News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

knoxxi schrieb:
Beweißlastumkehr...einer der Gründe warum ich sehr vieles bei Amazon kaufe.

wobei amazon sich das mittlerweile schön mit den Prime Abos finanziert. Bei Hardware und co. finde ich amazon auch nicht gerade die beste Adresse.
 
Dr!ll schrieb:
Das gekaufte Produkt muss zwei Jahre - bei ordnungsgemässem Gebrauch - funktionieren bzw. "durchhalten". So kann ein Produkt die ersten paar Monate anstandslos funktionieren[...]

Vgl. auch: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l32022
"Unternehmer, die in der Europäischen Union (EU) Verbrauchsgüter verkaufen, sind verpflichtet, Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb von zwei Jahren offenbar wurden, zu beseitigen[...]"

Du hast den verlinkten Artikel nicht in Ruhe gelesen. Dort steht klar und deutlich das ein Händler nur gewährleisten muss das der Artikel zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerfrei ist.

Alles andere ist außerhalb seines Wirkungsbereiches.


ElektrikerMax schrieb:
Dumm rumlabern, unsachlich werden, aber dann von anderen Argumente einfordern. Wenn du im Glashaus sitzt, dann wirf gefälligst auch nicht mit Steinen!

Es ist ja völlig okay das du deine Meinung hast. Nichts desto trotz hilft das so nicht weiter.
Wenn die Hersteller von Gaming Grafikkarten erhöhte RMA Quoten haben seit Mining en vogue ist, haben sie zwei Möglichkeiten:

1. Preise erhöhen weil ihre Kalkulation nicht mehr Funktioniert
2. Unsachgemäße Nutzung ihrer Gaming Grafikkarten wie Mining von der Garantie ausschließen

Du erwartest das die Anbieter auf Ihren erhöhten Kosten sitzen bleiben. Die Erfahrung sagt uns das dies nicht passieren wird.
Ich habe heute ein Geschenk ausgepackt und in der BDA zwei! Seiten Text gefunden der diverse Dinge als unsachgemäße Nutzung deklariert und von der Garantie ausschließt.

Von daher ist das was PNY macht gängige Praxis.

Von dir kam bisher nur gepolter.

Sonst noch was?
 
Also mir tut es ja schrecklich leid, dass ihr in DE solch eine schlechte Garantie und Gewährleistungsituation habt.

In der Schweiz wurde dies auf entweder gar keine, dann muss der Ausschluss jedoch klar kommuniziert werden, darf nicht in der Beschreibung oder den AGBs versteckt sein. Oder sonst mindestens zwei Jahre, ohne Beweislastumkehr.

Gerade deshalb kotzt mich das Verhalten PNYs noch mehr an.
 
Kharne schrieb:
Ähm, Realitätscheck 1 2 3...

Versucht ihr einfach mal eure Garantieansprüche einzuklagen, bin gespannt was dabei rauskommt ;)
Bild Zeitung klärt

"Grafikkartenhersteller verweigert Garantie mit der Begründung dass die Karte benutzt wurde - dabei haben wir sie doch nur zum angucken gebaut!"
 
DjangOC schrieb:
Also mir tut es ja schrecklich leid, dass ihr in DE solch eine schlechte Garantie und Gewährleistungsituation habt.

In der Schweiz wurde dies auf entweder gar keine, dann muss der Ausschluss jedoch klar kommuniziert werden, darf nicht in der Beschreibung oder den AGBs versteckt sein. Oder sonst mindestens zwei Jahre, ohne Beweislastumkehr.

Auch eine nette Polemik.

Aber auch von dir werden wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander gewürfelt.
Der zweite Satz macht überhaupt keinen Sinn. Was willst du denn konkret sagen :D

Wie ist es denn mit der Gewährleistung in der Schweiz?
 
Also auf die Schweiz bezogen, zu Tek9

Eine Garantie ist ein freiwilliges, beliebig definierbares Versprechen, welches wenn gegeben, verpflichtend ist.
Die Gewährleistung ist die gesetzlich erzwungene Garantie auf Mängelfreiheit. Diese darf man zwar vollständig wegbedingen, muss dies jedoch separat als eigenständige Geschäftsbedingung hervorheben. Ansonsten beträgt Sie zwingend und mindestens 2Jahre gegenüber Endanwendern. Man darf sie dem Grossisten/Wiederverkäufer mit geringerer Dauer aufbedingen, jedoch auch hier separat hervorzuheben.
Die Gewährleistung sichert vollständige Mängelfreiheit und damit einhergehende Funktionalität zu. Während dieser Gewährleistungsdauer darf keine Beweislastumkehr stattfinden. Manch ein Hersteller macht dies zwar, jedoch ist dies rechtswidrig und missbräuchlich.

Deswegen sind auch Garantien von 2 Jahren nutz-/wertlos, da in den für gewöhnlich noch Gewährleistung besteht (ausser eben sie wurde wegbedingt, doch dann weiss man das ja).

Im Rahmen einer Garantie, von zum Beispiel 5 Jahren, bei einer Gewährleistung von 2 Jahren und einsetzen des Defektes im Dritten Jahr, wäre dann jedoch eine Beweislastumkehr zulässig, sofern dies bei Kauf in den Garantiebestimmungen festgelegt wurde.



Da ich gerade von Unterwegs schreibe, kann ich jetzt nicht auf die OR Artikel, Präzedenzfälle, unsere Lehrmittel und das Bundesportal verlinken. Aber vertrau mir, ich hatte des alles bereits in der Rechtskunde. Ausserdem bin ich gerade dabei eine Firmenwebsite zu lancieren, welche nun auch den Endkundenmarkt erreichen möchte, musste entsprechend die ganzen Bedingungen erstellen, referenzieren und den Shop entsprechend konfigurieren. Das hab ich nun zur rechtlichen Prüfung der kantonalen Anwaltskammer vorgelegt, und das wurde so auch abgesegnet.

Ich will also behaupten, dass ich schon weiss, was der Unterschied ist, und wie was anzuwenden und anzubieten ist.
 
tek9 schrieb:
Es ist ja völlig okay das du deine Meinung hast. Nichts desto trotz hilft das so nicht weiter.
Ja und? So wie du hier schreibst bringt das erst recht keinen weiter. Denn meine Meinung bleibt meine Meinung. Punkt.
tek9 schrieb:
Wenn die Hersteller von Gaming Grafikkarten erhöhte RMA Quoten haben seit Mining en vogue ist, haben sie zwei Möglichkeiten:
1. Preise erhöhen weil ihre Kalkulation nicht mehr Funktioniert
2. Unsachgemäße Nutzung ihrer Gaming Grafikkarten wie Mining von der Garantie ausschließen
Also erstens wäre mir neu, dass die Hersteller wesentlich höhere RMA Quoten haben seitdem Mining in sein soll. Aber um es vorneweg zu nehmen: man kann es annehmen. Aber dann wundert es mich, warum nur PNY diesen Schritt vollzieht. Es ist nämlich genauso unlogisch, warum nur PNY mit diesem Problem zu kämpfen haben sollte.
Vielleicht zieht der eine oder andere später noch nach. Aber das wird auf jeden Fall mit massiven Kundenverlust verbunden sein. Muss halt auch jeder Hersteller selber wissen, ob er dazu bereit ist.
Zum Zweiten müssen eben die Hersteller unsachgemäße Nutzung eben auch genau definieren. Alles, was nicht explizit beschrieben wird, berechtigt dann eben auch nicht zur Verweigerung der Garantie, sofern eben schwammige und nicht eindeutige Formulierungen werden verwendet, so wie es auch PNY hier konkret tat. Auch muss dies VOR dem Kauf geschehen und nicht nachträglich danach (Änderung der Garantiebedingungen). Eine nachträgliche Ablehnung der Garantie mit Berufung auf veränderte Garantiebedingungen nach dem Kauf ist schlichtweg unzulässig: ,,Zudem ist unklar, wie der Hersteller mit vor der Änderung der Garantiebedingungen verkauften Grafikkarten verfährt, wenn diese für Kryptowährungs-Mining genutzt wurden.“
Und zu guter Letzt zum wiederholten Male auch für dich noch einmal ausführlich: wenn der Hersteller der Meinung ist, ich habe die Karte für das Mining benutzt, muss er mir das stichhaltig begründen bzw. eben nachweisen. Der pure Nachweis, dass die Karte unter Volllast lief, reicht dafür NICHT aus!
Darauf weisen die letzten Sätze im entsprechenden Artikel auch explizit hin:
,,Es bleibt offen, wie der Hersteller feststellen möchte, ob eine Grafikkarte im Dauerbetrieb für Anwendungen abseits von Gaming verwendet wurde, und welche nicht aufgelisteten Aktivitäten ebenfalls zum Ausschluss der Garantie führen können.“
tek9 schrieb:
Du erwartest das die Anbieter auf Ihren erhöhten Kosten sitzen bleiben. Die Erfahrung sagt uns das dies nicht passieren wird.
Ich habe heute ein Geschenk ausgepackt und in der BDA zwei! Seiten Text gefunden der diverse Dinge als unsachgemäße Nutzung deklariert und von der Garantie ausschließt.
So ein Quatsch was du da erzählst. Ich erwarte gar nicht, dass der Hersteller auf seinen Kosten sitzen bleibt. Aber ich wehre mich dagegen, dass andere Kunden unschuldig mitbestraft werden. Und das würde bei den derzeitigen veränderten Garantiebedingungen von PNY passieren. Jetzt kann man natürlich denken, es ist erst einmal nur PNY. Wenn das aber erst einmal Schule macht, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Hersteller darüber nachdenken. Wehret den Anfängen sage ich da nur.
Wenn die ,,diversen“ Dinge auch richtig und eindeutig benannt sind und auch so in den Garantiebedingungen zu finden sind, dann ist das ja auch in Ordnung. Dagegen habe ich überhaupt nichts. Das muss aber dem Käufer vor dem Kauf bekannt sein bzw. der Hersteller muss diese Bedingungen vor dem Kauf bereits haben. Eine nachträgliche Anwendung der veränderten Garantiebedingungen auf vor der Veränderung verkauften Produkte ist, wie ich oben bereits schrieb, nicht zulässig.
Auch kann man sich kein Hintertürchen offen halten mit schwammigen Formulierungen á la ,,but not limted to“.
Dann kann ich gleich, wie schon beschrieben wurde, die Karte nur als Ausstellungsstück für die Vitrine kaufen, weil ich ja nie genau weiß, was definiert der Hersteller noch unter sachgerecht und was nicht:rolleyes:
Deswegen:
Werderwunder schrieb:
Also ich finde das nicht akzeptabel.
Meine Meinung: Übertaktet, Kaputt, Problem Kunde.
Kernspannung erhöht, Kaputt, Problem Kunde.
Dauerbetrieb ohne Spannungs - und Takterhöhung, Kaputt: Problem Hersteller.
Alles andere ist ein Unding.
Das trifft es nämlich so ziemlich am besten!

tek9 schrieb:
Von daher ist das was PNY macht gängige Praxis.
Bitte wie?! Das wäre mir neu! Quellen erbitte ich!
In der Zukunft mag das vielleicht so sein. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das aber die absolute Ausnahme.
tek9 schrieb:
Von dir kam bisher nur gepolter.
Sonst noch was?
Sonst geht es dir aber gut, oder was?! Hast du denn überhaupt noch irgendwas Konstruktives bei zu tragen, außer herum zu provozieren, digga?!
In jedem Kommentar von dir findet sich mindestens eine Spitze gegenüber mir. Lass das einfach, auch wenn du scheinbar nichts anderes zu tun hast. Aber mir dann sagen wollen, ich solle doch endlich anfangen zu leben.
 
Die Frage die man sich stellen muss ist:

Ist es "inappropriate" wenn ein Kunde seine Hardware ausgiebig oder dauerhaft, aber innerhalb der Spezifikationen betreibt ?

Es gibt ja nicht nur Miner sondern auch Extremzocker / Streamer etc die 12-16 Std täglich zocken und die Kiste eigentlich nur zum Schlafen ausschalten. Der Fernseher ist eigentlich ein ganz gutes Beispiel - in vielen Haushalten rennen die Fernseher quasi rund um die Uhr. Ich habe aber bisher noch keinen einzigen Fernseherhersteller gesehen der dafür auf die Barrikaden gegangen wäre das die bösen Kunden ihren Fernseher einfach nonstopp laufen lassen und damit zum Verschleiss der Fernseherhardware beitragen.

Klingt ja auch irgendwie völlig absurd - warum sollte man für die intensive Nutzung eines Gerätes abgestraft werden ? Man kauft es sich doch um es ausgiebig nutzen zu können, und nicht um es als Zierrat hinzustellen und erst auf die Uhr schauen zu müssen ob man es Heute nicht schon zu lange benutzt hat.

Anyways, ich hoffe einfach das die anderen Hersteller da eben nicht nachziehen sonst sehen wir hier als Endkunden in Zukunft echt "lustigen Zeiten" entgegen. ^^

Zumal es ja aktuell auch keinen Weg gibt den Ursprung eines Schadens differenzieren zu können - ich glaube kaum das PNY eine Frau mit Seidenkapuze und Glaskugel beschäftigt die dort die Ausfallgründe herbeizaubert. Heisst also für den Kunden man ist aktuell einzig und allein auf das "Gutdünken" des RMA-Mitarbeiters angewiesen - Lotto lässt grüssen.
 
Also, ich hab ja vor kurzem meine ASUS R9 390X ausgetauscht, die hab ich gebraucht gekauft, hat 36 Monate Gewährleistung, aber die bezieht sich ja eigentlich auf den Erstbesitzer.die lief bis dahin auch etwa zwei Jahre bei mir 24/7.

Ich hab den Support meines Händlers angeschrieben, ging per Whatsapp, pratktischer Vorteil, kann man gerade mit der Sprachmemo die Geräusche einfangen. Hab denen auch geschrieben, wie ich sie benutzt habe, und den Link zu meinem Boinc Combined Konto gesendet. Nach dek ich die GPU versendet habe, gings ungefähr eine Woche, bis ich ne neue hatte.

Ich mein, ich hätte es verstanden, wenn die aufgrund der Zweitbesitzer Sache die Gewährleistung abgelehnt hätten, haben Sie aber nicht.

Kann sich PNY dann ne dicke Scheibe von abschneiden.
 
Dr!ll schrieb:
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers bzw. Herstellers, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer - bei ordnungsgemässer Nutzung - ohne Probleme funktioniert.
Wie bereits gesagt wurde stimmt das nicht.

Dr!ll schrieb:
Das gekaufte Produkt muss zwei Jahre - bei ordnungsgemässem Gebrauch - funktionieren bzw. "durchhalten". So kann ein Produkt die ersten paar Monate anstandslos funktionieren, aber dann - auf einmal - defekt sein. Ein mangelhaftes Produkt. Dies fällt immer noch unter die Gewährleistung. Wenn du dein Recht nicht wahrnehmen willst, bitte deine Sache. Apple zum Beispiel ist Hersteller und Verkäufer zugleich (Applestore).

Vgl. auch: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l32022
"Unternehmer, die in der Europäischen Union (EU) Verbrauchsgüter verkaufen, sind verpflichtet, Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und innerhalb von zwei Jahren offenbar wurden, zu beseitigen. Die EU-Vorschriften garantieren ein Mindestmaß an Verbraucherschutz, insbesondere, wenn die Güter nicht den versprochenen Standards entsprechen."
Die Quelle widerspricht dir. Die Ware muss bei Gefahrübergang frei von Mängeln sein, nicht zwei Jahre lang frei von Mängeln bleiben. Die Gewährleistung von zwei Jahren wurde lediglich für versteckte Mängel festgelegt, für die du jedoch (bis auf die Beweislastumkehr) die Beweislast trägst.

ElektrikerMax schrieb:
Wenn der Hersteller eine Leistung ablehnt hat er dies zu begründen und stichhaltig zu untermauern, warum eben jene Ablehnung erfolgt.
Ach ja, hat er? Gibt es dafür auch Quellen oder ist es lediglich eine Behauptung von dir? Denn üblich ist in der Juristik, dass die Person, die einen Anspruch geltend machen will, diesen auch beweisen muss und nicht etwa der Anspruchsgegner, dass der Anspruch nicht besteht.

alterSack66 schrieb:
Nachdem Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, was jetzt hoffentlich jeder kapiert hat, können die da fast reinschreiben was sie wollen.
Ein wenig übertrieben. Garantiebedingungen müssen sich auch an das strenge AGB-Recht halten und damit wäre bspw. die Formulierung von PNY "but not limited to" nicht nur selbst unwirksam, sondern könnte auch den gesamten Ausschluss unwirksam machen.

smart- schrieb:
wobei amazon sich das mittlerweile schön mit den Prime Abos finanziert. Bei Hardware und co. finde ich amazon auch nicht gerade die beste Adresse.
Amazon verdient mit den Prime-Abos noch nicht einmal genug, um damit die Versandkosten zu finanzieren.

Kharne schrieb:
Ich kaufe Hardware nur noch bei Alternate - bin sonst zu oft auf die Fresse geflogen.
Soweit ich weiß fällt man bei Alternate auch "auf die Fresse", wenn man ein Problem nach mehr als sechs Monaten mit der Ware hat.

DjangOC schrieb:
Ich mein, ich hätte es verstanden, wenn die aufgrund der Zweitbesitzer Sache die Gewährleistung abgelehnt hätten, haben Sie aber nicht.
Ob sie das hätten machen können oder nicht kommt ganz auf die Garantiebedingungen an. Wenn die Garantie an das Vorlegen einer Rechnung geknüpft ist, können sie dir als Zweitbesitzer gar nicht die Garantie verweigern, wenn du besagte Rechnung vorlegen kannst. Ein Ausschluss der Garantie für Zweitbesitzer kann allerdings festgelegt werden.
 
@Leli196, ich bezog mich auf das Schweizerische Recht und mir gings eigentlich draum, wie Hersteller wohl unterschiedlich reagieren können.
 
ElektrikerMax schrieb:
Bitte wie?! Das wäre mir neu! Quellen erbitte ich!
In der Zukunft mag das vielleicht so sein. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das aber die absolute Ausnahme.

Du hast meinen Beitrag nicht verstanden.

Lies dir mal die diversen BDA und Garantiekarten durch die sicherlich bei dir rumliegen werden.

Es werden immer diverse Dinge ausgeschlossen bzw als unsachgemäße Nutzung deklariert.

Daher ist es gängige Praxis was PNY in Zukunft machen will.
 
Haha wie hohl. Die Grafikkarten werden mit X CUDA cores beworben aber diese verwenden ist nicht gut?.. :D
 
Mich würde mal Interessieren zu welchen Preisen jemand zur Zeit seine Grafikkarten los wird mit denen mining betrieben wurde. Der Großteil der Gamer hat doch sicherlich kein Interesse an einer ausgelutschten Grafikkarte. Die wahrscheinlich nur noch ein paar Monate halten wird. Ich persönlich würde mir keine gebrauchte mining karte kaufen. Ein Stundenzähler oder sowas in der art, wär eine gute sache um den Kunden vor betrügern in Gebrauchtwarenportalen zu schützen. Bei ebay sind die meisten gebrauchten Grafikkarten alle kaum benutzt ,ob das wirklich der realität entspricht?!?!
 
Justuz schrieb:
Bei ebay sind die meisten gebrauchten Grafikkarten alle kaum benutzt ,ob das wirklich der realität entspricht?!?!

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst, oder haste schonmal ne Ebay Auktion gesehen wo jemand reinschreibt "Verkaufe Graka XXX, läuft grad noch so aber pfeifft eigentlich auffem letzten Loch da 1 Jahr Mining Dauerbetrieb durchgeführt wurde" ? Also ich noch nicht. ^^
 
Helge01 schrieb:
Falsch, das gilt nur für den Händler und nicht für den Hersteller. Eigentlich hat man nur eine Gewährleistung von 6 Monaten weil danach die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Das nehmen die meisten Händler nicht so genau, aber das ist dann reine Kulanz!


.

Falsch. Es gilt ebenso für Hersteller, die ihre Artikel in Direktvertrieb veräußern.:p
 
tek9 schrieb:
Du hast den verlinkten Artikel nicht in Ruhe gelesen. Dort steht klar und deutlich das ein Händler nur gewährleisten muss das der Artikel zum Zeitpunkt der Lieferung fehlerfrei ist.

Alles andere ist außerhalb seines Wirkungsbereiches.




Es ist ja völlig okay das du deine Meinung hast. Nichts desto trotz hilft das so nicht weiter.
Wenn die Hersteller von Gaming Grafikkarten erhöhte RMA Quoten haben seit Mining en vogue ist, haben sie zwei Möglichkeiten:

1. Preise erhöhen weil ihre Kalkulation nicht mehr Funktioniert
2. Unsachgemäße Nutzung ihrer Gaming Grafikkarten wie Mining von der Garantie ausschließen

Du erwartest das die Anbieter auf Ihren erhöhten Kosten sitzen bleiben. Die Erfahrung sagt uns das dies nicht passieren wird.
Ich habe heute ein Geschenk ausgepackt und in der BDA zwei! Seiten Text gefunden der diverse Dinge als unsachgemäße Nutzung deklariert und von der Garantie ausschließt.

Von daher ist das was PNY macht gängige Praxis.

Von dir kam bisher nur gepolter.

Sonst noch was?

Ja ne also wirklich. Die Regelung wurde unterem anderem gemacht, damit die Qualität der Produkte (genügend) hoch ist bzw. einen gewissen Mindeststandard erfüllt. Dies ist ja gerade der Sinn und Zweck der Regelung: Das Produkt muss fehlerfrei sein. Wenn das Produkt keinen Mangel hat wird es wohl in aller Regel auch die zwei Jahre - bei ordnungsgemässem Gebrauch - funktionieren. Der (versteckte) Mangel könnte sich auch innerhalb zwei Jahren erst zeigen. Die Beweisfrage bezüglich des tatsächlich vorliegenden Mangels ist dann eine andere Sache.

Eigentlich eine super Sache für die Endverbraucher und viele Händler versuchen dennoch dem Endverbraucher hier Steine in den Weg zu legen.
 
^Netter Full Quote (die sind hier übrigens verboten...)

Leider ist so nicht erkenntlich was dein Beitrag mit meinem zu tun.
 
Leli196 schrieb:
Ach ja, hat er? Gibt es dafür auch Quellen oder ist es lediglich eine Behauptung von dir? Denn üblich ist in der Juristik, dass die Person, die einen Anspruch geltend machen will, diesen auch beweisen muss und nicht etwa der Anspruchsgegner, dass der Anspruch nicht besteht.
Wenn du schon mit dem Wort Juristik kommst, weißt du aber auch, dass man Behauptungen bzw. Beschuldigungen dem Beschuldigtem gegenüber nachweisen muss und nicht umgekehrt. Das gilt im Strafrecht wie im Zivilrecht. Wenn der Hersteller also sagt, ich hätte die Karte für Minig betrieben, und deswegen die Garantie ablehnt, dann muss er mir das nachweisen. Spätestens dann wenn ich meine Garantie einfordere, hat er nämlich damit ein Problem.
Und diesen Nachweis zu erbringen ist nach derzeitigen Stand nicht so ohne weiteres möglich, wenn nicht gar unmöglich, wie auch aus dem Artikel selbst hervorgeht.
Leli196 schrieb:
Ein wenig übertrieben. Garantiebedingungen müssen sich auch an das strenge AGB-Recht halten und damit wäre bspw. die Formulierung von PNY "but not limited to" nicht nur selbst unwirksam, sondern könnte auch den gesamten Ausschluss unwirksam machen.
Da gebe ich dir Recht. Genauso sehe ich das nämlich auch.
Leli196 schrieb:
Amazon verdient mit den Prime-Abos noch nicht einmal genug, um damit die Versandkosten zu finanzieren.
Dazu hätte ich ganz gerne von dir auch mal eine Quelle. Das glaube ich nämlich so auch nicht.

tek9 schrieb:
Du hast meinen Beitrag nicht verstanden.
Lies dir mal die diversen BDA und Garantiekarten durch die sicherlich bei dir rumliegen werden.
Es werden immer diverse Dinge ausgeschlossen bzw als unsachgemäße Nutzung deklariert.
Daher ist es gängige Praxis was PNY in Zukunft machen will.
Du hast scheinbar meinen Beitrag auch nicht gelesen und / oder nicht verstanden.
Wenn es in der Bedienungsanleitung steht, dann ist das in Ordnung. Dann hat es der Hersteller nämlich schon vor dem Kauf getan. Aber sich ein Hintertürchen auf zu halten mit Formulierungen ,,but not limited to“ ist nicht zulässig. Wie oft denn nun noch?
Dann muss eben gleich drin geschrieben stehen, ausschließlich für Spieleanwendungen. Und eine solche Formulierung oder zumindest in ähnlicher Weise formulierte Garantiebedingung habe ich in noch keiner Anleitung oder Garantiekarte von Grafikkarten gesehen.
Eine solche Formulierung wird auch niemals kommen, da sie de facto sämtliche anderen Anwendungen, außer Spielbetrieb, seien sie auch noch so im normalen Gebrauch eines PCs zu finden, z.B. BOINC, ausschließt.
 
Zurück
Oben