Klassiker: Notebook per eBay Verkauft, Käufer hat es sich spontan anders überlegt..

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CrAzY DiD

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Hey Leute, muss mal meinen Ärger Luft machen..

Habe am 16.03.14 mein Notebook per eBay verkauft. Bekam einen Preisvorschlag, mit dem ich einverstanden war, habe demzufolge angenommen.

Den ganzen Tag kam keine Antwort oder Zahlung vom Käufer.

Daraufhin habe ich den Käufer am 17.03.14 freundlich angeschrieben. Eine Antwort mit der Zusage das Geld per Paypal am 18.03.14 morgens loszuschicken & um bitte eines schnellen Versands kam ein paar Stunden später auch.

Habe daraufhin mein Notebook gesichert, alles gelöscht & Windows 8 werksseitig inkl. Treiber neu installiert. Notebook liegt nun fertig verpackt vor mir.

Nun kriege ich eine Mail, dass die Frau sich in der Zwischenzeit einen anderen Laptop ersteigert hat & somit kein Interesse mehr an meinem Notebook hat. Sie möchte gerne vom Kaufvertrag zurücktreten...

Ich bin freundlich geblieben, habe allerdings klargestellt, dass ich bereits Zeit & Arbeit investiert habe (Windows Neuinstallation, Treiber, Verpackung usw.) & eine Rückabwicklung nicht möglich ist. Ein Kaufvertrag ist bindend.

Habe eine Frist bis zum 19.03.2014 gesetzt, bis dahin möchte ich eine Zahlungsmitteilung erhalten. Ich kann eh Wetten abschließen, dass da nichts mehr kommen wird...

Demzufolge was tun ? Kurs liegt bei 800 € die im Raum stehen & ich bin nicht gewillt auf die Käuferin einzugehen.

Werde auf jedenfall stets höflich bleiben, egal wie sauer ich bin. Aber im Endeffekt kriegt sie eine "Verwarnung" & ich kann in den nächsten 30 Tagen mein Notebook nicht loswerden..
 
Viel machen kannst Du da nicht. Die Frau kann wegen Irrtum zuruecktreten. Wenn Du nicht glaubst, dass es wirklich ein Irrtum war, liegt es an Dir das nachzuweisen, was denke ich recht aussichtslos waere.

Dann kannst Du der Kaeuferin den entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Zeit und Arbeit zaehlen nicht dazu, sondern nur der bezifferbare entstandene Schaden. Du kannst also noch mehr Arbeit und Zeit investieren, um nachher bei +/- Null rauszukommen.

Alternativ kannst Du die gute Frau versuchen mittels inkasso-sofort oder einem aehnlichen Dienst einzuschuechtern.
 
Von welchem Irrtum sprichst du? Ich sehe hier keinen Grund, dass der Kaufvertrag anfechtbar ist. Wenn du es hart auf hart kommen lassen willst, Frist setzten, wenn die verstrichen ist ab zum Anwalt, mehr bietet sich hier leider nicht an.
 
Biete der Käuferin eine Abstandszahlung für Vertragsauflösung an (25 €?).
Bei Zustimmung hast Du auch einen einklagbaren Geldbetrag und kannst aber sofort wieder über das Notebook verfügen.
Vielleicht bekommst Du sogar beim 2. Verkauf ja Deinen ursprünglich gewünschten Verkaufserlös.

Alles Andere (Klage) wäre mir die Mühe und das noch zu investierende Geld (!) nicht wert und bis so ein eröffneter Fall geschlossen wird, vergeht halt auch wieder kostbare Zeit. Du hast Deine Situation schon richtig erkannt.
 
Ein Irrtum des Käufers liegt nicht vor. Allein schon die Tatsache, dass der Käufer mir einen Preisvorschlag geschickt hat lässt dies ausschließen.

Ich kann laut eBay ab dem 20.03.2014 den Fall melden, welches ich auch tun werde. Eine Abstandszahlung ist eine gute Idee, möchte aber, dass die Käuferin wenigstens bei eBay mit Ihrer Masche auffällt
 
Fakt ist nunmal, wenn ich einen Kaufvertrag habe dann ist der rechtsgültig. Wer ein Widerrufsrecht haben möchte, sollte nicht von privat kaufen
 
Naja, da die Käuferin ja gesagt hat, dass sie es nicht mehr will, da sie bereits ein anderes Gerät gekauft hat, kann man hier ja wohl kaum noch von einem Irrtum ausgehen. Das ist simple Verweigerung ;-)
 

Du erzählst hier wieder nur Quatsch, der Käufer kann nicht einfach vom Kaufvertrag zurück treten, um den Vertrag anfechten zu können, muss z. B. ein Irrtum vor liegen (das heißt NICHT oh ich habe mich geirrt, ich brauche das Notebook nicht mehr), sondern es muss ein Unterschied zwischen tatsächlicher und versprochener Beschaffenheit vorliegen. Da der Käufer die Bezahlung verweigert und das Gerät nicht mal in Augenschein genommen wurde, kann gar kein Irrtum vorliegen.
Ein Irrtum ist im übrigen leicht zu beweisen.
 
Und was willst du jetzt?
Dann musst du eben auf Erfüllung klagen, viel Spaß dabei!
Da kannst du auch lange auf das Geld warten. Oder sie zahlt per PayPal und stresst rum, dass das NB nicht wie beschrieben sei, usw. Dann wirst du dich mit PayPal befassen dürfen, was ebenfalls kein Spaß ist.

Lass es einfach bleiben, lass es gut sein, und stell das NB neu bei Ebay ein. Windows, Treiber und Verpackung müsstest du bei einem Verkauf ja sowieso machen, also hast du auch keine Zeit verloren.

Du bist zwar im Recht, bis du dieses bekommst kann es aber sehr lange dauern. Recht haben und bekommen sind eben 2 Paar Schuhe :)
 
Hallo,

hier ist noch ein ganz anderes Problem präsent:

Bei einer Ebay-Auktion handelt es sich rechtlich um einen ganz normalen Internet-Kauf mit allen Rechten des Fernabsatzgesetzes. Demzufolge kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Kauf ohne Angabe von Gründen rückabwickeln.

Die Rückabwicklung hat bereits vor dem Versand der Ware stattgefunden, ergo innerhalb der Frist. Denke das einfachste wäre sich schriftlich einen Verzicht auf das Gerät geben zu lassen und neu einstellen. Alles andere ist aussichtslos...

Sorry!
 
Blödsinn, das Fernabsatzrecht greift bei Verträgen zwischen Nichtkaufleuten nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ärgerlich aber naja. Der Käufer kann dir aber easy nen strich durch die Rechnung machen.

Er nimmt das ganze an, schickt das Geld du den Laptop.

Laptop kommt bei ihm an, Streitfall eröffnen und er retourniert sofort und schickt den Beleg an Ebay / Paypal.
Resultat ebay gibt ihm das Geld zurück, du hattest nix als Ärger.

Grund kann er problemlos falsche Angaben, nicht ersichtlicher Mangel etc. angeben.
Ebay entscheidet quasi immer zu Gunsten der Käufer.
 
aber es gibt doch die aussage vom käufer, dass zwischenzeitlich ein anderer Laptop gekauft wurde. wie kann man dann ein möglichen defekt reklamieren?
 
Du kannst den Verkauf bei Ebay stonieren, dazu muss sie aber noch zustimmen.
Dann kannst du SOFORT wieder über das Notebook verfügen und bekommst auch deine Ebay Gebühren zurück.

Alles andere ist es nicht Wert.

Rechtlich ist es ein gültiger Kaufvertrag, aber was bringt es diesen durchzusetzen?
Nachher wird dann zb. behauptet das Gerät sei defekt oder so.
Also auf die Zähne beisen, Verkauf Rückabwickeln und vergessen, auch wenn es Ärgerlich ist, aber so ist das Leben nun mal, und es wird nicht einfacher weil die Menschen immer egoistischer werden und auch der Anstand den Bach runter geht
 
JanKrohn schrieb:
[...]Die Frau kann wegen Irrtum zuruecktreten. Wenn Du nicht glaubst, dass es wirklich ein Irrtum war, liegt es an Dir das nachzuweisen, was denke ich recht aussichtslos waere.

Wie kommst Du darauf, dass derjenige die Beweislast trage, gegen den der Einwand eines Irrtums geltend gemacht wurde?

Richtig ist vielmehr, dass derjenige, der einen Irrtum geltend macht, die Beweislast für das Vorliegen eines solchen trägt. Und zwar
1) für das Vorliegen eines solchen Irrtums an sich;
2) für den Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Erklärung;
3) dafür, dass der Erklärende seine Erklärung bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes nicht abgegeben hätte.

[vgl. insoweit Palandt (Heinrichs), § 119 Rz. 32 m.w.N.]


Zumal vorliegend nichts, aber auch gar nichts für einen Irrtum spricht; im Gegenteil.


Wanderer101 schrieb:
Bei einer Ebay-Auktion handelt es sich rechtlich um einen ganz normalen Internet-Kauf mit allen Rechten des Fernabsatzgesetzes. Demzufolge kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Kauf ohne Angabe von Gründen rückabwickeln.

1. Es gibt kein Fernabsatzgesetz (mehr).
2. Du erwähnst selbst einen Verbraucher. Ein solcher kann in einem zweiseitigen Rechtsgeschäft nur dann anwesend sein, wenn die andere Seite Unternehmer ist.

Ergo: Das Fernabsatzrecht ist vorliegend unanwendbar. Ein Widerrufsrecht besteht mithin nicht.


@ TO:

Es geht um 800 €? Na aber sicher würde ich da den Klageweg bestreiten, ohne wenn und aber.

Das Risiko besteht darin, dass trotz gewonnenen Prozesses die Beklagte zahlungsunfähig ist. Dann bleibst Du trotz rechtskräftigen Titels auf den Kosten sitzen.
Daher würde ich zunächst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid empfehlen, dessen Kosten sich im Rahmen halten. Wird dem widersprochen, würde ich das Risiko eingehen und den Klageweg dennoch bestreiten. Klug wäre es für den Fall, dass Du meiner Empfehlung folgst, Dir die Funktionsfähigkeit Deines Gerätes von einem Fachhändler bestätigen lassen würdest (das kostet nicht viel, vielleicht 20 €). Dann hättest Du im Falle späterer falscher Einreden wichtige und glaubwürdige Zeugen nebst einem schriftlichen Dokument.


MfG,
Dominion.
 
Danke für die großen Zuspruch. Rechtlich bin ich auf der richtigen Seite, aber wie gesagt, Recht haben & bekommen usw...

Ich melde den Fall am 20.03 bei eBay & dann schauen wir weiter.

Genau es geht um genau 800 €. Da ich ab Juli eine "kleine" Weltreise vorhabe, möchte ich das vorher erledigt haben. Ich halte euch auf jedenfall auf dem laufenden

Habe zZ. schon eine Klage gegen ein Unternehmen laufen, da muss nicht noch eine sein. Schaun wir mal
 
Nochmal:
Zunächst bestehst Du auf Vertragserfüllung (Abnahme und Bezahlung), VOR den Verschicken lässt Du Dir den ordnungsgemäßen Zustand von einer Fachfirma bestätigen.

Sollte die Vertragserfüllung verweigert werden, gehst Du über den Mahnbescheid vor. Viele Leute sind viel zu dämlich, dem fristgerecht zu widersprechen, weshalb Du in diesem Falle bereits einen einklagbaren Titel erhältst (ohne Gerichtsverhandlung).

Generell sollte gesagt werden, dass viel zu oft solche Leute, die kurzfristig ein besseres Geschäft wittern und wahrnehmen, mit ihrem Treiben durchkommen. Vertrag ist Vertrag und pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Solchen Leuten das Handwerk zu legen sollte nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse anderer oberstes Gebot sein. Ansonsten werden sie nur in ihrem Glauben bestärkt, dass sie mit ihrem unrechtmäßigen Verhalten immer wieder durchkommen, nur weil andere einen Prozess scheuen.


MfG,
Dominion.
 
Ich kann nur einen Inkasso-Auftrag empfehlen:
http://www.inkasso-sofort.de/

hab ich mal gemacht und die Kohle umgehend gehabt... Für dich kostenlos und du musst eigentlich fast nichts machen. Du gibst deine Daten dort ein, ebenso den Kaufvertrag (in dem Fall Daten und Screenshots zu der Ebay Auktion) und die Mahnen den Käufer ab und kümmern sich um alles. Die Kosten drücken die dem Käufer auf den Hals
 
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