Ipad bei ebay gekauft, zurückgeschickt, Händler verweigert Annahme, ebay erstattet Geld

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

calasanau

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2019
Beiträge
336
Hallo, habe mal eine Frage. Ich habe bei Ipad bei ebay gekauft, das aber im Rahmen der Widerrufsfrist zurückgeschickt. Der Händler hat mir geschrieben, dass er "keinen Defekt" festgestellt hat und es mir daher zurückschickt. Ich habe dann gegenüber ebay angegeben, dass ich noch kein Geld zurückerhalten habe und nun habe ich von ebay das Geld erstattet bekommen.

Und nun? Wird der Verkäufer (Händler) das Ipad doch noch zurückfordern?
 
Natürlich musst du es ihm zurückschicken wenn du dich darauf berufst den Kaufvertrag widerrufen zu haben - das Ding gehört dir somit schließlich nicht. Das sollte eigentlich vollkommen offensichtlich sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ShmaZen, acty, bart0rn und 3 andere
Befindet du dich innerhalb der 14tagen? Falls ja, ist völlig egal ob es ein defekt gibt oder nicht. Am besten wartest du jetzt erstmal ab ob vom Händler was kommt, informierte aber sicherheitshalver mal eBay darüber.
 
Zurück schicken und wenn es das nächste Mal wieder kommt Annahme verweigern.
 
conf_t schrieb:
Zurück schicken und wenn es das nächste Mal wieder kommt Annahme verweigern.
Ware welche du versenden tust, kannst du nicht annahmeverweigern. Der Empfänger kann es, nicht der Versender. 😆
 
@niteaholic Lesekompetenz ist nicht deine Stärke, wa'?

Daher noch mal langsam:
TE hat zurück an Verkäufer gesendet, der hat es wieder (zum zweiten Mal) an Käufer geschickt. Der scheint ungünstigerweise die Sendung angenommen zu haben. Also bezieht sich meine Aussage darauf, dass er es wieder zu Verkäufer schicken soll und wenn der Verkäufer es wieder zum Käufer schickt, soll er (TE) diesmal die Annahme verweigern.

Da sich dieser Sachverhalt und meine Ergänzungen über 2 Posts erstrecken komme ich zu der oben genannten Annahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: ArtVanderlay, Asghan, Dandelion und 4 andere
niteaholic schrieb:
Ware welche du versenden tust, kannst du nicht annahmeverweigern. Der Empfänger kann es, nicht der Versender. 😆
Der Händler wird das Paket erst mal annehmen und dann ggf. zurückschicken.
 
calasanau schrieb:
Hallo, habe mal eine Frage. Ich habe bei Ipad bei ebay gekauft, das aber im Rahmen der Widerrufsfrist zurückgeschickt. Der Händler hat mir geschrieben, dass er "keinen Defekt" festgestellt hat und es mir daher zurückschickt. Ich habe dann gegenüber ebay angegeben, dass ich noch kein Geld zurückerhalten habe und nun habe ich von ebay das Geld erstattet bekommen.

Und nun? Wird der Verkäufer (Händler) das Ipad doch noch zurückfordern?

Moin,

wurde das Ipad von dir auch aktiviert und auf dich registriert? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das bei Apple ein Problem ist. Ausprobieren darfst du es, anschalten, läuft es usw, aber nicht aktivieren. Kann das nur gerade nicht mit einem Link belegen, weiss nicht mehr wo ich das gelesen hatte. Kann auch Quatsch sein.
Aber aktiviert und registriert hattest du es auf dich?
Technisch gesehen ist das dann kein Neugerät mehr, irgendwie so war die Argumentation.

vg Chris
 
Gnah schrieb:
Natürlich musst du es ihm zurückschicken wenn du dich darauf berufst den Kaufvertrag widerrufen zu haben - das Ding gehört dir somit schließlich nicht. Das sollte eigentlich vollkommen offensichtlich sein.
ist dem so? der te hat etwas gekauft und gemäß fernabsatzgesetz zurückgeschickt, womit der kauf rückgängig gemacht wurde und abgeschlossen sein sollte ("sollte", er hat das geld von ebay bekommen, nicht vom händler). nun hat er unaufgefordert vom händler etwas bekommen. theoretisch könnte er es behalten. die meinung eines rechtsexperten wäre interessant :)
 
Tja es gibt halt Leute die sowas scharmlos ausnutzen...

Ich würde, wie die meisten bereits geschrieben haben, ihm das Dingen zurückschicken und fertig. Falls es dann nochmal kommt die Annahme verweigen.
 
@0x8100 ich schätze dass es schwierig wird das durchzusetzen, da die Ware zuvor Gegenstand eines Kaufvertrages zwischen beiden Beteiligen war. Aber Jurist bin ich nicht. Mit dem Zurückschicken macht der TE jedenfalls deutlich kein Interesse an der Ware zu haben.
 
@Kryss
Du kannst mit einem iPad und allen anderen Apple Geräten alles machen, solange du hinterher die Verknüpfung mit deiner AppleID aufhebst bzw. "Mein iPad suchen" ordnungsgemäß deaktivierst, sollte letzteres nämlich nicht getan werden, kann kein nächster Besitzer das Gerät erneut aktivieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bart0rn und Kryss
0x8100 schrieb:
ist dem so? der te hat etwas gekauft und gemäß fernabsatzgesetz zurückgeschickt, womit der kauf rückgängig gemacht wurde und abgeschlossen sein sollte ("sollte", er hat das geld von ebay bekommen, nicht vom händler). nun hat er unaufgefordert vom händler etwas bekommen. theoretisch könnte er es behalten. die meinung eines rechtsexperten wäre interessant :)

so sieht es aus - der händler hat den Widerruf fälschlicherweise als Gewährleistungsfall angesehen, festgestellt, dass kein Gewährleitsungsfall vorliegt und es zurückgeschickt. nun hat ebay (nicht der Händler) mir das Geld überwiesen.
 
@conf_t deswegen habe ich informatk statt jura studiert. ein rfc ist wohl eindeutiger (und verständlicher...) beschrieben als unsere gesetzestexte und haben (meistens) weniger interpretationsspielraum.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: d0xs
Nach meinem Rechtsverständnis muss der TE das iPad nicht zurückschicken, da es unverlangt zugeschickt wurde. Er darf es aber auch nicht benutzen / weiterverkaufen etc. weil er daran kein Eigentum hat. Der TE sollte den Händler informierten, dass der TE das iPad aufbewahrt und der Händler das iPad abholen kann. Falls der TE großzügig ist, kann er dem Händler auch anbieten das iPad zurückzuschicken, natürlich gegen Porto Vorauszahlung seitens des Händlers. Hier kommt natürlich nur versicherter Versand mit Tracking in Frage. Falls der TE kein Bock hat zu Post zu gehen (muss er ja nicht machen), einfach den Händler auf UPS Abholservice verweisen. Der wäre dann vom Händler zu beauftragen.
 
MoGas schrieb:
Nach meinem Rechtsverständnis muss der TE das iPad nicht zurückschicken. Er darf es aber auch nicht benutzen / weiterverkaufen etc. weil er daran kein Eigentum hat. Der TE sollte den Händler informierten, dass der TE das iPad aufbewahrt und der Händler das iPad abholen kann. Falls der TE großzügig ist, kann er dem Händler auch anbieten das iPad zurückzuschicken, natürlich gegen Porto Vorauszahlung seitens des Händlers. Hier kommt natürlich nur versicherter Versand mit Tracking in Frage. Falls der TE kein Bock hat zu Post zu gehen (muss er ja nicht machen), einfach den Händler auf UPS Abholservice verweisen. Der wäre dann vom Händler zu beauftragen.

aber dann hätte der Verkäufer das Ipad und mein Geld :confused_alt:
 
calasanau schrieb:
so sieht es aus - der händler hat den Widerruf fälschlicherweise als Gewährleistungsfall angesehen, festgestellt, dass kein Gewährleitsungsfall vorliegt und es zurückgeschickt. nun hat ebay (nicht der Händler) mir das Geld überwiesen.

Auf die Idee vorm einschalten von ebay den Händler nochmal kurz über den möglichen Irrtum aufzuklären bist du nicht gekommen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Asghan und Gnah
@calasanau

Wo genau ist das iPad denn nun? bei Dir oder beim Händler? Ich verstehe das so, dass es bei Dir ist UND Du hast von Ebucht das Geld zurückbekommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Asghan
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben