News Irreführende Preisangaben: Verbraucherschützer setzen sich gegen Saturn durch

Biertrinker schrieb:
Ist es nicht das Recht des Verkäufers das Ding bis zu dreimal zu reparieren?
Nicht ganz. Es ist erstmal das Recht des Käufers, die Art der Nachbesserung zu wählen (§ 439 I BGB).
Wird allerdings eingeschränkt, wenn die vom Käufer gewählte Art zur Nacherfüllung im keinen Verhältnis zum Aufwand bzw. zu den Kosten steht (§ 439 IV BGB)

Im Zweifel bleibt dann nur der Rechtsweg ;)

Da hier jetzt das besagte Gerät nicht erwähnt wird, lässt sich das jetzt auch nicht wirklich beurteilen. Aber grundsätzlich gibt es kein pauschales "Umtauschrecht". Auch nicht im Gewährleistungsfall.

Und ja, je nach Warenwert kann der "einfache" Mitarbeiter tatsächlich nicht entscheiden, ob eine Erstattung bzw. eine Nachbesserung durch "Nachlieferung" stattfindet...
Und was man auch nie vergessen darf: Im Gewährleistungsfall darf der Händler natürlich auch, wenn er denn möchte, nachweisen, dass der "Mangel" gar nicht auf einen solchen Mangel zurückzuführen ist, der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. Und nur DAS ist durch die Gewährleistung abgedeckt. Auch wenn die meisten glauben, es sei eine "All-inklusiv-das-Gerät-darf-24-Monate-definitiv-nicht-kaputt-gehen"-Garantie ist.
 
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Ich habe mit Media Saturn gute, wie auch schlechte Erfahrungen gemacht.
Teilweise preislich günstiger, als das Netz. Sonst kann man ja noch nett fragen.
Wenn ich gute Beratung bekomme, zahle ich auch gerne mal etwas mehr.

Das mit diesen Preisen ist echt das Letzte! Gut, dass da was gemacht wurde. Wobei ich einigen hier Recht gebe und diese Politik vor allem bei den Kommunikationsanbietern kritisiere.
Was ich als Kunde hören möchte, ist der monatliche Preis, wenn man dauerhaft dort bleibt.
Alles, was ich in den ersten XYZ geschenkt bekomme, kann man gerne HINTEN dran hängen.
 
@Biertrinker
Also grob gesagt läuft das meiner Meinung nach so ab:
Innerhalb der ersten 6 Monate ist man da recht unkompliziert unterwegs: Gegenstand ist defekt? --> Verkäufer muss nachweisen, dass ich den Defekt verursacht habe. Ist in der Regel nicht möglich oder zu aufwändig, also greift da einfach die Nacherfüllung.

Bei der Nacherfüllung läuft es dann so ab: Ich als Käufer darf mir aussuchen (JA. ICH. NICHT der Verkäufer), ob ich einen neuen Gegenstand bekomme oder der aktuelle repariert wird.
Das steht auch so im Gesetz:
§ 439 BGB, Absatz 1:
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Allerdings ist das in der Praxis dann davon abhängig, wie teuer der Gegenstand ist und (scheinbar) auch wie schwer es ist, einfach einen neuen Gegenstand zu beschaffen.
Beispiel: Wenn ich ein Auto kaufe und die Tür schließt irgendwie nicht mehr richtig, dann hat man wohl in der Praxis kein Recht darauf, ein neues Auto innerhalb der Gewährleistung zu bekommen. Dann wird das in jedem Fall am Auto selbst gefixt.
Wenn aber mein Plasterouter ausm Mediamarkt plötzlich nicht mehr tut, bekomme ich einfach nen neuen. Egal ob der 50€ oder 300€ gekostet hat. Der wird mit Sicherheit leicht zu beschaffen sein. Und da fangen dann die Diskussionen in dem Laden an. Die Mitarbeiter wollen einen dann immer dazu drängen, die Herstellergarantie (stellvertretend durch den Mediamarkt/Saturn) in Anspruch zu nehmen.

Auch schon mal gehabt: Etwas bestellt, was im Vornherein defekt war. Verkäufer kontaktiert: "Ja, kein Problem, schicken Sie es einfach zurück. Wir überweisen Ihnen das Geld wieder." Der Verkäufer bezog sich dabei auf die 14 Tage Rückgabegarantie, bei der ich selbst den Versand trage. Ich bezog mich dabei allerdings auf die Gewährleistung, bei der der Verkäufer den Rückversand zu tragen hat. Siehe ebenfalls §439 BGB.

EDIT: Oh. Mist. @kachiri hat bereits geantwortet.... Dann hast du es jetzt zwei mal :) .
 
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Ich versteh das jetzt nicht. Wenn Saturn inkl. Versicherung einen hohen Preis fett druckt, müsste das doch die Kunden eher abschrecken zu kaufen, da der Preis beim Vergleich im Internet deutlich günstiger ausfällt. Evtl. stimmt auch das was viele hier schreiben: Das Klientel von Saturn vergleicht nicht. Dann die nadere Frage: Warum überhaupt ne Versicherung mit dazu, wenn es eh gekauft wird?
 
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Dito schrieb:
Ich versteh das jetzt nicht. Wenn Saturn inkl. Versicherung einen hohen Preis fett druckt, müsste das doch die Kunden eher abschrecken zu kaufen...
Das schrieb ich vor 7 Seiten auch schon, scheint im allgemeinen Gezeter aber eher sekundär zu sein.
 
tiga05 schrieb:
Innerhalb der ersten 6 Monate ist man da recht unkompliziert unterwegs:
Seit dem 01.01.2022 sind das zwölf Monate, so geregelt in § 477 I 1 BGB.
 
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MM/Saturn ist für mich einfach nur was zum kurzen bummeln, wenn man evtl noch etwas Zeit totschlagen muss. Dann kann man da mal reingehen, sich paar Sachen anschauen und wieder gehen.
Kaufen würde ich da nie was.
Einfach bestellen und gut ist
Selbst wenn es bei Saturn/MM online ist. Aber bei denem im Laden? Nope ¯⁠\⁠⁠(⁠ツ⁠)⁠⁠/⁠¯
 
MDM schrieb:
Und genau da liegt dein Denkfehler. Online vs. Offline. Jeder Offline-Betrieb ist eine eigene GmbH und damit eine eigene Firma, siehe DE812028663 oder DE251166683. Aber wie gesagt, Feinheiten.
Sicher, dass neben der Nennung der Filiale auf dem Kassenzettel (Papierform oder online bei Nutzung der App) nicht auch die Gesamtfirma, die im Impressum der Webseite genannt wird, steht?
Ergänzung ()

habla2k schrieb:
Ich schon, weil es ein Begriff für eine Bevölkerungsgruppe ist, die diese selbst weder benuzt noch sonderlich gut findet und obendrein auch noch falsch ist. Außerdem passt dein Vergleich nicht, denn Häuptlinge sind auch natives. Aber natürlich ist das nur meine Ansicht. ;)
Als Gewerkschaftsmitglieder bezeichnen wir Arbeitnehmer gerne als Indianer und Arbeitgebervertreter gerne als Häuptlinge. Das hat sich bei uns eingebürgert. Ob da nun jemand Probleme wegen "kultureller Aneignung hat", interessiert uns ehrlich gesagt wenig. Wir haben auch diverse weiße Gewerkschaftler mit Dreadlocks ohne Bezug zu Jamaika, die sich nie im Leben davon trennen würden. ;)
Ergänzung ()

MDM schrieb:
Du schlimmer Finger, du… noch nie was von kultureller Aneignung gehört? 🤣
Doch, aber Begründung siehe zuvor. Geht mir am Arsch vorbei...
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Und was man auch nie vergessen darf: Im Gewährleistungsfall darf der Händler natürlich auch, wenn er denn möchte, nachweisen, dass der "Mangel" gar nicht auf einen solchen Mangel zurückzuführen ist, der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. Und nur DAS ist durch die Gewährleistung abgedeckt. Auch wenn die meisten glauben, es sei eine "All-inklusiv-das-Gerät-darf-24-Monate-definitiv-nicht-kaputt-gehen"-Garantie ist.
Ich dachte, dieser "Sachmangelnachweiß-Joker" ist erst nach 6 Monaten vom Händler verwendbar und davor kann der Kunde immer behaupten, der Mangel lag schon zu Beginn vor?

Gewährleistung ist aber auch nicht Garantie! Wenn der Händler sich nach 6 Monaten weigert, die Gewährleistung anzuerkennen, kann man sich immerhin noch an den Hersteller wenden, so er denn eine längere Garantiezeit anbietet.
Ergänzung ()

tiga05 schrieb:
Wenn aber mein Plasterouter ausm Mediamarkt plötzlich nicht mehr tut, bekomme ich einfach nen neuen. Egal ob der 50€ oder 300€ gekostet hat.
Das ist auch logisch, weil ich keinen Hersteller von Consumer-Routern kenne, die ihre Geräte reparieren. Die werden vom Kunden zum Händler gebracht und von dort unmittelbar in den Elektroschrott geworfen. Reparierbar sind in der Regel im Consumerberich nur noch wenige Produkte wie weiße Ware, TV und HiFi-Produkte.
tiga05 schrieb:
Der wird mit Sicherheit leicht zu beschaffen sein. Und da fangen dann die Diskussionen in dem Laden an. Die Mitarbeiter wollen einen dann immer dazu drängen, die Herstellergarantie (stellvertretend durch den Mediamarkt/Saturn) in Anspruch zu nehmen.
Vorausgesetzt, die Garantie ist überhaupt so lang wie die Gewährleistung! Denn nicht jeder Hersteller bietet länger als 1 Jahr Garantie. Manche Hersteller bieten sogar überhaupt keine Garantie, weil gesetzlich nur 24 Monate Gewährleistung vom Händler gewährt werden müssen. Als Händler würde ich aber aus Eigennutz keine Produkte ohne Herstellergarantie anbieten. ;)
Ergänzung ()

Froki schrieb:
Seit dem 01.01.2022 sind das zwölf Monate, so geregelt in § 477 I 1 BGB.
Für alle Produkte, oder gilt das nur berstimmte Bereiche? Ich habe immer noch die 6 Monate verinnerlicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Paul Mazdak schrieb:
Um diverse Produkte in die Hand zu nehmen und sich diese mal real anzuschauen, sicherlich perfekt.

Alles andere bekommt man ohne nachzuverhandeln, online woanders günstiger.

Dann hätte ich gerne gewusst, wo ich z.B. einen Yamaha Musiccast 50 für weniger als 199 € inklusive Versand bekomme...
 
Incanus schrieb:
Und dann kommt eben doch das zum Tragen:

Wenn man nur hingeht um anzufassen und dann woanders kauft, muss man sich nicht wundern, wenn der lokale Handel zugrunde geht.
Den Wohlfahrtsgedanken habe ich schon lange abgelegt, denn mir schenkt auch keiner etwas.
Wäre der Preis gleichwertig, bin ich bereit zu überlegen - aber keine 10-15% Aufschläge.
Incanus schrieb:
Und dann kommt eben doch das zum Tragen:

Wenn man nur hingeht um anzufassen und dann woanders kauft, muss man sich nicht wundern, wenn der lokale Handel zugrunde geht.
Mich regen eher die überhöhten Preise bei kleinen Dingen wie Blurays auf, denn da benötige ich keine Beratung. TV Geräte oder Küchenmaschinen habe ich oftmals dann auch vor Ort gekauft, zumal mir die Anlieferung per Bote bei größeren Dingen zu riskant sind (Transportschaden oder verdeckter Schaden).

Aber generell bin ich über das Mitleid für solche Läden schon hinaus.
Letztendlich zählt was im Geldbeutel übrig bleibt und wenn einem etwas zu einem Kauf fehlt, bekommt man nichts geschenkt, weshalb ich auch das Recht wahrnehme zu vergleichen. Man spart manchmal bis zu 50% (!) am Warenwert und ich bin nicht die Heilsarmee.

Ich denke, dass es sich mit den Ladengeschäften nach Corona nun etwas eingependelt hat, aber je mehr Ältere wegsterben wird sich das in Richtung Onlinehandel noch weiter verlagern. Blurays kaufe ich fast nur noch online, weil das Portfolio eben vor Ort zum Stöbern und Kaufen nicht mehr da ist.
 
Weyoun schrieb:
Sicher, dass neben der Nennung der Filiale auf dem Kassenzettel (Papierform oder online bei Nutzung der App) nicht auch die Gesamtfirma, die im Impressum der Webseite genannt wird, steht?
Jupp. Der Beleg ist von Oktober 2023 für einen Fernseher, das ist der Kassenbon. 😉
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24601 schrieb:
Da der Preis damit aber höher ist als der echte Preis ohne die zusätzliche Garantie, finde ich es nicht wirklich problematisch.

FrAGgi schrieb:
Das Angebot mit der Versicherung fällt doch teurer aus. Wenn der erste Blick also auf das Preisschild geht, dann schreckt das Kunden doch erstmal ab. Daneben und darüber steht ja sogar was enthalten ist.


Doch ist es, da hier versucht wird dem Kunden etwas zu verkaufen, von dem er nicht weiß dass er es kauft. Mit Versicherungen gehen entsprechende Pflichten einher.

Dazu kommt, dass die PAngV ganz klar regelt wie Preise anzugeben sind. Der Grund hierfür ist, dass sehr lange sehr oft Schindluder damit getrieben worden ist und teilweise immer noch wird. Der allgemeine Verbraucher ist nicht immer in der Lage solche Angaben zu verstehen. Ein Aufpreis bei dem Bild im Artikel von fast 33% ist widerlich.

Das erschreckende ist, dass man bedenken muss dass viele Kunden die solche Märkte aufsuchen nur selten "informierte" Käufer sind, welche Preise recherchieren. Daher gibt es hier kaum Abschreckungswirkung beim Preis.

Man sollte sich bewusst werden, dass nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung bei den Preisen entsprechend recherchiert sondern einfach aus Gewohnheit in den Einzelhandel geht und dann auch ggf. Impulsiv zuschlägt.
 
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Postman schrieb:
Wäre der Preis gleichwertig, bin ich bereit zu überlegen - aber keine 10-15% Aufschläge.
Dagegen ist ja nichts zu sagen, aber dann nutze aber eben auch den Service vor Ort (Beratung, Anschauen, Anfassen) nicht.
 
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AlanK schrieb:
Was auch abgemaht werden sollte diese ganzen Handy- DSL und Kabel Verträge.

12,99 Euro im Monat *
(für die ersten 6 Monate)
49,99 ab dem 6. Monat
Da gibt es ja noch einen weiteren schlechten Trick. Bei meinem Internetanschluss (Telekom), war nach der Vertragslaufzeit eine weitere Preiserhöhung festgelegt. Keine Ahnung, wer da mitspielt, ohne zu kündigen.

Wobei ich das ja schon bei meiner (kaufmännischen) Ausbildung gelernt habe. „Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden!“.

Zum Thema: Finde gar nicht schlimm, was die getrieben haben. Zumindest, wenn das so wie im Titelbild aussah. Kleiner Psychotrick halt, denen wir im Alltag eh schon reichlich ausgesetzt sind. Wie zum Beispiel die psychologische Preisbildung, siehe die ganzen krummen Beträge.
 
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Weyoun schrieb:
"kultureller Aneignung hat"
Darum gehts dabei auch nicht, sondern um korrekte Bezeichnungen. So wie das N-Wort, das M-Wort und das E-Wort anstattt Inuit. Es ist einfach ein überholter und nicht korrekter Begriff. Aber wenn man eben zu festgefahren ist um sich da einfach an etwas neues zu gewöhnen, kann man wohl nix machen. ;)
 
Verstehe das Problem nicht. Mich locken höhere Preise nicht an. An der Kasse würde ich mich eher freuen wenn ich weniger Zahle. Ich gehe davon aus das die Versicherung an der Kasse nicht mit draufgerechnet wird ohne separat danach zu fragen.
 
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@hemmi1982

Du bist nicht der durchschnittliche Verbraucher. Vermutlich wird so gut wie niemand, der auf Computerbase unterwegs ist, dazu zählen.

Der durchschnittliche Verbraucher, z.B. Schwiegermutter, Fliesenleger, Schüler etc. denkt an sowas gar nicht. Die "wollen haben", vergleichen vermutlich nicht Mal online Preise und schlimmer noch "wollen haben jetzt".

Viele gehen in den Einzelhandel weil schon immer so gewesen, sehen was und denken 60 EUR ist ok für mich nehme ich.

Bitte mal nicht vergessen, dass nur ein Bruchteil der Verbraucher Deutschlandweit überhaupt zu den "Informierten Käufern" zählt. Die Mehrheit hat schlicht nicht die Lust/Kapazität sich zu informieren ob der Preis überhaupt "höher" ist.
 
kachiri schrieb:
Nicht ganz. Es ist erstmal das Recht des Käufers, die Art der Nachbesserung zu wählen (§ 439 I BGB).
Wird allerdings eingeschränkt, wenn die vom Käufer gewählte Art zur Nacherfüllung im keinen Verhältnis zum Aufwand bzw. zu den Kosten steht (§ 439 IV BGB)

Im Zweifel bleibt dann nur der Rechtsweg ;)
Du hast mit allem Recht was du sagst, aber wenn ich heutzutage als Händler nur das nötigste mache, indem ich das was vom Gesetzgeber vorgegeben ist, umsetze. Dann ist das aus meiner Sicht zu wenig. Entweder gehe ich mit der Zeit oder ich gehe mit der Zeit. Wenn ich irgendwo ein Gerät kaufe und das Gerät geht relativ zeitnah nach dem Kauf kaputt, erwarte ich seitens Händler eine kundenfreundliche und unkomplizierte Lösung, dass heisst Rückerstattung oder Umtausch. Natürlich kann sich der Händler auf sein gesetzliches Nachbesserungsrecht berufen und das Gerät zur Reparatur einschicken, aber dann kauf ich das nächste Mal woanders. Ganz einfach.

Ich verstehe auch nicht wo das Problem ist die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, gerade so ein Unternehmen wie Media-Markt/Saturn, die nicht unwesentliche Umsätze generieren. Beispiel, bei Defekten/Reklamationen innerhalb der ersten 12 Monate hast du lieber Hersteller das Gerät anstandslos zurückzunehmen. Dann haben auch die Hersteller ein Interesse daran Ihr Qualitätsmanagement zu hinterfragen und die Qualität bestenfalls zu steigern. Und wenn die Hersteller nicht mitspielen schmeiss ich sie aus dem Sortiment, dann können sie sich überlegen was höher wiegt, die paar Reklamationen für die sie selber Verantwortlich sind oder der Umsatzverlust wenn sie bei Media Markt/Saturn nichtmehr gelistet sind.

Ich kann mich als Händler heutzutage nur noch von der Masse und dem Wettbewerb abheben, wenn ich dem Kunden einen Mehrwert biete, den er woanders nicht bekommt, aber das haben die bei Media-Markt/Saturn bis heute nicht verstanden. Im Gegenteil, man versucht den Kunden zu verarschen und wundert sich dann das der Kunde nichtmehr kommt.

Ich würde die Märkte komplett umorganisieren, wer Beratung braucht soll nen Termin buchen und alle anderen können über ein Terminal die Ware auswählen und bekommen diese dann direkt vom Lager über irgendein automatisiertes System geliefert (wie bei Apotheken), also eine Art Self-Service. Man spart Personal und der Kunde hat trotzdem noch die Möglichkeit den Artikel sofort vor Ort zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
tiga05 schrieb:
@Biertrinker
Also grob gesagt läuft das meiner Meinung nach so ab:

Bei der Nacherfüllung läuft es dann so ab: Ich als Käufer darf mir aussuchen (JA. ICH. NICHT der Verkäufer), ob ich einen neuen Gegenstand bekomme oder der aktuelle repariert wird.
Das steht auch so im Gesetz:
§ 439 BGB, Absatz 1:
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Das ist eine falsche Auslegung von dir, der Verkäufer hat immer das Recht zur Nachbesserung. Du kannst also nicht einfach verlangen eine zweite Lieferung zu erhalten. Das scheint sich durch Amazon und deren Firmenpolitik bei den Leuten in die Köpfe zusetzen, ist aber falsch.

Grundsätzlich muss der Verkäufer die Chance erhalten zu prüfen ob eine Nachbesserung überhaupt nötig ist. Dann hat er die Chance auf Nachbesserung durch Reparatur. Sollte dies nicht möglich sein oder trotz Reparaturen die Sache weiterhin Mangelhaft sein hast entsprechend dann andere Rechte (siehe BGB § 346)

Auszug BGB 439:

(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Gerade bei Gesetzen und deren Argumentation solle man kein Cherry-Picking betreiben...
 
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