Intel lehnt Austausch von CPU trotz Rechnung ab und verweigert die Garantie Abwicklung.

Annikaue schrieb:
Deutschen Händlern ist es nicht gestattet, Einkaufspreise und -quellen offenzulegen, da dies gegen Datenschutzgesetze verstößt.
Ist das nicht eher eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitserklärung zwischen Großhändler und Händler? Mit Datenschutz hat das eher nichts zu tun.

@DJMadMax
Naja wie gesagt. Austausch und Wiederbeschaffung war bei der CPU nimmer möglich weil es es eine limited Edition KS CPU war. Somit ist man bereits nach dem ersten Nachbesserungsversuch zu dem Ergebnis gekommen, das eine Nachbesserung nicht möglich ist.
 
DJMadMax schrieb:
Das hat sie beantwortet

Kam vielleicht falsch rüber. Mich interessiert ob es einen Kontakt zwischen Intel/Verbraucher oder nur Händler/Verbraucher gibt.
Das Prüftool ist ja sonst nicht weiter aussagekräfig, ausser ja, es gibt Garantie
 
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Annikaue schrieb:
ich bedauere sehr, dass Intel Ihnen weiterhin die Unterstützung bei der Garantieabwicklung verweigert. Wie bereits erwähnt, führen wir das betreffende Prozessormodell leider nicht mehr auf Lager und müssen Sie daher an den Hersteller verweisen, um die Garantieabwicklung durchzuführen.
Das ist korrekt, denn - vermutlich auch wie du - der Händler bezieht sich hier ausschließlich auf das Wort "Garantieabwicklung". Du willst aber einen GEWÄHRLEISTUNGSFALL abwickeln.

Das ist wichtig - sogar sehr wichtig, damit auf rechtlicher Seite alles glatt läuft. Weise den Händler einfach ganz klipp und klar ohne großes Trara in einem Zweizeiler darauf hin, dass du aufgrund des Defekts deiner CPU, den Intel pressewirksam und offenkundig zugibt, von deinem Gewährleistungsrecht über den Händler Gebrauch machst.

Ende, Aus!
 
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Um die Frage mit der Garantieabwicklung zu beantworten, den Kontakt zu Intel hatte ich selbst als auch der Händler zuvor. Intel wollte das ich die Bezugsrechnung vom Händler zusende. Die mir dieser natürlich nicht bereitgestellt hat. Welcher Händler gibt auch seine Geschäftsgrundlage frei? Wenn Intel sich bei Garantieabwicklung immer so verhält na dann gute Nacht.
 
Wie bereits gesagt, der Händler ist dein Vertragspartner und nicht Intel. Du könntest dich noch an die Verbraucherzentrale wenden.

Vielleicht ist das hier hilfreich:

https://www.verbraucherzentrale.de/umtauschcheck-54413

https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Musterbriefe:

https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/vertraege-reklamation


Annikaue schrieb:
Wenn Intel sich bei Garantieabwicklung immer so verhält na dann gute Nacht.

Ehrlich gesagt steht die Vermutung im Raum, dass bei deinem Händler etwas nicht stimmt.
 
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Annikaue schrieb:
Um die Frage mit der Garantieabwicklung zu beantworten, den Kontakt zu Intel hatte ich selbst als auch der Händler zuvor. Intel wollte das ich die Bezugsrechnung vom Händler zusende.
Hast Du denn einfach mal rotzfrech die Rechnung an Intel zugesandt, die DIR vorliegt? (Deine Kaufrechnung)
 
Naja ich stelle mir trotzdem die grundlegende Frage, wie es sein kann das ein Hersteller Produkte auf dem Markt bringt hier mit einer 3 Jährigen Garantie auf Verpackung und Beilage wirbt und sich so einfach aus der Affäre ziehen kann. Was macht man denn dann wenn der Händler Pleite geht? Oder der Prozessor nach 2 Jahren den Geist aufgibt? In meinen Augen fehlen hier gesetzliche Regelungen die den Hersteller hier in die Pflicht nehmen. Das ist doch die reinste Mogelpackung eine solche "Garantie".
Ergänzung ()

Natürlich habe ich Intel meine Rechnung gesendet, danach verwies man mich erstmal wieder an den Händler. Den Schriftverkehr mit dem Händler habe ich Intel ebenso bereitgestellt. Darauf wird aber in keinster Form von Intel eingegangen ich bin so sauer :(
 
Weil Gewährleistung und Garantie zwei unterschiedliche Dinge sind. Bei dir ist es die Gewährleistung und dafür ist der Händler zuständig. Wie der Händler das im Anschluss mit dem Hersteller regelt, ist nicht deine Sache.
 
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Das der Händler für die Gewährleistung zuständig ist mir alles bewusst. Aber dennoch steht man doch dann alleine da in den o.g. Fällen. Ich habe so etwas auch noch nie erlebt, ich habe in meinem Leben auch schon einige Garantieabwicklungen durchlebt aber so etwas dreistes von einem Hersteller ist mir noch noch nicht untergekommen.
 
Recht hast du auf die zweijährige Händler-Gewährleistung. Und genau darauf würde ich mich berufen.
Eine Hersteller-Garantie ist immer eine freiwillige Angelegenheit des Herstellers und der kann seine Garantiebedingungen frei bestimmen.

Da die CPU noch keine zwei Jahre alt ist, gilt und greift die Händler-Gewährleistung.
Da kann sich der Händler nicht rausreden.
Beweislastumkehr (also das der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand) ist hier auch kein Problem, denn die Probleme mit den Intel CPUs sind ja ausführlich beschrieben, dokumentiert und veröffentlicht, durch zahlreiche Medien und sogar Intel selber.

Du kannst eine Ersatzlieferung verlangen, also juristisch ausgedrückt eine "Nacherfüllung", inkl. angemessener Fristsetzung durch dich.
Eine Reparatur ist bei einer CPU ja nicht möglich.
Die Gewährleistungszeit fängt bei einer Ersatzlieferung übrigens wieder von vorne an.

Ist Nacherfüllung nicht möglich, z.B. weil die CPU nicht mehr lieferbar ist, darf der Händler dir auch einen gleichwertigen Ersatz anbieten.
Kommt der Händler nach Ablauf der von dir gesetzten Frist dieser Nacherfüllung nicht nach, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Kaufpreis zurückverlangen.

Stammt die CPU aus einer "unsauberen" Quelle, hat der Händler jetzt Angst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das ist aber sein Problem und nicht deins.
 
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Annikaue schrieb:
die grundlegende Frage, wie es sein kann das ein Hersteller Produkte auf dem Markt bringt hier mit einer 3 Jährigen Garantie auf Verpackung und Beilage wirbt und sich so einfach aus der Affäre ziehen kann.
Weil die Garantie eine freiwillige Leistung vom Hersteller ist. Die Gewährleistung ist dagegen gesetzlich.

Ich denke aber auch das was mit dem Händler nicht stimmt, für den wäre es normalerweise kein Problem.
 
Es ist so viel Grauware in der IT am deutschen Markt und das fällt dem Käufer erst bei einem Defekt auf die Füße. Deshalb ist die Quelle, wo man kauft immer wichtig und nicht nur der Preis. Je nach Hersteller wird gegen eine solche Praxis unterschiedlich aggressiv vorgegangen.

Durch diese Grauware wird der Preiskampf am Markt nur noch aggressiver geführt und zuweilen auch auf dem Rücken der Verbraucher. Dein Händler spielt offensichtlich nicht mit ganz offenen Karten und Intel will die Quelle rausfinden. Der Händler will diese nicht preisgeben, weil offensichtlich das nicht ganz im Sinne von Intel zugegangen ist und dir wird vom Händler logischerweise hier auch nicht geholfen. Dein Händler würde zu 100% auf dem Schaden sitzen bleiben und hat deshalb auf den Hersteller verwiesen. Das geht meist schneller und verursacht weniger Kosten, wenn denn die Quelle nicht dubios wäre. Nicht jeder Hersteller bietet Endkunden eine Garantieabwicklung an und das muss er auch nicht.

Ich habe es selbst bei mir in der Firma bei Apple Airpods erlebt. Diese kamen von der offiziellen deutschen Distribution und Apple hat sich quergestellt. Es kam raus, dass die irgendwo geklaut waren. Dafür kann weder der Distributor noch der Händler noch der Hersteller etwas. Das bleibt immer Berufsrisiko. Am Ende wurde die Sache vom Distributor geregelt und der Kunde hat neue Airpods erhalten. Ging aber auch einige Wochen hin und her, weil am Ende will keiner auf dem Schaden sitzen bleiben.
 
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Das wird ja wohl kaum der erste, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit defekte Artikel sein, den der Händler jemals verkauft hat.
 
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Vielleicht bringt es was, bei intel ein neues supportticket zu öffnen... probleme mit cpu, abstürze unreal spiele, Bsod usw... erstmal nichts von verlangten Garantieansprüchen...
wenn dann ein Lösungsvorschlag kommt... drauf antworten hast alles gemacht, hilft nix und du beürchtest halt eine Degradierung der CPU vorliegt und ob der Umtausch möglich ist.
 
Questionmark schrieb:
Die Berufung auf die Beweislastumkehr
Vor allem bei der Intel-Problematik schwierig…
In den ersten zwei Jahren wollen die Hersteller halt die Abwicklung über den Händler. Da ist Intel kein Einzelfall und das steht meist auch genau so in den Garantiebedingungen.
 
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Annikaue schrieb:
aber so etwas dreistes von einem Hersteller ist mir noch noch nicht untergekommen
Viel dreister ist hier die Reaktion deines ominösen Händlers.

Wenn du dich scheinbar weiterhin weigerst, ihm deinen Gewährleistungswunsch schriftlich mitzuteilen und du hier lieber bashen möchtest, dann kann dir keiner mehr helfen.

Wir drehen uns jetzt seit einiger Zeit nur noch im Kreis!
 
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Ich würde dem Händler schriftlich, als Einschreiben, formlos mitteilen das deine bei ihm gekaufte CPU defekt ist und du nun
im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auf eine Nacherfüllung bestehst, entweder in Form einer Ersatzlieferung oder - um dem Händler entgegenzukommen - auch in Form eines gleichwertigen Ersatzes, mit Fristsetzung bis Montag, 16. September 2024.
Kopie der Originalrechnung als Anlage beifügen, abschicken, fertig.

Alternative: Hier https://supporttickets.intel.com/s/?language=de ein Support-Ticket eröffnen.
 
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