News Mining-Grafikkarten: PNY behält sich Ablehnung der Garantie vor

ChrisM schrieb:
Ich habe noch bei keinem anderen Hersteller bisher solche Bedingungen gesehen, also quasi alle anderen?


sinnlos

ASUS:

Garantiebedingungen:
1. Allgemeines
ASUS garantiert, dass das Produkt während der Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf das beigefügte Zubehör, das zusammen mit dem Produkt geliefert wurde, z. B.: Kabel, Tasche, Maus
usw. Falls das Produkt während des normalen und sachgemäßen Einsatzes innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist,
repariert oder ersetzt ASUS die defekten Teile des Produktes oder das Produkt selbst durch neu hergestellte oder aufbereitete
Teile bzw. Produkte, die funktional gleich- oder höherwertiger als die gelieferten Originalteile/-Produkte sind.
Diese Garantie gilt nur, wenn das Produkt zum Kaufdatum fabrikneu war. Bitte bewahren Sie den Originalkaufbeleg und diese
Garantiekarte für zukünftige Serviceanfragen auf. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Fehler, die durch unsachgemäße
Installation, Bedienung, Reinigung oder Wartung, Unfälle, Beschädigungen, Missbrauch, falschen Gebrauch, nicht durch ASUS
durchgeführte Modifikationen am Produkt, jegliche Softwareprogramme, normalen Verschleiß oder andere Ereignisse,
Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen außerhalb der Kontrolle von ASUS verursacht wurden. Weitere Informationen
zu Einschränkungen der Garantie entnehmen Sie bitte Abschnitt 6.
Alle, durch einen autorisierten Reparaturdienstleister reparierten oder ersetzten Komponenten, sind für die verbleibende
Garantiezeit von dieser Garantie erfasst, wenigstens aber für drei Monate. Das Reparaturzentrum stellt möglicherweise das
ursprünglich konfigurierte, mit dem Produkt gelieferte Betriebssystem wieder her.
ASUS wird keine Daten oder Softwareprogramme von den Speichermedien des Produktes sichern oder
wiederherstellen. Bei Reparatur des Produktes werden möglicherweise alle vom Benutzer gespeicherten Daten
dauerhaft gelöscht. Dies kann auch der Fall bei Defekten sein, die augenscheinlich nicht in Verbindung mit dem
aufgespielten System stehen, z.B. Tastaturen, Touchpad, etc. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise zur
Datensicherung durch den Kunden.
Werden Teile des Produktes im Rahmen der Garantie ersetzt, stimmen Sie hiermit der Übertragung des Eigentums an
ersetzten, defekten Teilen zu.

Gigabyte:

Grafikkarten: GIGABYTE gewährt standardmäßig 3 Jahre Garantie ab Herstellungsdatum. Die `Garantie gilt ausschließlich für Distributoren und Fachhändler. Mögliche Garantieansprüche müssen vom Endkunden immer gegenüber Ihrem Fachhändler, bei dem das Produkt erworben wurde, geltend gemacht werden.
Darfst dich also beim Händler ärgern UND AB HERSTELLUNGSDATUM! Das nenn´ ich mal ne Garantieleistung!

MSI:

Hinweis zu den Bedingungen der Produktgarantie
Die Garantiebedingungen unterscheiden sich je nach Region. Wenn Sie die Garantiebedingungen Ihres MSI Produkts prüfen möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Niederlassung in Deutschland.

Allgemeine Richtlinien zur MSI Produktgarantie
Die Angaben, die auf dieser Website veröffentlicht wurden, dienen zur reinen Information. MSI prüft ständig die Inhalte um genaue und zeitnahe Informationen bereitzustellen. Es kann jedoch zu unbeabsichtigten technischen Fehlern, sachlichen Ungenauigkeiten oder Druckfehlern kommen für die wir uns hiermit entschuldigen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Benachrichtigung Änderungen und Korrekturen vorzunehmen.
Grafikkarten
Garantiedauer Beschreibung
3 Jahre Die Garantie von 36 Monaten gilt für alle MSI Grafikkarten, ab Produktionsdatum. Die Garantiezeit gilt für alle Grafikkarten die von MSI Deutschland in Österreich und Deutschland vertrieben wurden. Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt. Es kann regionale Unterschiede geben, bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Niederlassung in Deutschland.
Garantieausschluss
Die folgenden Punkte sind von der Garantie ausgeschlossen:
Produktschäden durch Katastrophen, Blitz, Donner, fehlerhafte Stromversorgung und Umweltfaktoren.
Unkenntlich machen des Produkt-Labels (Labeländerungen und Verfälschungen, fehlende Seriennummer, Seriennummer nicht erkennbar, ungültige Seriennummer). Sämtliche Seriennummern werden zu Garantiezwecken erfasst und zurückverfolgt.
Unautorisierter Austausch von Teilen, die nicht von MSI stammen, Modifikationen oder Veränderungen, das Entfernen von Teilen in oder am Produkt.
Schäden durch Fehlbedienung oder Bedienfehler durch nicht befolgen der Bedienungsanleitung. Falsche Lagerung des Produkts was dazu führt, dass das Produkt nass wird, korrodiert, herunterfällt oder in einer unpassenden Umgebung gequetscht oder Hitze ausgesetzt wird.
Interne oder externe Verbrauchsgüter des Produkts, wie zum Beispiel Batterie, Kopfhörer, etc.
Zubehör oder Verpackungsmaterial wie Kartons, Bedienungsanleitung, etc.

Fazit: Du lebst hinterm Mond gleich links!
 
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Schliesst PNY damit auch sämtliche Teilnehmer und Unterstützer von verteilten Rechenprojekte wie CAS@Home etc aus?

-wenn ja, ganz deftiges **** u.
 
Ähm, Realitätscheck 1 2 3...

Versucht ihr einfach mal eure Garantieansprüche einzuklagen, bin gespannt was dabei rauskommt ;)
 
ElektrikerMax schrieb:
Eben genau falsch. Und zwar das was du sagst! Der Hersteller trägt die Beweislast, wenn er etwas ablehnt und nicht umgekehrt!
Warum sollte ich als Kunde nachweisen müssen, dass ich das Produkt in dem vom Hersteller angegebenen Spezifikationen habe betrieben bzw. alles unterlassen habe, was den Verfall der Garantie bewirkt?!

Wenn es nämlich so wäre, dann könnten es sich die Hersteller verdammt einfach machen. Einfach jedes Mal die Garantie ablehnen mit dem Argument, ach der Kunde muss es ja erst einmal beweisen, dass er nichts falsch gemacht hat. Blödsinn hoch drei!

Im Gewährleistungsrecht ist genau dieser Blödsinn aber geltendes Gesetz! Kannste glauben! Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ist eine Art Zugeständnis. Wenn der Händer krass drauf ist, hast du als Kunde keine Chance!

Und auch Herstellergarantien kennen allesamt Einschränkungen, in denen ein "sachgerechter Umgang" Voraussetzung für das Gewähren der Ansprüche ist. Du kannst ja zB. - krasser Umschnitt - auch einen Laptop nicht aus dem Fenster schmeißen, und ihn dann auf Garantie tauschen lassen. Das läßt dir niemand durchgehen. Nur ist es im Falle der Grafikkarten nicht so leicht nachweisbar. Es sei denn, es gibt (sehr gut möglich) einen internen Betriebsstundenzähler.
 
Zuletzt bearbeitet:
smart- schrieb:
In dem Fall muss ich gar nichts beweisen, sondern einfach darauf verweisen, dass die Grafikkarte normal benutzt wurde. So lange es kein offensichtliches Eigenverschulden gibt (Wasserschaden oder dergleichen) haftet der Hersteller innerhalb seiner gegebenen Garantie. Es lässt sich schlicht auch nicht beweisen ob Mining betrieben wurde oder nicht. Diese Klausel wird von jedem Gericht einkassiert. Das was du meinst ist Beweislastumkehr nach 6 Monaten Gewährleistung, aber wir sprechen hier von Garantie.

Durch Wiederholung wirds nicht besser. Eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen, dass zu jeder Zeit verweigert oder eingeschränkt werden kann. Die entsprechenden Passagen sind in den Bedingungen jedes Herstellers enthalten. Daher gibt es keine gesetzliche Grundlage, hier irgendetwas einzuklagen.

Eine Gewährleistung gegenüber meinem Vertragspartner (in der Regel der Händler) fußt in Deutschland auf §434 BGB. Für Garantien existiert nichts dergleichen.
 
Find ich gut, aber wie wollen die nachweisen das wer die Grafikkarte fürs Minen oder ähnliches missbraucht hat?
 
Retro-3dfx-User schrieb:
Find ich gut, aber wie wollen die nachweisen das wer die Grafikkarte fürs Minen oder ähnliches missbraucht hat?

Das müssen sie nicht! Wie oft denn nun noch. Eine Garantie hat keine rechtliche Grundlage!!! Er muss nix beweisen!

Wenn der Hersteller sagt. Ich repariere das nicht, aus diesem Grund, kannst du klagen wie du willst. Er kann sich auf seine Aussage berufen und niemand kann was dagegen tun!

Nur die Gewährleistung hat eine rechtliche Grundlage! Und die machst du beim Händler geltent!

Dann musst du über den Händler Gewähleistungsansprüche stellen. Und dann kannst du schauen ob du deine Sachen eingeklagt bekommst.
 
Tja, das viele Händler (Gewährleistung nach 6 Monaten) und auch Hersteller (freiwillige Garantie ohne Rechtsanspruch) sehr Kulant sind, wird von vielen als Anrecht darauf missverstanden.

Es bleibt aber Kulanz und die ist erst recht freiwillig!
 
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DeVIce schrieb:
... ich denk mal das die sich damit selber ins bein schiessen.

sollten lieber etwas teurere bauteile verwenden die sowas abkönnen als die gewinnmarge zu optimieren. im grunde sagt pny zwischen den zeilen damit nur "hey unsere karten sind voller billiger bauteile die einen dauerbetrieb nicht verkraften, also geben wir auch keine garantie" lol

Hier schießt sich keiner ins Bein. Die Leute sind jederzeit bereit für HDD die im Dauerbetrieb laufen dürfen, einen nicht unerheblichen Aufpreis zu zahlen. Warum sollte das bei Grafikkarten nicht funktionieren?

Ich möchte keine Miner und sonstige Profis dadurch unterstützen das ich in Zukunft höhere Preise zahle damit die Karten jahrelang in 24/7 laufen können bzw entgegen ihrer geplanten Bestimmung genutzt werden. . Diese Leute sollen sich Mining oder Profi Karten kaufen und den Gaming Kram links liegen lassen.

Es wäre sinnvoll wenn alle Hersteller von Gaming Grafikkarten die Nutzung auf Gaming einschränken und dedizierte Mining Karten anbieten würden. Dann wäre die Nachfrage nach Gaming Karten endlich wieder im Lot ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hoffe darauf das sich dieser ganze mining Käse 2018 von selbst erledigt bzw der Gesetztgeber eingreift das wird wohl aber erst nach den Crash passieren...
 
Palmdale schrieb:
Eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen, dass zu jeder Zeit verweigert oder eingeschränkt werden kann..

Sicher ?

Freiwillig ist es zwar aber wenn ein Produkt mit z.b. 5 Jahren Garantie beworben und verkauft wird dann müssen die sich auch daran halten, nachträgliche Änderungen sind ungültig. Erscheint mir so jedenfalls logisch .. :D
 
Wenn er 5 Jahre Garantie gibt muss er sich daran halten, aber mit seinem von ihn festgelegten Leistungsversprechen. Schließt er bestimmte Sachen aus, dann kann er diese einfach verweigern. Sagt er die Karte wurde zum Mining benutzt und lehnt eine Reparatur ab, dann kann er das, selbst wenn die Ursache des Schadens eine ganz andere ist. Gegen den Hersteller vor Gericht zu klagen und gewinnen, dürfte schwer werden.

Der Hersteller wird das aber in der Regel nur bei Verdacht machen, da er sonst einen Imageschaden erleidet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist eine Herstellergarantie nicht fakultativ.
Ist wohl ein Mißverständnis.

Ein Rechtsanspruch besteht aber nur auf die gesetzliche Gewährleistung. Die ist jedoch bereits so löchrig, daß man spätestens mit dem ersten Tag des 7. Monats darauf angewiesen ist, daß der Händler kulant ist. Manche sind es, und gerade große wie Mediamarkt auch in großem Umfang, da das ihrem Ruf nützt - und mit der Masse holen sie die Verluste spielend rein. Aber rein rechtlich sind nach 6 Monaten alle Messen gelesen. Der Händler kann darauf bestehen, daß der Kunde einen hieb- und stichfesten Beweis liefert, daß der reklamierte Fehler beim Kauf schon angelegt war. Und wer kann das leisten?

Darüber hinaus kann ein Hersteller freiwillig, und zusätzlich zur Händlergewährleistung eine Garantie anbieten. Er muß das nicht, kauft man aber ein Produkt mit Garantie, so ist diese Garantie Teil des Kaufvertrages. Die Ausgestaltung dieses Garnatieversprechens ist allerdings nicht rechtlich fixiert. In der Regel gelten laaaaange Klauseln, die man vor dem Kauf gar nicht kennt, und auch danach in der Regel nicht durchliest. Und da stehen eben auch jede Menge Ausnahmeklauseln drin - die ebenfalls Teil des Kaufvertrages sind, und die der Hersteller ziehen klann oder nicht. Man kann so ein Garantieversprechen notfals zivil einklagen. Ob erfolgreich, bleibt dahingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Johnson
Ja, sicher. Sie "halten" sich auch dran, aber allein die enthaltenen, schwammigen Formulierungen ermöglichen es, sich jederzeit auf unsachgemäßen Verbrauch davon zu distanzieren.

Ergo immer Good Will des Herstellers, gleiches beim Kühler Wechsel...

@Klassikfan
Eine Möglichkeit zur Klage wäre mir neu, auf welcher Basis sollte das geschehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt eigentlich, dass die Grafikkarten von den besagten Herstellern qualitativ minderwertig sind, da sie keine 2 oder 3 Jahre Dauerlast durchhalten.... Armutszeugnis
 
Nein, du machst es dir zu einfach. Der Motor vom Auto geht auch schneller hinüber, wenn man ständig am Drehzahl Begrenzer fährt.
 
Palmdale schrieb:
..sich jederzeit auf unsachgemäßen Verbrauch davon zu distanzieren.

Ergo immer Good Will des Herstellers..

Ja schon klar aber das wird wohl kaum ein Hersteller so handhaben, die Garantie ist im Grunde eine Maßnahme um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Solche fadenscheinigen Aktionen würden genau das Gegenteil bewirken

Davon abgesehen und mal zum Thema, PNY sollte es scheiß egal sein ob ich damit 24 Stunden lang zocke, rendere oder minning betreibe. Dann sollen die halt höherwertige Bauteile verwenden wenn die Angst haben dass die abrauchen .. das kommt schließlich auch den "normalen" Kunden zugute wenn die Karten länger leben.
 
DAASSI schrieb:
Heißt eigentlich, dass die Grafikkarten von den besagten Herstellern qualitativ minderwertig sind, da sie keine 2 oder 3 Jahre Dauerlast durchhalten.... Armutszeugnis

Diese Aussage ist so ein Schwachsinn. Zeig mir mal eine Consumer Version eines Produktes, welches für !DAUERLAST! also 24/7 ausgelegt ist!
 
Oder nehemn wir als Autobeispiel mal die "Garantie gegen Durchrostung"

Da sind einge Kunden schon böse aufs Antlitz geplumpst, als sie versuchten, das einzuklagen. Klingt ja gut: "Garantie gegen Durchrostung" von 6, 12 oder teilweise sogar 30 Jahren, wo man sich schon fragt, wie man denn bitteschön über einen so langen Zeitraum Rostfreiheit garantieren kann?

Tja, die Gerichte haben die Kunden dann auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt, denn um Rost an sich gehts gar nicht. So besteht eine "Durchrostung" im Sinne der Garantie nur dann, wenn sich der Rost von innen nach außen durchgefressen hat! Und auch die Ursache des Rostes nicht von außen kam, sondern innen zu suchen war. Der Klassiker (gerade bei Qualitätsmarken wier Mercedes) ist ja, das die Dinger inzwischen nach wenigen Jahren von komplett von Kantenrost befallen sind - der aber kommt "von außen" - und ist damit nicht gedeckt. Von außen kann das Auto also in 5 Jahren nur noch ein Schrotthaufen sein - die Garantie zieht dennoch nicht. Zudem gelten viele Garantien nur für den Erstkäufer, und ach ja, natürlich auch nur, wenn man regelmäßig die Inspektionen machen läßt - also auch noch nach 30 Jahren...


Das sind "Garantien" also in der Praxis wert.

Palmdale schrieb:
@Klassikfan
Eine Möglichkeit zur Klage wäre mir neu, auf welcher Basis sollte das geschehen?

Klagen vor einem Zivilgericht kannst du gegen alles und jeden. In dem Falle auf Vertragseinhaltung (Kaufvertrag). Ob du damit Erfolg hast, ist halt die Frage!
 
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Crassus88 schrieb:
... PNY nicht der kleinste ist, die bauen alle quadros und auch alle referenzboards werden von denen gefertigt.

Gemessen daran, dass sie nur (noch) eine Custom-Modellserie fuer Gamer ueberhaupt pro Generation anbieten (der Rest sind Referenzboard-/-Blowerdesigns), nur 2 Jahre Garantie bieten koennen, relativ spaet erst mit Ihren GPUs auf dem Markt kommen (alles aehnlich wie bei HIS, dem kleinsten AMD/RTG Boardpartner) und eben darueber hinaus nicht in China direkt aufgestellt sind (wie die meisten anderen) sondern den Firmensitz in New Jersey (somit wohl eine schwaechere Marktbasis im asiatischen Raum) haben und in Europa auch nicht zu den am meisten gesuchten/gekauften/getesteten Boardpartnern nVidias gehoeren (trotz zuletzt wohl ziemlich ordentlicher/guter Modelle) und in den USA auch hinter EVGA rangieren, gehoeren sie wohl zu den kleinsten Boardpartnern oder sind der kleinste (bekannte/gelaeufige) GPU-Boardpartner nVidias.

Da spielt es auch keine Rolle, dass es PNY schon deutlich laenger gibt als andere angesagtere, mitlerweile groessere/praesentere Boardpartner, die Markt-/Produktpraesenz von PNY ist vergleichsweise gering (nicht nur hier auf CB) und die haben sicherlich mehr zu kaempfen als die populaereren, aktuell bekannteren Herstellermarken.
 
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