HappyMutant schrieb:
Adam_Smith hat gesagt, dieses oder jenes Spiel ist für ihn nicht gewaltbeherrscht und dann wird das schon erlaubt sein, wenn das Gesetz so kommt. Und selbst wenn, das bisschen Strafe, was solls. Dafür haben wir soviel mehr erreicht in den letzte Jahren, da ist so ein bisschen Nervenkitzel schon drin.
Kann ich, gerade von dir als Boardie der auch noch Moderartor ist, erwarten, dass du derartigen, fast schon beleidigenden und persönlichen Sarkasmus unterlässt?
Ich habe niemals gesagt, dass ich festlege, was richtig ist und was falsch. Ich schildere meine Sicht der Dinge und die ist eben die, dass Spiele wie CS eben nicht die Gewalt in einer "die Menschenwürde verletzenden Art und Weise Darstellen. Das bei gewaltdominierten Medien wie Postal aber durchaus die Würde der Menschen verletzt wird.
Meine Sicht der Dinge! Ich bin kein Richter und schon gar kein Verfassungsrichter, daher kann ich mit meiner Sicht der Dinge keinen Anspruch auf allgemeinverbindlichkeit Erheben.
HappyMutant schrieb:
Ja und wenn ich sage, dieses Dokument ist nicht eindeutig, dann sagst: doch du der Paragraph ist es. Hab ich doch nicht bestritten. Also keine Enttäuschung für mich. Leider scheint das bei den Erstellern des PDF-Files von oben nicht angekommen zu sein, die widersprechen sich leider darin. Meld dich mal dort.
Was willst du eigentlich von mir?
Ich führte das PDF File an um aufzuzeigen, dass auch die virtuelle Darstellung von Sex mit Kindern eine Straftat darstellt. Steht das nicht in dem Dokument und ebenfalls in im Gesetz? Wo siehst du den Widerspruch? Im PDF File steht des weiteren noch, dass im Falle von künstlerischen Schriften die Kunstfreiheit zu beachten sei. Ja und? Ein einzelner Paragraph ist doch niemals los gelöst vom übrigen Geflecht der Rechtsnormen. Kann durchaus sein, dass zwischen künstlerischer Freiheit und dem §184b StGB eine Wechselwirkung bestehten und eben beide Gesetze gegeneinander aufgewogen werden müssen.
Ich bin kein Richter, ich kann das nicht abschließend beurteilen.
HappyMutant schrieb:
Im Grunde weißt auch du kein Stück was gewaltbeherrscht bedeuten wird, bist aber der Überzeugung, dass dies alles nur Spiele betrifft, die du als geschmacklos empfindest. Und weil das nun alles dank dir so klar ist, wird das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller gestärkt. Vielleicht auch die Unsicherheit, man weiß es immer nicht so recht, wie man es formulieren soll.
Es geht auch nicht um das "gewaltbeherrscht" sondern es geht um "die menschenwürde Verletzend". Diese Begrifflichkeit ist das Wertungskriterium welches letzendlich über Verbot oder Nicht entscheidet.
Wenn übrigens das BVerfG in einem Urteil über einen neuen §131 StGB entscheiden würde, dass auch virtuelle Gewaltdarstellung (egal ob in Film, Buch oder Spiel) geeignet ist die Menschenwürde zu verletzen, dann würde sich ein Verbot wie es in §131 StGB steht zwingend erforderlich sein. Alles andere wäre ein Verstoß gegen Art. 1 GG.
Gerade daher finde ich, aus verfassungsrechtlicher Sicht, diesen Vorstoß echt interessant. Stellt das BVerfG fest, dass virtuelle Gewaltdarstellung nicht geeignet ist die Menschenwürde zu verletzen, dann wäre die Änderung des §131 StGB eh hinfällig.
HappyMutant schrieb:
Traurig ist es, wenn man von Verantwortungsbewusstsein spricht, aber gleichzeitig nicht mal definieren kann, wo jetzt durch eine willkürliche Regelung diese ab sofort anfangen soll.
Führst du dir meine Ausführungen wirklich zu Gemüte?
Ich habe bereits geschrieben, dass unsere Gesetzgebung voll von diesen Regelungen ist, die du als Willkühr empfindest. Ich gebe dir nochmals ein paar Beispiele (ich weiß meine Ausdauer ist grenzenlos
):
Alles aus dem StGB
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 131 Gewaltdarstellung (in der aktuellen Fassung)
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 185 Beleidigung
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Nur mal ein paar Beispiele in denen die Grenzen zwischen Strafbar und nicht Strafbar nicht unbedingt scharf umrissen sind. Und hier kann man nicht von Willkühr sprechen, sondern es geht eben darum, dass begriffe wie "Beleidigung" eben nicht schärfer ausformuliert werden können. Daher überlässt man es dem Bürger sich Gedanken dazu zu machen welche Aussagen er tätigt und welche er lieber sein lässt. Und wenn es dann doch zu Aussagen kommt die der eine als Beleidigend empfindet, der andere aber eben nicht, dann entscheiden im Streitfall die Gerichte ob eine Beleidigung vorlag.
Wie soll man denn deiner Meinung nach einen Begriff wie "die Menschenwürde verletzend" deutlicher und schärfer umreißen?
HappyMutant schrieb:
Es geht doch für dich nur im Grunde um eine Erweiterung welche Spiele eine Menschenwürde verletzende Darstellung bieten.
Habe ich es nicht bereits deutlich geschrieben?
Das Gesetz soll um ein Wertungskriterium erweitert werden. Bisher galten die beiden Kriterien:
- Verherrlichung der Gewalt
- Verharmlosung der Gewalt
Dies sollte um den Punkt:
- Darstellung von Gewalt die geeignet ist die menschenwürde zu Verletzen
... erweitert werden.
Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder? Das die bisherigen Kriterien nicht ausreichen zeigt sich in meinen Augen beim Spiel Postal. Dies ist nun mal nicht vom bisherigen §131 StGB betroffen und darf daher in Deutschland vertrieben werden.
In meinen Augen ist die Gewaltdarstellung dort aber durchaus geeignet die Menschenwürde zu verletzen und würde daher dann von einem neuen §131 StGB betroffen sein.
Wenn Schriften auch PC Spiele beinhaltet, dann braucht es natürlich keinen extra Punkt dafür. Aber wie ja bereits mehrfach gesagt ist der Entwurf von Beckstein eine Diskussionsgrundlage. Wie dann der §131 StGB in der Endfassung im Detail aussieht steht dann ja auf einem anderen Blatt.
HappyMutant schrieb:
Und geht ja noch weiter. Das Sofortprogramm wollte:
Dir ist schon klar, dass dieser Link sich mit dem Thema Jugendschutz befasst? Ein anderes Blatt Papier, das hat mit dem § 131 StGB nichts zu tun.
HappyMutant schrieb:
Spiele die diese Kriterien erfüllen sind nun ebenfalls automatisch indiziert. Ob das nun eine echte Erweiterung darstellt und ob sich das aus dem §131 ergibt, wer weiß. Hauptsache gemacht.
Siehe oben ... Strafgesetzbuch ungleich Jugendschutz
HappyMutant schrieb:
Nun kommt jemand auf die Idee, nicht nur Beleidigungen zu bestrafen, sondern auch Spott und Ironie, die zu einer Herabsetzung dienen könnten, mithin zwar nicht ehrverletzend, aber ehrgefährdend sind.
Ob jetzt die Menschenwürde als Gut weniger Wert ist als der Schutz der Gesellschaft vor gewaltverherrlichenden Medien sei mal einfach dahin gestellt.
In meinen Augen ist aber das neue Wertungskriterium "die Menschenwürde verletztend" auf einer Ebene mit den anderen beiden zu betrachten.
Es findet also keine Aufweichung der bisherigen Kriterien statt sondern es kommt ein Wertungskriterium hinzu. Ein einfaches Beispiel aus der Qualitätssicherung:
Gestern noch war für die Beurteilung einer Baugruppe die Farbe und das Gewicht entscheidend. Stimmten diese beiden, war das Teil in Ordnung.
Heute wird als zusätzliches Kriterium ein Spaltmaß hinzu. Ab jetzt ist das Teil nur dann in Ordnung, wenn neben Farbe und Gewicht auch das Spaltmaß die Anforderungen erfüllt.