Adam_Smith
Lt. Commander
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Keinesfalls. Ich habe nirgendwo bestritten, dass das Gericht die potentielle Gefährdung des Kindes erkennen muss. Ob negative Folgen bereits wirklich erkennbar sein müssen ist in meinen Augen aus dem weiter oben zitierten Paragraphen des Jugendschutzgesetzes nicht einfach so ableitbar.
Hast du da genauere Informationen oder ggf. Urteile?
Es ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass die Eltern eben nicht zwangsläufig das letzte Wort haben bei der Einschätzung der Wirkung von Medienkonsum auf ihre Kinder.
Hast du da genauere Informationen oder ggf. Urteile?
Es ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass die Eltern eben nicht zwangsläufig das letzte Wort haben bei der Einschätzung der Wirkung von Medienkonsum auf ihre Kinder.