keshkau
Commodore
- Registriert
- März 2007
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- 4.399
Ich will Schusswaffen nicht mit Spielen vergleichen, sondern ich meinte, dass die Käufer von Schusswaffen (Jäger, Sportschützen) entweder „vernünftiger“ sind oder besser kontrolliert werden können. Denn dort hast Du einen Waffenschein, womit Du den Behörden bekannt bist. Da kann also jederzeit jemand vorbeikommen und schauen, ob Du Deine Gewehre ordnungsgemäß aufgebwahrt hast.
Bei Computerspielen sieht das derzeit ganz anders aus.
Ich rede auch nicht von Amokläufern, sondern vom Jugendschutz. Beim Alkohol ist es ja auch so, dass der Verkauf an Kinder verboten ist, aber der Gesetzgeber nicht überprüfen kann, ob in den häuslichen vier Wänden Alkohol an Kinder verabreicht wird oder ob sich Kinder dort eigenmächtig bedienen können.^
Ein Verbot ändert insofern etwas an der Verfügbarkeit, weil z. B. indizierte Spiele nicht mehr unter der Ladentheke verkauft oder über das Internet bestellt werden können (gegen Vorlage des Personalausweises), weil der Verkauf verboten wird. Somit haben die Erwachsenen keinen Zugang mehr und die Kinder und Jugendlichen können bei denen nichts mehr abgreifen.
Ich will nicht ausschließen, dass sich einige Erwachsene über Umwege weiterhin diese Titel im Ausland besorgen. Aber das ist ein anderer Umfang als wenn Du DOOM3 bei Saturn für 10 Euro nachgeschmissen bekommst.
Aus den Augen – aus dem Sinn. Das Ziel ist ja erst einmal nur, den „massenhaften Konsum“ von Medien einzudämmen, bei denen die Altersfreigabe nicht eingehalten wird.
Verkehrstote oder Alkoholiker sind andere Baustellen. Sie entbinden den Staat nicht von der Pflicht, für den Jugendschutz einzutreten. Man kann ihm höchstens vorwerfen, dort zusätzlich tatig werden zu müssen. Alle anderen "Argumente" und Vergleiche in diese Richtung sind scheinheilig.
Bei Computerspielen sieht das derzeit ganz anders aus.
Ich rede auch nicht von Amokläufern, sondern vom Jugendschutz. Beim Alkohol ist es ja auch so, dass der Verkauf an Kinder verboten ist, aber der Gesetzgeber nicht überprüfen kann, ob in den häuslichen vier Wänden Alkohol an Kinder verabreicht wird oder ob sich Kinder dort eigenmächtig bedienen können.^
Ein Verbot ändert insofern etwas an der Verfügbarkeit, weil z. B. indizierte Spiele nicht mehr unter der Ladentheke verkauft oder über das Internet bestellt werden können (gegen Vorlage des Personalausweises), weil der Verkauf verboten wird. Somit haben die Erwachsenen keinen Zugang mehr und die Kinder und Jugendlichen können bei denen nichts mehr abgreifen.
Ich will nicht ausschließen, dass sich einige Erwachsene über Umwege weiterhin diese Titel im Ausland besorgen. Aber das ist ein anderer Umfang als wenn Du DOOM3 bei Saturn für 10 Euro nachgeschmissen bekommst.
Aus den Augen – aus dem Sinn. Das Ziel ist ja erst einmal nur, den „massenhaften Konsum“ von Medien einzudämmen, bei denen die Altersfreigabe nicht eingehalten wird.
Verkehrstote oder Alkoholiker sind andere Baustellen. Sie entbinden den Staat nicht von der Pflicht, für den Jugendschutz einzutreten. Man kann ihm höchstens vorwerfen, dort zusätzlich tatig werden zu müssen. Alle anderen "Argumente" und Vergleiche in diese Richtung sind scheinheilig.