Ist ein vorbestrafter Politiker noch wählbar?

@ Stormtrooper85
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Als Wähler, der Ende der in den 80/90er Kohl gewählt hat, hängt mir das immer noch nach.
 
Aber Polizist kann man mit Vorstrafe nicht werden...jaja der kleine Mann ist immer der dumme.

Wollte ein BA bei der Polize machen. Es ging nicht weil ich mal ein Problem hatte. Die Polizei griff mich vor einer Disco auf und nahm mich mit auf das Revier, angeblich hatte ich eine Flasche auf den Türsteher geworfen. Es soll auch Zeugen geben.

Versuche gefährliche Körperverletzung. Gut ich ging zum Anwalt usw. Dann klagte mich der Staatsanwalt an mit der Begründung: warum geht er zum Anwalt wenn er unschuldig ist? ROFL.

Naja hinterher gab es plötzlich keine Zeugen, keine Verletzten, keine Scherben und keine Flasche. Tja aber es steht irgendwo drin und deswegen kann ich kein BA bei der Polizei Baden-Württemberg machen. Und ich bin nicht mal Vorbestraft. Anklage wurde fallengelassen!

Soviel zu Qualifikation im Vordergrund usw.
 
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von den Fällen gibt es viele, von wegen Datenschutz! Die verschiedenen Behörden / Länder tauschen Daten. Alles verboten, wird aber dennoch gemacht. Es gibt einige Beispiele die publik wurden. Ich erinnere mich an einen Fußballfan, der nie etwas getan hatte, aber bei einem Spiel fälschlicherweise gefilmt wurde und auf einmal nicht mehr nach Belgien einreisen durfte. Der hat hammerhart sein Recht ertritten.
Diverse Fälle wo die Einreise in die USA völlig unbescholtenen Bürgern verweigert wurde usw.

Einziges Mittel, darauf klagen, dass Deine Akte bereinigt und gelöscht wird. Ist aber ein heisses Thema - da brauchst Du gute Beweise! Zum Beispiel die Ablehnung von der Polizei und mehr.
 
Nachdem Schily Innenminister war und Fischer Außenminister gibt es glaube ich kein allgemeingültiges "ist nicht wählbar" mehr.
 
Es ist mir mehr oder weniger egal ich sehe ihn als Ganzes und es gibt auch Strafen die man für etwas
bekommt was ich befürworte bzw viele ältere Politiker sind vorbestraft wegen irgendwelchen Demos
bzw etwas mehr als bloses mit Pappschildrumlaufen und das finde ich dan eher gut da es zeigt das sie
zumindest mal für etwas eingetreten sind.


Im großen und ganzen ist es mir aber eh völlig latte da ich eh nicht Wähle und da muss ich mir auch nicht
die Frage stellen ob ich wan wen noch wähle ...
 
Wieso sollte man ihn deswegen nicht wählen? Althaus ist sich seiner Schuld bewusst, es war ein Unfall und er konnte nicht wirklich viel dafür. Er zahlt wohl seine Geldstrafe und solange es keine gesundheitlichen Probleme mehr gibt, ist er absolut fähig seinen Beruf weiter auszuführen und sich aufstellen zu lassen. Für mich ist das keine große Sache. Mich würde aber interessieren, was die Verbliebenen des Opfers dazu sagen...?

Allgemein würde ich sagen, dass es auf die Art des Verbrechens ankommt. Setzt sich ein Politiker für die Wiedereinführung der legalen Sicherheistkopien ein und wird dann wegen illegalen Kopien zu einer Geldstrafe verurteilt, sieht man doch klar, was er bereit ist, für seine Überzeugung zu tun. Für mich fast noch ein Grund den Politiker zu wählen...

...aber das kann man natürlich nicht generell so sehen. Setzt sich jemand für die Lockerung der Waffengesetze ein und läuft dann Amok, ist das logischerweise etwas übertrieben. Man kann vll sagen, dass Gesetzesübertretungen einen Politiker nicht direkt ins Abseits schieben, aber es kann eben passieren (Beispiel: Kinder-Pornos bei Politiker gefunden...?). Solange es keine "schlimmen" Verbrechen sind, ist das noch im OK-Bereich. Wobei man das natürlich nicht verallgemeinern kann...

PS. Ein seltenes und schwieriges Thema...
 
Also auch wenn es mir in der Seele wehtut einen Politiker in Schutz zu nehmen: Speziell im Fall Althaus würde ich das nicht unbedingt als eine "Vorstrafe" ansehen. Ich meine es war ein Unfall und Skifahren birgt nunmal Risiken. Das hätte auch die leider verstorbene Unfallgegnerin wissen müssen und zumindest einen Helm tragen müssen.

Ich bin der Meinung, das es auf die Art der Vorstrafe ankommt. Eine fahrlässige Tötung durch einen dummen Unfall sehe ich als weit weniger schlimm an als zum Beispiel Steuerhinterziehung, Korruption und Betrug. Eine fahrlässige Tötung impliziert nicht unbedingt ein schlechter Mensch zu sein. Korruption und Betrug aber schon.
 
Bei dem "Skiunfall" ist der Herr Althaus allerdings entgegen der Fahrtrichtung auf eine andere Piste eingebogen. Somt ist es fahrlässig. Jemand, der nicht unabsichtlich als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs ist, bekommt schließlich auch nicht mein Mitleid.
Natürlich hätte die Skifahrerin einen Helm tragen sollen.
 
@Combine:

Bevor wir darüber weiter diskutieren eine Frage:

Bist du schon einmal Ski gefahren?
 
@Combine

Natürlich ist es fahrlässig - dies hat ja auch ein österreichischer Richter festgestellt. Es ist aber ein Unterschied, ob Du zig Kilometer entgegen des Verkehrs auf der Autobahn fährst oder ausversehen in Bruchteilen einer Sekunde die falsche Piste wählst.
 
und er konnte nicht wirklich viel dafür.
das ist jawohl lächerlich. na sicher konnte er da was für, denn:
ist der Herr Althaus allerdings entgegen der Fahrtrichtung auf eine andere Piste eingebogen.
das problem ist mal wieder, dass es nicht verboten ist. der gesunde menschenverstand aber sagt einem, dass er das nicht hätte tun dürfen, wenn er ganz sicher gehen will. dass die frau nun ausgerechnet bei seinem unfall stirbt, dass kann man Herrn Althaus nicht direkt anlasten. zum fehler kam noch pech dazu. trotz allem bleibt es fahrlässig. der unterschied zum falschfahrer auf der autobahn ist lediglich, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat.

so long and greetz
 
Auch an xXstrikerXx erst einmal die Frage ob du jemals auf Skiern eine Piste herab gefahren bist ...

Wenn ich an meinen letzten Skiurlaub denke ... manchmal war da die "Bergbremse", also das fahren gegen den Berg um die Geschwindigkeit heraus zu nehmen, notwendig weil ein Hindernis im Weg war, die vor einem Fahrenden auf einmal unvorhersehbare Manöver fuhren oder auch weil es die letzte Chance war die Kontrolle wieder zurück zu bekommen.

Man stelle sich vor, dass jeder foulende Fußballspieler gleich wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wird ...
 
allgemein ist für mich ein vorbestrafter politiker erstmal wählbar. es kommt dann im konkreten fall natürlich auf das vergehen an und wie das ganz ablief.
althaus würde ich zb auf keinen fall wählen, denn was da mit diesem "eilverfahren" ablief hat mit rechtstaatlichkeit nichts mehr zu tun. da wurden doch ganz klar stränge gezogen - von wem auch immer.

Adam_Smith schrieb:
Wenn ich an meinen letzten Skiurlaub denke ... manchmal war da die "Bergbremse", also das fahren gegen den Berg um die Geschwindigkeit heraus zu nehmen, notwendig weil ein Hindernis im Weg war, die vor einem Fahrenden auf einmal unvorhersehbare Manöver fuhren oder auch weil es die letzte Chance war die Kontrolle wieder zurück zu bekommen.
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tut mir leid, aber dann sollte man nur auf pisten fahren für die das eigene fahrerische können ausreicht. die "bergbremse" ist eigentlich nie von nöten. und selbst wenn er den berg hochfahren wollte/musste: warum fährt er nicht die eigene piste wieder hoch, sondern fährt auf eine andere in die falsche richtung drauf? dafür gibts doch echt keinen grund.
 
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Sagen wir mal, ich würde einen Politiker, der ganz offensichtlich seine Stellung ausnutzt, um ein Strafverfahren zumindest zu beschleunigen (wenn nicht sogar einfacher davon zu kommen), nicht mehr wählen. Recht muss für alle gelten, wenn jedoch ein Politiker der Ansicht ist, er habe eine Besserbehandlung als der Normalbürger verdient, dann ist er in meinen Augen absolut nicht mehr wählbar - völlig unabhängig von dem richterlichen Urteil.
 
Acrylium schrieb:
Sagen wir mal, ich würde einen Politiker, der ganz offensichtlich seine Stellung ausnutzt, um ein Strafverfahren zumindest zu beschleunigen (wenn nicht sogar einfacher davon zu kommen), nicht mehr wählen.
So ein beschleunigtes Verfahren kann (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind) jeder beantragen. Wenn die Justiz solchen Wünsche bei Promis eher/besser nachkommt als bei Otto Normalverbraucher, ist das nicht die Schuld des Promis sondern Schuld der Justiz.

Wenn du keine Politiker mehr wählen willst, denen massenhaft Leute grundlos und völlig freiwillig die Füße küssen, kannst du niemanden mehr wählen. Wer irgendwo Einfluß/Macht hat, hat es an vielen Stellen einfacher ohne dabei selbst nachzuhelfen.
 
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mensch183 schrieb:
Wenn du keine Politiker mehr wählen willst, denen massenhaft Leute grundlos und völlig freiwillig die Füße küssen, kannst du niemanden mehr wählen. Wer irgendwo Einfluß/Macht hat, hat es an vielen Stellen einfacher ohne dabei selbst nachzuhelfen.
Aus dem Grund würde ich auch dazu tendieren, besser nicht zu wählen. Wahlen verleihen den Gewählten doch ohnehin nur die Legitimation für ihr selbstsüchtiges Verhalten. Wenn sie niemand mehr wählen würde, könnten sie ihr schändliches Treiben zumindest schon nicht mehr damit rechtfertigen, "gewählte" Volksvertreter zu sein.

Hm, wobei, ganz Nicht-wählen geht auch nicht... :(
 
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