News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

^Bist du sicher das Garantiebedingungen nur gültig sind wenn sie in der BDA angedruckt werden?

Oft steht übrigens auch eine Floskel in den Bedingungen drin das sich diese ändern können "subject to change without prior notice“...
 
Leli196 schrieb:
Kluger Einwand. Die vereinbarte Beschaffenheit bezieht sich aber in erster Linie auf das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, nicht Hersteller. Eine Grafikkarte wird gewöhnlich auch zum Mining benutzt und wenn der Händler nicht ausdrücklich eine 24/7-Nutzung untersagt wird er in den ersten sechs Monaten oder wenn der Kunde den Anspruch beweisen kann kaum Ansprüche abwehren können.
Soweit Käufer und Verkäufer die Aussagen des Herstellers kannten oder kennen mussten, werden auch diese Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit.

Soweit die Aussage überraschend ist, muss möglicherweise gesondert darauf hingewiesen werden. Etwa durch einen deutlichen Hinweis in der Produktbeschreibung oder eine extra-Checkbox vor dem Kauf.
 
Die Tatsache, dass ein Produkt keine zwei Jahre im Dauerbetrieb durchhält, gehört definitiv auf die Verpackung.

Wurde keine besondere Beschaffenheit vereinbart, kann man in Europa immer von Ware ‚mittlerer Qualität und Beschaffenheit‘ ausgehen. Dies bedeutet idR, das ein Produkt 2 Jahre halten müsste.

Fakt ist aber, Mining lässt sich ohne weitere Spezifikationsänderungen mit der Grafikkarte ausführen und nutzen. Fällt also ohne gesonderten Hinweis erstmal unter den Punkt normale Verwendung. Denn ,normale Verwendung‘, und hier machen die meisten einen Denkfehler, heißt erstmal nur dass ich das Produkt innerhalb seines Verwendungszweckes verwende. Das hat nichts mit der Intensität der Nutzung zu tun.

Eine nicht zweckgemäße Verwenung wäre bspw. das hochhakten der Grafikkarte. In diesem Moment verändere ich die vom Hersteller festgelegten Produktspzifikationen und verlasse den normalen Anwendungsrahmen.

Zweitens hätte der Hersteller die Möglichkeit die Karte unter Dauerbelastung wie Mining herunterzutakten und die Spannung soweit abzusenken, dass die Lebensdauer nicht beeinträchtigt wird. Spätestens an dieser Stelle muss er dann bei Kauf mitteilen, dass die Lebensdauer bei normaler aber intensiver Verwendung leiden kann, das kein Schutzmechanismus aktiv ist.

Was Chithanh schreibt ist auch vollkommen richtig. Die Bedingungen sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit und Zustandes des Produktes. PNY kann diese freiwilligen Bedingungen prinzipiell reinschreiben was sie wollen - das gilt dann auch.

Sie können sie aber nicht rückwirkend ändern. Das ist schlicht nicht legal. Sie können sie nur für Produkte ändern die jetzt verkauft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sun_set_1 schrieb:
Die Tatsache, dass ein Produkt keine zwei Jahre im Dauerbetrieb durchhält, gehört definitiv auf die Verpackung.

Nette Forderung.

Die Realität sieht genau anders herum aus..

Festplatten die 24/7 betrieben werden können, werden als solche deklariert. Hast du schon mal Geräte gesehen auf deren Karton steht das sie sich nicht für 24/7 eigenen?

Die meisten Geräte in deinem Haushalt fallen darunter.

In der BDA von Küchengeräten wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen das sie nicht länger als X Minuten verwendet werden dürfen. Auf dem Karton steht nichts davon.

In diesem Thread wird relativ wenig über die Realität diskutiert sondern mehr über die phantasien einiger User :evillol:

Edit: Nvidia untersagt übrigens neuerdings den Einsatz von Titan und Geforce in Rechenzentren:

https://www.golem.de/news/treiber-eula-nvidia-untersagt-deep-learning-auf-geforces-1712-131848.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
tek9 schrieb:
Nette Forderung.

Die Realität sieht genau anders herum aus..

Festplatten die 24/7 betrieben werden können, werden als solche deklariert. Hast du schon mal Geräte gesehen auf deren Karton steht das sie sich nicht für 24/7 eigenen?

Die meisten Geräte in deinem Haushalt fallen darunter.

In der BDA von Küchengeräten wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen das sie nicht länger als X Minuten verwendet werden dürfen. Auf dem Karton steht nichts davon.

[...]

Nö, kenne ich nicht. Ein Kühlschrank läuft aber 24/7 und da steht auch nichts in der BDA, weshalb ich sachgemäß davon ausgehen kann, dass er 24/7 läuft. Bei meinem Backofen steht irgendwas mit max 12 Stunden. Oh schau an, da steht sogar was von selbstauslösender Sicherheitsabschaltung bei Dauerbetrieb zum Schutze des Gerätes.

Wenn nicht auf die Verpackung, dann gehört es zumindest in die BDA, weshalb dein Küchen-Beispiel super ist. Da steht’s nämlich bei eigentlich jedem Gerät drinnen, bei den meisten sogar noch das man die Geräte bei Nichtnutzung doch bitte von der Steckdose nimmt. Sogar bei meinem 20€ Smoothie Maker von Kodi hat die chinesische (Kopie-)Fabrik drann gedacht so etwas deutlich reinzuschreiben.

Weiterhin ist es sogar so, dass ich ein Produkt bei dem ich erst aus der BDA lerne, dass es für meinen Verwendungszweck nicht ordentlich benutzbar ist, dies aber vor Kauf nicht erkennbar war, ich vom Kaufvertrag zurück treten kann.

Mit der gleichen Begründung könnte ein Händler nämlich später auch ordentlich die Gewährleistung ausschließen. Man begründet, dass die sachgemäße Benutzung aus der BDA hervorgeht, die dem Kunden zur Einsicht lag. Hat er diese nicht gelesen, Pech gehabt. Hätte er es, hätte er nämlich von dem Kaufvertrag zurücktreten können.

Steht diese Eigenschaft aber bereits auf dem Karton, kann der Kunde dann auch nicht mehr zurücktreten. Darauf wollte ich eigentlich hinaus.

Im Falle von PNY ist es aber so, dass dies weder auf dem Karton, noch der BDA oder den Garantiebedingungen stand. Sondern erst jetzt fest gelegt wurde. Dies ist aber das Problem von PNY und dies muss der Verbraucher nicht zu seinem Problem machen.

1. Alle die jetzt kaufen = keine Garantie mehr bei Mining
2. Alle die bis vor ein paar Tagen gekauft haben: Garantie auch bei Mining vorhanden.

Das hat auch nichts mit Phantansie o.ä. zu tun, sondern folgt schlicht unserer gesetzlichen Grundfeste:
pacta sunt servanda
Das heißt: Wer sich bereit erklärt, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen, kann sich nur in Ausnahmefällen weigern, dessen Vereinbarungen zu befolgen. Und dies bedeutet für „2.“ Garantie bei Mining vorhanden. Sie hätten einfach vorher an den Ausschluss denken müssen.

Ob man dies schlicht versäumt oder aus marketing-technischen Gründen nicht tat, ist nicht das Problem der Leute, die vor Bekanntmachung gekauft haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kühlschrank ist ein schlechtes Beispiel weil man von diesen Geräten erwartet das sie über Jahre hinweg Im Dauerbetrieb funktionieren.

Bei Gaming Grafikkarten sehe ich das halt anders. Es sind Gaming_Grafikkarten deren primärer Zweck ist das sie der Unterhaltung dienen, was nun wirklich keine 24/7 Beschäftigung ist. Wenn Nvidia auf die Idee kommen würde bei den Tesla oder Quattro Karten den Dauerbetrieb auszuschließen, wäre das ein starkes Stück, denn bei Karten für Workstations, HPC und Rechenzentren kann man schon erwarten das sie das mitmachen.

Natürlich hast du damit recht, das es höchst fragwürdig ist wenn PNY ihre neue Policy auf bereits gekaufte Karten anwendet, weil Verträge rückwirkend nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden können.
 
Stunrise schrieb:
Die Grafikkarten der nächsten Generation haben hoffentlich wie Samsung Smartphones eine Art eFuse, die auslöst, sobald Mining-Aktivitäten festgestellt werden und nie wieder zurückgesetzt werden kann.

Und dann befindet man sich auf einer Website die durch maleware für Mining missbraucht wird und zack hat man seine Garantie verloren? Genial
 
Es sieht so aus, als ob nVidia wohl auch etwas gegen den Einsatz von GeForce Grafikkarten in Rechenzentren hat und diesen per EULA jetzt untersagt, siehe PCGH Meldung.

Das dürfte wohl in eine ähnliche Richtung gehen wie bei PNY, da die GeForce GPUs dafür nicht ausgelegt sein dürften (und natürlich der Einsatz solcher dort auch die Gewinnmargen bei nVidia reduzieren würden).
 
Der Betrieb in Rechenzentren hat nichts mit der Garantie oder Gewährleistung zu tun.

Im von PCGH beschriebenen EULA wird lediglich die Nutzung des Treibers(!), nicht der Hardware, untersagt.
 
Lediglich? Klar, kann die Karten auch ohne Treiber in einen Elektroschrott Container betreiben.

Viel interessanter finde ich jedoch das sowohl pcgh und golem darüber berichten. Warum schweigt sich CB darüber aus?
 
Herak schrieb:
Dürfte interessant werden in Ländern in denen der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflich gesetzlich verankert hat.
Schweiz z.B. 2 Jahre.

Nicht wirklich da die Gewährleistung nicht gegenüber dem Hersteller gilt, sondern dem Verkäufer.
 
Herak schrieb:
Dürfte interessant werden in Ländern in denen der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflich gesetzlich verankert hat.
Schweiz z.B. 2 Jahre.

In Deutschland gibt es auch zwei Jahre Gewährleistung. Diese betrifft aber nur Händler und besagt das_ein_Mangel_zum_Kaufzeitpunkt vorhanden_sein_muss.

Wenn du mit deiner ausgelutschten Mining Karte beim Händler ankommst, kann er dich wieder wegschicken weil die Karte nach dem Kauf Funktioniert hat. Dann kannst du zu PNY gehen und versuchen deine Garantie geltend zu machen .
 
Palmdale schrieb:
Ergänzung: Nicht immer, aber in der Tat sehr häufig der Hersteller. Caseking gewährt z.B. für die geköpften CPUs direkt als Händler eine Garantie

Ist doch logisch das Intel darauf keine Garantie gewährt oder meinst Du nicht? Ein umgebauter BMW von AC Schnitzer wird wohl auch keine Werksgarantie mehr haben. :)
 
Korrekt, ich wollte nur ergänzen, dass es überwiegend der Hersteller ist. In seltenen Fällen der Händler :D
 
tek9 schrieb:
^Bist du sicher das Garantiebedingungen nur gültig sind wenn sie in der BDA angedruckt werden?
Oft steht übrigens auch eine Floskel in den Bedingungen drin das sich diese ändern können "subject to change without prior notice“...
Es muss dem Kunden ja auch die Möglichkeit gegeben werden, Einsicht in die Bedingungen nehmen zu können. Es gibt heute noch sehr viele Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben (vorranging Ältere, aber das ist ja auch nicht verboten). Und mir brauch auch keiner mit dem Argument zu kommen, dass doch fast jeder heutzutage Internet hat. Es hat auch fast Jeder ein Smartphone, dennoch habe ich bis heute keins. Insofern scheidet dieser Vergleich für mich auch aus.
Somit gehören die Garantiebedingungen auch in die Bedienungsanleitung oder anderweitig vermerkt, so dass man nach dem Kauf, auch ohne Internet, eine Möglichkeit hat, die Bedingungen ein zu sehen. Bei allen Geräten, welche ich bisher in Benutzung hatte, waren die Bedingungen entweder im Handbuch selber abgedruckt oder es gab eine Garantiekarte, auf welcher die Bedingungen waren vermerkt.
Auch die Floskel, dass die Bedingungen der Garantie sich jederzeit ändern können ist schlichtweg nicht zulässig bzw. nicht bindend und hinfällig im Bezug darauf, eine Garantieleistung mit Verweis auf veränderte Bedingungen ab zu lehnen. Natürlich können sich Garantiebedingungen jederzeit ändern, Das ist doch erstmal nichts Ungewöhnliches. Die veränderte Garantie gilt dann aber eben nur für nach der Veränderung verkaufte Produkte, denn sonst können die Hersteller zu Ungunsten des Verbrauchers Ihre Garantiebedingungen ändern wie sie leben lustig sind. Und das widerspricht auch deutschem Verbraucherschutz.
tek9 schrieb:
Festplatten die 24/7 betrieben werden können, werden als solche deklariert. Hast du schon mal Geräte gesehen auf deren Karton steht das sie sich nicht für 24/7 eigenen?
Du kannst prinzipiell jede Festplatte im 24/7 Modus laufen lassen, nur fallen diese dann in der Regel eher aus. Diese Festplatten, welche auch so gekennzeichnet werden, sind speziell dafür entwickelt worden (grob vereinfacht gesagt Serverfestplatten) und bieten dann auch eine erhöhte Ausfallsicherheit und halten dann auch eine angegebene Zeit x im Dauerbetrieb durch.
tek9 schrieb:
Die meisten Geräte in deinem Haushalt fallen darunter.

In der BDA von Küchengeräten wird sogar ausdrücklich darauf hingewiesen das sie nicht länger als X Minuten verwendet werden dürfen. Auf dem Karton steht nichts davon.
Auch wieder falsch, dass die meisten Haushaltsgeräte darunter fallen. Bei Staubsaugern z.B. wäre mir das neu. Je nach Nutzungsintensität ist die Lebensdauer eben länger oder kürzer. Das Gerät selber wird aber für eine gewisse Lebensdauer und eine gewisse Nutzungsintensität kombiniert entwickelt. Wenn man das Gerät nun dauerhaft betreibt, erhöht sich die Nutzungsintensität, dann wird die Lebensdauer aber eben geringer.
Dass die Hersteller bei Küchengeräten explizit auf den Kurzzeitbetrieb hinweisen hängt auch mit den verbauten Materialien zusammen. Es wäre auch möglich die Geräte für eine längere Betriebszeit zu entwickeln mit anderen Materialien z.B. anderen / besseren Motoren, denn die sind meist das Problem. Das trifft auch alles nicht nur auf Küchengeräte zu.
Lange Rede, sehr kurzer Sinn: Wenn der Hersteller das in die Bedienungsanleitung schreibt, ist das in Ordnung, dann kann ich davon Kenntnis nehmen. Man soll ja schließlich vor Inbetriebnahme das Teil durchlesen.
Sun_set_1 schrieb:
Nö, kenne ich nicht. Ein Kühlschrank läuft aber 24/7 und da steht auch nichts in der BDA, weshalb ich sachgemäß davon ausgehen kann, dass er 24/7 läuft. Bei meinem Backofen steht irgendwas mit max 12 Stunden. Oh schau an, da steht sogar was von selbstauslösender Sicherheitsabschaltung bei Dauerbetrieb zum Schutze des Gerätes.

Wenn nicht auf die Verpackung, dann gehört es zumindest in die BDA, weshalb dein Küchen-Beispiel super ist. Da steht’s nämlich bei eigentlich jedem Gerät drinnen, bei den meisten sogar noch das man die Geräte bei Nichtnutzung doch bitte von der Steckdose nimmt. Sogar bei meinem 20€ Smoothie Maker von Kodi hat die chinesische (Kopie-)Fabrik drann gedacht so etwas deutlich reinzuschreiben.

Weiterhin ist es sogar so, dass ich ein Produkt bei dem ich erst aus der BDA lerne, dass es für meinen Verwendungszweck nicht ordentlich benutzbar ist, dies aber vor Kauf nicht erkennbar war, ich vom Kaufvertrag zurück treten kann.

Mit der gleichen Begründung könnte ein Händler nämlich später auch ordentlich die Gewährleistung ausschließen. Man begründet, dass die sachgemäße Benutzung aus der BDA hervorgeht, die dem Kunden zur Einsicht lag. Hat er diese nicht gelesen, Pech gehabt. Hätte er es, hätte er nämlich von dem Kaufvertrag zurücktreten können.

Steht diese Eigenschaft aber bereits auf dem Karton, kann der Kunde dann auch nicht mehr zurücktreten. Darauf wollte ich eigentlich hinaus.

Im Falle von PNY ist es aber so, dass dies weder auf dem Karton, noch der BDA oder den Garantiebedingungen stand. Sondern erst jetzt fest gelegt wurde. Dies ist aber das Problem von PNY und dies muss der Verbraucher nicht zu seinem Problem machen.

1. Alle die jetzt kaufen = keine Garantie mehr bei Mining
2. Alle die bis vor ein paar Tagen gekauft haben: Garantie auch bei Mining vorhanden.

Das hat auch nichts mit Phantansie o.ä. zu tun, sondern folgt schlicht unserer gesetzlichen Grundfeste:
pacta sunt servanda
Das heißt: Wer sich bereit erklärt, einen Vertrag mit bestimmtem Inhalt abzuschließen, kann sich nur in Ausnahmefällen weigern, dessen Vereinbarungen zu befolgen. Und dies bedeutet für „2.“ Garantie bei Mining vorhanden. Sie hätten einfach vorher an den Ausschluss denken müssen.

Ob man dies schlicht versäumt oder aus marketing-technischen Gründen nicht tat, ist nicht das Problem der Leute, die vor Bekanntmachung gekauft haben.

Also dem ist wirklich nichts mehr hinzu zu fügen. Besser hätte ich es nicht schreiben können!
 
ElektrikerMax schrieb:
Du kannst prinzipiell jede Festplatte im 24/7 Modus laufen lassen, nur fallen diese dann in der Regel eher aus. Diese Festplatten, welche auch so gekennzeichnet werden, sind speziell dafür entwickelt worden (grob vereinfacht gesagt Serverfestplatten) und bieten dann auch eine erhöhte Ausfallsicherheit und halten dann auch eine angegebene Zeit x im Dauerbetrieb durch.

Auch wieder falsch, dass die meisten Haushaltsgeräte darunter fallen. Bei Staubsaugern z.B. wäre mir das neu. Je nach Nutzungsintensität ist die Lebensdauer eben länger oder kürzer. Das Gerät selber wird aber für eine gewisse Lebensdauer und eine gewisse Nutzungsintensität kombiniert entwickelt. Wenn man das Gerät nun dauerhaft betreibt, erhöht sich die Nutzungsintensität, dann wird die Lebensdauer aber eben geringer.
Dass die Hersteller bei Küchengeräten explizit auf den Kurzzeitbetrieb hinweisen hängt auch mit den verbauten Materialien zusammen. Es wäre auch möglich die Geräte für eine längere Betriebszeit zu entwickeln mit anderen Materialien z.B. anderen / besseren Motoren, denn die sind meist das Problem. Das trifft auch alles nicht nur auf Küchengeräte zu.
Lange Rede, sehr kurzer Sinn: Wenn der Hersteller das in die Bedienungsanleitung schreibt, ist das in Ordnung, dann kann ich davon Kenntnis nehmen. Man soll ja schließlich vor Inbetriebnahme das Teil durchlesen.

Schön das du uns erklärst das 24/7 taugliche Festplatten im Dauerbetrieb nicht so schnell ausfallen wie Desktop HDD. Was willst uns damit sagen? Das wussten wir schon.
Super das du anschließend erklärst das Haushaltsgeräte schneller ausfallen wenn sie intensiver genutzt werden.

Warum soll das deiner Meinung nach denn nun nicht okay sein wenn die Garantiebedingungen von Gaming-Grafikkarten auf Verwendung als Gaming-Grafikkarten (also ohne Dauerbetrieb unter Vollast) eingegrenzt werden? Denn die Karten werden nicht als 24/7 tauglich ausgewiesen und du bist ja selber der Meinung das es okay ist das Geräte schneller defekt sind wenn sie intensiv genutzt werden (siehe deine Aussage zu Haushaltsgeräten).

Wenn PNY in Zukunft auf die DVD mit dem Treiber die aktualisierten Garantiebedienungen packt, ist ja für dich alles okay wenn ich deine Post richtig verstehe. Was war eigentlich den Problem die ganze Zeit über?

Aber egal. Gut das du dann doch noch zu der Erkenntnis gekommen bist das es wenig Sinn macht lautstark Dinge zu fordern die in der Realität nur schwer umsetzbar sind und das es übliche Praxis ist, das Geräte für eine gewisse Verwendung produziert werden und eine Verwendung die vom ursprünglichen Verwendungszweck abweicht als unsachgemäße Verwendung ausgeschlossen werden kann.
 
tek9 schrieb:
Schön das du uns erklärst das 24/7 taugliche Festplatten im Dauerbetrieb nicht so schnell ausfallen wie Desktop HDD. Was willst uns damit sagen? Das wussten wir schon.
Super das du anschließend erklärst das Haushaltsgeräte schneller ausfallen wenn sie intensiver genutzt werden.
Und wo ist denn da jetzt konkret dein Problem? Ich habe mir mal sagen lassen, dass es nicht schadet, wenn man Sachen mal wiederholt. Wenn es dir nicht passt, dann überspring das doch einfach. Du musst es doch nicht lesen.
tek9 schrieb:
Warum soll das deiner Meinung nach denn nun nicht okay sein wenn die Garantiebedingungen von Gaming-Grafikkarten auf Verwendung als Gaming-Grafikkarten (also ohne Dauerbetrieb unter Vollast) eingegrenzt werden? Denn die Karten werden nicht als 24/7 tauglich ausgewiesen und du bist ja selber der Meinung das es okay ist das Geräte schneller defekt sind wenn sie intensiv genutzt werden (siehe deine Aussage zu Haushaltsgeräten).
Auch für dich noch einmal: ich habe an sich mit der Thematik und mit dieser Vorgehensweise überhaupt kein Problem. Jedoch ist und bleiben Formulierungen wie ,,but not limited to“ eben unwirksam, da man somit de facto alles ausschließen, was mit der eigentlichen Thematik nichts zu tun hat. Der Hersteller muss dann eben explizit in die Garantiebedingungen und in das Handbuch hineinschreiben, dass die Karte nicht für 24 / 7 Dauerbetrieb unter Volllast geeignet ist. Und das steht somit 1000%zig nicht da drin. Da dies also so nicht zu finden ist, kann er auch die Garantie nicht so einfach ablehnen. Wenn er es dagegen hineinschreibt, dann ist das etwas Anderes. Aber dann muss es eben auch genau sein. Siehe meine nächsten Kommentare.
Um meinen Standpunkt dazu noch einmal etwas anders zu erläutern, zitiere ich mal ganz kurz einen anderen User, der es treffend auf den Punkt hat gebracht:
Werderwunder schrieb:
Also ich finde das nicht akzeptabel.
Meine Meinung: Übertaktet, Kaputt, Problem Kunde.
Kernspannung erhöht, Kaputt, Problem Kunde.
Dauerbetrieb ohne Spannungs - und Takterhöhung, Kaputt: Problem Hersteller.
Alles andere ist ein Unding.
Da entspricht so ziemlich das, was ich denke.

tek9 schrieb:
Wenn PNY in Zukunft auf die DVD mit dem Treiber die aktualisierten Garantiebedienungen packt, ist ja für dich alles okay wenn ich deine Post richtig verstehe. Was war eigentlich den Problem die ganze Zeit über?
Du hast mich somit das erste Mal richtig verstanden. Wenn PNY ab jetzt diese Garantiebedingungen führt, gelten diese, vorausgesetzt Sie sind mit dem Verbraucherschutz vereinbar (was entsprechend schwammige Formulierungen ,,but not limited to“ eben nicht sind!) Wenn sie mit dem Verbraucherschutz nicht vereinbar sind, dann gelten eben entsprechende Floskeln / Absätze in den Garantiebedingungen nicht. Somit gelte, bei der derzeit im Artikel vor zu findenden Formulierung von PNY defacto der Verfall der Garantie bei Nutzung der Grafikkarte für Mining, nicht aber jedoch z.B. bei BOINC. Es ist und bleibt aber der Sachverhalt des entsprechenden Nachweises. Wenn der Hersteller mir nicht explizit nachweisen kann, dass ich die Karte habe für Mining benutzt, so hat er eben auch schlechte Karten, wenn ich meine Garantie einfordere. Ich kann die Karte ja schließlich auch für BOINC benutzt haben. Wenn dies nicht explizit als Kriterium für den Verfall der Garantie ist aufgeführt, so bewirkt eine solche selbige Nutzung (BOINC) eben auch keinen Verfall der Garantie.
tek9 schrieb:
Aber egal. Gut das du dann doch noch zu der Erkenntnis gekommen bist das es wenig Sinn macht lautstark Dinge zu fordern die in der Realität nur schwer umsetzbar sind und das es übliche Praxis ist, das Geräte für eine gewisse Verwendung produziert werden und eine Verwendung die vom ursprünglichen Verwendungszweck abweicht als unsachgemäße Verwendung ausgeschlossen werden kann.
Richtig, ausgeschlossen werden ,,kann“. Wenn dies nicht durch den Hersteller rechtzeitig erfolgt, kann man den Kunden ja wohl auch nicht verantwortlich machen, wenn er das Gerät anderweitig benutzt und bei einem durch eine andere als ursprünglich gedachte Nutzung / Nutzungsintensität hervorgehendem Defekt seine Garantie einfordert.
Und wenn Garantiebedingungen verändert werden., dann gelten die veränderten Bedingungen nur für nach der Veränderung verkaufte Produkte und sie müssen dann auch mit dem Produkt selbst ausgeliefert werden (BDA Garantiekarte etc.). Auch müssen die Formulierungen eindeutig sein. Damit will ich jetzt aber nicht verstanden wissen, dass wir solche Auswüchse wie in den USA brauchen, wo z.B. in den Manuals von Mikrowellen so in etwa geschrieben steht, ,,Bitte benutzen Sie dieses Gerät nicht, um Ihre Katze zu trocknen“ oder bei Messersets, die man kaufen kann: ,,Bitte versuchen sie nicht, ein sich im Fall befindliches Messer auf zu fangen“
Eine Mikrowelle ist schon vorranging dafür gedacht, um Lebensmittel zu erhitzen. Wenn der Hersteller aber die Mikrowelle jetzt entwickelt hat, dass sie maximal 10 Minuten in Betrieb ist und danach 1 Stunde Pause braucht, so hat er dies auch in der BDA zu vermerken. Tut er dies nicht, und der Kunde fordert seine Garantie ein, weil das Gerät kaputt ist, und dieser Defekt eben auf Dauerbetrieb bzw. länger als 10 Minuten Betriebszeit zurück zu führen ist, ist so hat der Hersteller eben Pech. Nachweis (also wenn der Hersteller nachweist, dass das Gerät eben jene gewisse 10 Minuten Betriebszeit hat überschritten) hin oder her.
 
Also, falls es wenn interessiert, der Händler bei dem ich für gewöhnlich einkaufe, und wegen dieser Sache um PNY entsprechende PNY Produkte storniert habe, hat nun sämtliche PNY Produkte nicht mehr im Online Shop. - Wir haben uns nun darauf verständigt, dass uns zu dem Preis, denn wir für die PNY Produkte gezahlt hätten, er uns nVidia Fabrikate organisiert (Wird aber wohl so 3-4 Wochen dauern :/ ).
Wenn dass nun so zum klappen kommt, kann ich damit leben.
 
ElektrikerMax schrieb:
Wie ich bereits sagte: wenn man anfängt unsachlich zu werden [...]
Der eine nennt den anderen unsachlich, ein anderer den einen humorlos :D

Zum Thema: Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Hersteller dir bei einer Garantie beweisen müsste, dass du keinen Anspruch hast? Die Frage ist ernst gemeint, ich habe keine Ahnung, wer bei einer Garantie was beweisen muss – und ob es da überhaupt was zu beweisen gibt. Der Hinweis von einem anderen Nutzer, dass eine Garantie als rein freiwillige Leistung überhaupt nicht einklagbar sei, klingt jetzt so unlogisch erst mal auch nicht.

"Wenn der Hersteller also sagt, ich hätte die Karte für Minig betrieben, und deswegen die Garantie ablehnt, dann muss er mir das nachweisen. "
Naja, du schreibst aber von "dem Beklagten nachweisen". Der Hersteller würde dich aber nicht beklagen, um seine Garantie nicht auszuüben, er würde einfach nur nichts tun und dir ein nettes Schreiben schicken mit Dingen wie "mit höchstmöglichem Bedauern müssen wir Ihnen leider kundtun [...]" darin. Du müsstet dann dagegen Klage einreichen, wärst also der Kläger gegen den Hersteller, dem du dann, nach dem von dir beschriebenen Grundsatz, nachweisen müsstest, dir zu Unrecht die Garantie versagt zu haben (Mal vorausgesetzt, dass das überhaupt einklagbar ist). Oder?

Genau das ist ja der Grund, warum es oft so schwer ist, sich als Privatperson gegen Machenschaften von Unternehmen zu wehren: Weil man sie verklagen und ihnen dann nachweisen müsste, dass sie Dinge getan haben, die sie nicht hätten tun dürfen.

Werderwunder schrieb:
Dauerbetrieb ohne Spannungs - und Takterhöhung, Kaputt: Problem Hersteller.
Alles andere ist ein Unding.
Nicht zwingend, viele Consumer-Produkte sind nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt und gehen dabei kaputt, Grafikkarten sind da sogar noch recht nachsichtig, würde ich meinen. Man denke nur mal an Festplatten, da würden die Hersteller sich auch kringelig lachen, wenn du eine normale Consumer-Festplatte für Videoüberwachung nutzt und dich beschwerst, wenn sie nach weniger als 2 Jahren kaputt geht. Oder typische günstige Haushalts-Elektronik wie ein Föhn, der sicherlich nicht dazu gedacht ist, mit ihm 24/7 zu heizen. Es kommt immer darauf an, für was ein Produkt ausgelegt / gedacht ist. Und für typische Gamer-Grafikkarten ist "Dauerbetrieb" sicherlich nicht Teil des Anforderungsprofils. Das ist wahrscheinlich auch einer der Unterschiede zu den Quadro-Modellen und eine Rechtfertigung für den hohen Preis, weil die eben an Orten eingesetzt werden, wo es erwartbar ist, dass die auch mal eine Woche durchrechnen müssen.

Soweit ich weiß würde es dabei dann auch nicht nur auf das ankommen, was explizit geschrieben steht, sondern auf das, was implizit "logisch" ist. So müsste hierzulande der Föhnhersteller nicht explizit schreiben, dass ein Föhn nicht für 24/7-Betrieb ausgelegt ist, weil es aus dem Zweck (Haare trocknen nach dem Waschen für Privatpersonen) klar ist, dass das Produkt nur für kurzzeitigen Betrieb ausgelegt ist. So könnte man auch bei Grafikkarten argumentieren, dass Werbung / Beschreibungen klar auf Gaming ausgelegt sind und Gaming einer Privatperson eher nicht aus wochenlangem Betrieb ohne längere Pausen besteht, auch wenn es hier sicher weniger eindeutig ist als bei einem Föhn.

@Sun_set_1:
Die Anleitungen werden ja meistens ohne Änderung direkt aus dem Englischen übersetzt (wenn sie überhaupt noch auf Deutsch verfügbar sind). Ich glaube die meisten dieser Floskeln sind drin, weil die Situation in den USA sehr anders ist, Stichwort Kaffee und heiß und so ... oder Mikrowelle und Haustier.
Hierzulande wird meiner Erfahrung nach viel eher auch das als Maßstab genommen, was ein Kunde bei einem Produkt aus gutem Grund erwarten kann und was nicht. Kann man, bei dem Zweck, für den ein Kühlschrank gebaut wurde, erwarten, dass er 24/7 läuft? -> Ja, denn sonst wäre sein Zweck nicht erfüllt. Ich vermute, dabei wären kleingedruckte Bedingungen wie "nur für 4 Stunden Betrieb pro Tag ausgelegt" wohl auch wirkungslos. Bei einem Backofen kann man es umgekehrt nicht, denn das ist nicht der Zweck eines Backofens. Bei Grafikkarten ist es, wie gesagt, sicherlich weniger eindeutig, weil der Unterschied nicht so groß ist, aber zwischen üblichem Gaming-Hobby und Mining ist immer noch eine Menge Luft.
 
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