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Commodore
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Kannst du diese "sehr engen Fristen" konkretisieren (mit Quelle der BNetzA idealerweise)?
Ich finde nämlich nur diese sehr lasche auslegung:
Klingt ein bisschen nach Unsinn was du da schreibst.
Ich finde nämlich nur diese sehr lasche auslegung:
QuelleBei Ortsnetzrufnummem sollte der aufnehmende Anbieter den Portierungsauftrag idealerweise mindestens 10 Arbeitstage vor dem Ende des Vertrages bei dem abgebenden Anbieter erteilt haben, um einen schnellstmöglichen Wechsel zu gewährleisten. Daher sollte der Kunde rechtzeitig den Portierungsantrag bei seinem neuen Anbieter stellen, damit dieser noch ausreichend Gelegenheit hat, den alten Anbieter fristgemäß zu kontaktieren.
Klingt ein bisschen nach Unsinn was du da schreibst.