Adam_Smith
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 1.548
Hallo Board,
gestern wurde Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung in Österreich zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch in Deutschland gilt er somit als vorbestraft.
In Sachsen-Anhalt stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an und die CDU wird in der nächsten Woche ihren Spitzenkandidaten benennen müssen.
Doch ist ein vorbestrafter Politiker überhaupt wählbar?
Bevor die Diskussion startet möchte ich ein paar präventive, moderierende Anmerkungen machen:
1.) Es geht hier nicht um die Beurteilung des Strafmaßes!
2.) Es soll in der Diskussion nicht um die Person Althaus und auch nicht um seine Parteizugehörigkeit gehen. Ich fordere jeden Diskussionsteilnehmer auf die Diskussion allgemein zu führen und den Fall Althaus lediglich als Beispiel heran zu ziehen!
Ich möchte die Moderatoren darum bitten mit Posts die den o.g. Punkten nicht gerecht werden angemessen zu verfahren.
---------------
Meine Meinung:
Bei der Frage gibt es für mich kein klares "schwarz" oder "weiß".
Die Beurteilung der Tat als solches ist in meinen Augen für die Beantwortung der Frage von entscheidender Bedeutung. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, so ist der entsprechende Politiker für mich in jedem Fall nicht mehr wählbar, selbst wenn es sich um Bagatelle handelt. Ein Politiker, der sich erwiesener Maßen nicht dem Gesetz verpflichtet fühlt hat in einem Amt nichts zu suchen.
Anders sieht es bei fahrlässigen Taten aus. Hier stellt sich für mich die Frage nach dem Maß der Fahrlässigkeit. Wird z.B. ein Autofahrer getötet, weil der Unfallgegner (Politiker) entgegen aller Regeln der Vernunft gehandelt hat, viel zu schnell und ggf. sogar noch Alkoholisiert war, so ist auch in diesem Fall die Wahl dieses Politikers für mich keine Option.
Im Fall Althaus kann ich sagen, dass ich hier nicht davon ausgehen, dass es ein bewusstes Fehlverhalten war welches zu dem Unfall führte.
Ich selbst fahre Ski und weiß daher, dass es sehr schnell zu brenzlichen Situationen kommen kann. Und wäre es in dem Fall dann zum Unfall gekommen so wäre man selbst vielleicht sogar schuld gewesen weil man eine der FIS Regeln verletzt hat. Doch ein bewusstes Fehlverhalten muss deswegen nicht zwangsläufig vorgelegen haben.
Wie steht ihr zu dieser Thematik?
gestern wurde Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung in Österreich zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch in Deutschland gilt er somit als vorbestraft.
In Sachsen-Anhalt stehen in diesem Jahr Landtagswahlen an und die CDU wird in der nächsten Woche ihren Spitzenkandidaten benennen müssen.
Doch ist ein vorbestrafter Politiker überhaupt wählbar?
Bevor die Diskussion startet möchte ich ein paar präventive, moderierende Anmerkungen machen:
1.) Es geht hier nicht um die Beurteilung des Strafmaßes!
2.) Es soll in der Diskussion nicht um die Person Althaus und auch nicht um seine Parteizugehörigkeit gehen. Ich fordere jeden Diskussionsteilnehmer auf die Diskussion allgemein zu führen und den Fall Althaus lediglich als Beispiel heran zu ziehen!
Ich möchte die Moderatoren darum bitten mit Posts die den o.g. Punkten nicht gerecht werden angemessen zu verfahren.
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Meine Meinung:
Bei der Frage gibt es für mich kein klares "schwarz" oder "weiß".
Die Beurteilung der Tat als solches ist in meinen Augen für die Beantwortung der Frage von entscheidender Bedeutung. Handelt es sich um eine vorsätzliche Tat, so ist der entsprechende Politiker für mich in jedem Fall nicht mehr wählbar, selbst wenn es sich um Bagatelle handelt. Ein Politiker, der sich erwiesener Maßen nicht dem Gesetz verpflichtet fühlt hat in einem Amt nichts zu suchen.
Anders sieht es bei fahrlässigen Taten aus. Hier stellt sich für mich die Frage nach dem Maß der Fahrlässigkeit. Wird z.B. ein Autofahrer getötet, weil der Unfallgegner (Politiker) entgegen aller Regeln der Vernunft gehandelt hat, viel zu schnell und ggf. sogar noch Alkoholisiert war, so ist auch in diesem Fall die Wahl dieses Politikers für mich keine Option.
Im Fall Althaus kann ich sagen, dass ich hier nicht davon ausgehen, dass es ein bewusstes Fehlverhalten war welches zu dem Unfall führte.
Ich selbst fahre Ski und weiß daher, dass es sehr schnell zu brenzlichen Situationen kommen kann. Und wäre es in dem Fall dann zum Unfall gekommen so wäre man selbst vielleicht sogar schuld gewesen weil man eine der FIS Regeln verletzt hat. Doch ein bewusstes Fehlverhalten muss deswegen nicht zwangsläufig vorgelegen haben.
Wie steht ihr zu dieser Thematik?