Minusstunden bei Krankheit

Nero Redgrave

Lt. Commander
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Hallo,


ich arbeite in einer Firma in der jedes 2. Wochenende frei ist. Für das Arbeitswochenende gibt es in der Woche und in der darauffolgenden Woche je einen Ausgleichstag frei.

Ich war nun von Montag bis Sonntag krankgeschrieben und hatte somit meinen Ausgleichstag nicht und war auch das Arbeitswochenende krank.

Für den Ausgleichstag in der darauffolgenden Woche wurden mir nun 8 Minusstunden eingetragen.



Ist das so rechtens?
 
Da müsste man wohl in den Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag schauen.

Aber bekommst Du den Ausgleichstag auch, wenn Du an einem solchen Wochenende Urlaub nimmst? Da Du einen Anspruch auf mind. 3 Wochen Urlaub am Stück hast kann solcher Urlaub nicht untersagt sein. Also müsste m.M.n. auch dann, wie im Krankheitsfall, der Kollege die Ausgleichstage bekommen, der Deine Arbeit übernommen hat.

Der genommene Ausgleichtag wird vermutlich kein Tag mit allgemeiner Betriebsschließung sein sondern nur einer, an dem Du gewöhnlich frei hättest, wenn Du am Wochenende gearbeitet hättest.

Ein AN ohne Wochenendarbeit bekommt auch keine zusätzliche Freizeit, wenn er von Freitag Abend bis Sonntag Abend krank ist und das WE daher nicht zur Erholung nutzen konnte.
 
IMHO ist das Rechtens. Dazu sollte es doch eine Betriebsvereinbarung geben, was sagt dein Betriebsrat dazu?
 
Über die Rechtmäßigkeit kann ich nicht viel äußern, ich kann nur davon berichten, dass das bei uns nicht so ist: Wenn man als Schichtarbeiter am Wochenende eingeplant war, aber krank ist, behält man dennoch den freien Ausgleichstag in der Woche ohne Minusstunden.

Es ist also entweder Teil der Vereinbarung oder des Vertrags - wie oben bereits geschrieben - oder Teil des Arbeitszeitgesetzes.

Entweder du fragst den Vorgesetzten, der für die Dienstplanung zuständig ist oder den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft. So würde ich es handhaben. Der Betriebsrat muss ja auch den Dienstplan prüfen und bestätigen, bevor er in Kraft tritt.
 
Für den Ausgleichstag in der darauffolgenden Woche
Also hast du den 2. Ausgleichstag frei genommen obwohl du kein Anspruch darauf hattest, weil du ja das Wochenende krank warst?

Dann würde das Sinn ergeben.
Denn diesen Freizeitausgleich gibt es dann nur für Tage an denen gearbeitet wurde.
 
Der Tag wird nach Dienstplan geplant.

Aber wenn ich am WE krank war, wo ich hätte arbeiten müssen, müssten doch eigentlich die Stunden zählen und sich dann mit dem Ausgleichstag auf Plus Minus Null begeben.

Hinzu kommt ja noch, dass das WE zuvor gearbeitet wurde. Somit der Ausgleichstag nicht genommen werden konnte.
 
Ja, so sehe ich das auch: Für die kranken Tage kriegt dein Arbeitszeitkonto die Stunden lt. Wochenarbeitszeit gutgeschrieben (z.B. acht Stunden bei 40h Wochenarbeitszeit) und null Stunden für den freien Tag.
 
Du wurdest vom AG am WE bezahlt (Lohnfortzahlung)? Dann bekommst du auch den freien Tag, weil es nach Schichtplan geht (also ein normaler Arbeitstag) und du ja nicht ohne weiteres an deinem freien Tag "zum Ausgleich" arbeiten kannst.
Wenn du z.B. Urlaub für den Tag nehmen musst und wirst krank, bekommst du ihn auch wieder.

Du solltest dagegen angehen. Nimm den BR in Anspruch!
 
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Wie schon geschrieben wurde, muss das der Haustarifvertrag oder der Arbeitsvertrag regeln.

Nero Redgrave schrieb:
Aber wenn ich am WE krank war, wo ich hätte arbeiten müssen, müssten doch eigentlich die Stunden zählen und sich dann mit dem Ausgleichstag auf Plus Minus Null begeben.
Ich wüsste immer noch nicht, warum der AG zweimal einen Ausgleich zahlen sollte. Einmal für Dich als Kranken und einmal für den Kollegen der die Arbeit real übernomen hat.

Bei Abe81 ist das aber offensichtlich anders.

Abe81 schrieb:
Ja, so sehe ich das auch: Für die kranken Tage kriegt dein Arbeitszeitkonto die Stunden lt. Wochenarbeitszeit gutgeschrieben (z.B. acht Stunden bei 40h Wochenarbeitszeit) und null Stunden für den freien Tag.
Für die Wochenendarbeit werden vermutlich 8h zusätzlich auf ein Überstundenkonto gebucht, sobald die 8h Arbeitszeit als Arbeitszeit gebucht wurden.

Krankheit wird bei uns nicht als Arbeitszeit sondern als Krankheitszeit gebucht. Sprich, man hat an dem Tag weder die 8h zu leisten (weil man ja krankgeschrieben war), bekommt aber auch keine Zuschläge (hier die 8h für den Ausgleichstag).
 
Urlaub und Freizeitausgleich sind zwei paar Schuhe.
Wenn eine EFZ geleistet wurde (dass müsste es in diesen Fall), dann werden auch keine Stunden gutgeschrieben.
 
Zuschläge gibt es natürlich keine, aber das ist ja nochmal was anderes als die Stunden des Arbeitszeitkontos.

Bei einer Arbeit, bei der Wochenend- und Nachtarbeit regulär anfällt (Pflege, Ärzte, Erzieher etc.) ist Wochenendarbeit men keine Überstundenzeit.

Wenn jemand regulär von Mo-Fr arbeitet, aber krank ausfällt, muss er ja auch nicht die Stunden nacharbeiten. Wenn aber für den geplanten Ausgleichstag -8 Stunden geschrieben werden, sind das de facto Übetstunden (nicht juristisch natürlich).

Je mehr ich drüber nachdenke: das ist m.E. im Arbeitszeitgesetz verankert.
 
Donald Duck schrieb:
Du solltest dagegen angehen. Nimm den BR in Anspruch!
Klar ... oder man fragt erstmal noch bei den Verantwortlichen nach, statt im CB Forum? Es kann ja genauso gut ein Fehler gewesen sein, oder es war einfach rechtens, oder ...
 
Ich hab das aus Interesse mal gegoogelt. Ich kann die Qualität der Quelle nicht richtig einschätzen, aber sie belegt die Aussagen zumindest an Rechtsnormen, d.i. richtungsgebende Urteile:

http://www.schichtplanfibel.de/krank1.htm

https://www.schichtplanfibel.de/urteile4.htm?#ank3

1. Ein (vertraglich) vorgesehener Überstundenausgleich durch Freistellung von der Arbeit ist grundsätzlich auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich (vgl. u.a. BAG vom 21.08.1991 - 5 AZR 91/91 -). Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei Dienstplanerstellung im Schichtbetrieb die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekanntgegeben worden waren.
2. Ist zum Zeitpunkt der Dienstplanerstellung erkennbar, dass der Arbeitnehmer im vorgesehenen Zeitraum des Freizeitausgleichs weiterhin arbeitsunfähig krank sein wird, ist der Freizeitausgleich nachzugewähren oder gegebenenfalls abzugelten.
(LAG Düsseldorf, am 06.06.2006, 16 (18) Sa 167/06)
 
Grundsätzlich halte ich das Vorgehen des AG für plausibel. Es wurde keine WE Arbeit geleistet, also gibt's auch keinen Ausgleich für WE Arbeit.

Da man in D aber sogar Urlaubsanspruch erwirbt wenn man mehrere Monate am Stück krank ist würde ich mal behaupten die Praktik des AG ist nicht okay.
 
Also wenn du Mittwoch krankgeschrieben bist, musst du Sonntag arbeiten? Wozu Sonntag den Freizeitausgleich wenn man in der Woche nicht seine fünf Tage abgerissen hat, @h00bi ?
 
In deinem Arbeitsvertrag steht, dass du 5 Tage die Woche arbeiten musst (Regelarbeitszeit). Sofern du eine Woche krankgeschrieben wurdest, wird auch nur die Regelarbeitszeit gutgeschrieben (hier 5 Tage). Überstunden die normalerweise anfallen, sind selbstverständlich nicht inkludiert und werden nicht einkalkuliert.

Wenn dein Einwand wirklich rechtens wäre, wäre es sehr schön, da ich jede Woche mehrere Überstunden mache (Gleitzeitkonto). Bei Krankheit würde ich nach deiner Rechnung ebenfalls diese Überstunden anhäufen, da ich sie in den letzten Jahren immer Überstunden gemacht habe . Netter Versuch, aber nein! ;)
 
Es handelt sich nicht um Überstunden.

Es sind - so verstehe ich die Erläuterung - geplante Dienste und eben: vorher(!) geplantes frei im Rahmen der Regelarbeitszeit, die eben Schichtarbeit ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde dir denn der Samstag an dem du hättest arbeiten müssen die 8h "Gutgeschrieben", so dass du auf +-0 kommst?

edit: Wurde ja schon geantwortet.. kann in den Müll der Post hier :D
 
Ob man diese Stunden als "Überstunden" bezeichnen kann ist eher Auslegungssache und darf gern durch ein Arbeitsgericht definiert werden. Arbeitsrechtlich geht der TE in Vorleistung, da er in einer Woche mehr arbeitet als die Regelarbeitszeit von 5 Tagen und in der darauffolgenden Woche "abbummeln" kann.

Was in der nächsten Zeit "geplant" ist, ist komplett irrelevant - auch bei Schichtarbeitern, da immer nur die Regelarbeitszeit als Grundlage dient.

Dies dient in vielen Fällen auch zur Vereinfachung der Abwicklung: stell dir mal vor, der MA wird in einer Woche krank, in der er laut Plan nur 4 Tage arbeiten müsste und somit nur vier Tage gutgeschrieben werden. Da möchte ich gerne die Reaktionen sehen ;)

Sofern keine gegenteiligen Absprachen/Verträge geschlossen wurden ist der Arbeitgeber in Recht - Punkt!
 
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