News Kabel Deutschland verankert Download-Drosselung in AGB

mein Fehler 3 GB bei nem Handyvertrag, bei den LTE@HOME gibts die Staffelung
von 5 GB pro Abrechnungszeitraum bei der 3600-Variante, 10 GB bei 7200, 15 GB bei 21600 und 30 GB bei 50000
Aber 15GB im Monat sind elendig wenig, vorallem im Vergleich zu KDG, wo du 10GB/ Tag ziehen kannst
 
so ist das hier in Deutschland

sehr undurchsichtige und verwirrende Tarif Angaben in der Werbung
gelockt werden die Kunden mit s.g. Werbe Versprechen wie
Uneingeschränktes serven und hohen speed und am ende wird gedrosselt
so das man das nur wenige tage oder stunden nutzten kann,

ich frage mich wie lange es noch dauert
bis endlich mal der Verbraucher Schutz endlich mal diese un-seriösen
Kostenpflichtig zur Kasse bietet mit Abmahnungen
wegen Umlautenwettbewerb Werbung.
oder Beschwerden bei der Bundesnetzagentur denn diese Praktiken sind nach dem
Neuem TKG nicht mehr zulässig gem.

Die Angeben zur Drosselung sind bei KD nicht einzusehen und versteckt in der AGB
dies stellt meiner Meinung ein Vorstoß gegen das TKG dar !

Transparenz von Vertragsinhalt und Leistung (§ 43a TKG, § 45n TKG) und „Netzneutralität“
(§ 41a TKG)
Insbesondere: Informationspflicht über die Leistungsmerkmale der Produkte, vgl. § 43a Abs. 2 Nr. 2 TKG
Quelle Bundesnetzagentur Neues TKG ab Mail 2012 das Gesetz ist in Kraft und so mit Gültig !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich einen Vertrag abschließe, dann lese ich die AGB, da diese Vertragsbestandteil sind. Wer das nicht tut hat selber Schuld. Genauso sind die Einschränkungen bei Vodafone direkt auf der Webseite ersichtlich.
Ich frage mich immer wieder wie der normale Bundesbürger einen Vertrag unterschreibt und denke dabei an eine Szene aus Otto:
"Nee, nee lesen brauchen sie das nicht, nur hier unterschreiben".
Da ist nicht unseriös dran und bedarf bestimmt auch keiner Abmahnung, wenn ich Verträge nicht richtig lese, dann muss ich mich am Ende nicht wundern.
 
methadron schrieb:
Da ist nicht unseriös dran und bedarf bestimmt auch keiner Abmahnung, wenn ich Verträge nicht richtig lese, dann muss ich mich am Ende nicht wundern.

stimmt, gar nicht unseriös mit einer FLATRATE zu werben und irgendwo tief in den agbs ein "nur 10gb/tag" zu verstecken... :freak:
 
das ist doch schon wieder Mumpitz. Flatrate bedeutet übersetzt „Pauschaltarif“, d.h. ich zahle 1x und es kommen keine weitern kosten auf mich zu.
Weiterhin ist auf der KDG Seite folgendes zu finden:
Maximaler Download32.000 Kbit/s
Maximaler Upload2.000 Kbit/s
das bedeutet für mich, es kann auch weniger sein.
Die 10GB/ Tag gelten nur für P2P Downloads und KDG behält sich das Recht vor zu drosseln.
Ergo ich zahle für eine Leitung, die maximal 32000 kb/s her gibt eine Pauschale von 29,90€
Ich finde das in keinster Weise unseriös oder irreführend.
 
ich hatte schon mal mit der Bundesnetzagentur deswegen telefoniert eine recht komputente Person an anderem ende die hat mir klar und deutlich gesagt,
dass das nach dem Neuem TKG Unzulässig ist und Unlauterer Wettbewerb ist,
ich denke mal das die das bei der Bundesnetzagentur schon wissen werden !

so wie bei Lebensmitteln muß auch bei Internet Tarifen bestimme Angaben klar und deutlich
angegeben werden was bei KD nicht der Fall ist , das ist Gesetzlich bereits Neu geregelt wurden,
die Zeiten sind vorbei wo jeder machen kann was er will,
das Neue TKG ab Mai 2012 gilt auch für Kabel Deutschland !
 
Zuletzt bearbeitet:
ach und trotzdem sieht die Bundesnetzagentur, deren Aufgabe genau solche Fälle sind keinen Grund zu handeln?
Und wenn das unlauterer Wettbewerb sein sollte, warum klagt dann kein Mitbewerber?
Auf welcher Polly Pocket Insel lebst du eigentlich?
 
methadron schrieb:
Flatrate bedeutet übersetzt „Pauschaltarif“, d.h. ich zahle 1x und es kommen keine weitern kosten auf mich zu.

das sieht die mehrheit aber anders! ua dazu einen artikel von focus
http://www.focus.de/finanzen/news/servicetest/tid-7212/serviceflop_aid_130454.html

des weiteren ist es eine frechheit warum ausgerechnet p2p begrenzt wird... wenn ich heute die lust verspüre mir rainbowtables zu laden, dann will ich das auch tun können! jetzt. sofort! und nicht erst in 100 tagen :o
 
wie die Mehrheit das sieht interessiert aber im Wirtschafts- und Vertragsrecht genau gar nicht. Es gibt eine klare Definition und die ist anzuwenden.
Möchte mal wissen, was hier los wäre, wenn ein Mörder freigelassen wird, weil es die Mehrheit anders sieht.
Und was genau soll mir jetzt ein Artikel von 2007 sagen, in dem es dadrum geht, dass ein Nutzer es nicht geschafft hat seinen Router richtig zu konfigurieren?
 
es wird bald jemanden interessieren - spätestens wenn die ersten klagen wegen irreführung am laufen sind :)
 
methadron schrieb:
ach und trotzdem sieht die Bundesnetzagentur, deren Aufgabe genau solche Fälle sind keinen Grund zu handeln?
Und wenn das unlauterer Wettbewerb sein sollte, warum klagt dann kein Mitbewerber?
Auf welcher Polly Pocket Insel lebst du eigentlich?

das kommt vielleicht noch die Mühlen der Justiz malen langsam,
das TKG würde ja erst zum Mai 2012 erneuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
methadron schrieb:
Weiterhin ist auf der KDG Seite folgendes zu finden:
Maximaler Download32.000 Kbit/s

Hey, das ist doch die Lösung für die Oktoberfest-Wirte: die sollen einfach "Maximal 1L Bier" hinschreiben und schon braucht sich keiner mehr über halbvolle Krüge aufregen ;-)
 
Jesterfox schrieb:
Hey, das ist doch die Lösung für die Oktoberfest-Wirte: die sollen einfach "Maximal 1L Bier" hinschreiben und schon braucht sich keiner mehr über halbvolle Krüge aufregen ;-)

Richtig, klingt dämlich ist aber so. Der Wirt gibt ein Angebot für eine Menge Bier, die maximal 1l beträgt ab, der Kunde kann nun dieses Angebot annehmen, oder nicht. Genauso ist es auch bei der Kabel Deutschland Geschichte.
Kabel Deutschland gibt ein Angebot über eine Dienstleistung ab, der Kunde kann annehmen, oder nicht.
 
Und jetzt rat mal wieso sie das nicht machen? Weil sie es nicht dürfen! Die Internetbetreiber sind bisher die einzige Ausnahme die derart schwammige Angebote machen dürfen... ich hoffe mal dass das neue Gesetz bald mal entsprechend umgesetzt wird und die Abgemahnt werden.


PS: zur Klarstellung: damit meine ich jetzt nicht die Drosselung nach 10GB um die es hier ursprünglich ging, die ist zwar ne Sauerei aber klar definiert im Vertrag. Es geht eher um dieses "bis zu 16MBit" und dann kommen nur 10 oder noch weniger an.
 
Habe heute mal das gefunden gehabt im Netz.

Notwendigkeit für LTE bissel runter scrollen ;)

Die Studie

Studie: Drosselung praktisch wirkungslos gegen Netzauslastung

So jetzt mal das wichtig was ich da gelesen habe.

Drosselung dämpft Datenhunger der User kaum

Die Studie zeigt zudem, dass der weltweite Datenhunger sich kaum durch die gängige Praxis der Drosselung bremsen lässt. Im Schnitt nähern sich (in der Monatsnutzung) Vielnutzer und Durchschnittsanwender einander an. Die „havy User“ machen zudem nur ein winziges Prozentpünktchen aus, sind aber für 52 % des Datenverkehrs im ersten Nutzungsmonat verantwortlich. Die umstrittene Maßnahme ist daher zwar systemrelevant, vermag aber die Entwicklung der steigenden Ansprüche an die Mobilfunknetze nicht zu bändigen. Der einzige effiziente Weg liegt also nach wie vor im kontinuierlichen Netzausbau, was teuer ist und Tarife kaum verbilligen wird.


Also wenn das so ist und Vodafone nicht sein versprechen mit der Drosselungaufhebung ab 10Gb Datenvolumen einhält bei LTE was ja irgendwie seit Mai in der Bundesregierung laut Gesetz so verankert ist jetzt.
Werde ich dann mal vorgehen müssen dort.
 
unter den Tarifen bei KD ist immer noch kein Hinweis zu finden ?

steht nur >Jetzt ohne Risiko testen<:freak:
(i) 100% zufriedene Power Kunden :D

kein Hinweis jeglicher Art zu finden auf Drosselung

Verstoß gegen TGK ja/nein ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und ?

Das ein Provider sich eine Möglichkeit verschaffen will sein Netz ein wenig zu skalieren erachte ich als Seriös.

Das sich nun Menschen darüber aufregen es sei eine Täuschung der Kunden verstehe ich jedoch nicht. Wenn ich einen Vertrag unterzeichne informiere ich mich über den Anbieter und lese die Vertragsbedingungen genau durch, zuzüglich den AGB´s. Mache ich das nicht bin ich es selbst Schuld. (Es gibt genug die darüber lachen und es als idiotisch bezeichnen, sich die AGB´s durchzulesen. Ohne Witz !)

Dazu gehört natürlich auch das Verstehen. Dann entscheide ich mich ob ich dieses Verhältnis eingehen möchte. Wenn nicht, gehe ich zum nächsten. Habe ich keine Wahl, habe ich eben Pech.

Wird etwas gemacht was gegen den Vertrag verstößt reiche ich klage ein. Dafür benötige ich keinen Verbraucherschutz. Wie zum Beispiel das Drosseln einer Leitung, wenn es nicht vertraglich fixiert ist.


KD wird nur der Anfang sein. Bei den steigenden Traffic werden in Zukunft sicherlich noch andere Provider nachziehen.

Grüße
 
am3000 schrieb:
unter den Tarifen bei KD ist immer noch kein Hinweis zu finden ?

steht nur >Jetzt ohne Risiko testen<:freak:
(i) 100% zufriedene Power Kunden :D

kein Hinweis jeglicher Art zu finden auf Drosselung

Verstoß gegen TGK ja/nein ?

Nein, du erklärst zu Vertragsabschluß, dass du mit den AGB einverstanden bist. Und damit ist alles geklärt.
Stell dir mal vor bei jedem Einkauf bei Saturn, MM, etc liest dir der Verkäufer an der Kasse auch erstmal komplett die AGB vor, das wäre ein Spaß. Bei Saturn steht auch nur ein kleines Schild auf dem du dich den AGB einverstanden gibst. Ein bißchen lesen sollte jeder noch können.
 
^^ und liest du auch jedesmal die AGB von 20zig Seiten durch wenn
du morgens vom Bäcker Brötchen oder im Supermarkt kaust :D ???,

es gibt so was wie eine Auszeichnungs-Pflicht bei Lebensmitteln und
das gilt nun auch für Internet Verträge und Angebote ,
Provider dürfen das nicht mehr in der AGB geschickt verstecken .
und das Gesetzt gild für Alle auch für KD :lol:
bevor du hier weiter postest
empfehle ich dir das Neue TGK vom Mail 2012 gründlich druch zu lesen !
und klar darf KD Drosseln nur muß das klarund deutlich bei den Tarifen und Vertrags Laufzeit mit angegeben sein, das ist bei aber KD nicht der Fall da steht
nur was mit 100 % zufriedenen Power Kunden,
das stellt gem. BG so wie dem TKG Mail 2012 meiner Meinung eine Irreführung und Täuschung des Verbrauchers da weil u.a. mit Internet Flat Rate Geworden wird das ist aber keine Flat mehr wegen der Drosselung pro Tag,
das ist nur ein Datentarif mit täglicher Drosselung ab 10 GB aber keine Power Internet Flatrate mehr .
 
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Dann geh doch bitte endlich Klagen und verschone den Rest des Forums mit deinen Ergüssen. Bitte.
Du kannst hier noch so oft irgendwelche Gesetze zitieren, solange kein Gericht sagt, dass KDG gegen dein so geliebtes Gesetz verstößt, oder der Verbraucherschutz abmahnt ist es legal.
 
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