Mediamarkt will meine Grafikkarte nicht zurückgeben

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Crazyprof

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Liebe Community,

ich habe über eBay von einer Privatperson eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022 (Originale Rechnung ist vorhanden. Kaufdatum 4. Februar 2020).

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

Dann dachte ich, weil die Karte ihre Restgarantie noch hat, kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Das habe ich gemacht und nach zwei Wochen bekam ich eine SMS:
"Guten Tag,
bitte bringen Sie noch ggf. vorhandenes Zubehör, Kaufbeleg und Reparaturauftrag mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück. Dazu benötigen wir auch Ihre EC-Kate. Ihr Media Markt Hannover"

Ich war vor Ort und benachrichtigt, dass die Grafikkarte nicht reparabel ist.
Ich habe mich darüber stark beschwert, da die Grafikkarte voll funktionsfähig war.

Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, Den vollen Kaufpreis, ca. 400€ kann ich kriegen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.

Ersatz werde ich nicht bekommen, da sie aktuell keinen Vorrat haben.
Wieso ich meine Karte nicht zurück kriegen darf, können sie darüber nichts sagen.

Ich habe mehrmals versucht Media Markt anzurufen, bekam nur Kollege, der mir verspricht, dass jemand sich bei mir melden wird.
Nach 10 Minuten bekam ich immer die gleiche Nachricht per SMS.

What to do?
Könnt ihr mir bitte helfen?

Ich hoffe, ich habe hier im richtigen Ort gepostet.
Wenn nicht, bitte im Richtigen einordnen.

Danke im Voraus für eure Hilfe!


Ergänzungen

Einzige was ich unterschrieben habe, als ich die Karte zur Reparatur abgab, der sogenannte Quittung der Serviceauftrag:
  • Kundeninformation (Mein Telefonnummer, email, usw.)
  • Artikelinformation (Artikelnummer, Hersteller, Seriennummer, Zubehör: Komplett in OVP, Produktzustand: ohne sichtbare Schäden, Fingerabdrücke/ Gebrauchsspüren)
  • Fehlerbeschreibung: Lüfter klackern beim drehen, bitte komplett prüfen
  • Fotos der Grafikkarte
  • Nur offen sichbare Schäden sind aufgeführt. Möglicherweise gibt es weitere Schäden, die erkennbar sind Insbesondere bei Handys, Pads und Laptops ist es oft nicht möglich alle Beschädigungen bereits bei Reparaturannahme zu erkennen. Verdeckte Schäden können nur durch autorisierte Werkstatt festgestellt werden.
  • Wird Ihr Produkt unrepariert zurückgegeben, können Ihnen die Überprüfungskosten berechner werden. Diese Kosten unterscheiden sich je nach Hersteller und Werkstatt, hierzu werden Sie von uns gesondert informiert (Keinerlei Info bekommen! Nur SMS von MM: bitte kommen mit EC-Karte)
  • (Text über Datenverlust, was nicht bei einer Grafikkarte relevant ist)
  • (Text über Erlaubnis, dass MM mich eine Umfrage schicken darf)
  • Kundenunterschrift
  • Kleingedrückte, die mit dem Fußzeile teilweise verdeckt ist:
    Kann eine Reparatur weder auf Garantie noch auf Gewährleistung bearbeitet werden, entstehen KOSTEN! (Jaa, jaa..)
Screenshots des Garantiestatus:
1622131933121.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld nehmen und unter "Pech gehabt" verbuchen. Es gibt klare Gewährleistungs- und Garantiebedingungen an die man sich dort sicher auch hält. In der aktuellen krisenhaften Grafikkarten-Situation hätte ich eine voll funktionsfähige Karte niemals aus der Hand gegeben...
 
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Crazyprof schrieb:
kann doch die Lüfter bei Mediamarkt repariert werden.
Die reparieren nicht selber.

Crazyprof schrieb:
Im Forum gibt es eh keine Rechtsberatung. Und der MM kann u.U. aufgrund der Marktlage keinen Ersatz bieten und damit haben sie dir dieses Angebot gemacht.
 
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die werden sich auf Unmöglichkeit der Nacherfüllung berufen...
 
Ich würde zumindest auf eine Erklärung bestehen, warum man dir dein Eigentum vorenthält und nur eine, für dich wohl nicht akzeptable, monetäre Entschädigung anbietet.
Wenn sich nirgendwo ein Passus findet, mit dem du durch die Abgabe so einem Vorgehen zustimmst: Pech gehabt. Ansonsten sollte es eine einfache Anzeige wegen Diebstahl auch tun. Da würde ich mich aber vorher fachmännisch beraten lassen.
 
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Da es sich hier um einen Rücktritt von Seiten des Media Marktes handelt wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung würde ich zumindest auf den vollen Kaufpreis bestehen.
IHK

Media Markt und co hat da einfach auch einen beschissenen Kundenservice, bei Amazon wäre dir das nicht passiert. Da hättest wenigstens den vollen Kaufpreis zurück bekommen. Würde zum Anwalt gehen und die bluten lassen.
 
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1. EC-Karte reinstecken, ca. halb so viel bekommen, wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.

Ist das eine umständliche Art zu sagen, dass sie dir den vollen Kaufpreis zurückerstattet haben?
 
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Eigentlich bist du der Eigentümer und Media Markt ist der Besitzer in dem aktuellen Beispiel. Wenn sie dir die Karte nicht zurückgeben, solltest du einen Brief mit Herausgabe innerhalb von 14 Tagen verfassen. Gehen die Herren darauf nicht ein, hast du die Möglichkeit:

"Bei Streit- oder Gegenstandswerten bis 5.000,00 Euro ist etwa in der Regel das Amtsgericht in 1. Instanz zuständig. Ab einem Gegenstandswert von 5.000,01 Euro ist das Zivilverfahren üblicherweise beim Landgericht anhängig zu machen.". +

Wenn du die Karte wiederhaben möchtest, musst / solltest du dir einen Anwalt nehmen, falls du nicht in dem Gebiet fit bist.
 
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Ein Klackern hatte ich auch, bis ich die Karte mal ein wenig justiert habe und es Gott sei Dank weg war.

Vorm Anwalt gibts immer noch sehr günstig den Konsumentenschutz. Da geschehen oft Wunder.
 
Hallo, Du hättest mal vorher fragen sollen, ob es bei der derzeitigen Grafikkarten Situation ratsam ist, eine an sich voll funktionsfähige RTX 2070 Super wegen eines kleinen Lüfterproblems zur Reparatur zu geben.

Da hätten Dir mehere, mich eingeschlossen, von abgeraten, genau wegen dem was Dir jetzt widerfahren ist.
 
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5clowne schrieb:
Da es sich hier um einen Rücktritt von Seiten des Media Marktes handelt wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung würde ich zumindest auf den vollen Kaufpreis bestehen.
IHK

Media Markt und co hat da einfach auch einen beschissenen Kundenservice, bei Amazon wäre dir das nicht passiert. Da hättest wenigstens den vollen Kaufpreis zurück bekommen. Würde zum Anwalt gehen und die bluten lassen.

Nach meinem Verständnis bekommt er den vollen Kaufpreis. Das ist aber eben der Preis, den der ursprüngliche Käufer mal bezahlt hat. Eben die 400 Euro. So what?
Ich vermute, sie haben die Karte von ASUS nicht zurück bekommen, da irreparabel. Man könnte per Anwalt natürlich versuchen, dass mindestens die defekte Karte wieder herausgerückt wird. Dann gibt es aber natürlich kein Geld.

Da kann auch der MM nicht viel für. Die sind bei der Abwicklung der Garantie auch nur Mittelsmann.
 
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Hallo zusammen,

@ Crazyprof
Crazyprof schrieb:
1. EC-Karte reinstecken, ca. 400€ bekommen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
Du hast ein ziemlich krasses Selbstverständnis von dem was sich gehört und was nicht. Es ist doch wohl sebstverständlich daß du nur das Geld zurück kriegst, was du oder er für die Karte seinerzeit gezahlt hast bzw. hatte.
Crazyprof schrieb:
Zwei Möglichkeiten wurde mir gegeben.
1. EC-Karte reinstecken, ca. 400€ bekommen, halb so viel wie eine gebrauchte Karte jetzt kostet.
2. Anwalt suchen.
Hast du das schriftlich oder wurde dir das mündlich mitgeteilt? Es hört sich für mich nämlich so an, wie wenn sie selbst bei der Überprüfung der Karte Mist gebaut haben könnten. Die 2.te Möglichkeit wäre eigentlich gewesen, dir Ersatz für die besagte Karte anzubieten. Ich denke, da geht was nicht mit Rechten Dingen zu.
Crazyprof schrieb:
In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
Ja nun, so etwas kann auch andere Ursachen haben, muß nicht im eigentlichen Sinn eine Macke der Karte sein. Schau mal ob die Karte irgendwo anliegt, oder etwas an der Karte irgendwo anliegt, das kann auch lediglich nur ein Kabel sein. Muß nicht viel sein. Ab einer bestimmten Drehzahl kann das dann sich so äußern, wie du es beschreibst.

So long....
 
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Precide schrieb:
Ist das eine umständliche Art zu sagen, dass sie dir den vollen Kaufpreis zurückerstattet haben?
Ja, sorry, blöde Ausdruck.
Nein, Ich habe die volle Rückerstattung natürlich abgelehnt.

B3CKS schrieb:
Wenn du die Karte wiederhaben möchtest, musst / solltest du dir einen Anwalt nehmen, falls du nicht in dem Gebiet fit bist.
Hättest du oder vll. jemand gleiche Erfahrung?
Ich habe bis jetzt nichts mit Anwalt zu tun und weiß nicht womit ich anfangen soll.

kachiri schrieb:
Nach meinem Verständnis bekommt er den vollen Kaufpreis. Das ist aber eben der Preis, den der ursprüngliche Käufer mal bezahlt hat. Eben die 400 Euro. So what?
Ich vermute, sie haben die Karte von ASUS nicht zurück bekommen, da irreparabel. Man könnte per Anwalt natürlich versuchen, dass mindestens die defekte Karte wieder herausgerückt wird. Dann gibt es aber natürlich kein Geld.

Da kann auch der MM nicht viel für. Die sind bei der Abwicklung der Garantie auch nur Mittelsmann.
Ich habe den vollen Kaufpreis abgelehnt.
Eine gebrauchte Karte kostet jetzt fast doppelt so viel.
Die Karte ist aber nicht kaputt. Nur die Lüfter klackern.

Hätte ich es gewusst, dass es so kompliziert wird...
 
Hallo zusammen,

@ kachiri
kachiri schrieb:
Nach meinem Verständnis bekommt er den vollen Kaufpreis.
Ganz genauso ist es richtig. Oder seine Karte wird ersetzt gegen eine andere aus dem besagten Preisniveau.

So long...
 
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Sofern die Karte jünger als zwei Jahre war, könntest Du Dich eventuell auf eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung berufen - immerhin warst Du beim Händler (nicht Hersteller) und Gewährleistung ist das höhere Gut, dass nicht verwehrt werden darf.

Vorteil: Im Rahmen der Gewährleistung reden wir von Nachbesserung. Das schließt erst einmal Gutschrift aus, dh muss von Dir nicht akzeptiert werden.
Richtung unmöglich würde es meiner Meinung nur gehen, wenn MM keine grob vergleichbaren/besseren Karten mehr hat.

Rücktritt Kaufvertrag ist natürlich möglich, aber dadurch würde Dir ein Schaden entstehen - für das Geld bekommst Du keine vergleichbare Karte mehr. Diesen Schaden müsste MM mMn ebenfalls regulieren.

Tipp: Es gibt kostenlose Erstberatung bei Anwälten, einfach mal online nach Anwalt und Vertragsrecht/Kaufrecht suchen.
 
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Crazyprof schrieb:
Liebe Community,

ich habe über eBay eine Grafikkarte gekauft: eine Asus GeForce RTX 2070 Super Dual Evo OC 8GB.
Die Grafikkarte wurde bei Mediamarkt gekauft und hat noch eine Restgarantie bis 2022.

Einige Merkmale mit dieser Grafikkarte:
  • Beim Idle dreht der Lüfter nicht. So muss sie sein, wenn ich das richtig gelesen habe.
  • Wenn ich beim Surfen bin, steigt ihrer Temperatur ein bisschen, und fängt der Lüfter zu drehen und zu stoppen wenn sie genug gekühlt ist.
  • In diesem Zyklus von Start und Stop, merke ich, dass der(die) Lüfter klackert ein bisschen.
  • Wenn ich die Lüfter ständig unter 1000rpm setze, höre ich nichts.
  • Ansonsten funktioniert die Karte einwandfrei.

tja hättest einfach den müll kühler runtergeschmissen und nen arctic accelero xtreme iii draufgeknallt, dann hätteste viel zeit geld und ärger gespart.

ps: nen bischen silikonspray oder tft reiniger ins lager sprühen hätte bestimmt das klackern beseitigt...
 
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Er wird garantiert etwas unterschrieben haben, als er die Karte abgegeben hat. Es war in dem Moment klar, dass über Garantie abgewickelt wird. Sich jetzt auf die Gewährleistung zu berufen wird sicher schwierig

An der Stelle hilft maximal ein Anwalt. Ich sehe da aber kaum Chance.
Wieso sollte der MM den Schaden eigentlich ersetzen, dass die Preise zwischenzeitlich angezogen sind?
 
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@KarlHeinz99
Da kann ja auch was schief gehen, und Garantie sollten dann so oder so weg sein.

Ich würde mal einen Anwalt an deiner Stelle kontaktieren um deine Optionen zu besprechen.
 
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