus, meines Wissens. Das könntest du auch ansprechen.

Die Frage ist, wo du dich hast beraten lassen. Im Grunde hat dein Rechtsbeistand recht, allerdings gibt Intel die Probleme medienwirksam zu. Frage also bitte erneut nach oder schildere es so der Verbraucherzentrale.

In der Regel knicken die Händler direkt ein, wenn du sie schriftlich kontaktierst. Dabei sollte das Schreiben aber in gewisser Hinsicht rechtssicher sein. Da helfen dir die ggf. die Musterschreiben.
 
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Danke für eure Ratschläge ich werde es am Montag mal bei Verbraucherzentrale versuchen, ich halte euch auf dem Laufenden.
 
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Annikaue schrieb:
Der Händler ist EP und auf der Rechnung ist die MwSt. ausgewiesen
Es geht doch voran.
Grauware heißt nicht gleich, dass der Kauf ohne MwSt. über die Bühne geht. Es heißt lediglich man hat sich nicht ganz an die Richtlinien des Herstellers gehalten. Sei es Projektware die dann doch auf dem Endkundenmarkt landet oder Ware die nicht für den deutschen Markt bestimmt war etc.

Als Kunde kannst du das auch nur bedingt sehen. Am ehesten noch durch Bewertungen des Händlers oder an einem sehr günstigen/zu günstigen Preis.

Lege dem Händler, notfalls mittels Anwalt einige Artikel der Medien vor. Die Beweislastumkehr ist wie bereits gesagt in dem Fall ein leichtes.
 
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Wie gesagt, Brief an den Händler, als Einschreiben.
Auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder gleichwertiger Ersatz, da Reparatur nicht möglich) bestehen, Fristsetzung bis Tag X.
Unterschreiben, Rechnungskopie beifügen und Hinweis auf "versteckten Mangel" bezügl. Beweislastumkehr.

Nach Fristablauf schriftlich, als Einschreiben, vom Kaufvertrag zurücktreten und Kaufpreis zurückverlangen mit Frist bis Tag Y.
Unterschreiben, erstes Schreiben mit der Fristsetzung sowie Rechnungskopie und Kontoverbindung beifügen, abschicken, fertig.

Nix telefonieren, mit dem Händler diskutieren usw. Alles unnötig, bringt nichts, kann man sich nicht drauf berufen.

Da braucht man nicht zur Verbraucherzentrale, nicht zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft und auch nicht zu Zeitungsredaktionen.
Es sei denn der Händler reagiert auf beide Schreiben gar nicht.
 
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dermatu schrieb:
Wie ich später rausgefunden habe, hätte ich wohl das Recht gehabt vom Kaufvertrag zurückzutreten und die volle Kaufsumme zurück zu erhalten.

KnolleJupp schrieb:
Kommt der Händler nach Ablauf der von dir gesetzten Frist dieser Nacherfüllung nicht nach, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Den vollen Kaufpreis bekommt man nicht zurück. Der Händler kann sehr wohl einen Zeitwert berechnen, das liegt einfach daran, dass man die Ware nutzen konnte. Daher ist das korrekt, das einzige was nicht geregelt ist, wie dieser Zeitwert berechnet wird. Die von Mindfactory berechnet pauschalen 2,5% oder wieviel das sind, könnten zu viel sein, aber wenn man nicht klagt, dann wird man es auch nicht wissen.

Bezüglich verstecktem Mängel, da wäre ich mir gar nicht so sicher. Intel sagt das die CPUs nicht defekt ausgeliefert werden, diese werden erst während der Laufzeit beschädigt. Klar, ich würde ich das auch so probieren, aber ob man damit vor Gericht auch gewinnt. Ich weiß ja nicht. Nachweisen muss man das ja selbst und da kann man nicht einfach sagen, hier aber Computerbase oder wer auch immer sagt das.

Mal eine Frage an alle die jetzt direkt sagen, da wäre alles klar, habt ihr auch Quellen die das belegen?
Und ich meine damit nicht Aussagen von Anwälten oder Computerzeitschriften, denn am Ende entscheiden nicht diese ob das so ist, sondern Gerichtsurteile. Wenn es diese aber nicht gibt, dann sollte ihr hier auch nicht so sicher sein, dass man vor Gericht damit gewinnt.

@Annikaue Bei so etwas würde ich immer als erstes zur Verbraucherzentrale gehen. Die helfen einem schon gut weiter. Ich drücke dir auch jeden Fall die Daumen, dass sich für dich alles noch zum Guten wendet.
 
JetLaw schrieb:
Intel sagt das die CPUs nicht defekt ausgeliefert werden, diese werden erst während der Laufzeit beschädigt.
Jain. Die CPUs sind nicht beschädigt bei Auslieferung, der Mangel besteht darin das die CPUs ab Werk so ausgelegt sind das sie auch in üblichen Gebrauchsszenarien schneller altern und sich stärker abnutzen als sie sollten und vor allem schneller und stärker als der Verbraucher annehmen darf beim Kauf. Das ist sozusagen ein ab Werk vorprogrammierter und für einen Laien unabwendbarer Ausfall.
Wenn das nicht den Kriterien eines "versteckten Mangels" entspricht, weiß ich auch nicht weiter... Aber ich bin auch kein Jurist.
 
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JetLaw schrieb:
Die von Mindfactory berechnet pauschalen 2,5% oder wieviel das sind, könnten zu viel sein, aber wenn man nicht klagt, dann wird man es auch nicht wissen.
Mindfactory hat für jeden Monat der Nutzung 1/36 des Kaufpreises abgezogen.
 
JetLaw schrieb:
Mal eine Frage an alle die jetzt direkt sagen, da wäre alles klar, habt ihr auch Quellen die das belegen?
Klar ist nichts, da wir keine Rechtsberatung geben können. Allerdings gibt Intel die Probleme offenkundig zu.

Meines Wissens kann man wählen, wie man vorgeht, ob man nun die Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nimmt. Die Garantie ist dabei an Bedingungen geknüpft, die der Hersteller selbst festlegen kann.

Was besser ist, ist Abwägungssache, da der Hersteller z. B. im Rahmen der Garantie die Rückforderung von Geld ausschließen kann.

Die Gewährleistung geht über den Händler und die Garantie entweder über Hersteller oder Händler.

Daher ist der Händler in ein gewisses Licht gerückt, da er den TE an Intel verwiesen hat und Intel jetzt Dinge verlangt, die eigentlich nur der Händler liefern kann. Daher ist der Weg zwischen Intel und dem Händler nicht bzw. im Rahmen der Vermutung nicht eindeutig geklärt. Das sollte aber meines Erachtens nicht zum Nachteil des Käufers sein, was es aber scheinbar ist.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich kann hier keine Rechtsberatung liefern, da der Verweis auf die Verbraucherzentrale oder im Zweifel auf einen Rechtsbeistand zurückgreifen.
 
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Annikaue schrieb:
  1. Strafanzeige und Medien: Ich habe bereits einen Termin bei der Kriminalpolizei wegen Betrugsverdacht und überlege, die Sache auch an Computerzeitschriften wie Computerbild weiterzugeben, um auf das Problem aufmerksam zu machen.


Wenn dann an die CT die haben eine Rubrik mit dem Namen "Vorsicht Kunde" da hat schon mancher Händler zurückgerudert und das ganze doch noch erledigt.
 
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KnolleJupp schrieb:
Die Gewährleistungszeit fängt bei einer Ersatzlieferung übrigens wieder von vorne an.
Nein. Die Gewährleistungszeit bleibt, aber die Zeit von der Mitteilung des Kunden an den Händler bis zum Erhalt der Ersatzware (z.B. 14900K) kann u.U. dazugerechnet werden. Beispiel: Dauerte es 6 Wochen, dann verlängert sich die Gewährleistung beim Händler um 6 Wochen. So habe ich das in Erinnerung.
 
Garantie ist nach wie vor eine freiwillige Leistung, einen effektiven Rechtsanspruch wird man nicht durchsetzen können, wenn Intel an dieser CPU etwas ominös vorkommt, wird da wohl etwas dran sein, bisher wurden alle meine Intel-Reklamationen (als Händler, der viel Wert auf Seriösität legt) sehr schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Und ja, nach einem Jahr kann sich der Händler mit der Beweislastumkehr herausreden, wobei in diesem Fall ein Gericht entscheiden müsste, denn mit Verweis auf die Stellungnahme von Intel kann evtl. tatsächlich von einem versteckten Mangel ausgegangen werden.

Ich sehe dennoch immer den Händler in Zugzwang und verstehe nicht, warum die TE diesen immer in Schutz nimmt. Ich kaufe bei einem offiziellen Distri in Deutschland und dieser gibt mir auf alle Artikel 2 Jahre Gewährleistung ohne wenn und aber, wenn der Händler sich aber so verhält, ist an der Herkunft der CPU definitiv etwas faul, daher auch das suspekte Verhalten seitens intel!
 
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