@Sourcesys + @Weltenspinner:
In meinem letzten Post hab ich ja schon angemerkt:
Kritisieren kann man viel...
Besser machen ist angesagt.
Anstelle die
pauschale Aufrechnung eines anderen nur runterzumachen,
wäre es ggfls. angebracht, eine eigene Aufstellung hinzubekommen.
(das ist jetzt hauptsächlich auf Sourcesys gemünzt!)
Ja, ich hätte anstelle der Brutto-Einkaufspreise, diese um ca. 19% reduzieren können.
Das Ergebnis: der Eigenanteil für Arbeit, Nicht-EDV-Material etc. wäre höher ausgefallen.
Ja, ich hätte alle möglichen Positionen wie Verpackung, Versand etc. auflisten können.
Ich habe es nur oberflächlich "Logistik" genannt.
Wenn ich penibel wäre, hätte ich auch noch den Arbeitslohn aufsplitten können auf Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Solidaritätszuschlag.
Aber bitte: es hieß doch "pauschaler Überschlag"
Na und?
Niemand hat bislang etwas besseres hingelegt!
Auch Ihr nicht! Also sind die gemachten Kommentare für mich belanglos.
Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Oberbegriff für Vorsteuer und Umsatzsteuer. Im Steuerrecht wird der Begriff nicht mehr verwendet, er wird aber oft noch auf Rechnungen/Quittungen so bezeichnet (meist als MWSt abgekürzt).
Die Vorsteuer ist die Steuer, die das Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen, also bei Ausgaben, mit der Rechnung bezahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die gezahlte Vorsteuer nach der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück.
Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die für den Unternehmer auf Einnahmen fällig wird. Sie muss auf den Rechnungen i.d.R. separat ausgewiesen werden und wird nach der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt.
Vorsteuer und Umsatzsteuer sind somit unterschiedliche Sichtweisen auf die selbe Steuer: aus Sicht des Käufers handelt es sich um Vorsteuer, aus Sicht des Verkäufers um Umsatzsteuer. Daher wird in den Buchungsformularen bei Ausgaben die Vorsteuer abgefragt, bei Einnahmen die Umsatzsteuer. Hier ist jeweils das einzutragen, was auf der Rechnung als Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Und damit habe ich die Begrifflichkeiten durchaus korrekt angewandt.