Larnak schrieb:
Der eine nennt den anderen unsachlich, ein anderer den einen humorlos
Dann scheinst du eine sehr, sehr skurrile Art von Humor zu haben
Larnak schrieb:
Zum Thema: Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Hersteller dir bei einer Garantie beweisen müsste, dass du keinen Anspruch hast? Die Frage ist ernst gemeint, ich habe keine Ahnung, wer bei einer Garantie was beweisen muss – und ob es da überhaupt was zu beweisen gibt. Der Hinweis von einem anderen Nutzer, dass eine Garantie als rein freiwillige Leistung überhaupt nicht einklagbar sei, klingt jetzt so unlogisch erst mal auch nicht.
Wenn der Hersteller eine Garantie anbietet, und man diese nicht separat nicht abschließen muss, ist sie Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn ich also meine Garantie dann in diesem Fall nach einem Defekt des Artikels einfordere, und der Hersteller verweigert sie mit dem Hinweis auf nicht sachgerechte Behandlung / Nutzung, dann muss er mir dies eben nachweisen und nicht umgekehrt. Der Hersteller könnte sonst sämtliche Garantiebegehren auf gut dünken abwehren. Und damit macht er es sich zu einfach. Genauso war es bei mir nämlich. Der Hersteller verwehrte mir die Garantie mit Hinweis auf nicht sachgerechte Nutzung. Meine Aufforderung, doch mir bitte einen stichhaltigen Nachweis darüber zukommen zu lassen, ignorierte der Hersteller. Danach nach einiger Zeit schaltete ich die Verbraucherzentrale ein, und nachdem diese den Hersteller ein nettes Schreiben zukommen ließ: schwupp! War der Artikel auf einmal sehr, sehr schnell getauscht bzw. Garantie eingelöst…!
Larnak schrieb:
"Wenn der Hersteller also sagt, ich hätte die Karte für Minig betrieben, und deswegen die Garantie ablehnt, dann muss er mir das nachweisen. "
Naja, du schreibst aber von "dem Beklagten nachweisen". Der Hersteller würde dich aber nicht beklagen, um seine Garantie nicht auszuüben, er würde einfach nur nichts tun und dir ein nettes Schreiben schicken mit Dingen wie "mit höchstmöglichem Bedauern müssen wir Ihnen leider kundtun [...]" darin. Du müsstet dann dagegen Klage einreichen, wärst also der Kläger gegen den Hersteller, dem du dann, nach dem von dir beschriebenen Grundsatz, nachweisen müsstest, dir zu Unrecht die Garantie versagt zu haben (Mal vorausgesetzt, dass das überhaupt einklagbar ist). Oder?
Die Garantie ist auf jeden Fall einklagbar, das sie ja Bestandteil oftmals des Kaufvertrages bei entsprechendem Kauf war, es sei denn, der Hersteller gibt keine Garantie. Der Abschluss der Garantie mit dem Kunden ist ja freiwillig. Wenn sie aber abgeschlossen wird, dann wird das in der Regel bereits mit dem Kauf getan. Dabei gelten die zum Zeitpunkt des Kaufes vom Hersteller bekannt gegebenen Bedingungen.
Ob eine Klage Erfolgsaussicht hat, ist noch einmal etwas Anderes. Das ist ja zumal auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Aber das gilt für das gesamte Zivilrechtssystem.
Der Hersteller schickt mir also ein nettes Schreiben mit dem Hinweis ich hätte dies und dies getan, was den Ausschluss der Garantie bewirkt. Spätestens dann, wenn ich meine Garantie einklage, muss er es auch nachweisen, denn ansonsten wird dies als willkürliche Ablehnung der Garantie abgetan, was rechtlich nicht zulässig ist.
Was meint ihr eigentlich, warum ich das ständig so wiederhole?! Weil ich es eben schon einmal habe durchgezogen und recht bekommen habe! Siehe vorheriger Text. Da ging es aber nicht um Grafikkarten, um diese eventuell aufkommende Frage gleich mit zu beantworten.
Larnak schrieb:
Genau das ist ja der Grund, warum es oft so schwer ist, sich als Privatperson gegen Machenschaften von Unternehmen zu wehren: Weil man sie verklagen und ihnen dann nachweisen müsste, dass sie Dinge getan haben, die sie nicht hätten tun dürfen.
Der Grund ist doch eher, dass sich schlichtweg zu wenige zur Wehr setzen. Wenn endlich mal die Menschen anfangen, Ihre Rechte auch wahr zu nehmen, dann fangen auch die Hersteller an um zu denken. Man muss es auch nicht komplett allein tun. Wie oft muss ich denn bitte schön hier noch den Hinweis mit dem Verbraucherschutz (Verbraucherzentrale) bringen? Wie gesagt ich habe mein Recht auch schon einmal eingefordert und es hat geklappt. Es müssten einfach viel mehr Leute machen. Aber der Deutsche ist ja per se an sich ja äußerst phlegmatisch und will sich nicht mit unbequemen Dingen beschäftigen.
Larnak schrieb:
Soweit ich weiß würde es dabei dann auch nicht nur auf das ankommen, was explizit geschrieben steht, sondern auf das, was implizit "logisch" ist. So müsste hierzulande der Föhnhersteller nicht explizit schreiben, dass ein Föhn nicht für 24/7-Betrieb ausgelegt ist, weil es aus dem Zweck (Haare trocknen nach dem Waschen für Privatpersonen) klar ist, dass das Produkt nur für kurzzeitigen Betrieb ausgelegt ist. So könnte man auch bei Grafikkarten argumentieren, dass Werbung / Beschreibungen klar auf Gaming ausgelegt sind und Gaming einer Privatperson eher nicht aus wochenlangem Betrieb ohne längere Pausen besteht, auch wenn es hier sicher weniger eindeutig ist als bei einem Föhn.
Eben nicht. Was implizit logisch ist und was nicht, interessiert einfach nicht. Und selbst wenn, dann ist das für einige Menschen auch nicht sofort ersichtlich. In Punkto Schadensersatz, wenn Jemand zu Schaden kommt, ist das vielleicht so, aber nicht in Bezug auf Garantie. Im Kinderhort meiner kleinen Schwester werden Föhne benutzt um frisch gemalte große Plakate zu trocken, da laufen die gern mal länger als 1 bis 1,5h am Stück. Und das passiert auch nicht einmal im Monat, sondern oftmals 2-3 mal pro Woche. Wie will der Hersteller denn nachweisen, dass der Föhn nicht zum Haartrocknen wurde benutzt?
Ein anderes Beispiel: Ich weiß nicht wie ihr das so macht, aber Im Haushalt meiner Eltern existiert ein Föhn, welcher von 4 (!) Personen benutzt wird (Meine Mutter + meine 3 Schwestern) und da kommt innerhalb kürzester Zeit eine erstaunliche Betriebszeit zusammen, denn bekannter Weise föhnen Frauen und Mädels sehr lange die Haare.
Auch der Hinweis auf den Verwendungszweck erfüllt den Zweck nicht. Wie bereits gesagt: Der Föhn wird von meiner Mutter und meinen Schwestern ausschließlich gemäß Verwendungszweck benutzt. Dennoch hat er innerhalb kürzester Zeit eine hohe Betriebsstundenzahl / Betriebszeit auf dem Buckel.
Larnak schrieb:
Nicht zwingend, viele Consumer-Produkte sind nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt und gehen dabei kaputt, Grafikkarten sind da sogar noch recht nachsichtig, würde ich meinen. Man denke nur mal an Festplatten, da würden die Hersteller sich auch kringelig lachen, wenn du eine normale Consumer-Festplatte für Videoüberwachung nutzt und dich beschwerst, wenn sie nach weniger als 2 Jahren kaputt geht. Oder typische günstige Haushalts-Elektronik wie ein Föhn, der sicherlich nicht dazu gedacht ist, mit ihm 24/7 zu heizen. Es kommt immer darauf an, für was ein Produkt ausgelegt / gedacht ist. Und für typische Gamer-Grafikkarten ist "Dauerbetrieb" sicherlich nicht Teil des Anforderungsprofils. Das ist wahrscheinlich auch einer der Unterschiede zu den Quadro-Modellen und eine Rechtfertigung für den hohen Preis, weil die eben an Orten eingesetzt werden, wo es erwartbar ist, dass die auch mal eine Woche durchrechnen müssen.
Das Beispiel mit den Festplatten hinkt aber auch gewaltig. Die haben ja schließlich auch einen Betriebsstundenzähler mit drin… Und somit ist die Betriebszeit eindeutig nachweisbar auch von Herstellerseite aus. Bei Grafikkarten wäre mir das neu. Zumal auch das wiederum nicht aussagekräftig wäre, denn die Betriebszeit alleine sagt erst mal nichts aus, eher die Belastungsart und das dann eventuell auch kombiniert mit der Betriebszeit.
Es ist aber auch egal. Bei Seagate zumindest ist es so, dass du die Festplatte innerhalb der Garantiezeit austauschen lassen / reparieren lassen kannst, solange auf die Festplatte z.B. keine Gewalt ausgeübt wird. Und ich habe da schon einige tauschen lassen (ich wickle die Sachen bezüglich der Festplatten im privaten Kollegenkreis ab, weil sie sich mit dem Prozess nicht auskennen) also auch einige mit Dauerbetrieb und entsprechend hoher Betriebszeit. Und Das ging alles anstandslos.
Auch mit meinen Platten, welche keine Server-Platten waren, ich sie aber habe als solche eingesetzt, sie also eine hohe Betriebsstundenzahl aufwiesen, konnte ich einen Tausch durchführen.
Jetzt kann man argumentieren, Seagate sei kulant. Das ist sicherlich richtig. Aber solange der Dauerbetrieb nicht explizit ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, hat eben auch der Hersteller ein Problem, wenn eben er jene Garantie ablehnt und sich der Kunde zur Wehr setzt. Es ist bis jetzt nur noch nicht so vorgekommen, weil eben, wie bereits erwähnt, die Kunden kaum zur Wehr setzen und ihre Rechte einfordern.
Oftmals reden sich ja die Hersteller auch raus mit Sätzen wie ,,Benutzung ausschließlich gemäß Verwendungszweck“. Damit an sich habe ich ja kein Problem. Aber wenn ich meine Grafikkarte ausschließlich zum Gaming habe benutzt, und das ganze sehr intensiv, kann auch der Hersteller sich nicht herausreden, dass die Karte für eine solche Nutzungsintensität nicht ausgelegt war. Dann hätte er es eben hineinschreiben müssen in die BDA oder ähnliches.
tek9 schrieb:
Der Elektriker widerspricht sich auch gerne mal.
Einerseits stimmt er in #218 zu das es okay ist wenn die Garantiebedingungen für Gaming Grafikkarten die Garantie auf Gaming-Betrieb eingrenzen. Anderseits schreibt er im gleichen Post (unter dem nächsten Quote) das er der Meinung ist eine Grafikkarte die infolge von Dauertrieb defekt ist, sollte doch bitte sehr vom Hersteller ersetzt werden.
Von daher bin ich mir nicht mehr so sicher was eigentlich sein Thema ist
Der Tek scheint auch einfach des Lesens und des Verstehens nicht mächtig zu sein.
Mein Thema ist und bleibt der Nachweis. Wenn ich meine Karte für Dauerbetrieb habe genutzt, und der Dauerbetrieb vom Hersteller nicht ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen, so ist es eben das Problem des Herstellers, wenn die Karte kaputtgeht (innerhalb der Garantiezeit meine ich).
Es ist ok, wenn der Hersteller die Nutzung auf Gaming beschränkt. Er muss mir dann aber im Falle eines Garantieanliegens eben nachweisen, dass ich meine Grafikkarte anderweitig als Gaming habe benutzt und nicht anders herum. Er kann ja sonst alle Garantieanfragen mit dem Hinweis ablehnen ,,nicht sachgerechte Benutzung“. Genau das war das Problem bei mir (es ging aber, ich sage noch einmal, nicht um eine Grafikkarte). Auch ein purer Nachweis des Dauerbetriebs der Karte ist eben nicht ausreichend, solange der Dauerbetrieb, sei es auch im Gaming, nicht ausgeschlossen ist in den Garantiebedingungen. Auch Gaming kann nahezu im Dauerbetrieb erfolgen (12-14H am Tag) Und es interessiert mich auch nicht, was ,,implizit“ logisch ist und was nicht. Ausreißer gibt es immer. Siehe die Anzahl meiner PCs im Haushalt (jeder für einen anderen separaten speziellen Zweck). Einzig und allein was rechtlich richtig eindeutig und verwertbar ist, zählt.