Doch, MS hat eine marktbeherrschende Stellung, das ist nicht nur die Meinung der EU Wettbewerbshüter sondern auch die ihrer amerikanischen Kollegen.
Möglich dass heute bei manchen Rechnern Chrome vorinstalliert ist, weiß ich nicht, kaufe keine OEM Maschinen. Das hat dann aber der OEM Hersteller installiert (weil Google ihm Geld dafür bezahlt) und hat nichts mit der gesetzlichen Auflage die MS erfüllen MUSS zu tun.
Ja, das wäre einfacher wenn der IE erst gar nicht installiert wäre, aber da hat MS etwas dagegen und konterte dieser wäre ein Bestandteil des Betriebssystems, was auch gar nicht so sehr an den Haaren herbeigezogen ist. Fakt ist der IE sitzt sehr tief im System verankert.
Deshalb auch diese Auflage, eine Alternative wäre gewesen die Zerschlagung des Konzerns in 3 Einzelfirmen. Das wollte MS nicht, also müssen sie sich auch an die Spielregeln, sprich Auflagen, halten.
Ich zitiere aus Wikipedia:
Die Windows-Betriebssysteme sind mit einem geschätzten Marktanteil von etwa 92 Prozent Marktführer im Bereich der PC-Betriebssysteme, wodurch das Unternehmen Microsoft ein Quasi-Monopol hält. Diese Tatsache führte in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, welche die Ausnutzung dieser Marktstellung zum Inhalt hatten.
Produktbündelungen
Der hohe Marktanteil bei Betriebssystemen stellt ein Quasi-Monopol dar und erleichtert es Microsoft, neue Techniken über die Windows-Plattform schnell im Markt zu verbreiten. Dies wurde z. B. mit dem Internet Explorer erreicht, der in (aktualisierten) Windows-95-Versionen vorinstalliert war und in späteren Windows-Versionen sogar mit dem System verschmolzen wurde. Zeitweise erreichte der Internet Explorer dadurch einen Marktanteil von bis zu 85 % und stach durch seinen Wettbewerbsvorteil den damaligen Konkurrenten Netscape aus. Dieser Browserkrieg war letztlich der Auslöser des US-Kartellverfahrens gegen Microsoft im Jahre 1997. In der Europäischen Union wurde Microsoft zudem verpflichtet, das Betriebssystem auch ohne Windows Media Player anzubieten.
Wettbewerbsverletzungen
Microsoft wird auch oft kritisiert und gemaßregelt, so hat dieselbe Europäischen Kommission seit 2004 zahlreiche Bußgelder gegen Microsoft wegen Verletzung von Wettbewerbsgesetzen verhängt. Dem Konzern wurden Auflagen in Bezug auf die Offenlegung von Schnittstellenspezifikationen und die Entkoppelung von Produkten gemacht. Die bedeutendsten Kritikpunkte an Microsoft sind
der Missbrauch seiner Position als Marktführer für eine wettbewerbswidrige Vertragspolitik gegenüber wirtschaftlich abhängigen Unternehmen,
die wettbewerbswidrige Bündelung verschiedener Produkte,
das Unterlaufen von etablierten Softwarestandards mit dem Ziel der Kundenbindung an Microsoft als Folge von Inkompatibilitäten,
lange Zeit nicht behobene Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Anwendungen und
die Verzögerung von softwaretechnischen Innovationen aus unternehmensstrategischen Motiven.
Zu den ersten drei Kritikpunkten waren und sind auch derzeit immer wieder zahlreiche Gerichtsprozesse anhängig. Der Unmut über Geschäftspolitik und der in den Augen der Kritiker häufig hinter dem Stand der Technik zurückgebliebenen Qualität der Produkte hat wesentlich zur Entstehung einer Open-Source-Bewegung beigetragen, die bessere Alternativen zu proprietären Produkten wie denjenigen von Microsoft bieten will.