JackA
Fleet Admiral
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o0Julia0o schrieb:Logitech kann 1x nachbessern oder du verlangst Austausch. Das darfst du dir aussuchen. Und dafür haben die auch nur 2 Wochen Zeit. Wenn dann nix passiert ist, kannst du direkt Geld zurück verlangen.
Siehe BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.