SpiritOfMatrix
Ensign
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- Nov. 2006
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- 148
so um das dann mal auf den punkt zu bringen es muss ein "Spiele TÜV" her! wo das spiel erst zuvor ausgiebig gestest wird. und erst dann zum verkauf frei gegeben wird wenn bestimmte auflagen erfüllt sind.
sollte es doch mal ein spiel so auf den mark schafen, muss vom hersteller eine strafe bezahlt werden.
hier drin sind die kosten der händler sowie aufwansentschädigungen , dem käufer das volle kaufgeld zurück zu geben(auch bei schon geöffnter verpackung, da der käufer ja erst die fehler beim benutzen der wahre feststellen kann) und eine geldstrafe zu entrichten die an wohltätige einrichtungen zu entrichten sind.
ich denke mal, das sollte reichen um den herstellern auf die finger zu hauen.
kommt das so in etwa hin ?
sollte es doch mal ein spiel so auf den mark schafen, muss vom hersteller eine strafe bezahlt werden.
hier drin sind die kosten der händler sowie aufwansentschädigungen , dem käufer das volle kaufgeld zurück zu geben(auch bei schon geöffnter verpackung, da der käufer ja erst die fehler beim benutzen der wahre feststellen kann) und eine geldstrafe zu entrichten die an wohltätige einrichtungen zu entrichten sind.
ich denke mal, das sollte reichen um den herstellern auf die finger zu hauen.
kommt das so in etwa hin ?
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