Ist ein vorbestrafter Politiker noch wählbar?

Adam_Smith

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Hallo Board,

gestern wurde Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung in Österreich zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch in Deutschland gilt er somit als vorbestraft.
In Sachsen-Anhalt stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an und die CDU wird in der nächsten Woche ihren Spitzenkandidaten benennen müssen.

Doch ist ein vorbestrafter Politiker überhaupt wählbar?

Bevor die Diskussion startet möchte ich ein paar präventive, moderierende Anmerkungen machen:

1.) Es geht hier nicht um die Beurteilung des Strafmaßes!
2.) Es soll in der Diskussion nicht um die Person Althaus und auch nicht um seine Parteizugehörigkeit gehen. Ich fordere jeden Diskussionsteilnehmer auf die Diskussion allgemein zu führen und den Fall Althaus lediglich als Beispiel heran zu ziehen!

Ich möchte die Moderatoren darum bitten mit Posts die den o.g. Punkten nicht gerecht werden angemessen zu verfahren.

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Meine Meinung:

Bei der Frage gibt es für mich kein klares "schwarz" oder "weiß".
Die Beurteilung der Tat als solches ist in meinen Augen für die Beantwortung der Frage von entscheidender Bedeutung. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, so ist der entsprechende Politiker für mich in jedem Fall nicht mehr wählbar, selbst wenn es sich um Bagatelle handelt. Ein Politiker, der sich erwiesener Maßen nicht dem Gesetz verpflichtet fühlt hat in einem Amt nichts zu suchen.

Anders sieht es bei fahrlässigen Taten aus. Hier stellt sich für mich die Frage nach dem Maß der Fahrlässigkeit. Wird z.B. ein Autofahrer getötet, weil der Unfallgegner (Politiker) entgegen aller Regeln der Vernunft gehandelt hat, viel zu schnell und ggf. sogar noch Alkoholisiert war, so ist auch in diesem Fall die Wahl dieses Politikers für mich keine Option.

Im Fall Althaus kann ich sagen, dass ich hier nicht davon ausgehen, dass es ein bewusstes Fehlverhalten war welches zu dem Unfall führte.
Ich selbst fahre Ski und weiß daher, dass es sehr schnell zu brenzlichen Situationen kommen kann. Und wäre es in dem Fall dann zum Unfall gekommen so wäre man selbst vielleicht sogar schuld gewesen weil man eine der FIS Regeln verletzt hat. Doch ein bewusstes Fehlverhalten muss deswegen nicht zwangsläufig vorgelegen haben.


Wie steht ihr zu dieser Thematik?
 
Adam_Smith schrieb:
Bei der Frage gibt es für mich kein klares "schwarz" oder "weiß".

signed.

Ganz klar haben Politiker, wie auch andere Personen, die in der Öffentlichkeit auftreten, eine gewisse Vorbildfunktion. Ein Vorbild sollte niemals sich gehen lassen, oder sich fahrlässig verhalten. Allerdings ist auch jeder Politiker nur ein Mensch und somit weder fehlerfrei noch unfehlbar. Wie du selbst schreibst kann man schnell in eine brenzlige Situation kommen, die nicht immer gut ausgeht.

Dann ist die für einen Politiker essentielle Frage natürlich, ob er noch wählbar ist. Auch hier bin ich der Meinung, dass es kein "schwarz" und "weiss" gibt. ich kann von niemandem verlangen noch nie Fehler gemacht zu haben.
Es ist jedoch durchaus wichtig, dass ein Politiker zumindest einen nicht allzu schlechten Leumund besitzt, wobei die Weste nicht ganz weiss sein kann/muss. (Also keine Schwerverbrecher oder so.^^)

Auch die Frage, wozu der Politiker gewählt wird ist wichtig, um abzuwägen, ob er wählbar ist oder nicht. So zum Beispiel würde ich einen notorischen Raser niemals als Verkehrsminister wählen, wohl aber, die nötigen Qualitäten vorausgesetzt, in ein anderes Amt, wo er durchaus seinen Dienst tun kann.

Soweit meine bescheidene Meinung.

MfG rubski
 
Hmm, haben wir denn noch Politker die nicht vorbestraft sind? Schau mal in die FDP, da gibt es Politiker die haben mehr Strafen auf dem Kerbholz als Leute die im Knast sitzen!

Das bemerkenswerte ist, dass es sich dabei ja nur um die Strafen handelt, die die Politiker nicht mehr vertuschen konnten!

Ich schätze die Dunkelziffer von Straftätern in der Politik auf 99%. Und ich bin kein Radikalinski der nun auf Krach macht. Es ist leider nur die Wahrheit.......

Habe gerade mal in Google "vorbestrafte Politiker" eingegeben. Ergebnis Nr. 1:
http://forum.maulkorbzwang.de/cgi-b...orum;f=78;hardset=0;start_point=0;DaysPrune=0

Kenne die Seite nicht, aber der ein oder andere Fall ist mir bekannt.....

Nachtrag: Bevor jetzt jemand kommt, der mich in eine Schublade stecken will, es gibt auch noch andere die vorbestraft sind. Es geht mir nicht um die einzelnen Leute, nur um die Sache im allgemeinen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meines Wissenstandes nach ist er in DE damit nicht vorbestraft.

Ich finde diese Diskussion aber schon damit hinfällig das es mehr als genug vorbestrafte Politiker gibt.

Mal ganz ab von dem Extremfall NPD wenn man das noch Politik nennen kann was die da machen, nein ich spiele nicht auf das Attentat des Polizisten an.

Mfg
 
Hängt meiner Meinung nach von der Straftat ab, denn eine Steuerhinterziehung ist meines Erachtens nach schwerwiegender als ein ungewollter Sportunfall wo - im Fall Althaus - es einen Todesfall gab.

Der Zweck dahinter ist für mich, dass Steuerhinterziehung zb dem Staat schadet, denn damit wird Steuergeld verwendet und das ist wiederum der Staat im eigentlichen Sinn - also den Menschen.
Der Todesfall bei dem Unglück, hat für mich keine große Bedeutung, denn jedesmal wenn ich auf die Piste gehe, könnte mir das selbe passieren, und das ohne das man es will.

Für mich muss da ganz klar unterschieden werden in Absicht/Unglück (Absicht: Hinterziehung, Unglück: Sportunfall mit Todesfolge)
Denn schlussendlich ändert das ja nicht seine politischen Absichten die durch den Unfall geschehen sind. Also mein Vertrauen hätte dieser Politiker auf alle Fälle im Gegensatz zu absichtlichem Betrug.
 
T-online schreibt, die Strafe werde nicht ins private Führungszeugnis aufgenommen. Ist diese Diskussion rein rechtlich damit nicht schon beendet?
 
Denn schlussendlich ändert das ja nicht seine politischen Absichten die durch den Unfall geschehen sind. Also mein Vertrauen hätte dieser Politiker auf alle Fälle im Gegensatz zu absichtlichem Betrug.

Ganz genauso denke ich auch. Er wollte es ja nun nicht ob er es ein wenig provoziert hat, ok, darüber kann man streiten.

Ich persönlich bin Snowboarder und mache es von Zeit zu Zeit auch, das "Bergbremsen". Ich will das natürlich nicht verharmlosen diese Frau und ihre Familie tun mir natürlich leid.
 
Für alle, die hier Halbwahrheiten verbreiten: Herr Althaus ist NICHT vorbestraft.
Zitat Spiegel.de "Auch über die Strafhöhe von 180 Tagessätzen je 185 Euro gibt es Diskussionen: Bei nur einem Tagessatz mehr hätte Althaus in Österreich als zweifelsfrei vorbestraft gegolten. Und damit auch in Deutschland. So wird das nur einen Eintrag im behördlichen Führungszeugnis von Dieter Althaus nach sich führen, aber nicht im persönlichen. Und so können seine Parteifreunde auch am Mittwoch dabei bleiben, dass der Ministerpräsident als "nicht vorbestraft" aus dem Verfahren hervorgehe. Für den Wahlkampf als Thüringer CDU-Spitzenkandidat sicher ein angenehmeres Etikett." http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611331,00.html
Dass das ganze jetzt so schnell über die Bühne gegangen ist, na gut, sehr seltsam. Aber vorbestraft ist er nicht. Vielleicht sollte man diesen Thread einfach schließen, nur lächerlich was hier manche von sich geben!
 
Wenn Politiker gehen müssen weil sie zu schnell fahren erübrigt sich die Frage für mich, geht also gar nicht. Aber es ist eine moralische Frage. Von einem Unfall kann im aktuellen Fall nicht wirklich die Rede sein. Aber ob wählbar oder nicht muss evtl. zuletzt der Wähler an der Urne entscheiden. Das ist ja das "schöne" am Wählen....
 
Völlig korrekt: nach gesetz ist er nicht vorbestraft !

Das ist man erst wenn man eine haftstrafe ab 1 jahr (auch auf bewährung!) erhält.

Falls man allerdings vorbestraft ist, darf man für 5 jahre ab "in-rechtskraft-treten"
der strafe nicht gewählt werden ...


Soweit das gesetz.
Ob moralisch gesehen auch kleinere strafen (auch im zusammenhang mit todesfällen
wie im fall althaus) zur "unwählbarkeit" führen sollten ist eine andere frage ...
hier würde ich auch zur meinung des TE tendieren ...
 
Althaus ist auch im deutschen Sinne vorbestraft. Die genauen Details sind z.B. beim Tagesspiegel nachzulesen:

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Fragen-des-Tages;art693,2744141

Ich bitte ferner meine Anmerkungen im Eingangspost zu berücksichtigen! Althaus ist ein Beispiel und der Fall, sowie die rechtlichen Hintergründe, soll(en) hier nicht im Detail ausdiskutiert werden.

@Heuball:

Ich denke, es gibt aber wenige Politiker die vorbestraft sind und sich gleichzeitig zum Ministerpräsidenten wählen lassen wollen. Sicher gibt es auf den Listenplätzen mal den ein oder anderen Politiker mit Vorstrafe, diese werden aber selten direkt gewählt, oft weiß der Wähler ja nicht einmal wem er da seine Stimme gibt.
Auch das ist im Fall Althaus anders. Ich bezog mich eher auf die Fälle in denen der Wähler durch seine Wahl einen Politiker in ein Amt (z.B. als Ministerpräsident oder Minister) wählt (wenn auch indirekt).
 
Im Fall Althaus kann ich sagen, dass ich hier nicht davon ausgehen, dass es ein bewusstes Fehlverhalten war welches zu dem Unfall führte.

ich denke auch, dass herrn Althaus in diesem fall keine absicht unterstellt werden kann. das es bei seiner "dummheit" zu einem todesfall kam ist bedauerlich und tragisch, eine absichtliche tötung war es aber mit sicherheit nicht. aus diesem grund geht es meiner meinung nach auch in ordnung, dass Althaus auch weiterhin als nicht vorbestraft gilt. seine verurteilung kann lediglich bei kommenden straftaten mit bewertet werden.

abseits davon finde ich es schwierig zu beantworten, ob ich Althaus wählen würde oder nicht. grundsätzlich bin ich mit seinem stil einverstanden, aber ich glaube er sollte hier von selbst einen schlusspunkt setzen und sich nicht für eine wiederwahl anbieten, aus persönlichen gründen. es sollte ein bisschen gras über die sache wachsen, in vier bis acht jahren kann er es gerne wieder versuchen. ich denke auf diese weise würden alle ihr gesicht waren, zumal der gerichtsprozess einige fragen aufwirft.

so long and greetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgemein zu dem Thema Stellung zu nehmen ist müßig, weil jede allgemeine Aussage sofort durch ein ad hoc Beispiel ausgehebelt werden kann. Frage ist dann jedoch, wozu überhaupt eine Diskussion allgemein geführt werden soll auf diesem Gebiet, wenn doch ohnehin leicht gegenargumentiert werden kann.
Die Alternative dazu wäre nicht unbedingt besser, nämlich eine allgemeine Aussage zu formulieren und dann sich in irgendwelchen Relativismen zu ergehen, die es auf jeden Fall zu berücksichtigen gilt usw.. Man müsste anfangen alle möglichen Eventualitäten aufzuzählen, die die eigene Aussage einschränken.
Bevor man sich allerdings diese Mühe macht, kann man auch gleich das einzig Richtige sagen und es dabei belassen, nämlich: Es kommt darauf an.

Fazit: Entweder man diskutiert wirklich nur über einen besonderen Fall (z.B. Althaus) bzw. man läßt nur eine Diskussion um wirkliche Fälle zu, oder aber man hält sich einzig auf der allgemeinen Ebene auf mit dem Verweis, dass ad-hoc Beispiele per thread-definitionem unzulässig sind, weil sie die Diskussionsebene verzerren und letztenendes nur in dumpfen Relativismus ausarten würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Politiker der fahrlässig andere Menschen tötet, ist für mich nicht wählbar.
Weniger weil er jemand getötet hat, das war mit Sicherheit nicht seine Absicht, sondern viel mehr weil ein Politiker niemals fahrlässig handeln darf. Dafür ist die Verantwortung die ein Ministerpräsident trägt viel zu groß!
 
So sieht das aus, die Frage ist letztlich doch wie der Politker als Mensch mit seinem eigenen Fehlverhalten umgeht. Im vorliegenden Fall hat die Presse schon zu viel Wirbel gemacht um den noch unter der Decke halten zu können. Vorbild hin oder her, Fehler machen uns alle erst zu Menschen, auch dann wenn sie tragisch enden.

Interessant wird die Wahl selbst und vor allem wie gehen die politischen Gegner miteinander um.
Die ersten haben ja schon ihr Unverständnis über das plötzlich durchgeführte Gerichtsverfahren und die ebenso schnelle Urteilsfindung geäußert.

Kann man nur hoffen das die ganze Sache nicht das einzige Wahlthema wird.


Gruß
OMa
 
interessant eher, wie es zu so einem schnellverfahren unter faktischem auschluß der öffentlichkeit kommen konnte und mußte. standgerichte "arbeiteten" ähnlich fix, da war nur der ausgang anders. vermutlich soll damit dem kurzzeitgedächtniss des wahlvolkes "aud die sprünge" geholfen werden.

ein miprä, der sich allseitig sprotlich betätigt sollte die regeln kennen. unfälle gibt es leider immer und überall, aber dafür bzw. dagegen sind die regeln (gesetzte) gemacht. wer beim sport leichtfertig den tod anderer verursacht sollte ist für ein miprä-amt eher ungeeignet.
 
Ich persönliche denke, dass man da keine generelle Aussage treffen kann. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Meiner Meinung nach gibt es aber dennoch bestimmte Straftaten, die einen Politiker unwählbar machen.
Dazu würde für mich jede Straftat zählen, die in direkter Verbindung mit der Amtsausübung steht, z.B. Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung. Als Beispiel sei hier unser Altkanzler Dr. Kohl genannt, gegen welchen ja im Zuge der Parteispendenaffäre auch ermittelt wurde.
Sein Verhalten in der Parteispanedenaffäre ist meiner Meinung nach ein schwerwiegendes Vergehen gewesen, denn Kohl hat hier ein Rechtsverständnis offenbart, welches für einen Politiker (und ehemaligen Bundeskanzler) definitiv nicht tragbar ist.
Als weiteres Beispiel könnte man hier auch F.J. Strauß nennen, der sich ja auch desöfteren über dem Recht stehend sah.

Ich denke also, dass das Rechtsverständnis eines Politikers viel bedeutender für seine Befähigung zur Ausübung eines politischen Amtes ist, als eventuelle Vorstrafen, wobei es hier natürlich auf die begangene Straftat ankommt.
Selbst wenn ein Politiker keine Vorstrafen aufweist, kann er doch, wie oeben aufgeführt, ein aüßerst kurioses Rechtsverständnis haben. Und solche Lute sind meiner Meinung nach ein viel gravierendes Problem, als ein wegen eines fahrlässigen Unfall vorbestrafter Ministerpräsident.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde er ist noch wählber, weil wie Stormtrooper85 schon sagte, ist die Ausübung seines Amtes und die Qualifikation viel wichtiger, als seine Vorstrafe(n).
 
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