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"Killerspiele" sollen nach dem Amoklauf verboten werden

Sollten Killerspiele verboten werden?

  • Ja, auf jeden Fall.

    Stimmen: 77 3,8%
  • Vielleicht wär es besser.

    Stimmen: 37 1,8%
  • Nein, es sollte nur besser kontrolliert werden.

    Stimmen: 802 39,5%
  • Nein, auf keinen Fall.

    Stimmen: 1.114 54,9%

  • Umfrageteilnehmer
    2.030
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@ marxx
Habe mir ebenfalls schon überlegt dies als letzte Konsequenz in
Betracht zu ziehen. Es gibt viele schöne Nachbarländer wo man die
Beschneidung des Bürgers nicht mit exzessiver Lust in Betracht
ziehen würde ;)

Desweiteren mag der untere Abschnitt meines "Beitrags" vielleicht
nicht ganz zu dem Thema passen... aber eben nur "nicht ganz" ;)

Mann könnte sich ja mal Gedanken machen, das es heute nur die
Killerspiele sind... dann die Gewaltverherrlichenden Filme, die Bücher,
überhaupt alle Medien die anfangs solche Themen oder Veranschaulichungen
beinhalten! Und morgen... ja dann ist es das Wahlrecht, die Mündigkeit, die
Ausgangssperre usw etc.
Ich will damit nur sagen, das es immer mit einer Sache beginnt und wenn man
das nicht kritisch betrachtet und das Volk darauf aufmerksam macht, dann kann
man eben auch alles befürworten und abnicken und glücklich mit dem Ergebniss
sein :rolleyes:

Aber soll gut sein jetzt bevor ich wirklich völlig abdrifte :D


mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß emotionales Thema, aber bitte driftet nicht ins persönliche ab, wenn euch die Meinung des anderen nicht passt.

____________

Aber Adam_Smith: Man wäre im juristischen Sinne vorbestraft, wenn durch auch immer geartete Vorgänge ein Exemplar bei einem gefunden würde und falls der Besitz, Handel und die Herstellung unter Strafe stünden, wie es die "Diskussionsgrundlage" von Beckstein möchte. Das dann nicht gezielt danach gesucht würde, mag wohl stimmen, ist aber dennoch irrelevant, weil es eben doch als Straftatbestand gelten würde. Da wir hier nicht von Nischenware sprechen, sondern von einem allgemeinen Phänomen mit einer weltweiten Millionenauflage, wäre das eben doch ziemlich einzigartig in der jüngeren Geschichte. Davon muss man jedenfalls solange ausgehen, wie keine konkreten Angaben gemacht werden, welche Spiele "gewaltbeherscht" sind und bei welchen Titeln der Besitz unter Strafe stehen soll. Alleine wenn man die schon heute indizierten Spiele nehmen würde, wäre das eine nicht zu vernachlässigende Kriminalisierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte bei all der Kritik nicht vergessen, dass die Rechte der Bürger in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen haben. Gern wird der Teufel an die Wand gemalt und behauptet, dass ein Verbot von Killerspielen (und hier muss eben hervor gehoben werden, dass damit nicht gleich jeder 3D Shooter in dem auf Menschen geschossen wird gemeint ist) die Schleusen öffnen würde für eine grenzenlose Welle von Verboten.

Doch das Gegenteil ist doch der Fall. In den letzten Jahrzehnten sind viele Verbote / Einschränkungen gefallen die man sich früher nicht hätte träumen lassen.

Ein paar Beispiele:

- Gleichgeschlechtliche Ehe
- Frauenwahlrecht (in Deutschland erst seid 1918, in der Schweiz erst seid 1971 im vollen Umfang)
- die volle rechtliche Gleichstellung der Frau (in Deutschland erst Mitte des letzten Jahrhunderts)
- Die durch unser Grundgesetz garantierten Grundrechte. Diese gab es bis dato in nicht in einem solchen Umfang

Hinzu kommen die Entscheidungen des BVerfG aus der jüngsten Zeit die und weitere, abstrakte, Grundrechte einräumen.
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
- Das Recht auf Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensführung.
- Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen.

Es ist also mit nichten so, dass der Staat in einem ausufernden Kontrollwahn immer mehr Rechte und Freiheiten beschneidet. Vielmehr ist es so, dass es immer Bereiche gibt in denen die Kontrolle / "Bevormundung" zunimmt und dann wieder Bereiche in denen bisherige Verbote / Einschränkungen gelockert / abgeschafft werden. Dies wird eben in erster Linie auch durch die gesammte Gesellschaft geprägt, denn sie definiert dies letzten Endes.

/edit:

HappyMutant schrieb:
Aber Adam_Smith: Im übrigen wäre man im juristischen Sinne vorbestraft, wenn der Besitz, Handel und die Herstellung unter Strafe stünden, wenn die "Diskussionsgrundlage" von Beckstein Realität würde. Das dann nicht gezielt danach gesucht würde, mag wohl stimmen, ist aber dennoch irrelevant, weil es eben doch als Straftatbestand gilt.

Prinzipiell richtig.
Aber es gibt doch heute schon diverse Fälle bei denen es trotz der Feststellung eines Straftatbestandes nicht zu einer Anklageerhebung kommt. Und wenn keine Anklage erhoben wird, dann gibt es auch keine Vorstrafe.
Beispielsweise bei Raubkopien. Dort wird der größte Teil der angezeigten Fälle nicht weiter verfolgt, da es sich um Bagatelle handelt.
Oder auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittel Gesetz. Nicht jeder der mit ein paar Gramm Hasch erwischt wird bekommt automatisch eine Vorstrafe.

Ich denke im Fall von PC Spiele könnte / würde es ebenso laufen. Nicht wegen jedem Killerspiel was man zu Hause rumliegen hat wird man gleich vor den Richter gezerrt, so fern die Behörden dahinter kommen.

/edit2:

Bei dem Gesetzentwurf von Seiten der CSU wird ja gesagt: "verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert" (was zwischen den eckigen Klammern steht weiß ich nicht. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass dort nicht steht "besitzt").

Sollte der Entwurf so durch kommen sind also all die aus dem Schneider, die heute derartige Spiele bereits besitzen, da der Besitz an sich ja keine strafbare Handlung dar stellt. Somit würde in meinen Augen auch keine "Kriminalisierung" statt finden.

Ich denke genau diese Abgrenzung macht es möglich, dass dieses Gesetz den Zweck erfüllt den ich mir davon versprechen würde. Es geht mir ja viel eher um die Symbolik (denn ich weiß ja ganz genau, dass man sich alles ohne Probleme aus dem Internet besorgen kann). Es geht darum zu zeigen, dass zunkünftig solche Spiele nichts mehr auf dem Markt verloren haben...
 
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Das ist sicherlich richtig. Aber dennoch ist es ein Verfahren, dass weit über unsere Indizierung hinausgeht, obwohl bei der Herstellung niemand zu Schaden kommt oder zur Teilnahme gezwungen wird und auch keine Volksverhetzung zu erkennen ist. Das ist auch grundrechtlich eben nicht unbedenklich. Das der Schaden der unserer Gesellschaft zugefügt wird so groß ist, um ein Besitzverbot auszusprechen muss eben auch erstmal nachgewiesen werden.
 
Nein eben nicht, dass hab ich doch bereits durch diverse Beispiele belegt.

Warum gibt es ein Verbot von Spielen die die Option bieten virtuell Sex mit Kindern zu haben? Das einzige Wertungskriterium ist doch hier die "Grenze des guten Geschmacks".
Es gibt bisher keinen Nachweis, dass zum Kinderschänder wird, wer am PC diese Funktion in z.B. Second Life nutzt.

Daher sehe ich auch grundrechtlich kein Problem, da durch ein solches Gesetz in meinen Augen kein Grundrecht beschnitten wird. Zumal, und hier wird anscheinend immer wieder nicht richtig hin geschaut, die Vorschläge eines Herrn Beckstein nur den bereits existierenden §131 StGB weiter ausbauen bzw. in Teilen verschärfen.

Denn die Verbreitung gewaltverherrlichender Medien ist bereits jetzt unter Strafe verboten. Auch hier gibt es keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Gewalttaten und gewaltverherrlichenden Medien. Auch hier definiert letzten Endes "Der gute Geschmack" was falsch und was richtig ist.

Ein weiteres Beispiel ist das Verbot von Medien mit NS Symbolik, so fern diese nicht dem Zweck der Geschichtsbildung dienen. Beispiel Wolfenstein. Dieses Spiel ist nun wirklich alles andere als Volksverhetzend. Dennoch gibt es rechtlich keine Probleme damit die Beschlagnahme gegen dieses Medium auszusprechen, also auch den Besitz zu verbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, war es aber nicht in Second Life so, dass sich die Deliquenten über das Spiel dann gegenseitig mit echten Fotos versorgt haben? Denn der Rest ist meines Wissens sicherlich Geschmackssache aber nicht direkt verfolgbar in Deutschland. Ich habe diese Affäre nur am Rande mitbekommen, aber es ging letztendlich eher nicht um die Software selber.

Und leider hast auch du mich nicht richtig verstanden. Mir ist bewusst das dieser Paragraph existiert. Aber er gilt derzeit in sehr begrenzten Rahmen. Z.B. für den Tatbestand der Volksverhetzung etc. Das ist bei gewaltbeherrschten Spielen nicht der Fall, wie du richtig sagst. Wolfenstein wurde wegen der Gewaltdarstellung indiziert, aber aufgrund der verwendeten Symbolik beschlagnahmt. Doom dagegen ist nur indiziert. Aber nach deiner und Becksteins Überzeugung müsste Doom (bzw. heutige Äquivalente) dann aber wohl verboten werden.

Eine Ausweitung trifft nun mal u.U. Märkte die ein Ausmass haben, der einer Populärkultur entspricht. Es ist die Frage ob es dann noch als Volkes Wille bezeichnet werden kann. Wie gesagt, ich weiß bis heute nicht, welche Spiele konkret unter ein Verbot fallen könnten, was ich schonmal kritisierte. Aber falls es die heute indizierten sind, dann sehe ich da ein großes Problem.

Im übrigen ist bei einer Beschlagnahmung der Privatbesitz weiter erlaubt, zumindest ist es bei Hundefelsen 4E so gewesen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenstein_3d
 
Zuletzt bearbeitet:
HappyMutant schrieb:
Denn der Rest ist meines Wissens sicherlich Geschmackssache aber nicht direkt verfolgbar in Deutschland. Ich habe diese Affäre nur am Rande mitbekommen, aber es ging letztendlich eher nicht um die Software selber.

Nein hier liegst du falsch. Bei Second Life ging es um das virtuelle praktizieren von Sex mit Minderjährigen. Das war der eigentliche Skandal. Dazu auch einfach dem Link folgen den ich anbrachte. Und "der Rest" ist in Deutschland verboten. Du darfst nicht mal ein Bild malen auf dem dargestellt ist wie ein Erwachsener mit einem Kind Sex hat.

http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/280876-290926-1-kinderpornographie.pdf

HappyMutant schrieb:
Und leider hast auch du mich nicht richtig verstanden. Mir ist bewusst das dieser Paragraph existiert. Aber er gilt derzeit in sehr begrenzten Rahmen. Z.B. für den Tatbestand der Volksverhetzung etc.

Der Paragraph gilt eben explizit auch für Medien die einen gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Inhalt haben. Mit Volksverhetzung hat der 131 StGB unterdes nichts zu tun. http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

HappyMutant schrieb:
Aber nach deiner und Becksteins Überzeugung müsste Doom (bzw. heutige Äquivalente) dann aber wohl verboten werden.

Nicht zwangsläufig. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Medien mit "die menschenwürde verletzendem" Inhalt verboten werden. Dieser Begriff ist, vermutlich wohl bewusst, recht weit gefasst, so dass sich wohl die Gerichte (in letzter Instanz wohl das BVerfG) darüber auslassen müssen, was denn nun unter diese Kriterien fällt.

In meinen Augen ist Doom vielleicht an der Grenze aber ich denke es würde nicht unter die Kriterien fallen.

HappyMutant schrieb:
Eine Ausweitung trifft nun mal u.U. Märkte die ein Ausmass haben, der einer Populärkultur entspricht. Es ist die Frage ob es dann noch als Volkes Wille bezeichnet werden kann.

Da mit den o.g. Kriterien die meisten verbreiteten Medien nicht gemeint sein können sehe ich hier nicht die Gefahr in Konflikt mit einer "Populärkultur" zu kommen. Ich würde Filme wie Hostel oder auch Spiele wie Postal wohl eher als Randprodukte bezeichnen.

HappyMutant schrieb:
Wie gesagt, ich weiß bis heute nicht, welche Spiele konkret unter ein Verbot fallen könnten, was ich schonmal kritisierte. Aber falls es die heute indizierten sind, dann sehe ich da ein großes Problem.

Nein es sind sich nicht alle heute bereits indizierten. Es sind Spiele wie z.B. Postal, das heute zwar indiziert aber nicht verboten ist. Hier sehe ich eine "die Menschenwürde verletztende" Darstellung der Gewalt als gegeben an.

Und es sind eben Filme wie Hostel oder die letzten Teile der SAW Reihe (den ersten fand ich ja sogar noch im Rahmen) welche Gewalt in einer Art und Weise darstellen die mit Menschenwürde nun wirklich nichts zu tun hat.

Ich fände in Zuge einer solchen Gesetzgebung im Übrigen den Urteilsspruch des BVerfG interessant. Ist nun virtuelle Darstellung von Gewalt gegen Menschen geeignet die Menschenwürde zu verletzen oder nicht. Eine interessante Fragestellung auf deren rechtliche Beantwortung ich wirklich gespannt wäre.

Du hast recht mit Wolfenstein. Hier ist dann ja der 86 StGB ja entscheidend, welcher den Besitz von NS Symbolik nicht verbietet.

Anders ist es beim Beispiel Condemned: "http://de.wikipedia.org/wiki/Condemned#Beschlagnahmung"

Hier ist es dann so, dass die Regelungen des 131 StGB entscheidend sind welche das Beziehen des Spiels sowie die Ein- und Ausfuhr unter Strafe stellen.

Was ich letztlich nur sagen wollte:

HappyMutant schrieb:
Das der Schaden der unserer Gesellschaft zugefügt wird so groß ist, um ein Besitzverbot auszusprechen muss eben auch erstmal nachgewiesen werden.

Diese Aussage stimmt eben so einfach nicht. Es gibt diverse Verbote die auch ohne einen Nachweis ausgesprochen werden können.
 
Ich weiß wirklich nicht wie immer die absolute Gewissheit über deine Vermutungen zustande kommen. So klar ist es nun mal leider alles nicht, wie du das willst. Also: http://www.heise.de/newsticker/such...;q=second life;url=/newsticker/meldung/90614/ Da gibt es auch die Links zu dem anderen Fall. Ob, wie und wann das darstellen über die Grafik von SL eine Straftat war, weiß man natürlich wieder nicht. Wenn du dazu Belege hast her damit. Die Staatsanwaltschaft muss sich damit beschäftigen, aber das heißt nicht, dass dann wirklich eine Straftat am Ende vorlag.

Weiterhin gibt dein Dokument eben nichts der gleichen her. Das betrachtet andere Aspekte. Und ist sich da im Grunde auch nicht sicher, ob fiktive Kinderpornographie von einem bekannten Künstler in Ordnung geht oder rausgeredet ist. Diese Ratschläge sind leider rechtlich absolut ungenau.

Ist aber letztendlich nicht das Thema. Werde ich hier auch nicht weiter ausbreiten. Fakt bleibt, dass die Gesellschaft sich noch nicht gegen fiktive Gewalt als Unterhaltungsmittel gewandt hat. Genannte Beispiel aus Funk und Fernsehen bezeugen das. Insofern hinkt dein Vergleich schon.

Nun trittst du vehement für eine solche Regelung ein, bist dir im Grunde aber selber im Klaren, dass mal wieder eine Regelung geschaffen werden soll, die nun mehr als schwammig ist. Denn was unter das Verbot fällt ist bald wohl nur noch reine Geschmackssache. Wenn wir nun aber schon soweit sind, dass die meisten indizierten Spiele im Grunde zwar sicherlich geschmacklos aber nicht gefährlich sind, dann bleibt nur noch Postal, Manhunt etc. übrig. Also die dünne Linie zwischen Doom und Postal wenn man so will ist die Frage. Der Rest vom Fest, der über genannte Spiele hinaus geht ist ja bereits eh verboten oder beschlagnahmt (leider sind die Aufzeichnungen darüber ja eher spärlich).

So dann frage ich mich aber was dich glauben lässt, dass die gerne angeführten Beispiel GTA, CS, Doom3 und ähnliches nicht genau das passiert was wegen ihnen gefordert wird? Wenn ein Politiker sich in den Medien zu dem Thema äußert, wenn sich ein Magazin damit beschäftigt und ein Verbot oder eine Beeinflussung deutlich mach, dann nutzt es die populären Spiele. Greift dabei vorallem auch gern zu Modifikationen, und behauptet es gehört zum Spiel und verfälscht dabei noch gern die Fakten.

Wie dem auch sei, mit dem eigentlichen Spiel hat es nichts zu tun, die Forderungen werden aber aus diesen Ansichten generiert. Da man sich irgendwo bewusst ist, dass dies mit der Realität so nicht unbedingt was zu tun hat, schafft man einen Gummiparagraphen. Der weder auf rechtlich ausgefüllte Formulierung aufbaut, noch konkrete Hinweise erlaubt, ob ich am Ende potentiell kriminell bin oder nicht. Er klingt aber gut und ist erstmal auf alles anwendbar. Ob er hinterher auch wirksam ist, spielt keine Rolle. Das du Doom und GTA usw. nicht darunter fallen siehst ist gut, aber sehen das die handelnde Staatsanwälte auch so? Und wie handeln die Richter, wenn sie so etwas vorgelegt bekommen? Das Ganze kann absolut zahnlos enden und nichts verändern oder mit der Beerdigung der meisten Spielegewalt enden.

Und ist ja schön, dass du ohnehin schon beschlagnahmte Speile nennst, deren Besitz nicht verboten ist. Das ist aber nicht der Punkt unserer Diskussion, es geht ja gerade auch um die Ausweitung der Maßnahmen und den Verbot des Besitzes. Und in dem Fall des von dir genannten Spiels sieht ein Richter eine Gefährdung der Gesellschaft. Dies wurde in einem Einzelfall entscheiden. Jedes Spiel ist ein Einzelfall und kann nicht in in Kriterien wie "Killerspiel" gegossen werden und damit automatisch verboten sein.

Beckstein nämlich möchte schon die Herstellung unter Strafe stellen. Wie er das ohne Ansichtsexemplar verbieten will ist mit nicht klar. Er will also das Verfahren stärker automatisieren, in dem er jenseits der Realität Kriterien aufstellt, die man hinterher zu einer Kriminalisierung heranziehen kann. Denn das ist der Witz, ein Verbot der Herstellung und des Besitzes müsste mit festen Regeln verbunden sein, die für den Hersteller und Käufer klar ersichtlich sind. Und das kann nur sein: keine Gewalt. Denn wo ist die Grenze zwischen zuviel und gerade noch okay. Wie kann man das vorher festlegen und welcher Richter lässt es zu, dass jemand aufgrund solcher Regelungen jemand für ein Jahr in den Knast wandern kann? Ein solches Verbot müsste vorher wirken. Und selbst du siehst, das es gerade hier immer auch Grenzfälle sind, die ein Gutachten bedürfen.

Denn es geht ja gerade nicht darum, dass bekannte Straftatbestände, mit einem fiktiven Produkt verschleiert werden. Der alleinige Zweck ist nicht die Umgehung der Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
und genau so für Alkohol und Zigaretten... wo bleibt die verhlätnissmaässigkeit
den mir scheint es erwiesen das diese Dinge weit grösseren Schaden in der geselschaft produzieren

und wo wir wieder politisch werden
@ Adam_Smith
was ist mit den gegenstimmen in der CDU/CSU es sind zum glück nicht alle so Konservertive Marktschreier...
 
Zuletzt bearbeitet:
HappyMutant schrieb:
Ob, wie und wann das darstellen über die Grafik von SL eine Straftat war, weiß man natürlich wieder nicht. Wenn du dazu Belege hast her damit. Die Staatsanwaltschaft muss sich damit beschäftigen, aber das heißt nicht, dass dann wirklich eine Straftat am Ende vorlag.

http://www.netzeitung.de/internet/560219.html

Und des weiteren muss ich dich enttäuschen, der §184b StGB ist nun wirklich eindeutig was diese Thematik angeht!

§184b StGB schrieb:
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

Dies schließt also eindeutig auch jene Darstellungen / Widergaben ein, die rein virtueller Natur sind (Schriften, Bilder, Filme, PC-Spiele).

HappyMutant schrieb:
Ist aber letztendlich nicht das Thema. Werde ich hier auch nicht weiter ausbreiten. Fakt bleibt, dass die Gesellschaft sich noch nicht gegen fiktive Gewalt als Unterhaltungsmittel gewandt hat. Genannte Beispiel aus Funk und Fernsehen bezeugen das. Insofern hinkt dein Vergleich schon.

Es ist aber dennoch so, dass es innerhalb der Gesellschaft Tendenzen gibt die eine stärkere Ächtung der virtuellen Gewalt wünschen und fordern. Es ist also vollkommen legitim, dass sich Politiker Gedanken machen wie man dies in Form von Gesetzen umsetzen kann. Und ich habe niemals, und hier kann ich dann auch gleich ALFO den Wind aus den Segeln nehmen, gefordert, dass ein solches Gesetz entgegen der parlamentarischen Mehrheit durchgesetzt wird (was ja auch in einer Demokratie schlichtweg unmöglich ist).

HappyMutant schrieb:
So dann frage ich mich aber was dich glauben lässt, dass die gerne angeführten Beispiel GTA, CS, Doom3 und ähnliches nicht genau das passiert was wegen ihnen gefordert wird?

Ganz einfach weil, speziell im Fall CS, keine Darstellung von Gewalt in einem, die menschenwürde verletzenden Maße, vorhanden ist. Wie sollte auch, ist doch die Darstellung der Gewalt im Spiel Counterstrike nur in einem Maße vorhanden wie er in der heutigen Welt alltäglich ist.

HappyMutant schrieb:
Und ist ja schön, dass du ohnehin schon beschlagnahmte Speile nennst, deren Besitz nicht verboten ist. Das ist aber nicht der Punkt unserer Diskussion, es geht ja gerade auch um die Ausweitung der Maßnahmen und den Verbot des Besitzes.

Nicht des Besitzes. Sondern um ein Verbot des Bezuges, das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied und ich dachte wir wären über diesen Punkt der Diskussion bereits heraus.
Und bei Medien die unter §131 StGB fallen ist es bereits heute strafbar sie zu beziehen!

HappyMutant schrieb:
Und in dem Fall des von dir genannten Spiels sieht ein Richter eine Gefährdung der Gesellschaft. Dies wurde in einem Einzelfall entscheiden. Jedes Spiel ist ein Einzelfall und kann nicht in in Kriterien wie "Killerspiel" gegossen werden und damit automatisch verboten sein.

Auch nach der möglichen Änderung des §131 StGB bleibt jedes Spiel ein Einzelfall, welcher in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden muss sofern die Beschlagnahme beantragt wird. Es ist lediglich ein weiteres Wertungskriterium hinzu gekommen. Dieses ist nicht mehr dehnbar als die bisherigen Wertungskritierien auch. Denn die Begriffe "gewaltverherrlichend" und "gewaltverharmlosend" sind auch Begriffe die erst einmal nicht gefüllt sind.

HappyMutant schrieb:
Beckstein nämlich möchte schon die Herstellung unter Strafe stellen. Wie er das ohne Ansichtsexemplar verbieten will ist mit nicht klar. Er will also das Verfahren stärker automatisieren, in dem er jenseits der Realität Kriterien aufstellt, die man hinterher zu einer Kriminalisierung heranziehen kann. Denn das ist der Witz, ein Verbot der Herstellung und des Besitzes müsste mit festen Regeln verbunden sein, die für den Hersteller und Käufer klar ersichtlich sind.

Was Beckstein will ist nichts neues!
All das was du hier beschreibst und ihm unterstellst ist bereits heute durch den §131 StGB Teil unseres Rechtssystems. Auch heute steht die Herstellung bereits unter Strafe (vgl. §131 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Auch heute kann ein Programmierer der im Grenzbereich arbeitet nie wirklich sicher sein ob ein Spiel nun gewaltverherrlichend oder gewaltverharmlosend ist. Diese Formulierungen sind nicht weniger unscharf als es die Formulierung Becksteins ist.
Letztlich wird also das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller durch dieses Gesetz gefördert, wass zur Folge hat, dass die Hersteller derartiger Spiele in Deutschland vorsichtig sind mit dem, was sie da programmieren.

Leider kann man von einigen Menschen Verantwortungsbewusstsein für die Gesellschaft nur dann erwarten, wenn man sie per Gesetz dazu bringt. Schade eigentlich.


Wie kann man das vorher festlegen und welcher Richter lässt es zu, dass jemand aufgrund solcher Regelungen jemand für ein Jahr in den Knast wandern kann? Ein solches Verbot müsste vorher wirken. Und selbst du siehst, das es gerade hier immer auch Grenzfälle sind, die ein Gutachten bedürfen.

Wie du richtig erkannt hast ist 1 Jahr das Maximum der möglichen Strafe.
Am Ende sieht es dann so aus, dass man als Richter einen kleinen Denkzettel verpasst und die Leute mit einer kleinen Strafe nach Hause gehen lässt. Wenn man dann natürlich immer wieder Medien produziert die die Grenze überschreiten, oder sich eindeutig zu weit vor gewagt hat (es gibt ja sicher Fälle in denen die Kriterien des Gesetzes in jedem Fall erfüllt sind) dann wird erst das maximale Strafmaß ausgenutzt.

Ein anderes Beispiel ist hier übrigens der Tatbestand der Beleidigung. Es gibt Begriffe und Wortwendungen die offensichtlich beleidigend sind. Es gibt milde und harte Beleidigungen. Und es gibt eben jene Fälle in denen ein Gericht entscheiden muss ob eine Beleidigung vor lag oder eben nicht. Auch hier ist der, der die Beleidigung aussprach dann zu bestrafen obwohl er sich zum Zeitpunkt der Aussprache der Beleidigung nicht so sicher sein konnte ob es eine Beleidigung ist.
 
Na dann ist doch alles gut: Adam_Smith hat gesagt, dieses oder jenes Spiel ist für ihn nicht gewaltbeherrscht und dann wird das schon erlaubt sein, wenn das Gesetz so kommt. Und selbst wenn, das bisschen Strafe, was solls. Dafür haben wir soviel mehr erreicht in den letzte Jahren, da ist so ein bisschen Nervenkitzel schon drin.

Ja und wenn ich sage, dieses Dokument ist nicht eindeutig, dann sagst: doch du der Paragraph ist es. Hab ich doch nicht bestritten. Also keine Enttäuschung für mich. Leider scheint das bei den Erstellern des PDF-Files von oben nicht angekommen zu sein, die widersprechen sich leider darin. Meld dich mal dort.

Also langsam wird es schon ein bisschen lächerlich. Im Grunde weißt auch du kein Stück was gewaltbeherrscht bedeuten wird, bist aber der Überzeugung, dass dies alles nur Spiele betrifft, die du als geschmacklos empfindest. Und weil das nun alles dank dir so klar ist, wird das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller gestärkt. Vielleicht auch die Unsicherheit, man weiß es immer nicht so recht, wie man es formulieren soll.

Traurig ist es, wenn man von Verantwortungsbewusstsein spricht, aber gleichzeitig nicht mal definieren kann, wo jetzt durch eine willkürliche Regelung diese ab sofort anfangen soll. Natürlich ergeben sich solche Begriffe im Laufe der Zeit. Aber dann soll doch bitte keiner so tun, als ob er wüsste, was denn demnächst verboten werden kann und was nicht. Es wird reiner Zufall werden. Und wieso muss man einen neune Begriff finden, wenn die anderen doch auch nur abstarkte Begriffe sind. Dann kann man die auch lassen und diese mit neuen Inhalten füllen? Oder sehe ich das falsch. Es geht doch für dich nur im Grunde um eine Erweiterung welche Spiele eine Menschenwürde verletzende Darstellung bieten.

Ob das nun durch den Begriff gewaltbeherrscht oder -verherrlicht ausgedrückt wird, ist doch dann völlig irrelevant. Wirklich das ist ein Gummiparagraph, weil es an dem eigentlichen Sinn des 131 nix ändert, aber man hofft trotzdem darauf. Man schreibt was rein, was beabsichtigt mehr Spiele zu verbieten, im Grunde beschreibt man aber das was eh schon drin steht. Da sieht man schon an deiner marginalen Erweiterung der jetzt schon verbotenen Spiel, das es im Grunde auch du irgendwo so siehst. Dann frage ich mich wo der Sinn des ganzen Zaubers liegt?

Da steht dann ungefähr das, zusammengefügt aus Becksteins Vorschlag und dem aktuellen §131:

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]

Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Das ist entweder Redundanz, weil Schriften ja auch nach dem oben genannten Link ohnehin jede Darstellung umfasst. Oder eine Ergänzung die eine Gewaltdarstellung abhängig vom Medium definiert. Entweder überflüssig oder rechtswidrig. Es sei denn natürlich, dass eine Gewaltverherrlichung noch verherrlichender wird, wenn sie ein Computerspiel beherrscht.

Und geht ja noch weiter. Das Sofortprogramm wollte:
Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, wird gesenkt. Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird
Klarer Rechtsbruch. Aber wayne.

Eingebracht wurde:
der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".

Spiele die diese Kriterien erfüllen sind nun ebenfalls automatisch indiziert. Ob das nun eine echte Erweiterung darstellt und ob sich das aus dem §131 ergibt, wer weiß. Hauptsache gemacht. Auf dieser Basis werden Gesetzt fabriziert. Und das geht nicht.

Und dein Beispiel der Beleidigung ist natürlich super. Es ist genau wie die derzeitige Situation. Es gibt eine Grenze zwischen gewaltverherrlichend und nicht gewaltverherrlichend, die wird von einem Gericht immer wieder neu eruiert, von Fall zu Fall. Nun kommt jemand auf die Idee, nicht nur Beleidigungen zu bestrafen, sondern auch Spott und Ironie, die zu einer Herabsetzung dienen könnten, mithin zwar nicht ehrverletzend, aber ehrgefährdend sind. Oder so. Völlig aus der Luft gegriffene Erweiterung eines Tatbestands meinerseits, der sich schon im Laufe der Zeit füllen wird. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
HappyMutant schrieb:
Adam_Smith hat gesagt, dieses oder jenes Spiel ist für ihn nicht gewaltbeherrscht und dann wird das schon erlaubt sein, wenn das Gesetz so kommt. Und selbst wenn, das bisschen Strafe, was solls. Dafür haben wir soviel mehr erreicht in den letzte Jahren, da ist so ein bisschen Nervenkitzel schon drin.

Kann ich, gerade von dir als Boardie der auch noch Moderartor ist, erwarten, dass du derartigen, fast schon beleidigenden und persönlichen Sarkasmus unterlässt?

Ich habe niemals gesagt, dass ich festlege, was richtig ist und was falsch. Ich schildere meine Sicht der Dinge und die ist eben die, dass Spiele wie CS eben nicht die Gewalt in einer "die Menschenwürde verletzenden Art und Weise Darstellen. Das bei gewaltdominierten Medien wie Postal aber durchaus die Würde der Menschen verletzt wird.

Meine Sicht der Dinge! Ich bin kein Richter und schon gar kein Verfassungsrichter, daher kann ich mit meiner Sicht der Dinge keinen Anspruch auf allgemeinverbindlichkeit Erheben.

HappyMutant schrieb:
Ja und wenn ich sage, dieses Dokument ist nicht eindeutig, dann sagst: doch du der Paragraph ist es. Hab ich doch nicht bestritten. Also keine Enttäuschung für mich. Leider scheint das bei den Erstellern des PDF-Files von oben nicht angekommen zu sein, die widersprechen sich leider darin. Meld dich mal dort.

Was willst du eigentlich von mir?

Ich führte das PDF File an um aufzuzeigen, dass auch die virtuelle Darstellung von Sex mit Kindern eine Straftat darstellt. Steht das nicht in dem Dokument und ebenfalls in im Gesetz? Wo siehst du den Widerspruch? Im PDF File steht des weiteren noch, dass im Falle von künstlerischen Schriften die Kunstfreiheit zu beachten sei. Ja und? Ein einzelner Paragraph ist doch niemals los gelöst vom übrigen Geflecht der Rechtsnormen. Kann durchaus sein, dass zwischen künstlerischer Freiheit und dem §184b StGB eine Wechselwirkung bestehten und eben beide Gesetze gegeneinander aufgewogen werden müssen.

Ich bin kein Richter, ich kann das nicht abschließend beurteilen.

HappyMutant schrieb:
Im Grunde weißt auch du kein Stück was gewaltbeherrscht bedeuten wird, bist aber der Überzeugung, dass dies alles nur Spiele betrifft, die du als geschmacklos empfindest. Und weil das nun alles dank dir so klar ist, wird das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller gestärkt. Vielleicht auch die Unsicherheit, man weiß es immer nicht so recht, wie man es formulieren soll.

Es geht auch nicht um das "gewaltbeherrscht" sondern es geht um "die menschenwürde Verletzend". Diese Begrifflichkeit ist das Wertungskriterium welches letzendlich über Verbot oder Nicht entscheidet.

Wenn übrigens das BVerfG in einem Urteil über einen neuen §131 StGB entscheiden würde, dass auch virtuelle Gewaltdarstellung (egal ob in Film, Buch oder Spiel) geeignet ist die Menschenwürde zu verletzen, dann würde sich ein Verbot wie es in §131 StGB steht zwingend erforderlich sein. Alles andere wäre ein Verstoß gegen Art. 1 GG.

Gerade daher finde ich, aus verfassungsrechtlicher Sicht, diesen Vorstoß echt interessant. Stellt das BVerfG fest, dass virtuelle Gewaltdarstellung nicht geeignet ist die Menschenwürde zu verletzen, dann wäre die Änderung des §131 StGB eh hinfällig.

HappyMutant schrieb:
Traurig ist es, wenn man von Verantwortungsbewusstsein spricht, aber gleichzeitig nicht mal definieren kann, wo jetzt durch eine willkürliche Regelung diese ab sofort anfangen soll.

Führst du dir meine Ausführungen wirklich zu Gemüte?

Ich habe bereits geschrieben, dass unsere Gesetzgebung voll von diesen Regelungen ist, die du als Willkühr empfindest. Ich gebe dir nochmals ein paar Beispiele (ich weiß meine Ausdauer ist grenzenlos :freak:):

Alles aus dem StGB
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 131 Gewaltdarstellung (in der aktuellen Fassung)
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 185 Beleidigung
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Nur mal ein paar Beispiele in denen die Grenzen zwischen Strafbar und nicht Strafbar nicht unbedingt scharf umrissen sind. Und hier kann man nicht von Willkühr sprechen, sondern es geht eben darum, dass begriffe wie "Beleidigung" eben nicht schärfer ausformuliert werden können. Daher überlässt man es dem Bürger sich Gedanken dazu zu machen welche Aussagen er tätigt und welche er lieber sein lässt. Und wenn es dann doch zu Aussagen kommt die der eine als Beleidigend empfindet, der andere aber eben nicht, dann entscheiden im Streitfall die Gerichte ob eine Beleidigung vorlag.

Wie soll man denn deiner Meinung nach einen Begriff wie "die Menschenwürde verletzend" deutlicher und schärfer umreißen?

HappyMutant schrieb:
Es geht doch für dich nur im Grunde um eine Erweiterung welche Spiele eine Menschenwürde verletzende Darstellung bieten.

Habe ich es nicht bereits deutlich geschrieben?

Das Gesetz soll um ein Wertungskriterium erweitert werden. Bisher galten die beiden Kriterien:
- Verherrlichung der Gewalt
- Verharmlosung der Gewalt
Dies sollte um den Punkt:
- Darstellung von Gewalt die geeignet ist die menschenwürde zu Verletzen
... erweitert werden.

Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder? Das die bisherigen Kriterien nicht ausreichen zeigt sich in meinen Augen beim Spiel Postal. Dies ist nun mal nicht vom bisherigen §131 StGB betroffen und darf daher in Deutschland vertrieben werden.
In meinen Augen ist die Gewaltdarstellung dort aber durchaus geeignet die Menschenwürde zu verletzen und würde daher dann von einem neuen §131 StGB betroffen sein.

Wenn Schriften auch PC Spiele beinhaltet, dann braucht es natürlich keinen extra Punkt dafür. Aber wie ja bereits mehrfach gesagt ist der Entwurf von Beckstein eine Diskussionsgrundlage. Wie dann der §131 StGB in der Endfassung im Detail aussieht steht dann ja auf einem anderen Blatt.

HappyMutant schrieb:
Und geht ja noch weiter. Das Sofortprogramm wollte:

Dir ist schon klar, dass dieser Link sich mit dem Thema Jugendschutz befasst? Ein anderes Blatt Papier, das hat mit dem § 131 StGB nichts zu tun.

HappyMutant schrieb:
Spiele die diese Kriterien erfüllen sind nun ebenfalls automatisch indiziert. Ob das nun eine echte Erweiterung darstellt und ob sich das aus dem §131 ergibt, wer weiß. Hauptsache gemacht.

Siehe oben ... Strafgesetzbuch ungleich Jugendschutz

HappyMutant schrieb:
Nun kommt jemand auf die Idee, nicht nur Beleidigungen zu bestrafen, sondern auch Spott und Ironie, die zu einer Herabsetzung dienen könnten, mithin zwar nicht ehrverletzend, aber ehrgefährdend sind.

Ob jetzt die Menschenwürde als Gut weniger Wert ist als der Schutz der Gesellschaft vor gewaltverherrlichenden Medien sei mal einfach dahin gestellt.

In meinen Augen ist aber das neue Wertungskriterium "die Menschenwürde verletztend" auf einer Ebene mit den anderen beiden zu betrachten.
Es findet also keine Aufweichung der bisherigen Kriterien statt sondern es kommt ein Wertungskriterium hinzu. Ein einfaches Beispiel aus der Qualitätssicherung:

Gestern noch war für die Beurteilung einer Baugruppe die Farbe und das Gewicht entscheidend. Stimmten diese beiden, war das Teil in Ordnung.
Heute wird als zusätzliches Kriterium ein Spaltmaß hinzu. Ab jetzt ist das Teil nur dann in Ordnung, wenn neben Farbe und Gewicht auch das Spaltmaß die Anforderungen erfüllt.
 
meines erachtens nach sollte einfach mal der verkauf besser beobachtet bzw kontrolliert werden denn das einzige was durch so spiele passieren kann ist das die ganzen kiddys dann den ganzen tag vorm pc sitzen
 
Also wenn du meine Argumentation nicht damit abbügeln würdest, dass du ja kein Problem in CS siehst, dann würde ich auch nicht zum Sarkasmus greifen. Denn du sagst es du bist kein Richter. Aber trotzdem heißt es auf die Frage, ob dann nicht auch CS und Co. gefährdet sind, von deiner Seite:

Ganz einfach weil, speziell im Fall CS, keine Darstellung von Gewalt in einem, die menschenwürde verletzenden Maße, vorhanden ist. Wie sollte auch, ist doch die Darstellung der Gewalt im Spiel Counterstrike nur in einem Maße vorhanden wie er in der heutigen Welt alltäglich ist.

Rumms aus, Argument fachgerecht entsorgt. Kein Wort davon dass dies allein deine Sicht ist. Und jetzt wo ich dich mit der Nase drauf stoße, mit eben mal nicht so netten Worten, da hast du das auf einmal nie so gemeint. Und ist nur deine Privatmeinung. Meine auch, aber ich sage wenigstens, dass ich aus dem Gesetz keinerlei Anhaltspunkte rauslesen kann, was denn nun darunter fallen könnte und was nicht.

Weiterhin ist die Formulierung "die Menschenwürde verletzenden Weise" doch schon im 131 enthalten. Was genau willst du da ergänzen. Die ganze Idiotie des Beckstein'schen Vorschlages habe ich oben als Zitat zusammengefasst. Teil 1 ist der heutige Wortlaut. Neu ist gnaz unten nur der Bezug auf Computerspiele, was aber durch Schriften ebenso abgedeckt ist (was dann §11 (3) oder so regelt). Zeige mir doch was genau mehr davon erfasst ist. Aus meiner Sicht nix, da keinerlei Erweiterung des Gewaltbegriffes vorgenommen wird. Der kommt allerdings von Seiten des Jugendschutzes.

Und täusche dich mal nicht, dass der damit nichts zu tun hat. Das geht ja gerade Hand in Hand und deswegen ist die Lage auch derzeit nicht klar, zumal eher wertlose Ergänzungen mit neuen Begriffen kombiniert werden. Denn die bisherige Regelung zu Indizierung beruft sich eindeutig auf 131. Dies erweitert man nun willkürlich. Und von da kommt ja auch der Begriff "gewaltbeherrscht". Also zumindest ich hatte dies immer auch mit im Blickfeld.
 
Zuletzt bearbeitet:
HappyMutant schrieb:
Rumms aus, Argument fachgerecht entsorgt. Kein Wort davon dass dies allein deine Sicht ist. Und jetzt wo ich dich mit der Nase drauf stoße, mit eben mal nicht so netten Worten, da hast du das auf einmal nie so gemeint. Und ist nur deine Privatmeinung. Meine auch, aber ich sage wenigstens, dass ich aus dem Gesetz keinerlei Anhaltspunkte rauslesen kann, was denn nun darunter fallen könnte und was nicht.

Muss ich in jedem Satz schreiben, dass dies meine Sicht der Dinge ist? Dies sollte in einem Forum in dem es um Meinungsaustausch geht erst einmal als Grundannahme gelten so lange die Aussage nicht als Faktendarstellung kenntlich gemacht wird.

Ich habe eine These aufgestellt und diese belegt. Ob dir dieser Beleg für meine These nun ausreicht oder nicht, ist deine Sache.

Mein Gott Happy was soll diese Haarspalterrei? Willst du den Thread unbedingt schreddern?

HappyMutant schrieb:
Zeige mir doch was genau mehr davon erfasst ist. Aus meiner Sicht nix, da keinerlei Erweiterung des Gewaltbegriffes vorgenommen wird. Der kommt allerdings von Seiten des Jugendschutzes.

Der Unterschied liegt in meinen Augen in der Verklausulierung des Gewaltbegriffes. Im aktuellen §131 StGB ist vor allem die Darstellung der gewaltätigen Handlung als solche zu Bewerten. Bei dem Beckstein'schen Entwurf wird die Handlung als solche bewertet. Das mag wie Haarspalterrei klingen, ist aber in meinen Augen schon entscheidend.
Beispiel Hitman:
Dort werden die Vorgänge des Tötens von der Darstellungsart her ja noch recht human dargestellt. Insofern kann der §131 StGB nicht greifen, da dieser ja lediglich die Darstellung der Gewalt bewertet.

Beckstein aber sagt: "Wer Computerspiele, die es den Spielern erlaubt [...], eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit [...] auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Es wird also die Handlung als solche Bewertet und nicht nur die Darstellung eben dieser.

Somit wäre auf einmal ein Spiel wie Hitman nicht mehr so einfach aus dem Schneider, denn hinterrücks einen unschuldigen Menschen mit einer Drahtschlinge zu erwürgen kann vielleicht als Handlung gewertet werden die die Menschenwürde verletzt.

Das alles ist natürlich meine Interpreatation der Dinge (sollte ich ja jetzt lieber immer wieder betonen) :freak:.

HappyMutant schrieb:
Denn die bisherige Regelung zu Indizierung beruft sich eindeutig auf 131. Dies erweitert man nun willkürlich. Und von da kommt ja auch der Begriff "gewaltbeherrscht". Also zumindest ich hatte dies immer auch mit im Blickfeld.

Nein! Die Kriterien für eine Indizierung mögen sich bisher vielleicht an den §131 angelehnt haben, aber die rechtlichen Grundlagen für eine Indizierung haben mit dem Strafgesetzbuch keine direkte Verbindung!
Der §131 regelt die Kriterien für ein Verbot von Medien und liefert dann die Legitimation für die Aussprache einer Beschlagnahme.

Somit wäre es auch vollkommen Unsinnig sich mit den Kriterien für eine Indizierung an dem §131 zu orientieren. Denn ein Medium welches unter die Kriterien von §131 fällt wird ja bereits verboten und braucht dann doch nicht auch noch zu indiziert werden.
 
Hi!
Ich hatte mal ein Essay drüber geschrieben, aber mein Leherer hatte es nie korrigiert....

Killerspiele?
Sündenbock für Fehler der Gesellschaft

"Killer-Spiele sollten inder Größenordnung von Kinderpornographie eingeordnet werden, damit es spürbareStrafen gibt" - Günther Beckstein (bayerischer Innenminister)

Amoklauf in Erfurt mit 16Toten und Selbstmord des Amokläufers.

Amoklauf in einerEmsdettener Schule nachdem diese Schule im Killerspiel Counter-Strikenachgebaut wurde.

Immer wieder hört man solche Schlagzeilen in der Zeitung und kurz darauf gibt es wieder eine Killerspiel-Debatteum ein Verbot dieser gewalttätigen Spiele. Grund dafür ist, dass Killerspiele Wut und Hass in unserer heutigen Gesellschaft verursachen und einem Menschenpsychisch zerstören. Aber lernt man wirklich Hass und Wut in Computerspielen? Ist es nicht eher so, dass Hass aus dem Leben herauswächst, aus Ausgrenzung, Demütigung, Nichtverstandensein, Stress, usw.? Ist Hass nicht angeboren? Oder lernt man es erst kennen, indem man ein Killerspiel spielt?

Aber statt Studien darüberan die Öffentlichkeit zu geben, werden diese meist gar nicht veröffentlicht, sondern die Politiker, Mediengesellschaft und engstirnige Menschen geben derWelt die Antwort darauf: Killerspiele sind daran Schuld! Man solle diese Killerspiele verbieten und schon hat man eine wunderschöne Welt ohne Probleme. Denn die Gesellschaft kann gar nicht daran Schuld sein!

Ein Jugendlicher, der mit seinen Problemen nicht mehr klarkommt, und dann etwas Dummes anstellt, ist ein Opfer von Killerspielen, weil er sich in der virtuellen Welt verloren hat" - Ralf Stegner, Schleswig-Holsteins Innenminister. Der Leistungsdruck für den Jugendlichen, die mangelnde Zuwendung seiner Eltern, Mitschüler und Lehrer ist nicht von Belang. Das Fehlen von Möglichkeiten und Perspektiven, privat undberuflich, welches eine Generation von Jugendlichen prägt, trägt keine Schuld an solche Taten! Aber diese Killerspiele sind daran Schuld!

Wenn Bilder die Netzhautscheinbar körperlich bombardieren, dann sind Bilder nicht mehr losgelöste Dinge; vielmehr haben besonders markante Bilder dieselbe Kraft wie Schwerthiebe oder Faustschläge" ? Kunsthistoriker Horst Bredekamp, Süddeutsche Zeitung, 23.12.06

Die Frage ist, ob Herr Horst Bredekamp schon jemals Computerspiele gespielt hatte, denn kein Computerspielerkann diese absurde Meinung mit ihm teilen. Aber da er ja Kunsthistoriker ist und schon mehrere Titel hat, hat er natürlich Recht. Wer kommt denn auf die Idee, einen asozialen Computerspieler zu fragen, ob er nach jedem Spiel blaue Flecken oder Blut an seinen Fingern spürt?

Zwar werden immer mal wieder Computerspieler nach ihrer Meinung gefragt und seltsamerweise kommt immerdieselbe Antwort: Es geht nicht ums Killen, sondern um Teamarbeit. Zitat von Zoch (Spieler bei Betplayer.net): "Es geht nicht um das 'Killen' insolchen Spielen, sondern darum, den Gegner durch strategisches Verhalten zubezwingen und seine Mission zu erfüllen"

Aber beiTV-Diskussionsrunden wie "Sabine Christiansen" kommen Vertreter der Gaming-Branche gar nicht zu Wort und sind immer in der Unterzahl.



Warum? Ganz einfach:

Der Politiker, der im Lenkungswahn glaubt, bestimmen zu müssen, was gespielt werden darf, und was nicht - die Politik ist im Vordergrund, damit der Politiker wieder in den Medien auftritt.

Die Intellektuellen, die Journalisten, die Kulturwissenschaftler können jetzt wieder Artikel und Bücherdarüber veröffentlichen und damit Geld machen.

Und wieder sieht man einmal,wie sich alles doch nur um Geld und Macht dreht, egal, ob die Fakten stimmen oder nicht, was Statistiken und Spieler dazu sagen ist unwichtig. Wieso sollte also ein Politiker unsere Gesellschaft in Frage stellen, oder sich intensiv mitder Suche nach Lösungen befassen, wenn es doch viel einfacher und bequemer gehtund er fördert damit auch noch die Mediengesellschaft.

Immer dasselbe Prinzip: die selbsternannten Experten wissen immer Bescheid über das Wohl und die Bedürfnisse der Menschen in den bundesdeutschen Wohnzimmern, auch wenn sie diese nie erlebt hatten.

Aber in den Medien stehen ausschließlich Meinungen der selbsternannten Experten und nicht Forscher wie Christoph Klimmt (Medienwissenschaftler an der Universität Hannover). Nach jahrelange Forschung äußerte er sich über den Amokschützen von Emsdetten: "Er hatte offensichtlich eine Reihe sozialer und psychologischer Probleme. Die Tat aber auf die Leidenschaft für Computerspiele zurückzuführen käme mir nicht inden Sinn." In seiner Forschung (Beobachtung von 1000 Spieler) konnte er keinen Zusammenhang zwischen Spielkonsum und Aggressivität feststellen.

Und wenn Killerspieleverboten werden sollen, wieso dann nicht auch gleich Autorenn-Spiele? Denn diese Spiele gehören zu dem meistgekauften Spiele in Deutschland. Führen diese Spiele, wie z.B. Need For Speed, nicht für rücksichtsloses, aggressives und gefährliches Fahren, da man in diesen Spielen für solch ein Fahren gelobt wirdund diese Spiele meist von jungen Männern gespielt werden? Also sind doch Autorenn-Spiele eine Anleitung zur Raserei, genauso wie Killerspiele eine Anleitung zur Amoklauf sind?

Aber seit es Medien gibt,werden immer Verbote und unfaire Diskussionen geleitet. 1912 hatte man nochüber Frauenverblödung im Kino geredet, heute sind es die Computerspiele, die die Jugendlichen vergiften. Auch wenn Studien bewiesen haben, dass die meistenComputerspieler bis zu 30% intelligenter sind als Nicht-Computerspieler, hört man immer wieder, das Computerspieler schlechte Noten in der Schule haben.

Aber nicht nur Killerspieleam Computer, sondern auch die "realen Killerspiele" (Paintball/Gotcha) sollen verboten werden laut der Familienministerin Ursula von der Leyen. Aber dabeihat unsere gute Frau wohl vergessen, dass Gotcha nicht mit Waffen-Nachbauten,sondern mit einen Markierer gespielt werden, sowie nur für Menschen ab 18 Jahren zugänglich sind und zudem kann man damit nur in eigens dafür präparierten Arealen spielen.

Übt man eigentlich nichtgutes Schießen im Schützenheim? Wieso wird da eine Ausnahme gemacht? Hat dieFamilienministerin schon wirklich mal so ein Spiel mitgespielt, mit Freundin imTeam? Oder hat sie nur gewalttätige Bilder mit Pixelblut gesehen?

Wieso werden solche Amokläufe nicht genauer analysiert? Wieso hinterfragt man nicht das wahre Leid, dashinter so einer Tragödie steckt? Es hat keinen Tag gedauert, bis die Medien unddie Politik einen Sündenbock hatten, die "Killerspiele". Ohne auchnur einmal den Hintergrund betrachtet zu haben.

Man soll doch solche Tatenbei den Wurzeln greifen, den Grund herausfinden und lösen, statt einen Sündenbock dafür zu suchen, denn dies ist keine Lösung, sondern nur Geldmacherei.

Politiker und Psychologenreden sehr viel, aber richtig zuhören, das haben sie noch nie. Den Medien ist es doch egal, solang es sich gut verkaufen lässt, schreiben sie auch, dass Atlantis oder die Meerjungfrau Ariel existieren ? Wahrheiten interessieren nicht.


Also ein klares Nein meinerseits

Bitte Meinung dazu schreiben...
 
Guter Essays. objektiv geschrieben. Beispiele auch gut.

Verbote bringen wirklich nichts "harte" Drogen werden ja auch gekauft und konsumiert.
Aber schon oft genug gesagt.

Nur ne Frage wieso hat der Lehrer den Essay nicht korrigiert.
 
Paokara1988 schrieb:
Nur ne Frage wieso hat der Lehrer den Essay nicht korrigiert.

Seine Begründung war:
"Ist mir zu hoch" und das wars, obwohl er von allen anderen es korrigiert hatte... also jeder hatte sein eigenes Thema
 
Wenn Killerspiele verboten werden sollen, dann würde ich gleichzeitig brutale Kinofilme wie Saw und Actionfilme wie Rambo verbieten...oder lasst uns noch TV Serien, wo gemordet wird wie CSI verbieten...

Find ich total lächerlich...jeder kann behaupten, dass IHN Killerspiele nicht manipulieren...man wird von allem, was man tut, sieht, hört, manipuliert.

Die sollten sich mal um die "Soziale Lage" in den Ländern kümmern...das ist doch der Hauptgrund!
 
Wenn Killerspiele verboten werden sollen, dann würde ich gleichzeitig brutale Kinofilme wie Saw und Actionfilme wie Rambo verbieten...oder lasst uns noch TV Serien, wo gemordet wird wie CSI verbieten...
Könnte man als Normalsterblicher so sehen. Die Sache hat aber einen Haken.
Du "trainierst" ja realitätsnah das Töten bei Killerspielen. Rambomäßig. So die Argumentation. Wie im Sportverein etwa. Das ist der Zweck von Killerspielen. Killen, nicht spielen.
Man hat sich extra bei der Namensfindung die Mühe gemacht, das auch Begriffsstutzigen zu verdeutlichen.^^
Auch wurde bei keinem Amokläufer bei der Hausdurchsuchung einer der Filme und auch keine Tagebücher über den täglichen TV-Konsum entdeckt. Zusätzlich hatte bisher auch noch kein Journalist und Politiker diesen Geisteblitz der Erkenntnis. Vermutlich geht man davon aus, dass der IQ von Amokläufern nicht ausreicht, sich an Hand derartiger bewegter Bilder was vorzustellen, die Flinte aus dem Waffenschrank zu nehmen und loszuziehen. Amokläufer kann man nur werden bei kontinuierlichem Maustraining.
Außerdem wird sich wohl schätzungsweise etwa jeder dritte Journalist und Politiker solche Filme "reinziehen".
Wer pisst sich schon gerne selbst ans Bein? Ist das Gleiche wie bei den Killerschützenvereinen. Da sind auch Amokläufer und Politiker Mitglieder.

Keiner könnte sich sonst als Moralapostel aufspielen, wo das "normale Töten" ja zum Alltag gehört und noch nicht als menschenverachtend gilt. Ein Teil des "Kulturgutes" sozusagen. Es muss schon was richtig außergewöhnliches sein, dass man sich auch medienwirksam darüber aufregen kann.

Wenn schon, wäre ich persönlich dann auch eher für ein Gesetz, dass die Zwangsmarkierung von Killerspielern einführt. Etwa eine fluoreszierende Tätowierung auf der Stirn, damit man schon von Weitem sehen kann. "Aha, da kommt ein potentieller Amokläufer." :cool_alt:
Dann kann man ja schon mal vorsorglich auf ausgebeulte Kleidung und ungewöhnlich große Taschen achten....

Die Verbieterei bringt doch nichts. Trotz Pisa ist doch kein Kiddi so blöd, sich das Zeug nicht irgendwoher zu besorgen, wenn es "angesagt" ist.
 
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