Artikel-Update: Deutsche Datenschutzbehörden beobachten das Vorgehen in Italien. Man habe bei der italienischen Datenschutzbehörde Garante bereits „
um weiterführende Informationen gebeten und [werde] diese dann an die zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten weitergeben“, sagte eine Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragten dem
Spiegel.
Sofern Trainingsdaten auch personenbezogene Daten beinhalten, unterliegen diese auch der DSGVO, so die Ansicht der Datenschützer. Nutzer müssten dementsprechend einwilligen, ob mit ihren Informationen ein Algorithmus weiterentwickelt werden darf. Um die Vorwürfe auszuräumen, müsste OpenAI allerdings die Trainingsdaten veröffentlichen.
Dass dies bei GPT-4 nicht der Fall ist, kritisierten auch KI-Forscher kurz nach der Veröffentlichung des neuen Sprachmodells. OpenAIs Chef-Forscher Ilya Sutskever rechtfertigte das Vorgehen gegenüber
The Verge unter anderem mit der Aussage, „
Trainingsdaten sind Technologie“ – und dementsprechend würden diese unter das Geschäftsgeheimnis fallen. Angesichts der Datenschutzverfahren stellt sich nun umso mehr die Frage, wie lange OpenAI diese Strategie aufrechterhalten kann.
Zugang mittels Geoblocking gesperrt
Die ChatGPT-Sperre in Italien setzt OpenAI derweil mittels Geoblocking um, meldet
TechCrunch. Nutzer mit italienischer IP-Adresse können also nicht mehr auf den Dienst zugreifen. Dasselbe gilt offenbar für einige Nutzer, die ihr ChatGPT-Konto in Italien angelegt haben.
In dem Hinweis für die Nutzer zeigt sich OpenAI zuversichtlich, dass ChatGPT nicht gegen die DSGVO verstößt. Die Vorwürfe will man nun gemeinsam mit Garante ausräumen. Abonnenten des kostenpflichtigen ChatGPT-Plus-Angebots sollen aber das Geld für den März zurückerhalten und nichts zahlen müssen, solange die Sperre greift.