News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

Der Elektriker widerspricht sich auch gerne mal.

Einerseits stimmt er in #218 zu das es okay ist wenn die Garantiebedingungen für Gaming Grafikkarten die Garantie auf Gaming-Betrieb eingrenzen. Anderseits schreibt er im gleichen Post (unter dem nächsten Quote) das er der Meinung ist eine Grafikkarte die infolge von Dauertrieb defekt ist, sollte doch bitte sehr vom Hersteller ersetzt werden.

Von daher bin ich mir nicht mehr so sicher was eigentlich sein Thema ist :D
 
@tek9
Kann man denn nicht im "Dauerbetrieb" zocken? :D

ElektrikerMax schrieb:
Dazu hätte ich ganz gerne von dir auch mal eine Quelle. Das glaube ich nämlich so auch nicht.
Sorry, keine Quelle mehr zur Hand und kurze Recherche hat auch nichts ergeben. Ich weiß nur, dass ich mal einen Artikel auf einer seriösen Seite gelesen habe, wo die Einnahmen von Prime mit den Versandkosten gegengerechnet wurden. Es kam immer noch ein Verlust heraus. Anlass des Artikels war eine Preiserhöhung von Prime, es kann also mittlerweile auch wieder anders sein.
 
Larnak schrieb:
Der eine nennt den anderen unsachlich, ein anderer den einen humorlos :D
Dann scheinst du eine sehr, sehr skurrile Art von Humor zu haben
Larnak schrieb:
Zum Thema: Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Hersteller dir bei einer Garantie beweisen müsste, dass du keinen Anspruch hast? Die Frage ist ernst gemeint, ich habe keine Ahnung, wer bei einer Garantie was beweisen muss – und ob es da überhaupt was zu beweisen gibt. Der Hinweis von einem anderen Nutzer, dass eine Garantie als rein freiwillige Leistung überhaupt nicht einklagbar sei, klingt jetzt so unlogisch erst mal auch nicht.
Wenn der Hersteller eine Garantie anbietet, und man diese nicht separat nicht abschließen muss, ist sie Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn ich also meine Garantie dann in diesem Fall nach einem Defekt des Artikels einfordere, und der Hersteller verweigert sie mit dem Hinweis auf nicht sachgerechte Behandlung / Nutzung, dann muss er mir dies eben nachweisen und nicht umgekehrt. Der Hersteller könnte sonst sämtliche Garantiebegehren auf gut dünken abwehren. Und damit macht er es sich zu einfach. Genauso war es bei mir nämlich. Der Hersteller verwehrte mir die Garantie mit Hinweis auf nicht sachgerechte Nutzung. Meine Aufforderung, doch mir bitte einen stichhaltigen Nachweis darüber zukommen zu lassen, ignorierte der Hersteller. Danach nach einiger Zeit schaltete ich die Verbraucherzentrale ein, und nachdem diese den Hersteller ein nettes Schreiben zukommen ließ: schwupp! War der Artikel auf einmal sehr, sehr schnell getauscht bzw. Garantie eingelöst…!
Larnak schrieb:
"Wenn der Hersteller also sagt, ich hätte die Karte für Minig betrieben, und deswegen die Garantie ablehnt, dann muss er mir das nachweisen. "
Naja, du schreibst aber von "dem Beklagten nachweisen". Der Hersteller würde dich aber nicht beklagen, um seine Garantie nicht auszuüben, er würde einfach nur nichts tun und dir ein nettes Schreiben schicken mit Dingen wie "mit höchstmöglichem Bedauern müssen wir Ihnen leider kundtun [...]" darin. Du müsstet dann dagegen Klage einreichen, wärst also der Kläger gegen den Hersteller, dem du dann, nach dem von dir beschriebenen Grundsatz, nachweisen müsstest, dir zu Unrecht die Garantie versagt zu haben (Mal vorausgesetzt, dass das überhaupt einklagbar ist). Oder?
Die Garantie ist auf jeden Fall einklagbar, das sie ja Bestandteil oftmals des Kaufvertrages bei entsprechendem Kauf war, es sei denn, der Hersteller gibt keine Garantie. Der Abschluss der Garantie mit dem Kunden ist ja freiwillig. Wenn sie aber abgeschlossen wird, dann wird das in der Regel bereits mit dem Kauf getan. Dabei gelten die zum Zeitpunkt des Kaufes vom Hersteller bekannt gegebenen Bedingungen.
Ob eine Klage Erfolgsaussicht hat, ist noch einmal etwas Anderes. Das ist ja zumal auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Aber das gilt für das gesamte Zivilrechtssystem.
Der Hersteller schickt mir also ein nettes Schreiben mit dem Hinweis ich hätte dies und dies getan, was den Ausschluss der Garantie bewirkt. Spätestens dann, wenn ich meine Garantie einklage, muss er es auch nachweisen, denn ansonsten wird dies als willkürliche Ablehnung der Garantie abgetan, was rechtlich nicht zulässig ist.
Was meint ihr eigentlich, warum ich das ständig so wiederhole?! Weil ich es eben schon einmal habe durchgezogen und recht bekommen habe! Siehe vorheriger Text. Da ging es aber nicht um Grafikkarten, um diese eventuell aufkommende Frage gleich mit zu beantworten.

Larnak schrieb:
Genau das ist ja der Grund, warum es oft so schwer ist, sich als Privatperson gegen Machenschaften von Unternehmen zu wehren: Weil man sie verklagen und ihnen dann nachweisen müsste, dass sie Dinge getan haben, die sie nicht hätten tun dürfen.
Der Grund ist doch eher, dass sich schlichtweg zu wenige zur Wehr setzen. Wenn endlich mal die Menschen anfangen, Ihre Rechte auch wahr zu nehmen, dann fangen auch die Hersteller an um zu denken. Man muss es auch nicht komplett allein tun. Wie oft muss ich denn bitte schön hier noch den Hinweis mit dem Verbraucherschutz (Verbraucherzentrale) bringen? Wie gesagt ich habe mein Recht auch schon einmal eingefordert und es hat geklappt. Es müssten einfach viel mehr Leute machen. Aber der Deutsche ist ja per se an sich ja äußerst phlegmatisch und will sich nicht mit unbequemen Dingen beschäftigen.
Larnak schrieb:
Soweit ich weiß würde es dabei dann auch nicht nur auf das ankommen, was explizit geschrieben steht, sondern auf das, was implizit "logisch" ist. So müsste hierzulande der Föhnhersteller nicht explizit schreiben, dass ein Föhn nicht für 24/7-Betrieb ausgelegt ist, weil es aus dem Zweck (Haare trocknen nach dem Waschen für Privatpersonen) klar ist, dass das Produkt nur für kurzzeitigen Betrieb ausgelegt ist. So könnte man auch bei Grafikkarten argumentieren, dass Werbung / Beschreibungen klar auf Gaming ausgelegt sind und Gaming einer Privatperson eher nicht aus wochenlangem Betrieb ohne längere Pausen besteht, auch wenn es hier sicher weniger eindeutig ist als bei einem Föhn.
Eben nicht. Was implizit logisch ist und was nicht, interessiert einfach nicht. Und selbst wenn, dann ist das für einige Menschen auch nicht sofort ersichtlich. In Punkto Schadensersatz, wenn Jemand zu Schaden kommt, ist das vielleicht so, aber nicht in Bezug auf Garantie. Im Kinderhort meiner kleinen Schwester werden Föhne benutzt um frisch gemalte große Plakate zu trocken, da laufen die gern mal länger als 1 bis 1,5h am Stück. Und das passiert auch nicht einmal im Monat, sondern oftmals 2-3 mal pro Woche. Wie will der Hersteller denn nachweisen, dass der Föhn nicht zum Haartrocknen wurde benutzt?
Ein anderes Beispiel: Ich weiß nicht wie ihr das so macht, aber Im Haushalt meiner Eltern existiert ein Föhn, welcher von 4 (!) Personen benutzt wird (Meine Mutter + meine 3 Schwestern) und da kommt innerhalb kürzester Zeit eine erstaunliche Betriebszeit zusammen, denn bekannter Weise föhnen Frauen und Mädels sehr lange die Haare.
Auch der Hinweis auf den Verwendungszweck erfüllt den Zweck nicht. Wie bereits gesagt: Der Föhn wird von meiner Mutter und meinen Schwestern ausschließlich gemäß Verwendungszweck benutzt. Dennoch hat er innerhalb kürzester Zeit eine hohe Betriebsstundenzahl / Betriebszeit auf dem Buckel.
Larnak schrieb:
Nicht zwingend, viele Consumer-Produkte sind nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt und gehen dabei kaputt, Grafikkarten sind da sogar noch recht nachsichtig, würde ich meinen. Man denke nur mal an Festplatten, da würden die Hersteller sich auch kringelig lachen, wenn du eine normale Consumer-Festplatte für Videoüberwachung nutzt und dich beschwerst, wenn sie nach weniger als 2 Jahren kaputt geht. Oder typische günstige Haushalts-Elektronik wie ein Föhn, der sicherlich nicht dazu gedacht ist, mit ihm 24/7 zu heizen. Es kommt immer darauf an, für was ein Produkt ausgelegt / gedacht ist. Und für typische Gamer-Grafikkarten ist "Dauerbetrieb" sicherlich nicht Teil des Anforderungsprofils. Das ist wahrscheinlich auch einer der Unterschiede zu den Quadro-Modellen und eine Rechtfertigung für den hohen Preis, weil die eben an Orten eingesetzt werden, wo es erwartbar ist, dass die auch mal eine Woche durchrechnen müssen.
Das Beispiel mit den Festplatten hinkt aber auch gewaltig. Die haben ja schließlich auch einen Betriebsstundenzähler mit drin… Und somit ist die Betriebszeit eindeutig nachweisbar auch von Herstellerseite aus. Bei Grafikkarten wäre mir das neu. Zumal auch das wiederum nicht aussagekräftig wäre, denn die Betriebszeit alleine sagt erst mal nichts aus, eher die Belastungsart und das dann eventuell auch kombiniert mit der Betriebszeit.
Es ist aber auch egal. Bei Seagate zumindest ist es so, dass du die Festplatte innerhalb der Garantiezeit austauschen lassen / reparieren lassen kannst, solange auf die Festplatte z.B. keine Gewalt ausgeübt wird. Und ich habe da schon einige tauschen lassen (ich wickle die Sachen bezüglich der Festplatten im privaten Kollegenkreis ab, weil sie sich mit dem Prozess nicht auskennen) also auch einige mit Dauerbetrieb und entsprechend hoher Betriebszeit. Und Das ging alles anstandslos.
Auch mit meinen Platten, welche keine Server-Platten waren, ich sie aber habe als solche eingesetzt, sie also eine hohe Betriebsstundenzahl aufwiesen, konnte ich einen Tausch durchführen.
Jetzt kann man argumentieren, Seagate sei kulant. Das ist sicherlich richtig. Aber solange der Dauerbetrieb nicht explizit ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, hat eben auch der Hersteller ein Problem, wenn eben er jene Garantie ablehnt und sich der Kunde zur Wehr setzt. Es ist bis jetzt nur noch nicht so vorgekommen, weil eben, wie bereits erwähnt, die Kunden kaum zur Wehr setzen und ihre Rechte einfordern.
Oftmals reden sich ja die Hersteller auch raus mit Sätzen wie ,,Benutzung ausschließlich gemäß Verwendungszweck“. Damit an sich habe ich ja kein Problem. Aber wenn ich meine Grafikkarte ausschließlich zum Gaming habe benutzt, und das ganze sehr intensiv, kann auch der Hersteller sich nicht herausreden, dass die Karte für eine solche Nutzungsintensität nicht ausgelegt war. Dann hätte er es eben hineinschreiben müssen in die BDA oder ähnliches.
tek9 schrieb:
Der Elektriker widerspricht sich auch gerne mal.
Einerseits stimmt er in #218 zu das es okay ist wenn die Garantiebedingungen für Gaming Grafikkarten die Garantie auf Gaming-Betrieb eingrenzen. Anderseits schreibt er im gleichen Post (unter dem nächsten Quote) das er der Meinung ist eine Grafikkarte die infolge von Dauertrieb defekt ist, sollte doch bitte sehr vom Hersteller ersetzt werden.
Von daher bin ich mir nicht mehr so sicher was eigentlich sein Thema ist :D
Der Tek scheint auch einfach des Lesens und des Verstehens nicht mächtig zu sein.
Mein Thema ist und bleibt der Nachweis. Wenn ich meine Karte für Dauerbetrieb habe genutzt, und der Dauerbetrieb vom Hersteller nicht ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, so ist es eben das Problem des Herstellers, wenn die Karte kaputtgeht (innerhalb der Garantiezeit meine ich).
Es ist ok, wenn der Hersteller die Nutzung auf Gaming beschränkt. Er muss mir dann aber im Falle eines Garantieanliegens eben nachweisen, dass ich meine Grafikkarte anderweitig als Gaming habe benutzt und nicht anders herum. Er kann ja sonst alle Garantieanfragen mit dem Hinweis ablehnen ,,nicht sachgerechte Benutzung“. Genau das war das Problem bei mir (es ging aber, ich sage noch einmal, nicht um eine Grafikkarte). Auch ein purer Nachweis des Dauerbetriebs der Karte ist eben nicht ausreichend, solange der Dauerbetrieb, sei es auch im Gaming, nicht ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen. Auch Gaming kann nahezu im Dauerbetrieb erfolgen (12-14H am Tag) Und es interessiert mich auch nicht, was ,,implizit“ logisch ist und was nicht. Ausreißer gibt es immer. Siehe die Anzahl meiner PCs im Haushalt (jeder für einen anderen separaten speziellen Zweck). Einzig und allein was rechtlich richtig eindeutig und verwertbar ist, zählt.
 
ElektrikerMax schrieb:
Der Tek scheint auch einfach des Lesens und des Verstehens nicht mächtig zu sein.
Mein Thema ist und bleibt der Nachweis. Wenn ich meine Karte für Dauerbetrieb habe genutzt, und der Dauerbetrieb vom Hersteller nicht ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, so ist es eben das Problem des Herstellers, wenn die Karte kaputtgeht (innerhalb der Garantiezeit meine ich).

Da PNY neuerdings den Dauerbetrieb für Mining in den Garantiebedingungen ausschließt ist doch alles okay.

Wo liegt das Problem?
 
tek9 schrieb:
Da PNY neuerdings den Dauerbetrieb für Mining in den Garantiebedingungen ausschließt ist doch alles okay.

Seh ich auch so, selbstverständlich werde ich in Zukunft PNY Karten nur noch zum surfen und zocken verwenden. Natürlich beides gleichzeitig und 24/7 bei Volllast, ist ja kein Problem. Und nur die Karten der anderen Hersteller müssen mit 62% PT im Bergwerk schuften. :D

Spaß beiseite, ich schürfe ja garnicht. Macht zwar für meine GPU keinen Unterschied aber ist ja auch egal. x]

Mal ernsthaft, ist doch eh schnurzpiepegal. In den Garantiebedingungen schreiben die Hersteller irgendnen Murks man dürfe das Gerät nur Mittwochs und Sonntag nachmittag betreiben, was weiß ich. In der Praxis verkaufen uns die Hersteller aber eh schon am Limit werkelnde Hardware, oder drosseln, oder bauen Sollbruchstellen und Betriebsstundenzähler ein usw.

Im Gegenzug macht ein Kunde niemals etwas falsch oder kaputt und im Zweifelsfall "war das schon so". ;)

Dem Gesetzgeber gefällt das prima und schenkt Händlern und Kunden daher die Teilnahme an einem wunderbaren Gewährleistungslotto.

Ich hab pünktlich zu Weihnachten auch ein paar "Lose" gezogen und hoffe nun dass Festplatten, Waschmaschine und TV innerhalb der nächsten 6 Monate ins Gras beissen oder erst nachdem ich sie in ein paar Jahren gebraucht auf Ebay verkauft habe! Immer wieder Spannend!

PS: Bisher hatte ich immer Glück, Juhu! :D
 
ElektrikerMax schrieb:
Auch der Hinweis auf den Verwendungszweck erfüllt den Zweck nicht. Wie bereits gesagt: Der Föhn wird von meiner Mutter und meinen Schwestern ausschließlich gemäß Verwendungszweck benutzt. Dennoch hat er innerhalb kürzester Zeit eine hohe Betriebsstundenzahl / Betriebszeit auf dem Buckel.
Jo, logisch dass es keine harten Grenzen gibt. Ich denke auch, dass so ein Fall auch noch zur geplanten Nutzung dazugehört. Ist aber auch noch was völlig anderes, als ihn 24/7 zu nutzen, um einen Raum zu heizen (z.B.).

"Aber solange der Dauerbetrieb nicht explizit ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, hat eben auch der Hersteller ein Problem, wenn eben er jene Garantie ablehnt und sich der Kunde zur Wehr setzt."
Irgendwie kommt mir das zu leicht vor, auch wenn es schön wäre. Es gibt ja aus gutem Grund in Deutschland keine heißer-Kaffee-Prozesse, die Erfolg haben. Verbraucher können sich hier nicht unter allen Umständen mit Ahnungslosigkeit herausreden. Sehr intensives Gaming würde ich da auch noch nicht drunter fassen, da stimme ich dir zu, aber bei Mining kann ich nachvollziehen, wenn das anders gesehen würde.

Den Hinweis mit der Verbraucherzentrale und dass das bei dir mal Erfolg hatte, finde ich aber gut. Ich hab mit sowas ehrlicherweise kaum Erfahrung, bisher sind mir Dinge eigentlich immer erst kaputtgegangen, nachdem die Garantie längst abgelaufen war... oder eben direkt am Anfang, wo man alles noch mit der Gewährleistung bequem regeln kann.
 
tek9 schrieb:
Da PNY neuerdings den Dauerbetrieb für Mining in den Garantiebedingungen ausschließt ist doch alles okay.
Wo liegt das Problem?
Ich persönlich habe damit kein Problem, denn ich selber schürfe nicht. Das Problem, wenn ich es als solches bezeichne, ist und bleibt der Nachweis im konkreten Fall. Der Hersteller sagt, man habe die Karte zum Minen benutzt. Woran macht er das im Zweifelsfall fest? Allein die Aussage ist nicht ausreichend, sie muss stichhaltig bzw. belegbar sein. Zum letzten Mal: der bloße Nachweis, dass die Karte im Dauerbetrieb war, reicht dafür nicht aus. Der Hersteller muss dann auch bei Ablehnung der Garantie mit Verweis auf den Passus, dass Mining eben den Verfall der Garantie bewirkt, belegen, dass wirklich eindeutig Mining Schuld für den Defekt war bzw. die Verwendung der Karte für Mining nachweisen.
Dies trifft dann aber alles nur für Leute zu, die auch Minen (und deren Karte dann im Laufe der Garantiezeit kaputt geht), insofern würde ich da erst einmal herausfallen, da ich nicht mine.
Es geht hier aber auch um das Prinzip. Durch die Miner werden gemeinnützige Sachen (BOINC) mit an den Pranger gestellt. Und das ist einfach sch****.

Larnak schrieb:
"Aber solange der Dauerbetrieb nicht explizit ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, hat eben auch der Hersteller ein Problem, wenn eben er jene Garantie ablehnt und sich der Kunde zur Wehr setzt."
Irgendwie kommt mir das zu leicht vor, auch wenn es schön wäre. Es gibt ja aus gutem Grund in Deutschland keine heißer-Kaffee-Prozesse, die Erfolg haben. Verbraucher können sich hier nicht unter allen Umständen mit Ahnungslosigkeit herausreden. Sehr intensives Gaming würde ich da auch noch nicht drunter fassen, da stimme ich dir zu, aber bei Mining kann ich nachvollziehen, wenn das anders gesehen würde.
Das sind aber zwei verschiedene Sachen. Wir reden hier die ganze Zeit von Artikeln, welche gewisse Zeit nach dem Kauf nicht mehr funktionieren und nicht über Leute, die heißen Kaffee verschütten bzw. über Leute, die im wahrsten Sinne gesprochen, oftmals einfach zu doof sind Ihre gekauften Produkte zu richtig zu benutzen bzw. zu bedienen. Anders gesagt reden wir über Gewährleistung und Garantie, welche bei defekten Produkten greift. Wenn Leute heißen Kaffee verschütten und dabei Schaden erleiden bzw. Schaden entsteht, können sie übrigens auch in Deutschland klagen. Der Unterschied zu den USA ist aber, sofern die Klage erfolgreich ist, dass nicht so horrende Summen bei uns in Deutschland dabei herausspringen. Und das ist schon mal gut. Denn es hat in den USA mittlerweile sehr groteske Züge angenommen. Da gibt es teilweise Leute, die suchen mit Absicht in Handbüchern und bei den Produkten nach Fehlern, um dann den Hersteller zu verklagen. Dass der Verbraucher sich nicht überall mit Unwissen herausreden kann bezüglich der Benutzung, ist ja auch klar. Deswegen sind solche Prozesse um Schadenersatz, die es durchaus auch in Deutschland gibt, dann selten von Erfolg gekrönt. Da geht es dann aber, genauso wie nahezu immer in den USA, meistens um fahrlässige Verwendung des Produkts. Das kommt hier in unserem Fall schon mal nicht zum Tragen, da man mit der Verwendung einer Grafikkarte für Mining in der Regel keinem Anderem und sich selbst auch nicht Schaden zufügt.
Wie ich bereits weiter oben das Beispiel mit der Mikrowelle erwähnte: Der Satz hätte nie in dem Manual gestanden, hätte es nicht mindestens einen Menschen gegeben, welcher genau dies auch tat und anschließend den Hersteller der Mikrowelle auf Schadenersatz verklagte…
Bezüglich Mining auf der Grafikkarte: Der Hersteller kann alles ausschließen was er will. In unserem konkreten Fall ist das Mining. Er muss es dann aber auch eindeutig benennen in den Garantiebedingungen. Zudem muss er es nachweisen, dass der Kunde dies hat dennoch getan, wenn der Kunde seine Garantie einfordert, und der Hersteller mit Verweis eben auf jene Garantieausschlussklausel in den Garantiebedingungen die Garantie selber ablehnt.
Einfaches Beispiel: Mainboard  Pins verbogen beim CPU-Einbau  unsachgemäße
Handhabung  Verfall der Garantie. Da ist es einfach für den Hersteller, den Nachweis zu erbringen, denn man sieht es ja gleich und sofort.
Beim Mining ist das defacto noch unmöglich, den Nachweis zu erbringen. Vielleicht ändert sich ja das noch in der Zukunft, aber mit Stand jetzt ist es nicht möglich einem Kunden explizit am Zustand der Grafikkarte alleine nach zu weisen, dass die Grafikkarte selber für Mining wurde benutzt.
Larnak schrieb:
Den Hinweis mit der Verbraucherzentrale und dass das bei dir mal Erfolg hatte, finde ich aber gut. Ich hab mit sowas ehrlicherweise kaum Erfahrung, bisher sind mir Dinge eigentlich immer erst kaputtgegangen, nachdem die Garantie längst abgelaufen war... oder eben direkt am Anfang, wo man alles noch mit der Gewährleistung bequem regeln kann.
Dann sei froh und hoffe, dass das auch so bleibt. Denn das ist für den Verbraucher die bessere Situation.
 
ElektrikerMax schrieb:
Es geht hier aber auch um das Prinzip. Durch die Miner werden gemeinnützige Sachen (BOINC) mit an den Pranger gestellt. Und das ist einfach sch****.
This! Bisher war es nie ein Problem - durch die Miner wird aber verallgemeinert und in Zukunft muss jeder, der langwierige und rechenintensive Workloads hat mit Problemen bei der Garantieabwicklung rechnen.
 
Leli196 schrieb:
in Zukunft muss jeder, der langwierige und rechenintensive Workloads hat mit Problemen bei der Garantieabwicklung rechnen.
Das ist leider richtig. Aber nur, wenn sich alle vom Hersteller abwimmeln lassen und ihre Rechte nicht wahrnehmen, erhält man keine Garantie bzw. der Hersteller zieht das dann so weiterhin durch. Wenn Genügend Leute auf Ihrem Recht bestehen und dies wahrnehmen, werden sich die Hersteller bald etwas einfallen lassen müssen. Der pure Nachweis des Dauerbetriebs reicht schon jetzt nicht aus um Mining nach zu belegen.
 
Dann kauft man eben bei Herstellern die einen guten Garantiesupport bieten. Ich würde mir z. B nie derartigen Ranz ins System setzen wo man auf die Gewährleistung angewiesen ist um dann von Händlers Gnaden abhängig zu sein, wie es typisch ist wenn die Hersteller keinen Endkundensupport anbieten
 
Leli196 schrieb:
Tun die Leute nur leider i. d. R. nicht.
Und genau das ist eben das Problem. Es nehmen zu wenig Menschen ihre Rechte wahr und zu viele lassen sich einfach abwimmeln. Wie ich bereits sagte: Die meisten Menschen wollen sich nicht mit unbequemen Sachen herumschlagen und lassen es dann lieber gleich bleiben, weil sie denken, dass es eh nichts bringt.
 
Wahnsinn, hab den Thread jetzt erst gelesen. Unglaublich, wieviele Lemminge hier auf CB unterwegs sind.

Ihr lasst euch wirklich alles von der Industrie gefallen?? Kein Wunder, daß es mit Deutschland immer weiter bergab geht.
 
Schon einmal von Verrohung der Gesellschaft gehört? Wirtschaft ist nicht alles was zählt. Gesellschaftlich geht es mit Deutschland tatsächlich bergab.

Edit: Google doch einfach nach Verrohung der Gesellschaft, dann weißt du was es ist und ja, das ist ein reales Phänomen. Abgesehen davon ist es hier nicht wirklich passend also schreibe ich dazu nichts weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gesellschaft verändert sich stetig. Das ist der Lauf der Dinge.

Was meinst du mit verroht?

Gibt es dieses Problem (wenn es denn wirklich existiert) nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern?
 
@Leli: Das erste was ich in der Suche gefunden habe war ein Artikel der Welt der von Ereignissen aus drei verschiedenen Ländern berichtet hat.

Also geht es nicht nur mit Deutschland bergab, wenn es überhaupt bergab geht.
Anyway, wenn du das Thema weiter diskutieren möchtest, schreib eine PN.

Ich möchte aber nochmal feststellen das sich weder die Gesellschaft noch sonst was in Deutschland verschlechtert wenn eine kleiner Grafikkartenhersteller seine Garantiebedingungen überarbeitet :D
 
Das ist tatsächlich nicht das Problem. Das Problem sind die Leute, die das auch noch bejubeln. So bekloppt kann man doch gar nicht sein.
Manche lassen sich eben auch gerne zur Schlachtbank führen.
 
tek9 schrieb:
Ich möchte aber nochmal feststellen das sich weder die Gesellschaft noch sonst was in Deutschland verschlechtert wenn eine kleiner Grafikkartenhersteller seine Garantiebedingungen überarbeitet :D
Solange man eben die Garantie nicht in Anspruch nehmen muss, stimmt das sicherlich. Das kann man insofern vermeiden, als dass man eben bei diesem einen Hersteller nicht mehr kauft. Aber das ist wiederum jedem selbst überlassen.
 
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