derfledderer
Lt. Commander
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Das ist ja hanebüchen. Seltsamer Schritt von PNY.
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Klassikfan schrieb:Klagen vor einem Zivilgericht kannst du gegen alles und jeden. In dem Falle auf Vertragseinhaltung (Kaufvertrag). Ob du damit Erfolg hast, ist halt die Frage!
Palmdale schrieb:@JohnDoe1982
Genau so sieht es aus. Es wäre naiv anzunehmen, dass man die Elektro Migration aufgrund Dauerlast nicht nachweisen könnte
Sun_set_1 schrieb:Ja, aber wie will man dann den Gamer vom Miner unterscheiden?
Weiterhin, ja die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Wenn diese aber bei Kauf beworben wird, ist sie prinzipiell Bestandteil des Kaufvertrages. Da kann der Hersteller dann im nachhinein nicht einfach so die Leistung kürzen. Das geht eigentlich nicht.
Palmdale schrieb:Dein Vertragspartner ist aber der Händler, die Garantie gibt jedoch der Hersteller. Keine Rechtsschutz Versicherung wird das übernehmen und ich persönlich sehe noch immer keine rechtliche Grundlage, eine Garantie einzufordern.
Klassikfan schrieb:Nun, ganz so einfach wirds nicht sein, da die Garantie des Herstellers an das Produkt gebunden ist, das du per Kaufvertrag rechtmäßig erworben hast.
...
Palmdale schrieb:@sun_set_1
Doch, weil er sich genau dieses Recht in seiner Freiwilligkeit einräumt. Lest doch mal die Bestimmungen durch, auf Basis derer hier so bereitwillig geklagt werden soll
Klassikfan schrieb:Im Gewährleistungsrecht ist genau dieser Blödsinn aber geltendes Gesetz! Kannste glauben! Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ist eine Art Zugeständnis. Wenn der Händer krass drauf ist, hast du als Kunde keine Chance!
Klassikfan schrieb:Und auch Herstellergarantien kennen allesamt Einschränkungen, in denen ein "sachgerechter Umgang" Voraussetzung für das Gewähren der Ansprüche ist. Du kannst ja zB. - krasser Umschnitt - auch einen Laptop nicht aus dem Fenster schmeißen, und ihn dann auf Garantie tauschen lassen. Das läßt dir niemand durchgehen. Nur ist es im Falle der Grafikkarten nicht so leicht nachweisbar. Es sei denn, es gibt (sehr gut möglich) einen internen Betriebsstundenzähler.
Das ist doch nichts neues und ist schon lange völlig normal. Zum Beispiel macht das WD mit Festplatten schon ewig so. Ich würde mit sowas z.B. sofort zum Verkäufer gehen, wenn das Herstellungsdatum schon eine Weile her ist. Je nach dem, wie lang die eigentliche Garantie ist. Bei zwei Jahren, wenn die Herstellung schon mehr als drei, vier Monate zurück liegt. Bei Garantien von 5 Jahren, wenn das Herstellungsdatum länger als 6 Monate (+) her ist.Matziking schrieb:Darfst dich also beim Händler ärgern UND AB HERSTELLUNGSDATUM! Das nenn´ ich mal ne Garantieleistung!