addicT*
Commodore
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 4.500
durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und durften somit in Deutschland nicht mehr offiziell vertrieben werden.
@RYZ3N Das ist so nicht korrekt. Indizierte Medien auf Listenteil A, wie es bei Quake I & Quake II der Fall war, dürfen immer noch verkauft werden, wenn eine Altersprüfung durchgeführt und die Volljährigkeit des Käufers festgestellt wird. Lediglich die Auslage an nicht alterskontrollierten Orten und die öffentliche Bewerbung (sofern an für Minderjährige zugänglichen Orten) ist untersagt, was einem Vertriebsverbot aber nicht gleichzusetzen ist.
Im Grunde werden indizierte Medien auf Listenteil A behandelt wie Pornografie in damaligen 18er-Bereichen von Videotheken – ohne Altersprüfung kein Zugriff. Bitte korrigieren.
@so_oder_so Doch, auch online, Altersprüfung vorausgesetzt. Macht nur keiner bzw. bietet kein Store (bspw. Steam oder GOG) an. Im Grunde genommen ist auch der Handel mit beschlagnahmten Titeln nach KJM-konformer Altersprüfung (online) erlaubt. Aber wie gesagt, sowas bietet quasi kein relevanter Store an, sodass man nicht nur als Volljähriger zu VPN und Co. gezwungen wird.