News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

Faszinierend wie wenige ihre Rechte und Pflichten kennen.
Faszinierend wie wenige wissen, wie leicht es ist die LAUFZEIT eines Halbleiterbauteils zu bestimmen.
Faszinierend wie viele Gewährleistung und Garantie durcheinander werfen.

Hier einige Fakten:

Rechte habt ihr, aber auch die Pflicht vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Dazu gehört es am Ende bei erfolgtem Klageweg auch die Nutzung des Produktes zu benennen. Damit verliert man dann zu 100%

Die Laufzeit von Halbleiterbauteilen lässt sich vergleichsweise einfach durch Transistorische Durchlässigkeiten, auch Elektronenmigration genannt bestimmen. Je älter ein Bauteil, desto stärker der Grad der Migration, desto länger auch die tatsächliche Laufzeit.
Gehen wir mal von einem Einfachen Experiment aus: Bei einem neuen Bauteil migrieren 5 Elektronen pro Zyklus fehlerhaft von einer zur anderen Seite. Bei einem Bauteil, das 2 Jahre alt, 12h am Tag gelaufen ist, sind es 50.
Beim eingeschickten Bauteil sind es jedoch 90. Angenommen es verliefe Linear müsste es entweder 24h gelaufen, oder aber 2 Jahre älter sein. Da es nicht 2 Jahre älter sein kann ist es länger gelaufen. Tada, Laufzeitnachweis erbracht, unsachgemäße Nutzung erbracht und damit keine Fragen mehr vor Gericht.

Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe der Rechtssache, werden aber gerne fehlerhaft synonym verwandt.
Garantie: Eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinausgeht. In der Regel die Garantie, dass ein Produkt für einen Zeitraum oder eine Laufleistung fehlerfrei funktioniert. Es können auch beide Einschränkungen gegeben sein.
Diese wird zudem an den durch den Hersteller definierten SACHGEMÄßEN Gebrauch geknüpft.
Garantieleistungen können abgelehnt werden. Der Kunde ist dann zur Klage berechtigt und Gerichte entscheiden.
Gewährleistung: Gesetzliche Zusicherung auf Fehlerfreiheit bei und nach Kauf. Diese ist in ZWEI Teile unterteilt.
1. 1. halbes Jahr, der Hersteller und in dessen Vertretung der Händler haben nachzuweisen, dass der Fehler nicht schon bei Kauf inherent war.
2. ab einem halben Jahr, der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bei Kauf inherent war oder innerhalb des ersten halben Jahres durch inherente Fehler aufgetreten ist.

Teil 3 erlaubt dem Hersteller in dem Fall 3-malige Nachbesserung.

Danke für Ihr Verständnis. Kurz knapp einfach und ich hoffe, jetzt hat hier jeder verstanden, weshalb PNY das nicht nur darf, sondern sogar machen MUSS.
 
Nüchtern betrachtet ist es frech, eine Grafikkarte rechnet nun mal, ob das Bitcoins sind, oder Grafikdaten, aber anderer Seits gönne ich es diesen Geldgeiern. Bleibt nur zu hoffen, dass sie es auch erkennen können, im Sinne der normalen User.

Edit: Aber obwohl, wenn ich ein Brotmesser einschicke, weil ich damit Büchsen zersägt habe, bezweifel ich auch, dass mir der Hersteller das ersetzen wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MichiSauer schrieb:
Faszinierend wie wenige ihre Rechte und Pflichten kennen.
Faszinierend wie wenige wissen, wie leicht es ist die LAUFZEIT eines Halbleiterbauteils zu bestimmen.
Faszinierend wie viele Gewährleistung und Garantie durcheinander werfen.

Hier einige Fakten:

Rechte habt ihr, aber auch die Pflicht vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Dazu gehört es am Ende bei erfolgtem Klageweg auch die Nutzung des Produktes zu benennen. Damit verliert man dann zu 100%

Die Laufzeit von Halbleiterbauteilen lässt sich vergleichsweise einfach durch Transistorische Durchlässigkeiten, auch Elektronenmigration genannt bestimmen. Je älter ein Bauteil, desto stärker der Grad der Migration, desto länger auch die tatsächliche Laufzeit.
Gehen wir mal von einem Einfachen Experiment aus: Bei einem neuen Bauteil migrieren 5 Elektronen pro Zyklus fehlerhaft von einer zur anderen Seite. Bei einem Bauteil, das 2 Jahre alt, 12h am Tag gelaufen ist, sind es 50.
Beim eingeschickten Bauteil sind es jedoch 90. Angenommen es verliefe Linear müsste es entweder 24h gelaufen, oder aber 2 Jahre älter sein. Da es nicht 2 Jahre älter sein kann ist es länger gelaufen. Tada, Laufzeitnachweis erbracht, unsachgemäße Nutzung erbracht und damit keine Fragen mehr vor Gericht.

Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Begriffe der Rechtssache, werden aber gerne fehlerhaft synonym verwandt.
Garantie: Eine freiwillige Leistung, die über die Gewährleistung hinausgeht. In der Regel die Garantie, dass ein Produkt für einen Zeitraum oder eine Laufleistung fehlerfrei funktioniert. Es können auch beide Einschränkungen gegeben sein.
Diese wird zudem an den durch den Hersteller definierten SACHGEMÄßEN Gebrauch geknüpft.
Garantieleistungen können abgelehnt werden. Der Kunde ist dann zur Klage berechtigt und Gerichte entscheiden.
Gewährleistung: Gesetzliche Zusicherung auf Fehlerfreiheit bei und nach Kauf. Diese ist in ZWEI Teile unterteilt.
1. 1. halbes Jahr, der Hersteller und in dessen Vertretung der Händler haben nachzuweisen, dass der Fehler nicht schon bei Kauf inherent war.
2. ab einem halben Jahr, der Kunde muss nachweisen, dass der Fehler bei Kauf inherent war oder innerhalb des ersten halben Jahres durch inherente Fehler aufgetreten ist.

Teil 3 erlaubt dem Hersteller in dem Fall 3-malige Nachbesserung.

Danke für Ihr Verständnis. Kurz knapp einfach und ich hoffe, jetzt hat hier jeder verstanden, weshalb PNY das nicht nur darf, sondern sogar machen MUSS.

Alles schön und gut, aber an dich auch die Frage: Wie willst du Miner von Leuten unterscheiden, die z.B. BOINC, betreiben?!
Spätestens da hat auch der Hersteller ein Problem mit der Beweislast!
Der entsprechende Passus von PNY spricht nämlich explizit nur von Mining!
 
ElektrikerMax schrieb:
Alles schön und gut, aber an dich auch die Frage: Wie willst du Miner von Leuten unterscheiden, die z.B. BOINC, betreiben?!
... !

Gegenfrage: muss er das? Wenn der Hersteller seine Garantie auf Gaming Nutzung beschränkt und dies als sachgerechte Behandlung auslegt, dann ist es so ;)

Und falsch gelesen, bitte das "(but not limited to)" beachten!
 
Bei einer Ablehnung der Gewährleistung durch z.b. Wasserschaden, hat der Anspruchsnehmer Recht darauf dies vorgelegt zu bekommen. Da werden dann z.b. Bilder vom Korrosionstellen auf der PCB geliefert um den Nachweis zu erbringen oder aber Laufzeitprotokolle über unsachgemäßen Gebrauch (Kaffemaschine hat 1000+ Bezüge in einem Monat und das Entkalken wurde ignoriert). Bei den Grafikkarten wird sicherlich eine Laufleistungsdatei bestehen - Betriebsstunden/idl unter Last etc.. Max hat das sehr richtig erklärt. Der Hersteller räumt sich das Recht ein dies so zu tun um im Zweifelsfall eben genau dies als Beweis vor zu legen.
Im Nachhinein kann man die an das Produkt geknüpfte Garantie nicht ändern, so das sich jeder Käufer der vor der Änderung gekauft hat auf Unwissenheit darüber verständigen kann. Aber zur Pflicht des Käufers gilt dann auch die sachgemäße Benutzung. Mining stellt für mich eine gewerbliche Nutzung dar. Die Grakas sind für den Consumerbereich gebaut - sprich normaler Gebrauch. 24/7 zu minen gehört sicherlich nicht dazu. Und da hilft es auch nicht zu sagen - ich hab sie aber undervolted um das zu kompensieren.
 
ElektrikerMax schrieb:
Von was sprechen wir hier die ganze Zeit? Von Garantie und nicht von Gewährleistung! 6, setzen für nicht richtiges Lesen!

...

Einen Laptop nicht aus dem Fenster schmeißen....
Für wie blöd hältst du mich denn eigentlich? Wenn ich das tue(aus dem Fenster schmeißen), ist es mir schon klar, dass ich jegliche Ansprüche verliere!

Dennoch habe ich das Recht, ihn auf Garantie tauschen zu lassen, nämlich wenn er innerhalb der Garantiefrist nicht mehr funktioniert!

Jetzt beruhig dich mal wieder!
Es gng erstens darum, den Unterschied zwischen Gewährleistung udn GArantie heruaszuarbeitne, und da speziell darum, daß es im Falle der Gewärleistung leider der Standard ist, daß der Kunde im Fall eines Schadens beweisen muß, daß der Hersteller/Händler schuld ist. Also das, was du da als "Blödsinn" bezeichnet hast, ist von Seiten des Gesetzgebers schon mal Tatsache! Mehr hab ich dazu gar nicht geschrieben.

Und bei Hersteellergarantien ist es numal leider auch nicht viel anders. Jedenfalls wenn es der Hersteller drauf ankommen läßt. Denn er bestimmt ja die Rahmenbedingungen für die Garantie.

Da smit dem "Laptop aus dem Fenster schmeißen" war ein krases Bild - wie ich ja auch geschrieben habe. Aber gehts es grundsätzlich um "nicht sachgemäßen Umgang" des Kunden mit einer Ware. Und der ist eben auch gegeben, wenn eine Grafikkarte an 365 Tagen rund um die Uhr mit hoher Last läuft. Dafür ist eine Consumer-Karte nicht gebaut, und somit fällt es unter die üblichen Kriterien eines Garantieausschlusses - und zwar ebneso wie der aus dem Fenster geschmissene Laptop. Nur daß letzterer Fall eindeutiger zu belegen ist.

Wenn jetzt (theoretisch) in der Grafikkarte ein Betriebsstundenzähler eingebaut wäre, und dieser bei der Überprüfung auswirft, daß eine Karte, die gerade die Hufe hochgerissen hat, in den letzten 2 Jahren ununterbrochen gelaufen ist - wird der Hersteller den Garantieantrag mit einem Lächeln zurückweisen - und dagegen könnte der Kunde gar nichts tun! Eine Kaffeemühle für den Privatgebrauch könnte ich mit Lagerschaden, der durch 24/7-Einsatz derselben entstanden ist, auch nicht auf Garantie ersetzen lasen. Weil das kein normaler Umgang mit dem Teil in einem Privathaushalt ist.

Jetzt klar??
 
Zuletzt bearbeitet:
@Klassik: Wieso leider?

Nochmal an alle, die es nicht verstehen: Die Gewährleistung ist nie eine Gewährleistung in dem Sinne, dass der Artikel Laufzeit X "durchhält". Sie ist und bleibt eine Gewährleistung darüber, dass bei Eigentumsübertragung (sprich Kauf) kein Mangel vorlag. Das Gesetz geht dann allerding soweit, und gibt dem Kunden eine Frist von 6 Monaten, in den der Händler (auch hier nicht der Hersteller) nachweisen muss, dass der Schaden noch nicht bei Defekt vorlag. In vielen Fällen (wenn der Schaden nicht gerade extrem offensichtlich ist) spart sich der Händler hier die Beweissicherung und wird in der Regel unkommentiert nachbessern (oder je nach Artikelwert auch selbstständig einen Umtausch anbieten).

Nach diesen halben Jahr kommt es letztlich auf Kulanz des Händlers an. Bei niedrigpreisigen Produkten mit durchaus nachvollziehbaren Schadensbildern kann es durchaus sein, dass er auch dann unkommentiert nach bessert. Bei hochpreisigen Produkten - was Grafikkarten in der Regel sind - möchte er dann u.U. einen Nachweis oder verweist eben auf die Garantie des Herstellers, weil das Schadensbild für ihn kein Mangel nach Gewährleistung ist, sondern ein Mangel am Produkt, welches erst durch die Nutzung des Kunden entstanden ist, also bei Kauf noch nicht vorhanden war.
 
Na ja.... Also als Kunde fände ich es schon schön, wenn der Gesetzgeber die Hersetller zwingen würde, daß Gebrauchsgüter länger als 6 Monate halten. Die meistne tun das zwar, aber daß man schon nach einem halben JAhr auf Kulanz angewiesen ist, ist eigentliich unzumutbar.

Wieder mal so ein typisches Beispiel, wie Industrie und Politik Hand in HAnd spielen. Was hat man sich gefeiert, als statt der "gesetzlichen Garantie" von 6 Monaten das neue "Gewährleistungsrecht" in Kraft getreten war! Und die Händler haben ja auch monatelang mit den 2 Jahren geworben, die die "gesetzliche Gewährleistung" nun betrug - nur daß sich unter dem Strich gar nichts geändert hatte, weil eben nach 6 Monaten die Beweislastumkehr voll zuschlägt. Ja, rein juristisch (an solchen Texten feilen Juristen ja monatlang) liegt die Beweislast, daß ein Schaden nicht auf Fehlverhalten des Kundens zurückzuführen ist, ab dem ersten Tag beim Kunden. Es tritt nur so eine Art "Schonfrist" in Kraft, die besagt, daß in den ersten 6 Monaten gruindsätzlich von einem Produktmangel ausgegangen wird.

Was das hier beschriebene Problem angeht, kann ich den Standpunkt der Hersteller sogar gut nachvolziehen. Da Grafikkarten nunmal nicht für 14/7-Last ausgelegt sind, dies also keine "sachgemäße Benutzung" darstellt, dennoch fände ich eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiefrist von 2 Jahren, für die auch der Hersteller, und nicht der Händler geradestehen müßte, besser als den Ist-Zustand.
 
Vissi schrieb:
Es ist eigentlich ganz einfach festzustellen, ob eine Grafikkarte für Mining benutzt wurde.

Wahrscheinlich gibt es 2 Methoden:

Es gibt eine dritte und die ist bei dem Hersteller der die RMA kosten niedrig halten will die wahrscheinlichste.
Karten die zurückkommen werden mit " unsachgemäßer Gebrauch" abgelehnt und fertig. Wenn sich da jemand hinstellt und Bauteile jeder Karte messtechnisch untersucht kostet das vermutlich mehr als einfach alle RMA Fälle durchzuwinken und ist damit keine praktikabele Lösung.

JohnDoe1982 schrieb:
Ich kenne keinen lebenden Gamer der es schafft 24/7 durch zu spielen, und eben da liegt der Unterschied
Ich kenne einige die 8-10h am Tag daddeln und danach ihr aufgenommenes Material über Nacht rendern lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
smart- schrieb:
In dem Fall muss ich gar nichts beweisen, sondern einfach darauf verweisen, dass die Grafikkarte normal benutzt wurde. So lange es kein offensichtliches Eigenverschulden gibt (Wasserschaden oder dergleichen) haftet der Hersteller innerhalb seiner gegebenen Garantie. Es lässt sich schlicht auch nicht beweisen ob Mining betrieben wurde oder nicht. Diese Klausel wird von jedem Gericht einkassiert. Das was du meinst ist Beweislastumkehr nach 6 Monaten Gewährleistung, aber wir sprechen hier von Garantie.
Sicher wird die Klausel von PNY vor keinem deutschen Gericht standhalten, das habe ich ja selbst schon geschrieben. Völlig unabhängig davon trägst du aber erst einmal die Beweislast, wenn du einen Anspruch geltend machen willst. Das ist in der Juristik grundsätzlich so.

ElektrikerMax schrieb:
Eben genau falsch. Und zwar das was du sagst! Der Hersteller trägt die Beweislast, wenn er etwas ablehnt und nicht umgekehrt!
Warum sollte ich als Kunde nachweisen müssen, dass ich das Produkt in dem vom Hersteller angegebenen Spezifikationen habe betrieben bzw. alles unterlassen habe, was den Verfall der Garantie bewirkt?!

Wenn es nämlich so wäre, dann könnten es sich die Hersteller verdammt einfach machen. Einfach jedes Mal die Garantie ablehnen mit dem Argument, ach der Kunde muss es ja erst einmal beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Blödsinn hoch drei!
Wer einen Anspruch geltend machen will, trägt die Beweislast - was nicht heißt, dass ein Hersteller nicht kulant sein kann. Was du schreibst ist Wunschdenken. Natürlich lehnen Hersteller regelmäßig Garantieabwicklungen ab wegen verschiedenster Gründe.

Klassikfan schrieb:
Was das hier beschriebene Problem angeht, kann ich den Standpunkt der Hersteller sogar gut nachvolziehen. Da Grafikkarten nunmal nicht für 14/7-Last ausgelegt sind, dies also keine "sachgemäße Benutzung" darstellt, dennoch fände ich eine gesetzlich vorgeschriebene Garantiefrist von 2 Jahren, für die auch der Hersteller, und nicht der Händler geradestehen müßte, besser als den Ist-Zustand.
Der Hersteller ist im Gegensatz zum Händler ja gar nicht immer "greifbar". Dass die Grafikkarten nicht für 24/7-Last ausgelegt sind mag stimmen, ich finde aber dies ändert nichts daran, dass man sie 24/7 verwenden kann und man beim Kauf nicht davon ausgehen muss, dass es der Grafikkarte schadet. Dass der Verschleiß bei 24/7-Nutzung erhöht ist, liegt auf der Hand, ich kann aber so ziemlich alles im Alltag 24/7 benutzen, bspw. Fernseher, Computer, Autos, Smartphones, Lautsprecher usw.
Abgesehen davon fände ich es ebenso deutlich besser gesetzlich vorzuschreiben, dass die Produkte 2 Jahre halten müssen, also nicht nur Gewährleistung für Mangelfreiheit bei Kauf. Dann müsste die Industrie endlich anfangen qualitativ bessere Ware herzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute Nachmittag noch mit dem Kundendienst des Händlers gesprochen, bei dem ich bisher schon und bis dahin aktuell pendent PNY Grakas geordert habe.
Aktuell eine Bestellung über die Hardware für zwei semi-Workstations für das Architekturbüro eines Bekannten. Sollten eigentlich jeweils ne Quadro P5000 bekommen, von PNY.
Noch während des Telefonates die GPUs stornieren lassen. Denn laut Händler behandelt PNY nun nach ihren ersten Erfahrungen für GPGPU benutze Karten, und das ist mitunter oft ein Feature der Quadrokarten, auf die sich PNY ja fokusiert einfach gleich, wie Miningkarten. Absolutes No-Go. Eine solche Karte muss arbeiten können. Sie haben jetzt scheinbar das Problem, dass vor zwei Wochen ein anderer Kunde seine rein für GPGPU-Tasks genutzte GPU auf Garantie zurück gegeben hat, da defekt, und sich nun PNY quer stellte. Die seien jetzt mit ihrer Rechtsabteilung dran.
Auf sowas haben wir keinen Bock!
Wenn mein Bekannter sich 2k GPUs ins System verbauen lässt, dann darf er doch wohl noch drauf laufen lassen, was er will.
Man verkauft auch keinen Boxsack, mit dem Hinweis, dass dieser nur für kontaktloses Yoga geeignet ist.
Jetzt mit unserem Händler ausgemacht, dass wir die bereits vor zwei Monaten verbaute P4000 wieder ausbauen, und zurück geben, aufgrund der massiven Veränderungen in der Sache.

Muss man jetzt zwar schauen, wo man äquivalenten Ersatz herbekommt, aber beibdem Verhalten von PNY ganz sicher nicht mehr von denen. Wird nun halt über GB direkt bei nVidia eingekauft.

Edit: Bezüglich 24/7, ich hab privat zwei GTX580 3GB HC von EVGA, seit Jahren 24/7 im GPGPU Betrieb, ohne Probleme. Also Qualität geht offenbar schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leli196 schrieb:
[...] ich kann aber so ziemlich alles im Alltag 24/7 benutzen, bspw. Fernseher, Computer, Autos, Smartphones, Lautsprecher usw. [...]

Naja, Für Festplatten gilt das zum Beispiel eindeutig nicht. Hier wird deutlich unterschieden zwischen Dauerbetrieb und Archivierung. Wie schon vorher beschrieben, kann ich den Motor eines Autos auch nicht 2 Jahre lang 24/7 auf der Maximal-Drehzahl betreiben.

Leli196 schrieb:
Abgesehen davon fände ich es ebenso deutlich besser gesetzlich vorzuschreiben, dass die Produkte 2 Jahre halten müssen, also nicht nur Gewährleistung für Mangelfreiheit bei Kauf. Dann müsste die Industrie endlich anfangen qualitativ bessere Ware herzustellen.
Das würde als erstes Mal den Preis in die Höhe treiben, weil Entwicklung/Testen evtl auch Herstellung teurer werden. Die Grafikkarte 24/7-sicher zu machen hat auch ziemlich sicher eine höhere Leistungsaufnahme zur Folge. Ist es wirklich sinnvoll alle Karten auf dieses unnötig hohe Niveau zu heben?

Die meisten Produkte gehen einen Spagat zwischen hohe Lebensdauer, hohe Leistung, niedrige Kosten (Anschaffung und Erhaltung). Wenn man an einer der Schrauben dreht, werden die anderen beiden schlechter.

Vom Ökostandpunkt: Es kann auch Ressourcen-Verschwendung sein, wenn Geräte länger als nötig halten.

Warum sollten Smartphones länger als 2 Jahre halten, wenn die meisten Leute es nach dieser Zeit sowie so wegschmeisen (egal ob es noch funktioniert). Blöd gelaufen für Leute wie mich, die Smartphones am liebsten 4+ Jahre verwenden würden.
 
was hier wohl niemand bedacht hat ist, was wenn der Kunde sich eine Malware eingefangen hat, die fleißig im Hintergrund mit der gpu crypto farmt, ohne das der Kunde damit einverstanden ist, noch etwas davon weiß? hmm?
pny sagt dann, garantie weg weil mining, was auch stimmt, der kunde sagt ich habe aber nicht gemint, was auch stimmt xD
 
Klassikfan schrieb:
Jetzt beruhig dich mal wieder!
Es gng erstens darum, den Unterschied zwischen Gewährleistung udn GArantie heruaszuarbeitne, und da speziell darum, daß es im Falle der Gewärleistung leider der Standard ist, daß der Kunde im Fall eines Schadens beweisen muß, daß der Hersteller/Händler schuld ist. Also das, was du da als "Blödsinn" bezeichnet hast, ist von Seiten des Gesetzgebers schon mal Tatsache! Mehr hab ich dazu gar nicht geschrieben.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist aber mittlerweile zur Genüge durchgekaut wurden. Nicht nur von dir, auch von anderen hier im Forum. Wie es sich bei der Gewährleistung verhält, war von Anfang an nicht das Thema, auch nicht des Artikels, Gesetz hin oder her.
Klassikfan schrieb:
Und bei Hersteellergarantien ist es numal leider auch nicht viel anders. Jedenfalls wenn es der Hersteller drauf ankommen läßt. Denn er bestimmt ja die Rahmenbedingungeen für die Garantie.
Wenn er die Rahmenbedingungen für die Garantie bestimmt, muss er eben dann auch entsprechend nachweisen, dass man sich nicht an eben jene Rahmenbedingungen hat gehalten. Dass er die Rahmenbedingungen bestimmt ist nicht weg zu diskutieren und auch nicht mein Ziel.

Klassikfan schrieb:
Da smit dem "Laptop aus dem Fenster schmeißen" war ein krases Bild - wie ich ja auch geschrieben habe. Aber gehts es grundsätzlich um "nicht sachgemäßen Umgang" des Kunden mit einer Ware. Und der ist eben auch gegeben, wenn eine Grafikkarte an 365 Tagen rund um die Uhr mit hoher Last läuft. Dafür ist eine Consumer-Karte nicht gebaut, und somit fällt es unter die üblichen Kriterien eines Garantieausschlusses - und zwar ebneso wie der aus dem Fenster geschmissene Laptop. Nur daß letzterer Fall eindeutiger zu belegen ist.
Nochmal, auch für dich: PNY spricht explizit nur von minen, nicht jedoch aber z.B. von BOINC.
Wenn ich die Karte dafür nutze, habe ich mich an die Rahmenbedingungen von PNY gehalten, da sie ja BOINC explizit nicht haben ausgeschlossen. Und der Satz ,,but not limited to“ ist für mich de facto gegenstandslos, da man dann quasi nahezu alles, wofür man die Karte einsetzen könnte, als nicht sachgerechte Behandlung einstufen kann und somit der Hersteller alle Garantiefälle ablehnen kann.

Klassikfan schrieb:
Wenn jetzt (theoretisch) in der Grafikkarte ein Betriebsstundenzähler eingebaut wäre, und dieser bei der Überprüfung auswirft, daß eine Karte, die gerade die Hufe hochgerissen hat, in den letzten 2 Jahren ununterbrochen gelaufen ist - wird der Hersteller den Garantieantrag mit einem Lächeln zurückweisen - und dagegen könnte der Kunde gar nichts tun! Eine Kaffeemühle für den Privatgebrauch könnte ich mit Lagerschaden, der durch 24/7-Einsatz derselben entstanden ist, auch nicht auf Garantie ersetzen lasen. Weil das kein normaler Umgang mit dem Teil in einem Privathaushalt ist.
Wie bereits erwähnt: BOINC ist auch Volllast. Wie will der Hersteller mir denn bitte nachweisen, dass die Karte wirklich zum Minen eingesetzt wurde? Das einzige, was er nachweisen könnte, wäre eben nur, dass die Karte unter Volllast gelaufen ist. Das alleine reicht aber nach den derzeitigen Garantiebedingungen von PNY keinesfalls für eine Ablehnung der Ansprüche. Somit kann man als Kunde eben doch etwas tun!
Also muss PNY entweder die Garantiebedingungen zu ihren Gunsten und zu Ungunsten der Kunden nochmals überarbeiten, auf die Gefahr hin, dass dann gemeinnützige und gute Sachen wie BOINC kaum noch Anhänger finden. Wer macht denn da noch freiwillig mit, wenn man Gefahr läuft, dass man seine Hardware nicht mehr repariert / ersetzt bekommt, weil der Hersteller der Hardware einen daraus einen Strick dreht?
Zu guter Letzt dein Beispiel mit der Kaffeemühle: Da hast du recht, sofern der Hersteller explizit z.B. schon in der Bedienungsanleitung darauf hinweist, dass das Gerät nur zu privaten Zwecken betrieben werden darf. Und selbst da kann man keine Verallgemeinerung treffen. Es ist bei weitem nicht Standard im privaten, zu Hause ganze 9 Rechner zu betreiben. Trotzdem tue ich dies. Und so verhält es sich eben auch mit der Kaffeemühle. Es gibt eben Leute, zu denen ich nicht zähle, die sehr viel Kaffee trinken… Einzig und allein aus der Betriebszeit auf die Art des Betriebes zu schließen wird nie von Erfolg gekrönt sein.
Klassikfan schrieb:
Nein, ganz und gar nicht, siehe oben. Im Übrigen kann ich dir die Frage nur wieder entgegnen.

Leli196 schrieb:
Wer einen Anspruch geltend machen will, trägt die Beweislast - was nicht heißt, dass ein Hersteller nicht kulant sein kann. Was du schreibst ist Wunschdenken. Natürlich lehnen Hersteller regelmäßig Garantieabwicklungen ab wegen verschiedenster Gründe.
Ob Kulant oder nicht - Wenn der Hersteller eine Leistung ablehnt hat er dies zu begründen und stichhaltig zu untermauern, warum eben jene Ablehnung erfolgt. Und nach der derzeitigen Garantiebedingung von PNY ist es mir schlichtweg zu schwammig formuliert. Nur weil eine Karte unter Volllast lief, was sich ja beweisen lässt und ich auch nicht abstreiten möchte, lasse ich mir trotzdem nicht unterstellen, ich hätte die Karte für Mining Zwecke genutzt. Insofern ist doch wohl eher der Versuch des Herstellers, die Garantie ablehnen zu können allein mit der Begründung, die Karte lief unter Volllast, ein Wunschdenken.

Palmdale schrieb:
Gegenfrage: muss er das? Wenn der Hersteller seine Garantie auf Gaming Nutzung beschränkt und dies als sachgerechte Behandlung auslegt, dann ist es so ;)
Und falsch gelesen, bitte das "(but not limited to)" beachten!
Natürlich hat er das. Wenn ich eben genauso sage, dass ich meine Karte nur für Gaming habe genutzt, dann hat der Hersteller seine Behauptung und Unterstellung, dass dies eben nicht der Fall war, stichhaltig zu begründen. Punkt. Zum wiederholten Male: allein der Nachweis, dass die Karte unter Volllast lief, reicht dafür nicht aus! Auch beim Gaming läuft eine Karte in der Regel unter Volllast. Auch ist bisher nirgendwo davon die Rede, dass ein Hersteller alleine Gaming als sachgerechte Behandlung seiner Karten versteht.
Das ,,but not limited to“ ist auch kein Freibrief für den Hersteller. Das wäre ja auch zu einfach. Denn dann kann der Hersteller de facto alle RMA Rückläufer ablehnen mit dem Argument, es falle unter unsachgemäße Benutzung, da eben nicht alles aufgelistet wurde und die Liste beliebig durch ,,not limited to“ erweitert werden kann.
Spätestens der deutsche Verbraucherschutz würde da früher oder später dem Hersteller einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen. Zu Recht.
 
ElektrikerMax schrieb:
Es ist bei weitem nicht Standard im privaten, zu Hause ganze 9 Rechner zu betreiben. Trotzdem tue ich dies.

Get a life :D

Zum Topic: Ihr könnt Euch hier sicherlich noch über viele Seiten ausdiskutieren. Was PNY erreichen wollte, haben sie bereits jetzt erreicht. Wer Karten für Mining kaufen möchte, wird es sich zweimal überlegen ob er bei PNY zuschlägt.

Verständlich ist es auf jeden Fall. Offensichtlich hat PNY in den letzten Monaten erhöhte RMA Quoten, was am Ende immer der Kunde mitbezahlt. Die Marge der Hersteller bleibt immer gleich. Wenn mehr Karten defekt zurück kommen, wird das mittelfristig in die Preiskalkulation einfließen.

Da können sich die anwesenden Elektriker auch noch so sehr auf die Hinterbeine stellen.... ;)
 
tek9 schrieb:
Danke des Ratschlags. Das kann ich aber immer noch selber ganz gut entscheiden. Andere Leute fahren Autos mit 200 PS und weit darüber. Ich stecke halt dafür etwas mehr Geld in die Stromrechnung, so what?!
tek9 schrieb:
Da können sich die anwesenden Elektriker auch noch so sehr auf die Hinterbeine stellen.... ;)
Tja, wenn du das vertreten der eigenen Meinung als auf die Hinterbeine stellen bezeichnest, gerne, bitteschön. Das ist aber immer noch mein gutes Recht. Und dies lasse ich mir auch von dir nicht nehmen. Das tangiert mich äußerst peripher, wie du darüber denkst. Es wirft aber ein bezeichnendes Licht auf dich. Wenn du nämlich auf diesem Niveau gleich hier anfängst erübrigt sich unverzüglich jegliche weitere Diskussion mit dir hier.
 
Puhh.

Nun entspann dich mal wieder :)

Die paar Euro die für den Strom bezahlst, werden dich sicherlich nicht in den Ruin treiben. Wer neun PC in der Bude stehen hat, nimmt sein sein Hobby schon sehr ernst. Vielleicht zu ernst...

Das du deine Meinung vertrittst ist auch okay. Dafür sind Diskussionsforen da. Es gehört aber auch zu einer Diskussion dazu, die Meinung anderer gelten zu lassen ;)

Wie dem auch sei, lies meinen Beitrag noch einmal in Ruhe durch. Inhaltlich hast du darauf nämlich nicht reagiert.
 
Mining hat für mich auch den gebrauchtmarkt etwas zerstört, da ich auch keine Karte will die 24/7 unter dauerlast gelaufen ist.
Betrifft mich zwar persönlich nicht, da ich eher sowios neu kaufe, aber den Bekannten kann man auch nicht mehr guten gewissens gewisse Grafikkarten empfehlen ausser man kennt den Verkäufer persönlich.
Von daher kann ich diesen Schritt durchaus nachvollziehen, aber wird sich halt auch darauf auswirken das Käufer dann eher zur Konkkurentz wandern fürs Minen bis diese bei ihren AGB`S nachziehen und Mining auch ausschliessen.

Ich denke gibt nur 2 Möglichkeiten nämlich ein chip direkt auf dem Board der Logs macht oder per stream zum Hersteller während man die Graka benutzt.

Im besten Fall bremst das den Miningboom etwas wenn da alle nachziehen und die Verfügbarkeit und Preise werden wieder besser :D
 
Dr!ll schrieb:
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers bzw. Herstellers, dass das Produkt für eine bestimmte Dauer - bei ordnungsgemässer Nutzung - ohne Probleme funktioniert.

Garantie ist eine freiwillige (zusätzliche) einseitige vertragliche Verpflichtung des Verkäufers (bzw. Herstellers), dass das Produkt für eine bestimmte Dauer (und in der Regel auch bei ordnungsgemässer Nutzung) ohne Probleme funktioniert.

Etwas zu offen formuliert. :)

Gewährleistung betrifft den Händler, Garantie den Hersteller (Deutschland).
 
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