News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

Wie hier wieder ordentlich Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen wird. Wunderbar :) das sich das bis heute nicht in den Köpfen vieler Menschen verankert hat. Ich verstehe diese Ignoranz einfach nicht.
 
,,Es bleibt offen, wie der Hersteller feststellen möchte, ob eine Grafikkarte im Dauerbetrieb für Anwendungen abseits von Gaming verwendet wurde, und welche nicht aufgelisteten Aktivitäten ebenfalls zum Ausschluss der Garantie führen können."

Genau das würde mich auch mal brennend interessieren. Der Hersteller ist nämlich in der Pflicht das dem Kunden nachzuweisen und nicht umgekehrt.

Das führt im Extremfall dazu, dass Leute, welche nicht minen, aber z.B. BOINC betreiben, auch Probleme bekommen könnten. Gute Nacht Marie sage ich da nur.
 
Leute!

Lernt erst einmal den Unterschied zwischen Garantie(Freiwillig) und Gewährleistung(Gesetzlich).

Der Hersteller, der die Garantie gibt, darf machen was er will! Und er ist auch zu nichts verpflichtet!

Die Verkaufstellen, wo man die Gewähleistung einfordert, müssen diesen Anspruch gerecht werden. Aber hier wird es dann tricky, denn als Käufer hat man auch Pflichten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Herak schrieb:
Dürfte interessant werden in Ländern in denen der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflich gesetzlich verankert hat.
Schweiz z.B. 2 Jahre.

Auch in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gibt es eine Klausel für unsachgemäße Nutzung.

AlwinX schrieb:
Darf man dan auch nicht mehr Video's bearbeiten? Oder über 5h am Tag Spielen? Oder Folding@home für einen guten Zweck?
Ich halte, obwohl ich kein böser Miner bin, sowas für sehr bedenklich.

5h Spielen ist was anderes als die Karte 24/7 an der absoluten Belastungsgrenze zu betreiben. Und Videos bearbeitest du ja auch nicht wochenlang am Stück?

ayanamiie schrieb:
Ganz ehrlich mich erschliest sich kein grund wiso die rechtlich die garantie ablehnen dürften ob die damit miner oder spiele die karte arbeitet und erfüllt ihre aufgaben

Unsachgemäße Nutzung
https://www.pfalz.ihk24.de/recht/recht/Gewaehrleistungsrecht/1274082
Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer nachweisen kann, dass der Mangel erst durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Kaufsache nach Gefahrübergang verursacht wurde, beispielsweise durch abweichende Benutzung von der Gebrauchsanweisung, mutwilliges Zerstören etc.

DcJ schrieb:
Back to Topic- wie wollen sie das feststellen? Und ich denke nicht das die Grafikkarten verhäuft ausfallen. Ausser die Qualit$t ist schlecht. Da die Miner aber grosse Mengen abnehmen sollte das doc eigentlich positiv sein. Die werden jetzt andere Hersteller nutzen..

Habe gelesen, dass die Miner für wahnwitzige RMA-Quoten sorgen. Mit ein Grund warum die Karten derzeit so teuer sind.Das ist nicht allein die Nachfrage. Da ist auch das zusätzliche Risiko mit drin, dass durch die RMAs dieser Gierschlünde entsteht.

anyone23 schrieb:
Wie kommen die überhaupt darauf, dass Mining "inappropriate wäre? Es geht die Hersteller doch nicht an, was man mit seiner eigens bezahlten Hardware macht, so lange man sie innerhalb der Spezifikationen betreibt. Wenn deren anscheinend minderwertigen Grafikkarten das nicht aushalten, müssen sie einfach mehr in ihre Qualität stecken anstatt Verbraucherrechte einzuschränken.

Wenn du deinen Haartrockner statt für 10min am Tag, lieber 12 Stunden benutzt, um damit deine Wohnung zu heizen, dann betreibst du ihn auch innerhalb der Spezifikationen, aber eben unsachgemäß.

Prophetic schrieb:
Auch, wenn ich nicht mine, ist so ein verhalten ein Grund für mich, einen Bogen um diese Firmen zu machen. Das geht die doch nichts an, was ich mit meiner Grafikkarte mache. Eine Garantie sollte nicht auf diesem Weg relativiert werden, das macht das vertrauen in den hersteller kaputt. Ich kaufe aber ohnehin nur EVGA oder Gigabyte, evtl noch Asus, da kann man mit den grafikkarten quasi machen, was man will und hat trotzdem Garantie.

1. geht das den Hersteller eben doch was an, wenn die Karte nicht dafür genutzt genutzt wird, wofür sie gedacht ist.
2.Haben günstigere Hersteller natürlich auch in der Regel eine kleinere Marge. Da tun einem mehr RMAs doppelt weh.

dersuperpro1337 schrieb:
Und demnächst darf ich meine CPU auch nicht mehr zum Video / 3D Rendering nutzen, wenn sie für längere Projekte auch mal tagelang bei 100% läuft oder was?
Nur, weil viele Anwender etwas gegen Mining haben, sollen diejenigen abgestraft werden, die ihre gekaufte Hardware dafür verwenden? Wenn ein Produkt nicht 100% auslastbar ist bei Werkseinstellungen, dann ist der Hersteller schuld, nicht der Käufer - warum sollte der dann abgestraft werden? ISt Mining inzwischen illegal oder was?
Und nur, weil niemand eine GPU zu normalen Preisen erwerben kann, muss man die Menschen abstrafen, welche den Herstellern tausende $$$ bescheren?

Ich lache mich kaputt...

Ich lache mich eher über deine Rechtsauffassung kaputt. Du darfst mit deiner Grafikkarte alles machen wofür sie auch gedacht ist. Und selbst wenn ein Projekt mal über mehrere Tage geht, (Habe bisher selbst noch kein Video gerendert, was länger als 24h dauerte, aber OK) dann ist das sicherlich auch noch in Ordnung. Das Produkt ist ja auch zu 100% auslastbar. Nur nicht eben für den Zeitraum von mehreren Monaten am Stück. Genauso wie du einen Haartrockner nicht mehrere Monate am Stück laufen lassen kannst.

proud2b schrieb:
Wir reden hier von Multi-Mrd.€ Industrien, die wieder mal versuchen, den Käufer durch "entschärfte" Garantiebedingungen eins auszuwischen.
Das sind Karten, die mehrere Hundert Euro Kosten - warum muss/soll ich mir vorschreiben lassen, was ich mit dieser Karte zu tun/zu lassen habe?
Solange die Karten nicht grob modifiziert werden und in deren Spezifikationen laufen, hat der Hersteller keine Garantie abzulehnen!

Alles andere ist blanker Hohn am Konsument und nichts anderes!

PNY hat >500 Mitarbeiter und nen geschätzten Jahresumsatz von ca. 175 Mio http://www.hoovers.com/company-info...al.pny_technologies_inc.60916488726ea5e8.html
Wenn ich jetzt noch gucken muss, dass die auch eine große Flash-Sparte haben, dann ist der Umsatz durch Grafikkarten einigermaßen überschaubar und kein Multi-Milliarden Unternehmen. Die tatsächliche Marge dürfte relativ gering sein.
Nur weil die Karten mehrere hundert Euro kosten, heisst das überhaupt nichts. PNY bekommt die Chips von Nvidia ja auch nicht umsonst.
Und ja auch du solltest dich nochmal über unsachgemäße Nutzung bei der Gewährleistungspflicht informieren.

Und ich bin jetzt sogar schon in allen Beispielen auf die gesetzliche Gewährleistung runtergegangen. Garantie ist sogar noch was völlig anderes ;)
 
Ich denke, die meisten wissen sehr wohl den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Es ist schlichtweg aber nicht rechtmäßig eine Garantie zu verweigern, wenn man diese auf ein Produkt gibt...
Lediglich bei Eigenverschulden (welche einem der Hersteller bei einer Garantie nachweisen muss) ist dies anders.
 
Mit der Angabe von Gründen ist das sehr wohl rechtens! Es sind seine Bedingungen.

Hier mal die überschaubaren Garantiebedingungen von PNY! Alles was da steht liegt im Ermessen des Herstellers, wie er es auslegt!

PNY garantiert dem Käufer dass während der Garantieperiode, wie unten genannt, das Produkt bei normaler Verwendung frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.

Vor der Rücksendung muss der Käufer einen Kaufbeleg vorlegen.

In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf, wird die Garantie über den Distributor abgewickelt.

Nach dieser Zeit wird die Garantie über PNY abgewickelt. Dazu muss sich der Käufer eine Bestätigung vom PNY Service holen, einen Kaufbeleg vorlegen und die Gründe für eine Garantierücksendung angeben, bevor die defekte Ware an PNY gesendet wird.

Die Produkte müssen frei, Haus, in einer geeigneten Verpackung und in einem versicherten Paket an PNY zurück gesendet werden.

PNYs nachstehende vertragliche Verpflichtungen sind beschränkt, nach Wahl von PNY, auf den Ersatz des Produktes durch ein repariertes oder fabrikneues Produkt mit gleichartigen oder besseren Spezifikationen oder auf die Erstattung des Produktkaufpreises.* * weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer RMA-Prozedur.

PNY gibt keine Garantie gegen den Verlust von Daten, Bildern oder Sounds (inclusive der Daten die bei Rücksendung zu PNY auf dem Produkt gespeichert sind), und haftet auch nicht für solche Verluste.

Dieses GeForce-Produkt ist nur zur Verwendung durch Verbraucher und Endnutzer und nicht für den Einsatz in Datenzentren und/oder kommerziellen GPU-Cluster-Anwendungen vorgesehen ("Einsatz in Unternehmen"). Durch den Einsatz dieses GeForce-Produkts in Unternehmen verliert diese Gewährleistung ihre Gültigkeit.

Auf alle Programme die von dritten Lieferanten mit dem Produkt mitgeliefert werden, haben wir keinen Einfluss. PNY ist nicht verantwortlich für die Qualität, Performance, Genauigkeit und Effektivität dieser Programme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Joa, und aus solchen Gründen wird da einfach mal gar nichts gekauft, so einfach geht das.
 
ChrisM schrieb:
Joa, und aus solchen Gründen wird da einfach mal gar nichts gekauft, so einfach geht das.

Na dann bin ich gespannt, welche Garantie Bedingungen dir besser gefallen. Zeig mir mal einen Hersteller, der das anders regelt!
 
Ich habe noch bei keinem anderen Hersteller bisher solche Bedingungen gesehen, also quasi alle anderen?
 
Die Diskussion hier zeigt, dass viele gar keine Ahnung vom Minen haben. Hier wird von "abrauchen", "am Limit" usw. geredet. Die Realität ist meist anders. Den größten Stress hat der Speicher. Und der ist für das ausgelegt. Die GPU wird mit geringerem Takt und undervolted betrieben. Es gibt auch de facto keine Lastwechsel, was der Haltbarkeit positiv zu Gute kommt (im Gegensatz zum Normalbetrieb).
Und nochmal zur Qualität: da gibt es definitiv Unterschiede. Wer früher mal Epox Boards verwendet hat, weiß das. Military Grade ist nicht bloß Marketing. Solche Boards laufen sehr zuverlässig im 24/7 Betrieb. Board und CPU sind undervolted und Idlen ja quasi in diesem Szenario.
Ich sehe es genauso wie einige hier. Das Minen wird bei den Herstellern die Spreu vom Weizen trennen. Gute Hersteller werden die Garantiebestimmungen nicht anpassen, da sie von ihren Produkten überzeugt sind. Und ich kaufe sowieso nur von solchen Herstellern. Nicht umsonst kosten dort die Karten meist auch mehr.
 
tokad schrieb:
Die Diskussion hier zeigt, dass viele gar keine Ahnung vom Minen haben. Hier wird von "abrauchen", "am Limit" usw. geredet. Die Realität ist meist anders. Den größten Stress hat der Speicher. Und der ist für das ausgelegt. Die GPU wird mit geringerem Takt und undervolted betrieben.

und warum landen dann so viele Karten aus den Mining-Farmen in RMAs?
 
In Deutschland gibt es 2 Jahre Garatie und wie bitte wollen die das rausbekommen?

Glaub nicht das es so einfach ist !

Soll wohl eher abschrecken !

Eine GPU im Mining läuft nicht auf Volllast nur der GPU Ram wird sehr gefordert !
 
Info für die Schweiz:

Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt es in der Schweiz NICHT !

Art. 210 Abs. 1 OR
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren
mit Ablauf von zwei Jahren nach deren Ablieferung an den Käufer,
selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass
der Verkäufer eine Haftung auf längere Zeit übernommen hat.


https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/3447.pdf
 
ayanamiie schrieb:
Ganz ehrlich mich erschliest sich kein grund wiso die rechtlich die garantie ablehnen dürften ob die damit miner oder spiele die karte arbeitet und erfüllt ihre aufgaben

Der Unterschied liegt in der Dauerlast.
Grafikkarten werden fürs Spielen und 2D gebaut. Da ist mal ein, zwei Stunden Hochbetrieb, und dann idlet die Karte vor sich hin - und 10 bis 20 Stunden Pro Tag ist sie aus. Beim Mining läuft die Karte 24/7 unter Volllast! Die Folgeschäden einer solchen Belastung nicht als Garantiefall zu sehen, ist verständlich, Autohersteller bieten ja auch Garantien, die je nach Nutzung beschränkt sind. So kannst du ein Auto, mit dem du im ersten Jahr 300.000km gefahren bist, auch nicht mehr auf Garantie reparieren lassen.
 
Da Ihr es von der Schweiz gehabt habt:

"Garantie: Das müssen Sie wissen
Seit dem 1. Januar haben Konsumenten neu zwei Jahre Garantie auf gekauften Waren. Gilt die Frist immer? Welche Mängel sind anerkannt? Darf der Kunde das Geld zurück verlangen? Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Garantie"
www.srf.ch/sendungen/amp/article/870230

"Garantie auf Apple-Produkte: Händler schwenken um"
https://m.srf.ch/sendungen/kassenst...ntie-auf-apple-produkte-haendler-schwenken-um
 
MeyLee schrieb:
Es ist schlichtweg falsch zu sagen die Beweislastumkehr macht den Käufer das Leben schwer. Die gesetzliche Gewährleitung ist eben für den gesamten Zeitraum der 2 Jahre gültig und berechtig zum nachbessern eines defekten Produktes. Wenn deine Grafikkarte also im 7 Monat nach dem Kauf defekt ist muss ich dem Händler überhaupt nicht beweisen das die kaputt ist um eine Nachbesserung zu bekommen. Er ist verpflichtet mir diese zu reparieren. dazu sendet er sie zum Hersteller und lässt diese testen. Wird dort ein defekt festgestellt, der nicht auf unsachgemäße Behandlung zurück zu führen ist, wird das Produkt repariert und es geht den selben Weg wieder zurück zum Käufer.

Das ist nicht ganz richtig. Vom Gesetz her muß der Käufer auf Verlangen des Händlers (!!!!) tatsächlich nachweisen, daß ein Fehler schon während des Kaufes (latent) vorhanden war. Und zwar, wenn man den Text genau liest, gilt das sogar generell - also ab Kauftag! Einzige Ausnahme: Während der ersten 6 Monate wird zugunsten des Käufers von einem Produktmangel ausgegangen, ohne daß der dies nachweisen muß.

Wenn du also nach 7 Monaten keine Probleme mit einem Umtausch oder einer Reparatur hast, so ist dies reinweg eine Frage der Kulanz des Händlers. Verpflichtet ist er dazu nicht. Er kann im Gegenteil sogar auf einem Gutachten bestehen, womit die meisten Gewährleistungsfälle erledigt wären, da dessen Kosten in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
 
AlwinX schrieb:
Nur so lange Witzig bis die ersten Grafikkarten mit der Begründung "Mining" abgeleht werden obwohl sie dafür nicht verwendet wurden. Somit wird jeder "toter" Lüfter zum Glücksspiel.

Darf man dan auch nicht mehr Video's bearbeiten? Oder über 5h am Tag Spielen? Oder Folding@home für einen guten Zweck?

Ich halte, obwohl ich kein böser Miner bin, sowas für sehr bedenklich.

Die haben die Notbremse gezogen, so einfach. Wenn die Rma Quote da wegen der Miner von 2 auf 20% hochgeht müssen die einfach zusehen dass sie sich absichern, sonst wirds ruckzuck existenzbedrohend :/
 
Die günstigen Karten die zum Mining genutzt werden sind halt nicht dafür ausgelegt sondern für gaming. Wer mienen will oder Tage lang Videos bearbeitet der muss halt mehr Geld in dir Hand nehmen. Das ist überall so. Es gibt doch Hardware die für 24/7 ausgelegt ist. Das hat nicht unbedingt was mit Leistung zu tun sondern mit der Qualität der Bauteile. Kann mir vorstellen dass es demnächst wie bei Festplatten, Boards, RAM, CPUs etc. 24/7 Grafikkarten geben wird. Wer dann eine Gaming Grafikarte zum 24/7 Betrieb nutzt verliert seine Garantie. Kann die Hersteller quasi nachvollziehen ...
 
Leli196 schrieb:
Falsch. Wenn du einen Anspruch geltend machen willst, trägst du dafür die Beweislast. Warum sollte der Hersteller beweisen müssen, dass du die Bedingungen für die Garantie nicht erfüllst?

Eben genau falsch. Und zwar das was du sagst! Der Hersteller trägt die Beweislast, wenn er etwas ablehnt und nicht umgekehrt!
Warum sollte ich als Kunde nachweisen müssen, dass ich das Produkt in dem vom Hersteller angegebenen Spezifikationen habe betrieben bzw. alles unterlassen habe, was den Verfall der Garantie bewirkt?!

Wenn es nämlich so wäre, dann könnten es sich die Hersteller verdammt einfach machen. Einfach jedes Mal die Garantie ablehnen mit dem Argument, ach der Kunde muss es ja erst einmal beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Blödsinn hoch drei!
 
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